Grad der Behinderung

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von dieratlose, 20. Februar 2007.

  1. dieratlose

    dieratlose Neues Mitglied

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    2
    Hallo, meine Frau hat seit 2 Jahren Rheuma. Das Versorgungamt hat auf Antrag einen Grad der Behinderung von 30% festgestellt. Gibt es Tabellen oder ähnliches, mit denen man feststellen kann, ob die Einstufung korrekt durchgeführt wurde, oder man Widerspruch einleiten sollte?
    Wie kann ein Widerspruch begründet werden?
    Muß ein Widerspruch begründet werden?
    Kann dies formlos mit einem Fax erfolgen?

    Ich bedanke mich schon jetzt für die Hilfe.
     
  2. DasJulchen

    DasJulchen Neues Mitglied

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    Hallo und erst einmal einen schönen Tag,:)
    meines Wissens nach gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit usw. eine Richtlinie zur Gutachterlichen Tätigkeit. Hier wird auch über den Grad der Behinderung geschrieben. Ich kenne die leider nur vom PSO-Bund. Für Rheuma gibt es aber sicherlich ähnliches. Aus eigener leidvoller Erfahrung würde ich in jedem Fall Widerspruch einlegen. Das kann man formlos und mit dann nachzureichender Begründung, innerhalb von 4 Wochen. Eine Begründung würde ich mit dem behandelnden Arzt besprechen. Vergesst bitte nicht auch die psychische Belastung anzugeben !! Alles NATÜRLICH per Einschreiben mit Rückschein.

    Viel Glück
    DasJulchen
     
  3. Locin32

    Locin32 Immer neugierig

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  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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  5. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo,

    vielleicht kann ich Dir helfen:

    1. Wie kann ein Widerspruch begründet werden:
      Du solltest (falls das noch nicht im Antrag passiert ist) auf alle Fälle eine Art Tagesbericht anfertigen, in dem aufgeführt ist bei welchen täglichen "handgriffen" Deine Frau eingeschränkt ist bzw. diese nicht mehr möglich oder nur unter Schmerzen möglich sind.
      Du solltest Kopien aller Arztbericht beifügen, die für die angegebenen Erkrankung wichtig sind (natürlich nicht solche in denen stehen könnte, dass Deine Frau nichts hat oder sich die Beschwerden nur einbildet!!)
      Wenn möglich solltest Du vor dem Einreichen der Begründung Akteneinsicht nehmen - so etwas ist immer gut, zumal Du dann weist welche Infos das Versorgungsamt hat.
    2. Muss ein Widerspruch begründet werden
      Diese Antwort muss eindeutig mit JA beantwortet werden - ansonsten kannst Du Dir den Widerspruch nämlich sparen. Durch einen Widerspruch soll die Behörde neue Erkenntnisse gewinnen bzw. die vorhandenen Infos anders nutzen - das wird sie nur dann tun, wenn Du auch anbringst dass da was falsch gelaufen ist.
      Zu der Einstufung durch das Versorgungsamt ist allerdings noch folgendes zu sagen:
      a) Ein Antrag auf GdB ist nur dann Sinnig, wenn man als AN tätig ist - ansonsten hat man kaum etwas davon - sollte man derzeit Arbeitssuchend sein oder dieses in absehbarer Zeit sein, sollte man generell die Finger von so einem Antrag lassen (der Schuss geht garantiert nach hinten los).
      b) Bei der Einstufung durch das Versorgungsamt wird neben der Art und Schwere der Erkrankung auch das Alter der betr. Person hinzugezogen; auch ob und wie eine Behandlung aussieht hat Einfluss auf die Einstufung - man bekommt nicht nur aufgrund einer Erkrankung oder Diagnose eine Einstufung - es wird hier eher auf die Art der Einschränkung und ob ich als Patient diese Erkrankung auch behandeln lasse bewertet (eine Erkrankung die ich nicht behandeln lasse - kann nicht so schwer sein, als dass diese einen GdB nachsichziehen müsste.
    3. Ein Widerspruch kann formlos (aber schriftlich) erfolgen - zur Fristwahrung solltest Du zunächst nur schreiben: Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom .... Az.: ..... Widerspruch ein. Eine Begründung meines Widerspruches reiche ich nach.
      Auch kann dieser Widerspruch - wie auch die Begründung - per Fax eingereicht werden - ich mache es aber immer noch so, dass ich das Schreiben dann noch per Post (mit Hinweis versehen, dass schon als Fax vorliegt) nachreiche.
    Wichtig ist vorallem, dass Du die Monatsfrist nicht verpasst, denn dann ist der Bescheid gültig.
    Wenn Du noch Fragen hast kannst Du Dich gern per PN an mich wenden.
     
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