Guten Morgen, kennt sich jemand von euch mit den Schülerbafögs aus und kann mir die Rahmenbedingungen nennen? Ich würde gerne im Sommer die Fachoberschule Sozialwesen an der Oskar-Kämmer-Schule besuchen. Jene Schule ist eine Provatschule, die Geld kostet. Im ersten Jahr sind das: 154,00 € und im zweiten Jahr: 231,00 € Weiß jemand, wie man das Fördern lassen kann? Gruß und Danke Muckel|Tobias
Hallo Muckel, ich habe auch eine zeitlang Bafög bekommen, allerdings fürs Studium. Hier gibt es Infos: http://www.bafoeg.bmbf.de/ Wie das jetzt an einer Privatschule läuft, weiß ich nicht. Gibt es an der Schule keinen Ansprechpartner für sowas? Ansonsten findest du vielleicht unter dem Link oben eine E-Mail-Adresse, wo du mal nachfragen kannst. Es gibt dort auch die Möglichkeit, die Formulare online auszufüllen. Dann siehst du schon, ob du mit deinen Voraussetzungen überhaupt Bafög bekommen würdest. Lg KatzeS
Ich habe die Meisterschule (Teutloff) besucht. Die Kosten wurden 2001/02 von der LVA in vollem Umfang übernommen. Allerdings musste ich die Notwendigkeit aufwändig begründen. Schriftlich, und mündlich. Ich habe Bechterew. Mir wurde anfangs mitgeteilt das eine Umschulung, nach Antrag, Krankheitsbedingt zwar genehmigt werden kann, eine Weiterbildung in der man seinen Beruflichen Status verbessert würde jedoch grundsätzlich nicht bezahlen würde. (Was für ein Schwachsinn) Nachdem ich der LVA die gute Chancensituation, wieder ins Berufsleben einsteigen zu können, schriftlich dargestellt hatte wurde ich sofort zu einem Gespräch eingeladen. Nachdem ich in diesem Gespräch noch, mit mitgebrachten Kostenplan und Unterlagen diverser Umschulungsmaßnahmen, belegen konnte das ich der LVA Geld spare und ich mir eins der günstigsten Angebote rausgesucht habe wurde meine Weiterbildung sofort per Handschlag besiegelt. Zwei Wochen später kam der schriftliche Bescheid und ich konnte loslegen.
Hallo Nachbar Ich hab gerad gesehen du kommst aus Salzgitter! Ich komm aus Lahstedt. Meinen Meister hab ich bei der Teutloff Salzgitter gemacht. Jetzt hab ich aber erst gesehen das du 20 bist. Das ist natürlich was anderes. Du willst nicht gesundheitsbedingt eine Verbesserung deiner Arbeitssituation herstellen sondern du willst einfach nur Studieren, nehm ich mal an. Ich würde trotzdem mit der RV in kontakt treten. Mit etwas Hartnäckigkeit, und viel viel wichtiger, sauber und gut überlegter Überzeugungsarbeit kann mann immer was rausholen. Der Kernpunkt muss sein das du nicht das Beste für dich willst, sondern das du die RV vor hohen Kosten bewahren willst und dies auch irgendwie überzeugend vorrechnest.
hallo muckel, bafögberechtigt ist eigentlich fast jeder, es ist zumeist nur die frage ob man den höchstsatz bekommt oder eben weniger. am sichersten ist eine anfrage beim bafögamt deines landkreises. ich hab nämlich, als ich mit dem abi anfing, auch überraschend erfahren, dass ich damals für meine ausbildung an der fachschule bafög bekommen hätte, nur damals wusste ich das nicht. den höchstsatz kriegt man im allgemeinen, wenn man: -eine eigene wohnung hat -selbst krankenversichert ist (bei der kk bescheid sagen, dass du schüler bist, kostet ca.57 euro monatlich) -keine größeren ersparnisse hat (konten, bausparverträge...) hinzuverdienen darf man 4200 euro jährlich. da du aber in deinem alter noch kindergeldberechtigt bist lohnt sich das hinzuverdienen nicht, weil du sonst möglicherweise das höchsteinkommen für kindergeld überschreitest und dieses damit vielleicht nicht mehr kriegst. ansonsten kann ich nur viel erfolg wünschen, hab selbst die fachschule für sozialpädagogik besucht . vielleicht kannst du dich aber auch noch mal umschauen, ob es eine kostenlose ausbildungsschule gibt, denn es ist eher selten, dass solche schulen geld kosten und die sind dann auch nicht zwangsläufig besser, als die staatlichen. lieben gruß und viel erfolg lexxus ps: den bafögantrag so früh wie möglich einreichen, am besten noch vor ostern, wenn du keine größeren durststrecken überbrücken willst.
Hi muckel, meine Tochter lernt Heilerziehungspflege in Lemgo (Stiftung Eben- Ezer), hat einen Stud.ausweis bekommen und elternabhängiges Bafög. Sie hat auch reduz. GEZ (Antrag bei der Bafög-Stelle holen!). Bei elternunabhäng. Bafög war es so, dass das Zurückzahlen auch von der Benotung bzw. dem "Komplettbezahlen" auf einmal abhängig war (die Summe reduzierte sich dadurch). Abzahlen mußte man ab dem 5. Arbeitsjahr. Z.Zt. ist sie über mich versichert, wenn ich ausscheide bekommt sie den Studententarif von ca. 56 Euro/ Monat. LG von Elke.
hallo juliane, wenn deine tochter eine ausbildung zur hep macht sollte sie das bafög eigentlich nicht zurückzahlen müssen. es besteht hier ein wesentlicher unterschied zwischen schüler - und studentenbafög. schülerbafög, wo ich mal vermute, dass deine tochter das bekommt, muss nicht zurückgezahlt werden. grüssle lexxus
Hallo lexxus, richtig, sie hat elternabhängiges Bafög und muß nicht zurückzahlen. Sollte nur ein Beispiel sein, falls jemand darauf angewiesen sein sollte. Habe aber "war" dazugeschrieben, möglicherweise haben sich die Regel dafür geändert. Meine Tochter ist im Sommer mit der Theorie fertig, muß das Anerkennungsjahr dann machen und bekommt in dieser Zeit nichts. LG von Elke. Ach ja: Konten etc. frühzeitig überprüfen!!!
hallo juliane, dass deine tochter im anerkennungsjahr kein geld bekommt liegt daran, dass dieses praktikum in der regel bezahlt wird. hab mein anerkennungsjahr zur erzieherin 1999/2000 gemacht und etwa 800 euro netto gehabt. bei einem praktikum im heimbereich könnte es sogar noch etwas mehr sein, weil hier heimzulage und schichtzulagen hinzukommen. lieben gruß und viel erfolg deiner tochter lexxus