keine Info an Arbeitgeber über GdB

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Kira73, 5. März 2007.

  1. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Hallo,

    haben sich die Politiker vertan? Eine gute Neuigkeit für uns:

    Man muss den Arbeitgeber nicht über seine Behinderung informieren, auch nicht wenn eine Personaldatenabfrage gemacht wird, wenn man körperlich in der Lage ist seinen Beruf auszuüben.

    SGB IX §81 Abs. 2 ( neuntes Gesetzbuch)
    http://www.rententips.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0908100

    Der Arbeitnehmer darf auf Nachfrage zum Bestehen einer Schwerbehinderung die Unwahrheit sagen. ( ähnlich Schwangeren)

    Durch das Diskriminierungsverbot, von dem ja sicher schon jeder gehört hat, hat sich für uns diese Gesetzesänderung ergeben.

    Ran an die Bewerbungen :) Kira
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Die stehen ab einer bestimmten % der Schwerbehinderung aber mehr Urlaubstage zu. Spätestens dann wird auch dein Arbeitgeben wissen was los ist, wenn du die einforderst.

    Gruß Kuki *hab in der beziehung mit der Firma echt Glück.
     
  3. Dorothee

    Dorothee Neues Mitglied

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    GdB

    Hab deshalb Jahre auf die zusätzlichen Urlaubstage verzichtet. Wäre sonst nie eingestellt worden.....Wurde bei der Einstellung aber auch nie danach gefragt.....

    Hat mich einfach 10 Jahre weiter gebracht, bis es gar nicht mehr ging.

    Schönen Abend
    Dorothee
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    in § 81 abs. 2 SGB V ?- ich kann das nirgends finden.
    wo genau soll das stehen, dass man schwerbehinderung verschweigen kann?
    gruss
     
  5. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    @ Kuki

    ... wenn man aber die Probezeit erst überstanden hat und sich alle von der Qualität der Arbeit und dem eingebrachten Engagement ein Bild gemacht haben, dann kann man die Angaben ja machen.
    Wer einen dann noch feuert, der hat uns nicht verdient. Aber man hat erst mal eine Chance bekommen.

    Gruß
    Kira
     
  6. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    zu Bises Frage...

    nachzulesen ist das auch im DVMB Journal März 2007.

    Ein Beitrag der Justitiarin.

    Gruß
    Kira
     
  7. Mni

    Mni Bekanntes Mitglied

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    sorry,

    aber bin jetzt zu groggy, um den text zu kapieren, und es könnte diese woche noch wichtig für mich werden:

    ist es definitiv wahr, dass ich es -auch nicht auf befragen angeben muss- dass ich 50% GdB habe beim Einstellungsgespräch- ohne nachteilige Konsequenzen???kann ich echt nicht glauben-Wo kann ich mir den text schwarz auf weiß besorgen?
    sorry, dass ich so lahm bin..

    gruß von der erschöpften mni
     
  8. Vampi

    Vampi Kieler Sprotte

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    Hallo!

    Ich hab das leider auch nicht im DVMB Journal gefunden...aber vielleicht macht das auch die Uhrzeit :rolleyes:
    Versuche es morgen nochmal...:D
    Hab heut nachmittag noch über das Thema mit einem Bekannten gesprochen... da wußte ich aber noch nichts von diesen Erneuerungen...
    hätte das aber auch gern schwarz auf weiß, bevor man sich mit sowas in die Nesseln setzt.

    Liebe Grüße und gute Nacht,

    Julia
     
  9. Vampi

    Vampi Kieler Sprotte

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    Hallo zusammen!

    Ich habe heute mal meinen jetzigen Dozenten (vom Arbeitsamt) gefragt und er sagte, dass wäre schon seit Jahren so, dass man den GdB nicht angeben muss,WENN die Behinderung nicht die Arbeit beeinträchtigt.
    Jemand, der wegen einem kaputtem Knie (nach Unfall z.B.) 50% Schwerbehindert ist, braucht das bei einer Bewerbung für einen Bürojob nicht angeben. Wenn er sich aber für einen Job bewerben würde, indem er viel laufen müsste, wäre der GdB schon relevant! Er sagte, bei Rheuma sei das aber was anderes und da müsste man es IMMER angeben, weil man durch die Art der Krankheit (schubweiser Verlauf) stark beeinträchtig ist.
    So wäre es z.B. in einem Kleinbetrieb wo man sich als Sekretärin bewirbt für den Chef von großem Nachteil, wenn man (öfter) krankheitsbedingt ausfällt und dann z.B. die Post liegenbleibt, er Ersatz besorgen und einarbeiten muss usw....

    Die Nichtangabe oder das Leugnen kann zu SOFORTIGER Kündigung führen. :mad: Auch wenn man gute Arbeit leistet.

    Trotzdem liebe Grüße, Julia :o
     
  10. Kleene

    Kleene Neues Mitglied

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    Hallo zusammen..

    Auch ich habe meinen GdB nicht angegeben bei meiner neuen Arbeit. Habe die Erfahrungen gemacht das sie mich nur wegen der GdB's nicht einstellen wollten. Hatte schon mehrmals zusagen, und als dann die Frage nach Behinderung kam, hab ichs dann auch bejat und aufeinmal wollten sie mich nicht mehr. Das tut schon weh. Mein jetztiger Arbeitgeber hat mir diese Frage nach Behinderung oder Erkrankungen nicht gestellt. Also habe ich auch nichts gesagt. Was nicht gefragt wird muß ich auch nicht sagen.

    Liebe Grüße
     
  11. Mni

    Mni Bekanntes Mitglied

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    also

    ich werd mich beim VdK erkundigen, ich denk mal, es wird so bleiben, wie es bisher war: man darf es nicht verschweigen- zumindest wenn man gefragt wird- warum sollte es auch anders sein??

    @kira- war die info von dir ein hoax?????


    gruß von mni
     
  12. Vampi

    Vampi Kieler Sprotte

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    Hallo Kleene,

    bist du dir denn sicher, dass es dann nicht zählt wenn sie nicht von sich aus danach fragen??? Mein Arbeitsberater hat mir gesagt, ich müsste es VON MIR aus erzählen...:confused: Er meinte zwar ich solle damit warten bis zum Ende des Bewerbungsgespräch...nach dem Motto "ach übrigens..." aber ich dürfte das nicht verschweigen :(

    Liebe Grüße, Julia
     
  13. Dorothee

    Dorothee Neues Mitglied

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    Ich bin der Meinung, daß man es schon immer wahrheitsgemäß beantworten mußte, wenn man gefragt wird und so wirds auch heute noch sein. Wenn ich es jedoch verschweige, darf ich die Vorteile, die mir durch den Ausweis entstehen, in dieser Arbeitsstelle nicht mehr nutzen. Ich hab mir deshalb z.B. den Steuervorteil nie in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

    Hätte ich eine wirklich gute Stelle dadurch nicht bekommen, daß ich den GdB hätte angeben m ü s s e n , ich hätte in diesem Fall sicher den Ausweis zurückgegeben, ich muß ihn ja nicht behalten, was bringt mir das Ganze, wenn ich keine Arbeit habe dadurch?

    In diesem Sinne
    alles Gute
    Dorothee
     
  14. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    @ Mni

    Hallo,

    ähm
    Ein hoax? Ein Spass meinst du wohl? Nein , es steht im neuesten Bechterew-Journal im Bericht der Justitiarin, wie ich bereits schrieb.

    Man kann über die DVMB Seite auf ihre Anschrift kommen, vielleicht antwortet sie ja.

    Gruß
    Kira
     
  15. Mni

    Mni Bekanntes Mitglied

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    hallo kira,

    nein, ich wollte dir nicht unterstellen, dass DU dir einen spass erlaubt hast- bitte nicht falsch verstehen, es war eine anfrage von mir, ob es eine falschmeldung sein könnte!!! - aber du hast mir ja schon ne pn geschrieben- danke!
    ich finde, bei so wichtigen angelegenheiten muss man schon kritisch sein....

    gruß von mni
     
  16. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    @ Mni

    richtig :) wär ich auch
    Kira
     
  17. Kleene

    Kleene Neues Mitglied

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    Hallo Vampi,

    ich habe mich beim Integrationsamt erkundigt und mir Informationen eingeholt. Mir wurde gesagt, wenn ich nicht gefragt werde vom Arbeitgeber nach GdB oder Erkrankungen, muß ich es auch nicht sagen. Natürlich kann ich nun auch den Schutz und die zusätzlichen Urlaubstage einfordern.
    Durch einen Schub in der Probezeit wird man garantiert sowieso gekündigt. Aber es kann auch gut gehen wenn man jahrelang keine Beschwerden hat.
    Es ist immer schwierig in privaten Einrichtungen den Arbeitgeber aufzuklären und trotzdem den Job zu bekommen. In öffentlichen Einrichtungen ist das leichter. Dort sollten ja Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt werden.

    Gruß

    Kleene
     
  18. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    um die Vermutungswogen zu glätten

    Als ich mich beworben hab war ja zu sehen, dass ich ein Handycap habe. Einen Ausweis hatte ich damals noch nicht.
    Ich habe in der Probezeit ( 3 Monate) knapp 5 Wochen gefehlt und auch gesagt es käme durch den Bechti, welchen keiner kannte, und ich hab den Job trotzdem behalten.
    Die machen sich doch ein Bild von uns. Nur blosse Anwesenheit ist eben nicht alles. Leistung zählt auch.

    Gruß
    Kira, die morgen dem Chef meldet, dass sie wieder für ca. 2 Monate ausfällt :o
     
  19. Vampi

    Vampi Kieler Sprotte

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    Danke Kleene für die Info!

    Ach ja, ist schon alles net so einfach...man weiß auch immer nicht wem man nun glauben kann. Erzählt doch sowieso jeder immer was anderes. Ist schon frustrierend :mad: Ich würde es mich auf jeden Fall momentan nicht trauen mich zu bewerben und nicht anzugeben das ich n GdB hab. Dafür bin ich leider noch nicht stabil genug.
    Hats bei dir denn mit nem Job geklappt???

    Lg, Julia
     
  20. Hypo

    Hypo NO-HYPO.....

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    hallo,

    ich arbeite schon seit fast 12 jahren in der firma und hatte immer gute arbeit geleistet.habe seit fast 2 jahren 50% und auch gemeldet und seit dem laufe ich spiesruten in der firma keiner will mehr mit zusammenarbeiten, ist richtiges mobbing. mein chef sagt ich brauche keine behinderten menschen und das integrationsamt tut nichts dagegen.bevor ich die meldung abgegeben habe war meine arbeit gut und jetzt keinen pfifferling mehr wert.man versucht mir immer einzureden ich würde meine arbeit nicht mehr bringen und müsste aufhören.ich war halt immer ehrlich zu meinem chef und das habe ich nun davon.ich bin kein mensch 2. klasse.nach soviel jahren war ich so blauäugig der meinung mein chef hilft mir und schmeisst mich nicht raus pustekuchen, tut er doch!!!!!.durch den horror auf arbeit komme ich aus den schüben nicht mehr raus und gebe nun auf.soviel zum thema melden beim arbeitgeber.:mad:

    alles liebe von hypo:)
     
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