Heute kam auf stern tv ein interessanter Bericht über Rechtsirrtümer. Ein Rechtsanwalt klärte auf. Es ist ein Irrtum, - dass der Letzte die Zeche bezahlen muss - dass das Aufreißen einer Verpackung zum Kauf verpflichtet - dass für Garderobe nicht gehaftet wird - dass ein Kunde die Kassiererin in seine Tasche schauen lassen muss - dass Eltern für ihre Kinder haften - dass eine Kassiererin die Annahme von Kleingeld verweigern darf (bis zu 50 Münzen ist zumutbar) Dies und noch viel mehr ist nachzulesen im neuen Buch der Rechtsirrtümer.
Hallo Pumuckl! Schade, dass ich das verpasst habe aber ich war wohl zu doll in RO vertieft Werd mir das Buch gleich morgen mal in einem Buchladen anschauen - das wird bestimmt interessant! Danke für den Hinweis! Lieben Gruß von Julia
guten morgen, hab stern-tv gestern auch geguckt. auf der internetseite von stern kann man auch noch mal einige der rechtsirrtümer nachlesen: http://www.stern.de/tv/sterntv/582530.html?nv=cp_L2_ grüssle lexxus
Hallo Pumuckl! Ein interessanter Artikel, danke, daß ihn reingestellt hast. Hat er auch was darüber gesagt, was man machen kann, wenn man (abgepackte) Orangen kauft und über die Hälfte ist ausgetrocknet und ungenießbar?? Das wüßte ich schon gerne. Kann man die zurückbringen, ist der Händler zum Umtausch verpflichtet?? Wäre schön, Du könntest mir weiterhelfen. Grüßle Uschi(drei)