Müssen es unbedingt 50% Behinderung sein?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von nasowas, 23. April 2007.

  1. nasowas

    nasowas Mitglied

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    Hallo,

    ich wurde erst vor kurzem mit dieser Diagnose konfrontiert:
    Frühmanifestation einer rheumatischen Arthritis, beginnende Kollagenose.
    Behandlung mit MTX, Cortison, Steroiden.

    Da ich meine Arbeit nur noch schwer ausüben kann, ( Discounter ) hat mir mein Arzt und mein Anwalt schnellstens dazu geraten, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen.

    Was ist, wenn mir nur 30% zugesprochen werden? Für den besonderen Kündigungsschutz brauch ich doch 50%? Und... was sind 30% wert? Muss ich so lange Widerspruch einlegen, bis die mir 50% geben? Sollte das mein Anwalt machen?

    Irgendwie bin ich verwirrt.:confused:
    Das Vordruckformular habe ich ausgefüllt und ausgedruckt. Ich werde noch Schreiben von meinem Rheumatologen, Hausarzt, Orthopäden - kaputte Schultern/ Ellenbogen-,Orthopäden - Bandscheibenvorfall - beifügen.

    Was kann ich noch tun und was hat es mit der Prozenten auf sich?

    Grüsse Britta
     
  2. Hallo Nasowas :)
    Wichtig wäre mal zu erfahren seit wann du deine Diagnose hast und seit wann bestimmte Einschränkungen durch deine Erkrankung bestehen.
    Erstmal herzlich Willkommen bei RO :D
    Gib mal bei Google "GdB" ein. Da wird dir sehr gut erklärt was die % bedeuten, wann sie jemandem zugesprochen werden können u.a.
    Oder gib oben in der blauen Leiste bei " suchen" mal GdB ein. Da findest du auch ne Menge an Infos.
    Alles Gute wünscht Sylke
     
  3. Duvel

    Duvel Mitglied

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    Hallo Britta,

    wie Sylke schon geschrieben hat, gibt es Infos was sich hinter den Prozenten versteckt. Das steht auch im SGB IX (dashinter verbirgt sich das Schwerbehindertengesetz), darüber gibt es auch Bücher von Beck, mit den Gesetzestexten und den dazugehörigen Prozenten.
    Wobei es teilweise auch immer im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, wo er die Behinderung ansetzt, wenn es Spielraum gibt. Und es hängt auch von den Stellungnahmen Deiner Ärtze ab. Bei mir hat das versorgungsamt die immer abgefordert.
    Wenn Du weniger als 50 % bekommen solltest, hast Du die Möglichkeit des Widerspruches oder wenn der keinen Erfolg bringt, kannst Du Dich letztendlich den Schwerbehinderten gleichstellen lassen. ich glaub heute ist die Voraussetzung, dass man auf dem Arbeitsmarkt mit der behinderung keinen oder nur schwer einen neuen Arbeitsplatz bekommen kann. Das machen in der Regel die Arbeitsagenturen.

    Aber wenn Du im Verkauf arbeitest, solltest Du vielleicht erstmal eine Reha beantragen und Dich dort dann beraten lassen, evtl. auch wegen Umschulung usw.

    Viele Grüße Manuela
     
  4. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Hallo Britta,

    wie bereits ausgeführt, hängt es von mehreren Faktoren ab, wie viel Prozent du bekommst. Wenn es tatsächlich weniger als 50 werden sollten und auch ein Widerspruch nichts bringt, kannst Du bei der Agentur für Arbeit (Schwerbehindertenstelle) eine Gleichstellung beantragen. Dazu muss dann der Arbeitgeber eine Stellungnahme abgeben, z.B. ob Du krankheitsbedingt schon oft ausgefallen bist und ob Dein Arbeitsplatz OHNE die Gleichstellung gefährdet ist. Das soll heißen: Wenn die Ausübung Deiner Arbeit aufgrund der Erkrankung und der damit verbundenen Einschränkungen für Dich künftig mit Schwierigkeiten verbunden ist, brauchst Du einen besonderen "Schutz", also dann hast Du Chancen, die Gleichstellung bewilligt zu bekommen.

    Hoffentlich habe ich mich verständlich genug ausgedrückt. Ist bei dem Thema nicht immer so einfach.

    lg
    Susanne
     
  5. nasowas

    nasowas Mitglied

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    Hallo zusammen!:)

    Erst mal ein dickes Dankeschön für die Antworten.:p

    Die Diagnose habe ich erst seit 3 Wochen. Daher habe ich auch noch keine Ahnung.:confused: Aber die Schmerzen habe ich schon seit 2 Jahren. Zur Zeit sind sie aber massiv. Gerade heute kann ich mein Handgelenk nicht mehr abknicken. Meine Hände sehen aus, wie aufgeblasen! Und Fieber habe ich auch!

    Ich muss wohl erst mal abwarten, wie das Amt auf meinen Antrag reagiert. Dann werde ich mir eine Strategie überlegen.

    Ja, ich glaube, dass mit der Gleichstellung verstanden zu haben. Werde gleich mal ein wenig googeln.:D

    Liebe Grüsse Britta
     
  6. krokus

    krokus Neues Mitglied

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    Hallo Britta!

    Hast du Borreliose?

    ciao

    Krokus
     
  7. nasowas

    nasowas Mitglied

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    Hallo Krokus,

    ich weiss nicht, was Borreliose ist. Bisher habe ich Verdacht auf Kollagenose. Der Rheumadoc hat noch mal Blut abnehmen lassen und zur Szintigaphie soll ich auch noch nächste Woche. Sicher ist, dass ich was habe, sagte er. Mit genaueren Untersuchungen wird er dem schon noch seinen Namen geben.:cool:

    Übrigens fühle ich mich sehr gut bei ihm aufgehoben!:D

    Grüsse Britta
     
  8. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    Hallo

    Wenn dein GdB festgestellt wird, bevor alle deine Untersuchungen abgeschlossen sind, ist das nicht unbedingt von Vorteil.
    Wenn dein HA alle Ergebnisse beisammen hat, wenn das Amt mit ihm Kontakt aufnimmt ist das besser für dich.

    Was auch schwierig ist, ist, dass unterschiedliche Behinderungen für sich allein zählen. Die werden also nicht summiert, nach dem Motto 30% für dieses und 30% für jenes= 60%. Das macht also keinen höheren Grad der Behinderung aus. Wenn du Depressionen wegen der Krankheit hast hebt das allerdings den GdB etwas an.
    Lg Sanchen
     
  9. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Sicher ist sicher

    Hallo Sanchen,

    bist Du da sicher? Bei mir war es damals nämlich genau so: Es wurden mehrere Einschränkungen zusammengezählt, so dass ich die 50 % auf Anhieb erreicht habe. Ist allerdings schon etliche Jahre her, und die Bestimmungen ändern sich manches Mal.

    Britta, erkundige Dich dazu nochmal woanders. Würde mich selber mal interessieren.

    lg
    Susanne
     
  10. Hallo Susanne
    Es ist schon richtig wie Sanchen das geschrieben hat. Es wird nicht zusammen gezählt. Wenn das so wäre hätten hier einige 500 %, oder aber die 100%.
    Beispiel: CP, Fibro, Bechterew, M. Crohn, Asthma und Einschränkungen in jedem Bereich + Pflegestufe1 (die ja die Einschränkungen bestätigt). Laut deiner Vermutung müssten da 100% rauskommen, ist aber nicht so ;)
    Aber die Vorgehensweise der Versorgungsämter sind sehr verschieden ( ein Buch mit 7 Siegeln)
    Wenn du googelst wirst du das auch nachlesen können.
    Liebe Grüsse von Sylke
     
    #10 24. April 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. April 2007
  11. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

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    Ja, das ist sicher.

    aber es kommt schon auch noch darauf an, inwieweit sich die einzelnen Funktionsstörungen gegenseitig beeinflussen. Dabei werden Vergleiche mit Gesundheitsschäden angestellt und dafür gibt es feste Richtlinien, also GdB-Werte. Die sind also schon vorgegeben. Deshalb auch mein Rat erst alle Untersuchungen abschließen und dann den GdB feststellen lassen.



    Das Problem ist aber, dass wir bei Rheuma Gesundheitsschäden vermeiden wollen, sie sind also noch gar nicht unbedingt vorhanden. Die Einschränkung ergibt sich aus den Schmerzen, die objektiv nicht messbar sind.
    Es zählen messbare Fakten und abgesicherte Disagnosen.
     
  12. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

    Registriert seit:
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    Sachsen
    Wollte nur mal noch ergänzen: Meine Einschränkungen, die damals zusammengezählt insgesamt 50 % ergaben, waren nicht auf Rheumatisches zurückzuführen, sondern jedes für sich eigenständige Krankheiten. Hatte ich nicht dazu geschrieben.

    lg
    Susanne
     
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