http://www.wdr.de/themen/computer/internet/internetforen/index.jhtml Vielleicht sollten wir uns das mal zu Herzen nehmen und beim nächsten Diskutieren alle uns vorsehen mit Äusserungen, die andere als Beleidigung auffassen könnten. Auch wenn das bei Gericht wohl nochmal besprochenwird und noch nicht endgültig ist, *Besser ist das* Gruß Kuki
hallo kuki, "dumm" ist ein handfestes schwimpfwort- steht außer frage. aber: .... mit dem komme ich nicht ganz klar..... wie soll man wissen, was andere schon als beleidigung sehen? es gibt oft user, die schon eine beleidigung darinn sehen, wenn man ihrer meinung, wenn auch sehr freundlich und höflich,- wiederspricht. ich denke mal, das ist jedermanns individuelle "schmerzgrenze", wo für ihn eine beleidigung anfängt, und wo nicht....einige sind sensibler als andere und interpretieren in geschriebene texte etwas hinein, was da so nicht steht... ...... schwieriges thema......
Schaun mer mal Hey Leute, ich hab mir gestern im Fernsehen mal nen Kommentar dazu angehört. Es geht wohl darum, daß wenn sich ein/e User/in "beleidigt" fühlt (wie in dem verhandelten Fall), er/sie an den/die Forenbetreiber/in herantreten und diese/n zum Löschen des Postings auffordern muß. Erst wenn der/die Forenbetreiber/in das Löschen des in Rede stehenden Postings verweigert, kann der "Beleidigte" gegen den/die Betreiber/in des Forums klagen. Ich geb lilly absolut recht und finde auch, daß die Grenzen in diesem Bereich fließend sind. Warten wir mal ab was bzgl. des Urteil auf uns zu kommt. Ich hoffe inständig, daß wir von solchen Dingen verschont bleiben. Ganz LG und einen wunderschönen Tag wünscht Euch der
So, ich hab hier mal für alle das BGH-Urteil aus der Süddeutschen rauskopiert - zum besseren Verständnis. Übrigens möchte ich eure Aufmerksamkeit auf den Schlußabsatz lenken: Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung eingelegt !!! Und hier der Link zur Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2007-3&nr=39340&linked=pm&Blank=1
tja, da stimme ich zu, die grenze ist fliessend, es gibt auch user, die fühlen sich beleidigt, wenn man ihnen hilfe anbietet, gibts alles....... der gesetzgeber wird sich allerdings an eindedutigen beschimpfungen orientieren. sorry, konnte mangels zeit die links noch nicht lesen. lieben gruss marie
Beleidigung ? Ich denke , daß wir damit kein Problem haben dürften....oder? Man sollte einfach verstehen, daß sich die Problematik zum Beispiel in solchen Foren wie bei uns recht eindeutig darstellt; es wäre beleidigend, wenn eine Äußerung von Werturteilen gegenüber einem Anderen beleidigend wirkt und damit geeignet ist das Ansehen dieser Person herabzuwürdigen, in einem begrenzten Bereich oder halt in der Öffentlichkeit.. Wichtig ist, daß allein ein "sich beleidigt fühlen" nicht unbedingt relevant bezüglich der Frage ist. Womit man schon erkennt, daß es rein rechtlich meist in ausschweifende Disskussionen enden würde, ist doch leider nicht allein der Gesetzestext, sondern in solchen Fällen ein "Wust" von Urteilen heranzuziehen. Wobei es äußerst interessant ist mit was und mit welchem Aufwand in diesen Streitigkeiten gearbeitet wird...... Ist doch ein näckisch gesagtes "na Dickerchen" für den einen fast ein Heiratsantrag ...für den Anderen halt schon "eine Beleidigung". Also denn, werd mal meine Grippe weiter auskurieren, mit se nich wieder sagen...."siehst um die Augen aus, als wenn nächtelang durchgemacht hast"...wobei das in meinem Alter eher anerkennend als beleidigend zu sehen wäre........"merre"
Hallo Lilly, ich gehe davon aus, daß unsere deutsche (zuweilen unverständliche ) Rechtssprechung unterscheiden kann zwischen persönlich subjektiv empfundene und tatsächlich offensichtliche Beleidigung. Forenbetreiber stehen jetze vor der nicht zu beneidenden Aufgabe, diese Unterschiede zu erkennen und usern zu erklären, warum Schimpfwörter wie Idiot, Zicke usw stehen bleiben können aber eine Titulierung wie pädophiles Sch***n gelöscht werden muss, weil jemand eine vorliebe für Kinderbilder in welcher Form auch immer hat. herzlichst grummel
Tja Ihr Lieben, es geht hier überhaupt nicht um: Wer das Urteil, welches im Übrigen noch keine rechtskraft besitzt, genau liest, wird feststellen, dass ein Betroffener sich "nur" beleidigt fühlen muss um einen Unterlassungsanspruch einfordern zu können. Ob ich mich in meiner Ehre verletzt fühle ist, denke ich , immer eine subjektiv empfundene Geschichte. Der Betroffene muss sich also tatsächlich "nur" beleidigt fühlen, dann kann er auf jeden Fall eine Unterlassung einfordern und den Forenbetreiber auffordern, das entsprechende Posting zu löschen. Sollte das Urteil also rechtskräftig werden, muss der Forenbetreiber dieser Forderung nachkommen, oder er kann eben seinerseits verklagt werden und zwar mit allen Konsequenzen. Die Tragweite dieser Entscheidung ist enorm. Nicht umsonst verhandelt man den Fall beim BGH. LG Euer
Das stimmt nur bedingt, weil, eine Beleidigung in einem Meinungsaustausch auch erkennbar sein muss. Schwierig wird es für Forenbetreiber, wenn sich eine subjektiv empfundene Beleidigung nur hineininterpretieren läßt, quasi ein double mind Effekt ähnlich eines Satzes wie :Billigsofas setzen sich mehr und mehr durch", woraus man jetze nicht genau schließen kann ob dieser Satzt die Qualität bemängelt und somit Schmähkritik bedeuten würde oder ob diese der Renner auf dem Markt sind Was ich versuche deutlich zu machen ist, nicht immer sind Beleidigungen erkennbar. Und Beleidigungen mit dem Argument der freien Meinungsäußerung zu rechtfertigen hat mit Meinungsfreiheit absolut gar nichts mehr zu tun. herzlichst grummel
Liebe / r Grummel, Falsch ... die Frage, ob die Forderung auf Unterlassung aufgrund eines ehrverletzenden Beitrages gerechtfertigt ist, oder nicht stand im Rahmen des Urteils auch nicht zur Debatte. Dies müßte später an anderer Stelle entschieden werden. Im Anschluß an die Pressemitteilung des BGH gabs auf einem Dritten (ich weiß jetzt leider nicht mehr welches) eine lebhafte Diskusion von Journalisten, Kläger- und Beklagtenvertreter, Juristen und 2 Moderatoren. Hab zufällig reingeswitscht. Die Meinung der Juristen war eindeutig: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat jeder die Möglichkeit, sobald er sich in seiner Ehre gekränkt oder beleidigt fühlt, vom Forenbetreiber zu verlangen, daß das entsprechende Posting gelöscht wird. Hier wurde zu keinem Zeitpunkt näher definiert, wie eine ehrverletzende Beleidigung auszusehen hat. Das wird dann wohl im Fall der Fälle an anderer Stelle entschieden. Diesbezüglich ist und bleibt es vorläufig bei meiner Meinung, daß eine solche Beleidigung zunächst immer erst subjektiv zu sehen ist. Was letztlich aus der Forderung ggf. bei Gericht wird, muß man dann sehen. Aber wie erwähnt, das stand bei diesem Urteil auch gar nicht zur Debatte. Hier geht es doch nur um den Punkt, ob der Betroffenen eine Unterlassung einfordern kann oder nicht. Nichts anderes wurde bisher verhandelt. Es bedeutet m.E. nach, daß die Forenlandschaft zerstört wird. Denn welcher Forenbetreiber möchte sich gerne mit der Aussicht auf ständige Klagen seiner User nur noch um Löschen von Postings oder Schließen von Threads kümmern. Da werden sicher viele Foren geschlossen werden. Das ist der Grund, warum der Beklagte bis zum BGH gegangen ist. Herzlichst