Wieder zu wenig % vom Versorgungsamt??

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sannchen, 16. Februar 2007.

  1. Sannchen

    Sannchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. Oktober 2006
    Beiträge:
    28
    Ort:
    Berlin
    Ich habe im Dezember 2006 einen erneuten Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.
    Voher hatte ich nur 20 % auf beides bekommen was mir persönlich etwas zu wenig vorkam.

    1) Funktionsbehinderung des Hüftgelenkes beidseitig (angeborene Hüftdysplasie).
    2) Funktionsbehinderung der Wirbelsäule.

    Nun habe ich 2 zusätzliche Krankeheiten mit aufgeschildert und auch einen ausführlichen Bericht über mein Zustand beschrieben.
    Und wieder sind es nur 30 % :eek:
    Kann das richtig so sein?

    1) Funktionsbehinderung des Hüftgelenkes beidseitig (angeborene Hüftdysplasie).
    2) Funktionsbehinderung der Wirbelsäule.
    3) Entzündlich-rheumatische Gelenkerkrankung
    4) Chronische Magenschleimhautentzündung

    Soll ich diesmal einen Widerspruch einlegen und wie geht das von statten?
    Kann mir jemand Hilfestellung leisten?

    LG Sannchen
     
  2. anko

    anko Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.086
    Ort:
    Hamburg
    Hallo Sannchen,

    als erstes ist es einmal wichtig, dass du termingerecht Widerspruch einlegst. Das kann ein Einzeiler ans Versorgungsamt sein.
    Sag die Begründung folgt später und das duKopien von den Unterlagen haben möchtest, denen zu entnehmen ist, wie das Versorgungsamt zu der Einschätzung gekommen ist. Da hast du ein Anrecht drauf.
    Damit kannst du sehen, was mit wieviel Prozent bewertet wurde. Und auch, welche Berichte sich das Versorgungsamt überhaupt eingeholt hat.
    Darauf aufbauend kann man dann seine Begründung für die Widerspruch schreiben. Bist du in einer Firma tätig, die ein Schwerbehindertenvertretung hat? Wenn ja, dann unterstürzt diese dich dabei.
    Ansonsten kannst du auch zum VDK oder Sozialverband gehen. Höre dich um,welcher bei euch in der REgion den besseren Ruf hat. Das ist regional ziemlich unterschiedlich. Rechtsanwalt ist auch immer noch ein Weg.

    Und wenn das immer noch abgelehnt wird, dann ab in die Klage. Die Klage vor Sozialgerichten ist kostenlos. Eine rechtliche Unterstützung aber sicherlich sinnvoll (z.B. VdK, Sozialverband, Rechtsanwalt).
    Vor dem Sozialgericht hast du auch immer anrecht darauf, ein unabhängiges (d.h. nicht vom Versorgungsamt beantragtes) Gutachten bei einem Arzt deiner Wahl erstellen zu lassen (nie vom Hausarzt, immer von einem der der wirklich weiß, wie man solche Gutachten zu erstellen hat). Ist aber nur zu empfehlen, wenn man Rechtsschutzversichert ist, da sich die Kosten locker auf 1.500 bis 2.000 Euro belaufen können.

    Ist ein langer Weg, aber in vielen Fällen lohnt er sich. Die Versorgungsämter sind insgesamt sehr geizig mit der Vergabe von GdB's geworden.

    Viele Erfolg

    anko
     
  3. laface

    laface Mitglied

    Registriert seit:
    28. August 2003
    Beiträge:
    757
    Ort:
    Deutschland
    hi sannchen,

    es ist ausserdem nicht wichtig wieviel krankheiten du auflistest, sondern ist es für die gutachter oder medizinischen dienst des versorgungsamtes wichtig zu erkennen wie fortgeschritten deine krankheit ist.
    es gibt einen sogenannten gdb rechner.

    http://www.global-help.de/gdb-assistent-installation-hinweis-20060412/9.shtml

    das ist eine kostenlose testversion.
    als beispeil:
    es ist wichtig denen klarzumachen, ob du eine leichte mittelgradige oder schwere einschränkung hast.
    dannach werden dann die prozente vergeben.

    hier nochmal ein link für dich zum nachlesen.

    http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=20495&highlight=gdb+rechner

    und übrigens:
    ein widerspruch ist fast immer sinnvoll.

    viel glück und hab einen schönen sonntag

    gruß
    laface
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden