Hallo, ich habe kürzlich meinen Schwerbehindertenausweis nach 5 Jahren Widersprüche und Klagen erhalten, GdB 50, unbefristet. Kann es mir nun passieren, dass das Versorgungsamt von sich aus meinen GdBüberprüfen will in einiger Zeit? Hat da jemand Erfahrungswerte? Danke für Eure Antworten Kröti
hi, das ist eine gute frage. ich denke eher das es zu keiner nachprüfung kommt, da dein verfahren damit abgeschlossen ist. bei mir war es so: ich bekam meinen ausweis auch mit 50 % gdb zurück. in dem schreiben dazu stand unbefristet gültig. im ausweis steht allerdings gültig bis 2016. ich habe mich dann telefonisch informiert. man sagte mir, dass es nicht anders gehen würde (in hamburg). das verfahren sei abgeschlossen und es gäbe keine nachprüfungen. im ausweis können sie aber nur maximal 10 jahre gültigkeit angeben. schon merkwürdig oder wieder einmal bürokratie. (kann mir gut vorstellen, dass es beim amt eine stelle gibt wo nur einer angestellt ist um zu stempeln und der wäre ja sonst arbeitslos <-- kleiner scherz) anders sieht es natürlich aus, wenn du einen antrag auf verschlimmerung tellst. dann kommen neue untersuchungen. viele grüße laface
hallo, also ich habe meinen ausweis auch nach widersprüchen usw. auf 50 % bekommen. am anfang war er befristet. wurde in der zwischenzeit 2 x überprüft (nur durch anfragen bei ärzten)ohne untersuchungen. dieses jahr bekam ich dann die mitteilung, daß der ausweis jetzt unbefristet ist. es ist auch unbefristet auf meinem ausweis draufgestempelt. der beamte sagte mir, vom versorgungsamt (bayern)kommt jetzt nichts mehr. sollte sich mein zustand allerdings verschlechtern, könnte ich ohne weiteres verschlimmerungsantrag stellen. ansonsten habe ich jetzt mein ruhe. lg renti
@Renti ich glaub ich zieh nach bayern... (langsam scheint es echt so, als wenn die leutchen in den amtsstuben nicht wissen was sie dort machen) <---- ausnahmen bestätigen die regel herzliche grüße laface
Das hat sicher was mit dem Foto zu tun? Lieber Laface, auch du wirst älter . Sorry, ist wahr. Liebe Grüße Kira
Ohne Untersuchungen wurde mein Ausweis (GdB 50%) jedes Mal um weitere vier Jahre verlängert. Bei der letzten Verlängerung stand plötzlich "unbefristet" im Ausweis - ohne dass ich was dazu tun mußte.
Meine Schiegermutter bekam vor zig Jahren (in Schleswig-Holstein wohnend) vom Versorgungsamt 60% und das G unbefristet. Der Ausweis war aber nur 10 Jahre gültig. Nach Ablauf der Zeit wurde die Gültigkeit verlängert. Dann zog sie nach Hamburg. Sie wollte dann hier beim Versorgungsamt den Ausweis umschreiben und verlängern lassen, da sie die Fahrkarte für 60 Euro erwerben wollte. Sie bekam einen Antrag zugeschickt und es kam ein Bescheid zurück mit 30% ohne Buchstaben Nach ewigem hin und her, der Erklärung das sie ja von Schleswig-Holstein schon vor Jahren 60% und G bekam, wurden ihr nun 80% und das G bewilligt. Also auch Unbefristet kann noch Aufregung bedeuten. Ausserdem gibt es den Hinweiss, das man auch eine Verbesserung des Gesundheits- und Einschränkungszustandes beim Versorgungsamt melden muss ( evtl. nach OP´s, wenn Einschränkungen behoben wurden oder eine deutliche Verbesserung eingetreten ist). Also ich könnte mir vorstellen, dass es auch in Einzelfällen Überprüfungen gibt. Schönen Tag wünscht Sylke
hallo, ich habe im august den antrag gestellt und ohne jegliche prüfung im januar 80% und merkzeichen G unbefristet bekommen.komme aus niedersachsen bei mir steht kein ablaufdatum drauf,habe gerade geschaut. seit 2004 ist das geändert worden und unbefristet heißt nun auch unbefristet,vorher galt das 15 jahre man muß nur angeben wenn sich der gesundheitszustand verbessert.einen verschlimmerungsantrag kann man frühestens nach einem jahr stellen das ist das was ich mir bisher erlesen habe,also ohne gewähr ;-) liebe grüße pejemi
Hallo Hallo,ich möchte auch mal was dazu äussern. Ich habe nachdem ich einen Verschlechterungsantrag gestellt habe den GdB von 30% auf 60% ,ohne ärztliche Untersuchung. erhalten. Meinen Ausweis bekam ich für 10Jahre.Nachdem ich gefragt habe warum wurde mir mitgeteilt das eben dann ein neues Passbild fällig sei. Hallo pejemi, du schreibst das man einen Verschlechterungsantrag erst nach einem Jahr wieder stellen kann.Da muss ich leider wiedersprechen.Man kann den Antrag nach einem halben Jahr stellen. LG Granny aus Hessen