steuerausgleich

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von BlondesSternchen, 9. Mai 2007.

  1. BlondesSternchen

    BlondesSternchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    6. Juni 2006
    Beiträge:
    69
    Ort:
    Österreich
    hat wer eine ahnung, ob man als jung-rheumi einen zuschuss vom finanzamt bekommt für die spezielle ernährung, die hilfsmittel und autofahrten, wenn man nicht selbst zur schule gehen kann?

    wäre euch sehr dankbar für antworten!

    (ps: für diabetiker gibt es sowas doch auch... oder?!)

    lg, marina
     
  2. ivele

    ivele Bekanntes Mitglied

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    16. August 2005
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    1.750
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    südl.NÖ
    hallo marina,

    wenn du noch zur schule gehst, müßten deine eltern ja noch familienbeihilfe bekommen,
    sie sollen sich erkundigen,
    denke, ihr habt evt anspruch auf erhöhte fam.beihilfe mit ärztlicher bestätigung ???? vielleicht meldet sich ja noch wer, der selber in so einer lage ist ,auf alle fälle alle rechnungen aufheben!!!
    egal, ob selbstbehalt von heilbehelfen,
    medis, die die KK nicht bezahlt,
    oder einfach nur Rezeptgebühren (auch da kommt was zusammen )
    oder anderes, das du wegen deiner erkrankung brauchst ....

    hast du den "grad der behinderung" feststellen lassen, geht übers sozialamt der zuständigen BH, dann kann man auf alle fälle alle diese zusätzlichen belastungen abschreiben, sonst gibts eine pauschale von 1000,- euro/jahr
    hoffe, konnte dir ein wenig helfen, lg ivele :)
     
  3. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

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    Beiträge:
    578
    hallo marina!
    also anspruch auf erhöhte familienbeihilfe hast du sicher- ich glaube da muss der gdb mind 50% sein (bin mir aber nicht ganz sicher)- weiß sicher noch wer, ansonsten einfach mal erkundigen.
    rechnungen, rezeptgebürhen, benzinkosten,... alles was eben mit deiner krankheit zu tun hat kann man von der steuer absetzen.
    ansonsten glaub ich gibts keine finanziellen zuschüssen für schüler/ studenten.
    lg petra
     
  4. Trixi

    Trixi (vor)laut

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    642
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    Wien
    Also, einen Steuerausgleich kannst du nur machen, wenn du selbst ein Einkommen beziehst. Ansonsten kann einer deiner Elternteile, deine Krankheitskosten (Außergewöhnliche Belastungen eines behinderten Kindes) absetzen. Dazu zählen so wie oben bereits erwähnt - Benzin- und Taxiskosten (ab 50 % Behinderung), Arztkosten, Kosten für Heilbehelfe, Medikamentenkosten, etc.

    Das alles kannst du auch für eine eigene Behinderung bei deinem eigenen Steuerausgleich absetzen, wenn du ein Einkommen hast. Es gibt auch einen Freibetrag wegen Behinderung, der aber wieder aussetzt, wenn man Pflegegeld bezieht.

    Alles sehr praktisch nachzulesen hier: https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/stb_D_17.1.07_web.pdf

    Wenn du zur Schule gehst, kannst du (wie auch schon von Petra erwähnt) die erhöhte Familienbeihilfe beantragen. Zitat aus Kyrim/Valencak, Rechtsratgeber für kranke und behinderte Menschen:

    "Für erheblich behinderte Kinder erhöht sich die Familiebeihilfe nach dem Familienausgleichsfonds um EUR 138,30 pro Monat. "Erbehlich behindert" sind Kinder, die eine nicht nur vorübergehende (voraussichlich mehr als drei Jahre andauernde Funktionsbeeinträchtigung) ... haben. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 % betragen. .... Die erhöhte Familienbeihilfe ist gemeinsam mit der "normalen" Familienbeihilfe beim Wohnsitzfinanzamt zu beantragen"

    Den Grad der Behinderung musst du, wenn nicht schon geschehen, per Bescheid vom Bundessozialamt feststellen lassen.

    Das Bundessozialamt ist auch Ansprechpartner für Unterstützungen zum Kauf eines Autos, zur Adaptierung der Wohnung und des Arbeitsplatzes usw. Das alles aber auch nur, wenn man berufstätig ist.

    Für Schüler sind mir ansonsten keine Unterstützungen bekannt.
     
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