Pendler-Pauschale

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Colana, 7. März 2007.

  1. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo allerseits,

    wie ihr ja alle wißt, wurde die Pendler-Pauschale ab 2007 gekürzt.

    Ein Ehepaar hat bei einem Finanzgericht in Niedersachsen dagegen geklagt und die haben das Ganze dem Bundesgerichthof in Karlsruhe vorgelegt. Wenn ihr also Eure Steuerbescheide für das 2007 erhaltet, dann gleich Widerspruch einlegen, damit der Steuerbescheid nicht gültig wird.... und ihr dann nach einem hoffentlich für uns positiven Urteil ggf. Eure Pendler-Pauschale dann erhalten könnt. Das war gerade beim Mittagsmagazin auf ZDF zu hören.

    Viele Grüße
    Colana
     
  2. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Colana,

    leider habe ich den Link (ich glaube von einem Versorgungsamt) nicht mehr gefunden in dem stand, dass die Kürzung nicht vorgenommen wird, sofern man einen GdB von 70% oder 50%+ "G" hat. Der einzige Link den ich auf die Schnelle gefunden hae ist http://www.bvkm.de/zeitschriften/ov-rs-februar-07.pdf

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  3. Garfield

    Garfield Aktives Mitglied

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    Hallo Jürgen,
    ich glaube um den GdB usw. ging es Colana auch nicht.:o
    Das in Rede stehende Ehepaar hat einen Prozess angestrengt wg. Ungleichbehandlung und Verfassungswidrigkeit bzgl. der Pendlerpauschale.

    Deshalb geht der Ausgang des Verfahrens uns alle an.

    Sorry - wollte das nur mal zur Klarstellung hier reinschreiben und ich möchte auch alle dazu animieren, gleich wenn der Steuerbescheid kommt Widerspruch einzulegen. Wenn man hier die Widerspruchsfrist verpasst ist der Steuerbescheid abschließend und rechtswirksam und man hat so gut wie keine Möglichkeit im Falle das das Ehepaar den Prozess gewinnt nachträglich seinen Steuerbescheid anzufechten. D.h. konkret:
    alle die keinen Widerspruch eingelegt haben gehen leer aus im Falle des Prozessgewinns und der Rücknahme der Modalitäten zur Pendlerpauschale (hier: die ersten 20 km werden nicht mehr erstattet).


    Also Leute - Colana hat recht - Widerspruch mit Hinweis auf diesen Prozess der Ungleichbehandlung und Verfassungswidrigkeit bezüglich der Pedlerpauschale einlegen.

    LG

    Euer
     
  4. Colana

    Colana Musikus

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    Schleswig-Holstein
    Danke Garfield.....
    Viele Grüße
    Colana
     
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