Huhu Ihr lieben, ich weiß nicht ob es hier schon irgendwo stand aber da wir heute genau dieses Problem im Chat hatten hier mal ein Link: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st Es geht darum das man sich die Rehaeinrichtung aussuchen darf und wer wann bezahlt und was. Alles liebe Locin32
Hi Locin Zitat aus dem Link: " Diese Wahlfreiheit gilt nur dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung - nicht aber Unfall- oder Rentenversicherung - für die Reha-Maßnahme zuständig ist." Nun, das ist bedauerlicherweise wieder nicht für alle Gute Nacht wünscht Sylke
Huhu Sille, guck mal hier: Die Krankenversicherung finanziert Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern, sofern die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist. Sie ist auch zuständig, wenn es darum geht, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Ich habe das so verstanden,als hätte man jetzt eher Chancen auf eine Reha. Bei mir hat der Rentenversicherungsträger damals meinen Kurantrag abgelehnt (Hausfrau ) und die KK hat mir gesagt das sie eine Reha übernehmen würden es aber nicht dürfen. Jetzt scheint sich das ja geändert zu haben!? Liebe Grüße Locin32
Hi Locin Ich erlebe grad den Fall selbst, beantrage eine Reha. Wird aber von der Rentenversicherung bearbeitet, nicht von der KK!!! Da ich in Vollzeit beschäftigt bin, also nicht Familienversichert bzw. ohne Einkommen, übernimmt die RV. Bei der KK bin ich schon von der Zuzahlung befreit, habe schon Anfang des Jahres unseren Anteil bezahlt (würde also für ne Reha die von der KK übernommen würde, nichts mehr zuzahlen müssen). Nun, da ich ja fleissig arbeite, werd ich wohl "bestraft", denn bei der RV muss ich für die Reha bezahlen!! Und eine Einrichtung könnte ich dann eben nur aussuchen, wenn die Reha über die KK läuft. Das meine ich mit " leider nicht für jeden". Schönen Tag wünscht Sylke