Zuzahlung ohne Information/Bekanntgabe vorher

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Muckel1986, 7. März 2007.

  1. Muckel1986

    Muckel1986 Mitglied

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    Guten Tag,

    ich habe heute ein Schreiben von meinem Zahnarzt erhalten, der mich daran errinert, dass ich der gesetzlichen Verpflichtung zru Zahlung der Praxisgebühr (Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 4 SGB V) nicht nach gekommen bin. Da habe ich ja normal auch nichts gegen.

    Ich glaube, das es eher eine Zuzahlung für eine "Kiefer Panorama Aufnahme" sein soll, die ich für einen Termin bei einem Homöopathen machen lassen habe.

    Meine Mutter hat für mich den Termin gemacht, da ich bis 13:10 Schule habe und bis ich wieder daheim / beim Arzt sein könnte es meistens zu spät ist. Sie wurde nicht darüber informiert, das man etwas Zuzahlen muss.

    Ich bin dann zu dem Termin hingegangen und es wurde nicht einmal erwähnt, dass ich etwas zuzahlen müsste. Ich habe bis heute auch keine Rechnung etc. erhalten. Lediglich dieses "Vor-Ab-Mahnschreiben", welches aber schon die erste Frist enthält.

    Hat jemand von euch zufälliger weise die Gesetzestexte da, die belegen, das ich Informiert werden muss etc?

    Hoffe ihr könnt mir helfen.
    Gruß Muckel|Tobias
     
    #1 7. März 2007
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2007
  2. Colana

    Colana Musikus

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    Hi Tobias, schau mal hier:

    http://209.85.129.104/search?q=cache:w7LTZlTwFnMJ:www.kzvs.de/rundschreiben/2004/Kassengebuehr_ask.pdf+Praxisgeb%C3%BChren+beim+Zahnarzt&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de&lr=lang_de

    unter Frage 4. Dort ist es eindeutig geklärt.

    Weitere Links:

    http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2004/10/12/beitrag3.html?navigid=66

    http://209.85.129.104/search?q=cache:KlP5RfKkP_EJ:www.die-gesundheitsreform.de/themen_az/fragen_antworten/pdf/fragen_antworten_praxisgebuehr.pdf+Praxisgeb%C3%BChren+beim+Zahnarzt&hl=de&ct=clnk&cd=5&gl=de&lr=lang_de

    unter Punkt 9

    und

    Kann mit einer Überweisung vom Hausarzt die Praxisgebühr beim Zahnarzt umgehen?
    Nein, die Praxisgebühr beim Zahnarzt wird zusätzlich erhoben. Wer ein Loch im Zahn behandeln lassen muss oder Zahnersatz bekommt, der zahlt pro Quartal 10 Euro. Ausgenommen von der Gebühr sind lediglich zwei Kontrolluntersuchungen für den Stempel im Bonusheft. Muss dabei Zahnstein entfernt oder geröntgt werden, ist das inklusive. Da für Zahnersatz mehrere Sitzungen nötig sind, sollte die Behandlung am Quartalsanfang beginnen, damit sie sich nicht bis ins nächste Quartal erstreckt.


    Ich hoffe, dass ich Dir damit die Frage beantworten konnte.
    Viele Grüße
    Colana

    P. S. Ich weiß allerdings nicht, ob das dann noch gilt, wenn Du ein Röntgenbild anforderst für den Homöopathen.... Ich denke fast, dass es juristisch eine andere Situation ist und dass Du die Praxisgebühr dann doch zahlen musst.

    Grüße
    Colana


    4. Es heißt, bei kleineren Eingriffen fällt die Praxisgebühr nicht an. Welche sind das?
    Im Rahmen einer Kontrolluntersuchung kann der Zahnarzt bei Bedarf einige festgelegte
    diagnostische und präventive Leistungen vornehmen, ohne dass 10 Euro zu zahlen sind. Dazu
    gehören z.B. Röntgenaufnahmen und Zahnsteinentfernung. Ist darüber hinaus beim
    Kontrolltermin oder einem weiteren Termin eine Behandlung nötig, muss der Patient
    Im Rahmen einer Kontrolluntersuchung kann der Zahnarzt bei Bedarf einige festgelegte
    diagnostische und präventive Leistungen vor nehmen, ohne dass 10 Euro zu zahlen sind. Dazu
    gehören z.B. Röntgenaufnahmen und Zahnsteinentfernung. Ist darüber hinaus beim
    Kontrolltermin oder einem weiteren Termin eine Behandlung nötig, muss der Patient
     
  3. Muckel1986

    Muckel1986 Mitglied

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    Vielen Dank Colana!

    Das deckt sich auch mit der telefonischen Auskunft, die ich bei meiner Krankenkasse erhalten habe.

    Jetzt gilt es nur noch den Punkt zu klären, ob der Zahnarzt mich vorher informieren muss oder nicht.

    Gruß und Danke
    Muckel|Tobias
     
  4. Colana

    Colana Musikus

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    Na klar muss Dich der ZA vorab informieren, ob die von Dir eingeforderte Aufnahme Geld kostet, da sie ja mit der Krankenkasse dann abgerechnet wird.

    Wenn die Aufnahme jedoch im Rahmen der sog. 01 (eingehende Untersuchung der Mundhöhle) gemacht worden ist, dann kein Geld....

    Viele Grüße
    Colana
     
  5. Muckel1986

    Muckel1986 Mitglied

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    Wurde sie nur leider nicht. Ich weiß auch, dass er einen normalerweise Informieren muss - nur hat er es nicht. Das er es aber muss, will ich halt mit Gesetzen belegen. Ich erreiche nur meine Schwester nicht, die das SGB da hat.

    Gruß Muckel
     
  6. Colana

    Colana Musikus

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    Hast Du schon mal gegoogelt unter

    Auskunftspflicht von Zahnärztin

    Med Informationspflicht

    SBG usw.

    Viele Grüße
    Colana
     
  7. Muckel1986

    Muckel1986 Mitglied

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    Noch nicht, da ich erst nach Hause gekommen bin und etwas essen wollte. Habe vorm Essen nur mit der DAK telefoniert und mit meiner Schwester, die sich heute Abend meldet und mir den Paragraphen nennt.

    Morgen werde ich mit der Praxis telefonieren. Sollten sie dann noch ärger machen rufe ich meinen Anwalt an und dann kümmert er sich darum.

    Ich bin es leid. Da will man nur zum Arzt und es gibt Ärger und stress, weil Leute da einfach unfähig sind. Selber sizt man mit einem Abschluss von 2,2 da und finden keinen Job - ist doch zum kotzen.

    Danke für deine Hilfe Colana und Gruß ein dein Töchterchen!
     
  8. Colana

    Colana Musikus

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    He, Kopf hoch,... irgendwann findet sich etwas. Du musst am Ball bleiben, immer wieder Interesse zeigen. Den Frust woanders ablassen....Ich drücke Dir die Daumen für die Jobsuche....

    Viele Grüße
    Colana
     
  9. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Der §28 im Sozialgesetzbuch V regelt die Praxisgebühr.

    Dabei handelt es sich NICHT um die Zuzahlung zu Röntgen u.s.w.

    Die Regel ist allgemein bekannt, sie gilt ab dem 18. Geburtstag.

    Der Zahnarzt hätte die Gebühr eigentlich gleich verlangen müssen. Wird die Gebühr nicht gezahlt, dann ist ein Mahnschreiben vorgeschrieben ( und zwar nur ein einziges).
    Wird die Gebühr nicht innerhalb einer Frist gezahlt, dann wird das Duplikat des Schreibens an die Kassenzahnärztliche Vereinigung geschickt. Bei den Zahnärzten ist es anders als bei den Ärzten. Die 10 Euro treibt die Kasse ein (auch wenn der Sachbearbeiter etwas anderes sagt; das wird von einer anderen Verwaltungsstelle bearbeitet.)

    Eine Kiefer-Panorama-Aufnahme ist kein Bestandteil einer Routineuntersuchung. Einige Zahnärzte hätten wohl die Panoramaaufnahme sogar privat berechnet, weil es ja auf Anforderung des Homöopathen war und nicht aus zahnärztlicher Notwendigkeit.

    Ob sich da ein Anwalt drum kümmert wage ich etwas zu bezweifeln, da das Ministerium dies ausdrücklich so gewollt hat, es steht so im Gesetz. Die 10 Euro sind für die Krankenkasse und verbleiben nicht beim Zahnarzt, der muss sie nur kassieren.

    Es bleibt die einzige Frage,ob vorher informiert werden muss. Der Zahnarzt hätte das Geld gleich verlangen müssen. Andererseits ist die Regelung ja inzwischen allgemein bekannt.
    Frau Schmidt hat übrigens das Gestz noch geändert. So ein Mahnverfahren, wenn es einmal weitergegangen ist kann bis zu 150 Euro kosten, auch wenn es etwas dauert.
     
  10. Colana

    Colana Musikus

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    Hi Frank,

    das hatte ich mir fast gedacht... ich denke, gegen ein einzelnes Rö-Bild wäre nichts einzuwenden gewesen, aber eine ganze Pan-Aufnahme....

    Hab Dank
    Liebe Grüße
    Colana
     
  11. Muckel1986

    Muckel1986 Mitglied

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    Guten Abend,

    es geht mir ja nicht um die Zuzahlung oder ghar komplette Bezahlung der Aufnahme. Es ist lediglich so, dass der Arzt und auch die Angestellten keine 10euro haben wollten, ich auch keine Rechnung oder andere Zahlungsaufforderung für die 10euro erhalten habe. Vor eine Mahnung muss eine Rechnung oder änliches kommen. Ob dies mündlich ist ala "Herr XYZ sie müssen die Praxisgebühr bezhalen" oder schriftlich ist dem Arzt ja freigestellt. Nur ohne alls dieses eine Mahnung zu schreiben, ist meiner Meinung nach nicht rechtens.

    Meine Mutter geht morgen hin, habe ja mal wieder Schule, und spricht mit denen. Denn das angegebene Datum, wass ich da gewesen sein soll stimmt z.B. auch nicht. Sollten die mir/uns dann noch irgendwie ärger machen oder so, setze ich mich nicht damit auseinander. Ja, mein Anwalt übernimmt es, da ich eine sehr gute Rechtschutzversicherung habe.

    Und zu dem allgemein Bekannten - ich wurde z.B. mit meinem 18. Lebenjahr nicht darüber auf geklärt oder änliches. Beim Hausarzt war es mir klar, beim Zahnarzt aber nicht, da ich sonst nur die zweimal "frei" im Jahr genutzt habe.

    Gruß und Danke Muckel|Tobias
     
  12. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Eine Rechnung für die Praxisgebühr gibt es nicht. Mündliche Aufforderung natürlich. Die ist aber vielleicht an Deine Mutter gegangen bei der Terminvereinbarung.
    Es kommt nicht auf das Datum an, sondern ob Du überhaupt in dem Quartal dort warst.

    Es ist tatsächlich vom Ministerium direkt eine einzige Mahnung vorgesehen.

    Ärger werden sie Dir keinen machen, denn für die Praxis ist das damit erledigt. Der Durchschlag der Mahnung wird einfach weitergegeben, damit muss der Zahnarzt die 10 Euro Praxisgebühr nicht an die Kasse weiterzahlen.
    Das geht dann den normalen Mahnweg/Vollstreckungsweg und ist dann eine Aufgabe für Deinen Anwalt. Der Zahnarzt ist dann nicht mehr betroffen davon.
     
  13. Pfiffi1950

    Pfiffi1950 Neues Mitglied

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    Hallo Muckel1986,

    eigendlich müsste dich dann die Krankenkasse angemahnt haben, da sie im Recht sind.

    Du musst Hausratzt, Zahnarzt, und beim Notarzt zu zahlen

    Pfiffi1950
     
  14. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    @ Muckel,
    mach dem zahn doc bloss keinen ärger. zahle schnellstens die praxisgebühr.
    eine panorama aufnahme kann sehr teuer sein, wenn sie privat in rechnung gestellt wird bzw. gestellt werden sollte). die aufnahme war aus sicht dsr zahn doc nicht erforderlich, es handelte sich demnach um eine "wunschbehandlung", die selbstverständlich privat zu begleichen ist.
    eine erbrachte leistung, um die vom schuldner gebeten wurde, muss immer bezahlt werden. das solltest du in deinem alter wissen. auch dass die praxisgebühr beim zahn doc fällig ist. du hast also schlechte karten. ich glaube daher nicht, dass sich ein anwalt damit befassen wird. denn rechtsschutzversicherungen wollen kaum für streitigkeiten zahlen, von denen der beauftragte anwalt hätte wissen müssen, welche "qualität " sie haben. beauftragst du dennoch einen anwalt kann das teuer werden. schau mal in die gebühren ordnung für anwälte und dann noch zusätzlich ein mahnverfahren durch deine kasse? prost mahlzeit!! also morgen: die 10 € zahlen und sorry sagen.
    nix für ungut,
     
  15. Pfiffi1950

    Pfiffi1950 Neues Mitglied

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    8
    Hallo Muckel1986,

    da gebe ich bise Recht, mach da nicht solch ein Aufstand. Sag mal du wirst doch bestimmt befreit, wir sind doch chronikker und somit bekommst du das von der Krankenkasse wieder

    Mit freundlichen Grüßen

    Pfiffi1950
     
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