Rheumaerkrankung - Gilt Chroniker Regelung bei der Zuzahlung ???

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von see4you, 11. Mai 2007.

  1. see4you

    see4you Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Mai 2007
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    Hallo Forum,

    bei mir wurde vor einigen Wochen eine Rheumaerkrankung festgestellt und bekomme jetzt Tabletten. Eine Untersuchung beim Facharzt hat bis jetzt noch nicht stattgefunden. Ich werde aber beim nächsten Hausarztbesuch auf eine Überweisung bestehen um der Sache näher auf den Grund zu gehen. Wie sieht es mit den Zuzahlungen aus, noch hat mich mein Hausarzt nicht als Chroniker eingestuft. Ich bin Hartz IV Empfänger und bezahle noch 2%, also 82,80 Euro pro Jahr.

    Wer kann mir weiterhelfen was die Zuzahlungen bzw. die Chronikerregelung angeht ?



    Gruss Gerlinde
     
  2. Bernd-67

    Bernd-67 Guest

    Hallo,
    zuerst mal - wenn dein Hausarzt Rheuma festgestellt hat, mußt du schnell zum Facharzt - je früher eine Behandlung eingeleitet wird, desto besser der Verlauf.
    Darüber findest du eine Menge Beiträge im Forum.
    Desweiteren - nicht alles was Rheuma heißt ist chronisch - ich drück dir mal die Daumen. Leider aber das meiste ...
    Du kannst bei deiner KK ein Formular holen ( evt. auch online?) das vom Arzt ausgefüllt wird.
    Da stehen auch die Grundlagen zur Einstufung als Chronisch krank drauf - gilt glaub ich ab 6 Monaten Dauerhafter erkrankung oder so...
     
  3. lexxus

    lexxus Aktives Mitglied

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    hallo gerlinde,

    erst einmal herzlich willkommen hier bei rheuma-online :) .

    bernd hat recht, wenn, dann musst du dir ein formular bei der kk holen. einfach dort anrufen, dann schicken die das auch zu. das lässt du bei deinem arzt ausfüllen und reichst das im neuen jahr, zusammen mit deinen zuzahlungsbelegen (medikamentenzuzahlung, praxisgebühr, zuzahlungen für therapien und hilfsmittel) bei der kk ein. allerdings muss man schon mindestens 1 jahr chroniker sein, sonst akzeptieren sie es nicht und man zahlt trotzdem 2%. meine chronikerbescheinigung war damals auf den janauar datiert und ich musste für das ganze jahr trotzdem 2% zahlen. wenn, dann hast du also erst nächstes jahr etwas davon, es sei denn du hast einen netten arzt, der .... ;) . welcher arzt das ding ausstellt ist egal. bei mir wars die orthopädin und das wurde auch anerkannt.

    wegen des facharztes schließe ich mich auch bernd an. du solltest dir unbedingt einen internistischen rheumatologen suchen. autoimmunerkrankungen sind sehr komplex, die meisten hausärzte sind da schnell überfordert und können den patienten dann einfach nicht optimal behandeln. in der linken blauen spalte findest du unter selbsthilfe die option "empfehlenswerte rheumatologen". dort findest du eine liste mit rheumadocs, welche von den usern hier im forum empfohlen wurden. vielleicht ist ja auch einer in deiner nähe dabei.

    lieben gruß
    lexxus
     
  4. see4you

    see4you Neues Mitglied

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    Ok, vielen Dank für die Hilfe. Ich hatte mir heute eine Überweisung zum Rheumatologe geholt, Termin ist in ca. 3 Wochen. Das Chronikerformular von der AOK werde ich dann dem Arzt vorlegen.


    Gruss Gerlinde
     
  5. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    hallo gerlinde,
    für die chronikerregelung muß ein arzt genau dokumentieren,wann du wegen der erkrankung in behandlung warst.
    und für den anspruch muß der patient noch weitere kriterien erfüllen,siehe unten,das habe ich bei deiner kk gefunden,die bestimmung gilt aber für alle kk's einheitlich:

    >>>wer gilt als chronisch krank?

    Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird.
    Außerdem muss eines der Merkmale zutreffen:
    Der Patient ist in Stufe zwei oder drei pflegebedürftig
    - oder er ist zu mindestens 60 Prozent schwerbehindert
    - oder erwerbsgemindert
    - oder er braucht eine ständige medizinische Versorgung,
    ohne die die Lebenserwartung und -qualität gemindert würde.<<<

    Quelle: http://www.aok.de/bund/gesundheitsreform/faq.php?text16=faq_16#16

    liebe grüße,
    diana
     
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