Frage wegen Neufeststellungsantrag wegen Verschlimmerung?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Eta, 18. Februar 2007.

  1. Eta

    Eta Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Hamburg
    Hallo,
    eine Frage an die alten Hasen hier im Forum.
    Ich möchte einen Verschlimmerungsantrag stellen.
    Muß ich in dem Antrag auch die ALTEN KRANKHEITEN
    auf die ich schon Prozente bekommen habe eintragen???
    Ich habe eine schiefsitzende Prothese, die erneuert werden muß was aber noch einige Monate dauern wird. Dadurch habe ich starke Schmerzen und kann
    nur sehr schlecht laufen. Gebe ich das auch noch an?
    Es wird in einigen Monaten mit der neuen Prothese ja hoffentlich wieder besser.
    Würde mich freuen wenn die Wissenden ihr Wissen mit mir Teilen.:D
    Liebe Grüße Eta
     
  2. elbereth

    elbereth Neues Mitglied

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    LDK
    Hallo Eta,

    vermutlich ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei mir (alter Hesse) war es so, daß ich auf telef. Anfrage ein Formular vom Versorgungsamt zugeschickt bekam. Darin wurde nur nach den neuen oder verschlimmerten Erkrankungen gefragt. Von Vorteil ist auf jeden Fall, wenn man Arztberichte etc. mitschicken kann. Ansonsten nimmt das ersorgungsamt erst mal Kontakt mit den behandelnden Ärzten auf. ....und das dauert! Ich hatte bei meinem letzten Antrag die Unterlagen vom Rheumatologen und Hausarzt (die mir dringend zu dem Antrag geraten hatten) beigefügt und hatte innerhalb einer Woche Bescheid.
    Wünsche Dir alles Gute.

    Gruß
    Elbereth
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    GdB

    ...ja wie es in einigen Monaten geht ist erstmal "unwichtig" (für die Akten).
    Man sollte die beschwerden schildern:
    ...Verschlimmerungsantrag, weil ich seit einiger Zeit verstärkt Schmerzschübe habe und sich meine Bewegungsfähigkeit weiter stark eingeschränkt hat. Ich kann selbst kurze Strecken nicht bewältigen und Treppen nur mit Hilfe steigen.
    Diese Beschwerden bitte ich zusätzlich zu den im Vorantrag angegebenen Beschwerden zu werten.
    Als Anlagen habe ich beigefügt: Arztberichte
    Meine behandelnden Ärzte sind wie im Vorantrag benannt geblieben.
    MfG

    .............."

    ja so ungefähr, die Befunde holen die sich eh. Bewerten müssen sie den Nachteilsausgleich zu einem Gesunden, also was Du weniger oder schlechter kannst. Man legt dabei Wert auf "persönliche Schilderung" im Antrag.

    Alles Gute "merre"
     
  4. Eta

    Eta Neues Mitglied

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    Ort:
    Hamburg
    Danke

    Das war ja eine schnelle Antwort, lieben Dank euch
    Beiden! Merre danke auch für die Formolierung die schreibe ich so ab!;)
    Elbereth bei uns in Hamburg gibt es nur ein Formular.
    Dort muß man ankreuzen ob es ein Erstantrag oder
    ein Verschlimmerungsantrag ist.
    Liebe Grüße Eta
     
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