Beginn der Rente erst im 1. Kalendermonat

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sita, 1. Mai 2007.

  1. Sita

    Sita Mitglied

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    30. April 2003
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    256
    Ort:
    Wolfratshausen/Nähe München
    Hallo,
    ich habe im Januar Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt.
    Mal zu eurer Info: Zu meiner Überraschung wurde keiner meiner behandelnden Ärzte befragt, ich hatte lediglich einen Gutachtertermin.
    Im März bekam ich ein Schreiben: "... die Bearbeitung .. ist abgeschlossen. Die Berechnung der Rente kann zurzeit nicht erfolgen, weil die aktuellen Rechengrößen für den Rentenbeginn bzw. Zahlungsbeginn noch nicht feststehen. Diese werden regelmäßig durch eine zustimmungspflichtige Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt. Sobald die neuen Werte vorlieben, werden wir Ihre Rente umgehend berechnen ..."
    Gestern bekam ich dann meinen Rentenbescheid: Auf Ihren Antrag ... erhalten Sie ... Rente wegen voller Erwerbsminderung, Beginn 1.8.07." (JUHUU wegen der positiven Entscheidung)

    Jetzt meine Fragen:

    Beginnn der Rente ab 7. Kalendermonat. (SGB VI § 101 Abs. 1: Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.)
    1) Ist das eine neue Gemeinheit, die Rente nicht ab Antragstellung sondern erst 6 Monate später zu zahlen?
    2) Der Eintritt der "Minderung der Erwerbsfähigkeit" ist doch nicht identisch mit dem Zeitpunkt der Antragstellung. Die gesundheitlichen Voraussetzungen hatte ich natürlich schon vorher. Wer stellt denn an dem Tag wenn es einem schlecht(er) geht gleich Rentenantrag?
    Habt ihr da Erfahrung(en)? Soll man das so akzeptieren (und sich freuen dass der Antrag durch ist)?
    Ist die (Punkte)Berechnung überhaupt jmd nachvollziehbar? (Das aber nur nebenbei.)

    3) Zeitliche Begrenzung: "... nach den medizinischen Untersuchungsbefunden ist es nicht unwahrscheinlich, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann." Dieser Satz ist mir nicht nachvollziehbar (seit wann bessern sich die Gelenkzerstörungen aufgrund von Polyarthritis). Ist ein solcher Wortlaut obligatorisch, um die zeitliche Begrenzung zu begründen?

    Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Antworten ,
    Sita
     
    #1 1. Mai 2007
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2007
  2. Liebe Sita
    Da kannst du nichts machen. Das ist Rechtens. Freu dich darüber , dass das alles sooo schnell ging ;)
    LG Sylke
     
  3. Duvel

    Duvel Mitglied

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    Kreis Herzogtum Lauenburg
    Hallo Sita,

    ich weiß, dass die Rentenversicherungsträger schon vor ein paar Jahren erst ab dem 7. Monat gezahlt haben, wobei mir das in letzter Zeit nie wieder untergekommen ist. (Ich hab beruflich damit zu tun). Würde mal nachfragen.

    In der heutigen Zeit geht der Träger meist erstmal davon aus, dass sich der Gesundheitszustand wieder bessern kann. Einen dauerhaften Bescheid aufzuheben, ist schwieriger, als von vornherein zu befristen.

    Viele Grüße Manuela
     
  4. kiki 2

    kiki 2 Neues Mitglied

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    18. Januar 2007
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    Nähe Dortmund
    Hallo Sita

    Bei mir lief es genauso.Habe meine Rente 7 Monate nach Antragstellung erhalten.Bin natürlich froh,das es keine Probleme gab.
    Hast du auch eine Befristung?
    Ich habe eine Befristung bis 12/08.

    Freu dich einfach,das du nicht um dein Recht kämpfen musstest.

    LG Kiki 2:)
     
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