hiiiiiiilfeeeeeeeee!!!!!

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von lullu, 8. Februar 2007.

  1. lullu

    lullu Neues Mitglied

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    hallo ihr lieben!!!
    ich habe ein problem, seit fast zwei jahren habe ich den verdacht auf eine chronische polyarthritis ( verdacht weil es im blut nicht immer anzeigt) , jetzt hat mir mein arzt gesagt ich solle möglichst nur noch den halben tag arbeiten gehen und nicht mehr vollzeit, und ich bin auch der meinung das ich das auch nicht mehr schaffe , das problem ist allerdings das mir dann ja auch geld fehlt das ich brauche, ich lebe allein und muß eigentlich vollzeit arbeiten um meinen lebensunterhalt zu bestreiten. meine eltern , freunde und auch mein chef wollen jetzt das ich prozente beantrage . so jetzt das problem , ich bin echt nicht gut mit dem papierkriegszeug, wo muß ich das machen und wie und ja eben alles ich hab keine ahnung , und brauch ich denn prozente ???? oder geht das auch anders???
    bitte leute versucht mir mal zu helfen!!!!!
     
  2. Sonnenschein

    Sonnenschein Neues Mitglied

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    Hallo Lullu,

    meine Freundin meinte, ich müßte zum Versorgungsamt. Da braucht man nur anrufen und dann schicken die einen einen Antrag zu.

    Ich habe es noch nicht gemacht, werde es aber versuchen.

    Ich wünsche Dir viel ERfolg.

    Lieben Gruß

    Sonnenschein
     
  3. lullu

    lullu Neues Mitglied

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    Rheinland Pfalz
    liebe sonnenschein

    na das is doch schon mal was , wenn man mal weiß wo man anfangen soll, ich wünsche dir auch viel erfolg. und ein schönes wochenende. danke
     

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  4. Sonnenschein

    Sonnenschein Neues Mitglied

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    Schleswig-Holstein
    Hallo Lullu,

    habe noch mal auf Arbeit nachgefragt.

    Die nennen sich hier oben bei uns: Amt für Soziale Dienste.

    Viel ERfolg

    Sonnenschein
     
  5. Hallo Lullu
    Einen Antrag für die Feststellung eines GdB bekommst du in jeder Stadt beim Versorgungsamt. Gib bei Google einfach "Versorgungsamt" ein und wähle deine Stadt, bzw. Bundesland.
    Bei dir besteht ein Verdacht auf CP. Nun, ich hab nicht so die Ahnung, lese zwar hier sehr viel, aber ich glaube eine gesicherte Diagnose wäre wohl nötig.
    Du brauchst dann alle ärztliche Unterlagen und Befunde. Ausserdem solltest du alle Einschränkungen auflisten die du durch deine Erkrankungen hast.
    Viel Glück wünscht Sylke
     
  6. suse19782002

    suse19782002 ich liebe gummibärchen

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    Juhu,

    nur rein informativ. Was bzw. welche Einschränkungen schreibt man da. Und, muss man diese auch begründen?

    Liebe Grüsse

    suse
     
  7. Waldwuffel

    Waldwuffel Neues Mitglied

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    na die einschränkungen die du hast

    eine begründung ist schon sinnvoll
     
  8. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hamburg
    Hallo lullu,
    den Antrag auf Feststellung der Behinderung kannst du dir sogar im Internet von der Seite der Versorgungsämter runterladen.

    Dort musst du alle Krankheiten und Beeinträchtigungen angeben (schreibe nicht Verdacht auf, sondern nenne das Kind beim Namen). Und dann musst du deine Ärzte angeben.
    Mit denen solltest du dich vorher bzw. direkt nach Antragstellung zusammensetzen und denen erzählen, dass du einen Antrag gestellt hast und bitte sie den Antrag möglichst ausführlich auszufüllen.
    Vor allem sollen sie darauf achten deine Einschränkungen aufzulisten und nicht nur die Diagnosen anzugeben. Hierzu solltest du eine Liste erstellen und diese mit deinem Arzt durchsprechen. Z.B. Schwierigkeiten bei der Körperpflege - Duschen und Abtrocknen geht nur verlangsamt unter schmerzen, da du z.B. den Arm nicht mehr richtig heben kannst, die Hände das Handtuch morgens noch nicht halten können .... und so den ganzen Tagesablauf durchgehen. Du selber solltest diese ganzen Beeinträchtigungen in diese Ausführlichkeit nicht dem Versorgungsamt mitteilen. Lt. dem Anwalt, bei dem ich letzte Woche zu diesem Thema auf Schulung war, lesen die das sowieso nicht durch. Auch noch keine Befunde mitgeben, da hier meist mehr von den Diagnosen und nicht von den Beeinträchtigungen die Rede ist. Und für die gibt es keinen GdB. (Kann ich persönlich ein Lied von singen. Hatte einen Krankenhausbericht mitgeschickt, dass ich Endometriose im IV statium mit ORganbeteiigung habe. LT. Gutachterkatalog hätte das 70 bis 80 % geben müssen. Bekommen habe ich dafür nur 10, da im Krankenhausbericht die Beeinträchtigungen die ich hatte nicht aufgeführt waren...)

    Ob du Probleme mit deiner Arbeit hast, dass interssiert das Versorgungsamt nicht. Es gibt Menschen die sind zu 100 % Berufsunfähig, aber erlangen trotzdem keinen GdB vor dem Versorgungsamt und umgekehrt...

    Also, wenn es dir darum geht, als Erwerbs- oder Berufsunfähig bzw. -gemindert anerkannt zu werden, dann musst du einen entsprechenden Antrag bei deinem Rentenversicherungsträger stellen. Je nach Alter, kannst du einen Antrag auf Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente stellen. Ich glaube die Grenze liegt bei Geburtsjahrgang 1960. Menschen die danach geboren sind, können nur noch einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen und die durchzubekommen ist wesentlich schwieriger. Vor allem gibt es leider auch nicht besonders viel Kohle.
    Hast du vielleicht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Hier ist das Anerkennungsverfahren, glaube ich, losgelöst vom Anerkennungsverfahren der gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Wie man hier genau vorgehen muss, kann ich dir leider nicht sagen.

    Unterstützen bei solchen Anträgen kann dich z.B. die Schwerbehindertenvertretung bei euch im Betrieb (wenn ihr eine habt und sie ein bischen fit ist) sowie z.B. der VdK oder der Sozialverband. Hier solltest du dich in deinem Wohngebiet ein wenig umhören wer besser ist. Das ist nämlich regional sehr unterschiedlich. Auf alle Fälle solltest du versuchen zu einem Hauptbüro und nicht zu einer kleinen Zweigstelle zu gehen, die sind meist Personell besser bzw. fitter ausgestattet.

    Wenn dein Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt werden sollte, dann lege auf alle Fälle Widerspruch ein und gehe danach auch ins Klageverfahren. Die Klage vor dem Sozialgerichten ist kostenlos. Hier kann dich auch der VDK oder Sozialverband beraten und vertreteten. Wenn du privat Rechtschutzversichert sein solltest, dann ist meist die Sozialberatung nicht enthalten, aber bei der Klage hast du dann wieder Schutz.

    Ich wünsche dir viel Erfolg

    Gruß

    anko
     
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