Ablehnung Kur - Widerspruch

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Hummel, 6. Dezember 2002.

  1. Hummel

    Hummel Guest

    Hallo ihr Lieben,

    ich war ja im April 2001 in Reha in einer Rheumaklinik. Nun habe ich vor zwei Wochen einen neuen Antrag weggeschickt, weil es mir schlechter geht, und keine Anwendungen mehr verordnet werden, die ich aber dringend bräuchte.

    Heute kam ein ablehnender Bescheid von der BfA.

    Begründung:
    - die Wartezeit für eine Reha beträgt vier Jahre nach Beendigung der letzten
    - es gibt keine Gründe die Wartezeit zu verringern, da die Fibromyalgie keine schwerwiegenden Auswirkungen auf mein Leistungsvermögen hat.

    Ich finde das ein Witz. Die Ärzte verordnen mir die notwendigen Therapien nicht, ich fühle mich sehr schlecht, gehe den ganzen Tag arbeiten, und falle abends total fertig und mit starken Schmerzen auf die Couch. Bekomme zu Hause kaum noch etwas geregelt, die Woche über, weil es mir so schlecht geht. Auf der Arbeit kann ich auch nicht 100 % der Leistung bringen. Das merke ich schon seit ich die Stelle habe (Oktober 2002). Da mich die Kollegen dort aber nicht anders kennen, und mit meiner Arbeit zufrieden sind, fällt es natürlich nicht auf. Die wissen ja nicht, dass ich eigentlich wesentlich mehr leisten kann.

    Auf Dauer geht es so nicht weiter, dann werde ich wohl wieder arbeitsunfähig werden, weil ich nicht mehr kann. Ist das Sinn und Zweck der Sache.

    Ich war seit der Reha letztes Jahr wegen der Fibro nicht mehr AU. Ob die BfA deswegen abgelehnt hat. War ich mal wieder zu doof, bin arbeiten gegangen, obwohl es besser gewesen wäre, zu Hause zu bleiben ?

    Ich möchte nun Widerspruch einlegen, und obengenanntes als Begründung (zumindest so in etwa, das mit dem Leistungsvermögen im Beruf und so) angeben.

    Hat jemand noch einen Tipp für mich ?

    Bitte meldet Euch schnell, wegen der Widerspruchsfrist...

    Gruß

    Eure Tanja
     
  2. Pumpkin

    Pumpkin Guest

    HI Tanja,

    tja - einfach krankschreiben lassen - denn irgendwann geht es sowieso nicht mehr. Leider.

    Diese BfA ist eh nur ein beamtenfütternder Kasten ohne Inhalt - und deine Ärzte sind ein Schandfleck in unserem Land. Klage auf Verordnung von Arznei und Hilfsmitteln ! Basta. Geh zum VdK und lass dir helfen - weil so nicht !

    Alles Gute.

    Pumpkin
     
  3. Hallo Tanja,

    ich kann Dir dazu leider auch nur sagen, krankschreiben lassen.

    Mir ging es ähnlich wie Dir. Mein Hausarzt und ich haben 1998 eine Reha beantragt, da es mir sehr mies ging. Meine einzige Reha bis dahin war 1988.
    Was soll ich sagen, die BfA hat abgelehnt, mit der Begründung, dass meine Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet sei. Die Jahre danach, war ich jedes Jahr, mindestens 1 mal über 6 Wochen krank. Ende 2000 mußte ich wegen der Krankenkasse wieder eine Reha beantragen (da war ich aber schon über 1 Jahr krank), und was bekam ich von der BfA, eine ambulante Reha würde genügen, da meine Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet sei. Nach Widerspruch bekam ich dann die Reha genehmigt. Dort war ich dann Aug./Sept. 01 und was soll ich sagen, ich wurde als "erwerbsunfähig auf Dauer" entlassen. Jetzt bekomme ich EU-Rente seid dem Zeitpunkt der Entlassung.
    Nun frage ich mich, könnte ich heute vielleicht noch arbeiten (was ich mit Leidenschaft getan habe), wenn mir 1998 die Reha genehmigt worden wäre.
    Ist zwar jetzt etwas lange geworden, wollte nur mal so in den Raum stellen, wie die BfA wohl Nutzen und Kosten bewertet.

    Einen schönen Nikolausabend, mit möglichst wenig Schmerzen

    wünscht Renti
     
  4. Mni

    Mni Guest

    Liebe Tanja,
    das was Du von Dir schreibst, kenne ich nur zu gut von mir- Arbeit ist das ganze Leben, zu mehr reicht halt die Kraft nicht mehr wegen Schmerzen....
    Ich kann Dir nur mein Mitgefühl ausdrücken, weil es mir auch so geht, und wie die anderen auch den Tipp: krankschreiben lassen, nicht mit aller Gewalt den "Schein der Normalität" aufrechterhalten wollen, wenn frau schon total am Zahnfleisch kriecht....
    In diesem Sinne: paß auf Dich auf! Gruß von Mni
     
  5. deMehlinger

    deMehlinger Guest

    Hi Tanja,

    Du schreibst

    ".... und keine Anwendungen mehr verordnet werden, die ich aber dringend bräuchte."

    Warum verordnet Dir der Arzt nichts mehr bzw. was sollte er verordnen?

    Würde mich mal interessieren.

    Gruß
    ALCO
     
  6. uedeke

    uedeke Guest

    Hallo Tanja,

    leider sind die gesundheitsbedingten Fehlzeiten ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer Reha. Wenn Du vom Arzt nichts verordnet bekommst und auch nicht AU warst, wie soll den ein Aussenstehender entscheiden, ob eine Kur notwendig ist - zumal nach einem JAhr ?

    Ich wünsche Dir alles Gute

    Udo

    [%sig%]
     
  7. Hi Tanja
    Ja eine Kur gibts alle 4 Jahre, außer wenn dringende medizinische Gründe dem entgegenstehen. Dabei gilt der Grundsatz REHA vor Rente, oder in Deinem Fall Erhaltung bzw. Widerherstellung der Erwerbsfähigkeit.
    Ich würde mit meinem Arzt abwägen wieviel Erfolg ein Widerspruch bringt und wenn, dann eine Dringlichkeit beifügen. Nach dem Widerspruch ist das Sozialgericht zuständig, da kann man sich aber vorher beraten lassen.
    Auch ist ein Termin bei der Sachbearbeiterin der Krankenkasse betreffs einer ambulanten Kur möglich.
    Im Moment wird aber grundsätzlich häufig erstmal abgelehnt, also auf jeden Fall Widerspruch. Wenn es medizinisch notwendig ist kann man auch eine Einweisung in eine Klinik in Erwägung ziehen und als Anschlußbehandlung eine Kur machen, da braucht man danbn aber entsprechende medizinische Befunde.
    Vielleicht hast Du auch die Möglichkeit Dich an einer Rechtsberatung bei der Rheumaliga, der DVMB oder so zu wenden.
    Also viel Erfolg wünscht helmut "merre"
     
  8. Jürgen

    Jürgen Guest

    Hallo Tanja,

    Du hast Post, die Dir weiter helfen sollte :).


    Schöne Grüße
    Jürgen
     
  9. Mecki

    Mecki Guest

    Hallo Tanja,

    laß Dich doch von Deinem Hausarzt oder Facharzt einfach in eine entsprechende Klinik überweisen. Deine Krankenkasse braucht dies nur abzusegnen. Ist auch nicht anders als eine Kur. So habe ich es vor 2 Jahren gemacht.

    Liebe Grüße aus Oberfranken Mecki
     
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