brauche eure hilfe, vielleicht habt ihr bessere infos, bitte lasst es mich wissen. die kk hat antrag auf bewilligung von individuell angepassten orthesen abgelehnt: bgrd: es liegen keine wissenschaftl. belege vor, dass orthesen geeignet sind zum behinderungsausgleich bzw. der vorbeugung einer verschlimmerung der behinderung. orthesen geben nur einen gewissen schutz vor druckstellen. dieser schutz kann auch durch im handel befindliche druckstellenschützer erreicht werden. folglich: orthesen sind nicht hilfsmittel i.s. des SGB V. soll das der anfang der neuen gesundheitsreform sein? das kann ja heiter werden. da muss ich nun schon wieder schreiben.... also, bitte lasst mal infos "wachsen". gruss bise
Stand: Bundesanzeiger Nr. 3, 05.01.2007 Im Rehadat Hilfsmittelkatalog sind nach wie vor Orthesen mit aufgeführt. http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS Bei der Produktsuche mal Orthesen eingeben, soweit ich lese sinds aber nur Schuhe und Zurichtungen. Ich bin aber im Lesen von deisem Katalog ungeübt. Ich guck nochmal nach weiteren Info. Gruß Kuki Hier der Gestzestext zu den Hilfsmitteln: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__33.html Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind. Hört sich an, als ob das Auslegungssache ist, ob ein Hilfsmittel zu einem Gebrauchsgegenstand wird oder nicht.
Hallo Bise, vielleicht lässt sich ja daraus noch etwas ableiten für Dich: http://www.treffpunkt-altenpflege.de/hilfsmittel_orthesen.htm http://www.medizinfo.de/rheuma/arthrose/hilfsmittel.shtml http://www.rheumawelt.de/rhe/home__aktuelles/rheuma__aktuelles/DisplayContent-1,112050,100008.do Das die Orthesen entweder zur Entlastung, zur Stützung und Stabilisierung der Gelenke sowie zur Immobilisierung sind, solltest Du wie immer Widerspruch einlegen, evtl. mit Begründung des Arztes.... Viele Grüße Colana
vielen DANK für die antworten. allerdings stehen orthesen nicht ausdrückl. im hilfsmittelkatalog - sagt der hilfsmittelerbringer. gruss bise