fragen zum sorgerecht...

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von ulilou, 1. Dezember 2002.

  1. ulilou

    ulilou Guest

    hallo ihr lieben,

    habe mich gerade wieder riesig über die unflätigkeiten meines ex (den vater meines kindes) mir gegenüber geärgert... koche noch vor wut!

    kann mir jemand sagen, wohin ich mich wegen einer beratung zum sorgerecht und unterhaltszahlungen wenden kann??? fange langsam an zu verzweifen, er versucht mich bei jeder gelegenheit (so viele sinds zum glück nicht) fertig zu machen; er weiss, wo und wie er mich verbal verletzen kann...

    eure ulilou.
     
  2. Bergmann

    Bergmann Guest

    Hallöchen!

    Zuerst mal wie alt sind denn deine Kinder? Bis 12 Jahre kannst du dich auf alle Fälle an das Jugendamt halten. Denn die zahlen auch den Unterhalt 7 Jahre lang , aber nur bis ie Kinder 12 jahre alt sind. Ich spreche da aus eigener Erharung. Mein EX hat keinen Unterhalt gezahlt ( konnte wohl nicht) und somit habe ich es für ein Jahre vom Jugendamt bekommen. Aber er kommt trotzdem nicht drumrum, er muß es nämlich dem Jugendamt wieder zurück zahlen. Und das Sorgerecht wird vom Gericht abgeklärt. Da es allerdings ja fats immer so ist, das es beide haben dürfen, mußt du glaub ich einen guten Anwalt einschalten. Und das kostet ja auch wieder Geld. Das ist immer nicht so einfach.
    Ich wünsche dir auf alle Fälle alles Glück der Welt für dich und vorallem für deine Kinder.

    Liebe Grüße

    Biggi
     
  3. A.St.

    A.St. Guest

    Hallo Ulilou,
    wegen Unterhalt kannst Du mal in der Suchmaschine "google" Duesseldorfer Tabelle,Stand 2002 eingeben und gucken.Dann guckst Du ,in der Zeile wo das Gehalt des Unterhaltspflichtigen steht,dann wie alt Dein Kind ist,und dann weißt Du welchen Anspruch Du hast.

    Um den Anspruch durchzusetzen,mußt Du zum Jugendamt,oder zum Anwalt!
    Viele Grüße,
    betty
     
  4. Hallo Uli

    Also wens ums Sorgerecht geht sieht es so aus

    Beide eltern haben das Sorgerecht.
    Bei dem Besuchsrecht ist das eine Einigung unter den Parteien oder wen das nicht geht dan mus man es offiziel regeln lassen

    Prozesskostenhilfe beantragen und klagen

    Beim Unrehalt Zahlt das Jugendamt bis 7Jahre
    Danach kann man zum Sozialamt gehen die rechnen dein Einkommen durch und du bekommst den Rest von ihnen
    Du must nur beim Antrag darauf achten das es eine Unterhaltszuschuss Zahlung ist
    Da der Vater der nicht Zahlt von Sozialamt verkagt wird bei nicht zahlung

    In den Zwischenmenschlichen Angelegenheiten
    Ist es Ratsam zu sehen ob vieleicht ein 3. Ausenstehender
    vieleicht ein Gespräch mit dir und dem Kindesvater vermitteln kann

    Den es Geht nicht um Eure Beziehung Sondern um Das Kind

    Ich wünsche dir viel Glück
    Hulda
     
  5. Hi ulilou
    Alles richtig , aber nicht vergessen : eine schriftliche Forderung , am besten per Einschreiben oder über einen Anwalt, daß er den Unterhalt zu zahlen hatt. Bei Säumigkeiten einen Termin anmahnen. Wenn keine Reaktionen erfolgen, einen Anwalt einschalten. Und vorher wegen prozeßkostenbeihilfe nachfragen.
    Aber Huldas Vorschlag gefällt mir auch, wegen den Kindern-vielleicht hat er da ein Einsehen.
    Kopf hoch und einen schönen gruß Helmut (merre)
     
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