Gleichstellung Arbeitsamt beantragen ?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Hai, 22. Februar 2007.

  1. Hai

    Hai Aktives Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    ich bin vor ein paar Tagen darauf angesprochen worden, ob ich keine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beim Arbeitsamt beantragen wolle. Ich bin in den letzten Jahren sehr oft und zwischenzeitlich auch recht lange krank gewesen und habe einen GDB von 30 %. Zur Zeit bin ich schon seit mehreren Monaten krankgeschrieben.

    Ich weiß nicht ob ich diesen Schritt gehen sollte. Alternativ könnte ich vielleicht auch beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag mit meinem Nervenproblem stellen. Ich hab aber (dummerweise seit 14 Monaten:eek: )jeden Morgen immer noch die Hoffnung das das plötzlich wieder OK ist. Aber ich denke, dass das beides sowieso bei mir erstmal abgelehnt werden würde oder ich zu irgendeinem Gutachter geschickt werde. Nervlich kann ich im Moment eigentlich gar keinen zusätzlichen Ärger und Stress verkraften.

    Was habt Ihr für Erfahrungen mit so einer Gleichstellung gemacht. Hat es Euch etwas gebracht oder ist das "nach hinten losgegangen" und hattet Ihr dadurch Ärger und Nachteile ?

    Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps und Erfahrungen mitteilen.

    Lieben Dank und schöne Grüsse

    von Hai
     
  2. hsaytana

    hsaytana Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich habe auch einen GdB von 30 zuerkannt bekommen, das Widerspruchsverfahren läuft noch.
    Ich werde in jedem Fall die Gleichstellung beantragen um meinen Arbeitsplatz zu sichern.

    Als was arbeitest du denn, wie lange schon und wie sieht das Unternehmen aus (Anzahl der Mitarbeiter etc?)?

    Das wäre interessant zu wissen um die Frage zu klären.
    Steht denn zu befürchten, dass du gekündigt werden könntest?

    Lieben Gruß

    Shaytana
     
  3. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo hai,

    mir wurde beim arbeitsamt 04 gesagt das ich den gleichstellungsantrag nur stellen kann,wenn mein arbeitplatz ohne diese gleichstellung nachweislich gefährdet wäre....

    inzwischen hat es sich eh erledigt...da mein gdb erhöht wurde und ich ja noch in rente bin.

    laut telefonischer auskunft benötigt ein verschlimmerungsantrag beim berliner-versorgungsamt ca. 1 jahr...und stressig empfinde ich die antragsstellung absolut nicht.. wenn dem versorgungsamt eindeutige befunde vorliegen und deine ärzte dem versorgungsamt telefonisch eindeutige auskünfte über deinen gesundheitszustand und einschränkungen geben können, ..mußt du evtl. nicht mal zum gutachter.....so war es auf jedenfall bei mir...

    wenn du einen vershclimmerungsantrag stellst packe auf jedenfall alle befunde ein,die dir weiterhelfen können,da das versorgungsamt aus kostengründen, oft nur 1 arzt anschreibt.....denke auch an eine liste mit deinen einschränkungen....

    ich spare durch das merkzeichen G alleine die hohen kosten mit der bvg....auch wenn ich diese lieber selber bezahlen würde,wenn ich dafür normal und schmerzfrei fortbewegen würde;)
    für meine rentenverlängerung kann die erhöhung der % und ein neues merkzeichen auch nicht verkehrt sein......

    ein 100 % schutz vor eine kündigung ist es heute leider auch nicht mehr...aber je nach arbeitsstelle, fällt zumind.wenn es abfindung usw gibt, diese höher aus als ohne ausweis....

    ich würde auf jeden beim arbeitsamt wg. der gleichstellung vorsprechen und zeitgleich einen verschlimmerungsantrag stellen...solltest du bis das versorgungsamt irgendwann deinen antrag bearbeitet in der zwischenzeit eine wesentl. besserung erfahren,kannst du das dem versorgungsamt immer noch mitteilen, das es dir besser geht!!! bedenke auf jedenfall,das lviele anträge mit hoher wartezeiten verbunden ist...da überall kosten eingespart werden,wird das in den nächsten jahren bestimmt nicht besser werden....;)

    lg
    bine
     
  4. Hai

    Hai Aktives Mitglied

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    Hallo,

    Danke für die schnellen Antworten.
    @Shaytana
    ich bin Halbtags als Angestellte in einem sehr großen Betrieb in dem es vor 3 Jahren schon einmal eine große Entlassungswelle gab. Aber ich weiß nicht ob ich "akut" Entlassungsgefährdet bin. Gelegentlich denke ich es wäre für beide Seiten einfacher und besser. Aber auf der anderen Seite hab ich einen sehr guten Arbeitsplatz. So einen (wenn überhaupt) werde ich wohl nicht wiederbekommen, falls ich diesen verlieren sollte. Ich hab nur leider keine Ahnung wann und ob überhaupt ich diese 30 Std./wöchentlich wieder hinbekomme. :( Vor der jetztigen Krankmeldung hatte ich nur wenige Wochen mit Schmerzmittel und Zähnezusammenbeissen gearbeitet.

    @berlinchen
    Ich denke ich werde mir die Antragstellung noch mit meinem Göga überlegen und demnächst meinen Doc ersteinmal danach befragen. So richtig gute schriftliche Befunde hab ich zur Zeit leider nicht in der Hand. Obwohl man mir meine Probleme sehr schnell ansehen kann.

    Ich wünsche Euch eine gute Nacht.

    Liebe Grüsse von Hai
     
  5. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    Berlin
    hallo hai,

    für den letzten antrag hatte ich auch keine wirkl. sinnvollen bzw teilweise überhauptkeine schritfl. befunde gehabt, nur die verordnung eines leichtrollstuhles als kopie.....das versorgungsamt, hatte mit meinem hausarzt und rheumatolgen telefoniert,nach dem ich den gutachter termin wg.stationärem aufenthalt nicht antreten konnte...
    ich hatte beiden ärzten mitgeteilt das ich einen verschlimmerungsantrag gestellt hatte...nach 2 anträgen und 4 widersprüchen und 1,5 jahren später, war es soweit....der letzte widerspruch war schon sehr dreißt aber ehrlich aber hart und freundlich formuliert,was aber letztendlich geholfen hat....:) und habe jetzt bis 2021 oder so ruhe vom versorgungsamt:)
    habe das alles ohne anwalt usw geschaft und ohne viel streß und ärgern...kostet ausser ein paar min von roberts zeit für den widerspruch, ein paar blätter papier und die briefmarken nicht viel....wenn es uns schon so schlecht geht, sollen wir wenigstens ab udn an mal unser recht einfordern und erhalten... man muß sich nicht alles gefallen lassen.....

    lg
    bine
     
  6. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Gleichstellung

    Hallo Hai,

    einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt zu stellen, kann kein Fehler sein. Die Gleichstellung wird allerdings nur bewilligt, wenn ersichtlich ist, dass Du andernfalls Deinen Arbeitsplatz verlieren könntest. Will sagen: Dein Arbeitgeber muss das sogar mit einer Stellungnahme bestätigen. Beispielsweise hatten wir in unserer Firma einen Arbeiter (z.T. schwere körperliche Tätigkeit), der auf Grund einer orthopädischen Geschichte 30 % bekam. Ihm habe ich - als Beauftragte des AG für Schwerbehinderte - geraten, diesen Antrag zu stellen und habe auf dem Formular auch bestätigt, dass sein Arbeitsplatz sonst gefährdet sein könnte. Dieser Mitarbeiter bekam die Gleichstellung umgehend bewilligt. So war beiden Seiten geholfen: Dem Mitarbeiter gibt das doch etwas mehr Sicherheit und der AG hat seine "Quote" erfüllt ...
    Wie das bei Dir aussieht, hängt also von Deiner Tätigkeit ab (inwiefern Deine Erkrankung Einfluss darauf hat, haben könnte bzw. wird) und auch vom AG, wie der das sieht.
    Wenn Du in einem größeren Betrieb arbeitest, habt Ihr sicher auch eine Schwerbehindertenvertretung. Wende Dich einfach dorthin. Die Leute sind meist gut geschult und in der Lage, den Beschäftigten zu helfen.

    Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Erfolg.

    lg
    Susanne
     
  7. chirley

    chirley Neues Mitglied

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    stuttgart/rot
    gleichstellung

    hallo,ihr lieben.
    ich möchte euch nicht zu nahe treten ,aber soweit ich informiert bin ,gibt es eine gleichstellung nur bei vollzeit beschäftigung.
    ich habe eine,bei 40 %.
    gruss chirley.
     
  8. hsaytana

    hsaytana Neues Mitglied

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    Süd-Hessen
    Hallo,

    habe Chirleys Einwurf mal nachgesehen. Sie hat nicht ganz recht aber auch nicht unrecht.
    Es muss sich um einen festen Arbeitsplatz handeln. Hierunter werden mindestens 18 Wochenstunden gesehen. Haben hier einen Link dazu

    http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

    Liebe Grüße und noch ein schönes Wochenende!

    shaytana
     
  9. Hai

    Hai Aktives Mitglied

    Registriert seit:
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    Ostfriesland
    Hallo Ihr Lieben,

    danke für eure Tipps und Hinweise.

    Ich glaub, da werde ich mal versuchen mich mit der Schwerbehindertenvertretung unseres Betriebes auszutauschen.
    So langsam macht sich mein Fehlen im Betrieb bemerkbar.

    Ich (und meine Ärzte) haben jetzt ersteinmal wieder eine kleine Meinungsverschiedenheit mit meiner KK. Ich bin ja gespannt wie das ausgeht. Warscheinlich werde ich als Faulpelz und Drückeberger abgestempelt :o .
    Kann ein Orthopäde etwas Neurologisches Begutachten ???? Na, das kann ja heiter werden.

    Liebe Grüsse von

    Hai
     
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