Kuranschlussbehandllung

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Sonnenschein, 4. Februar 2007.

  1. Sonnenschein

    Sonnenschein Neues Mitglied

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    Hallo hier ist Sonnenschein,

    ich habe mit jemandem von der IKK gesprochen und er meinte, daß eine Kuranschlussbehandlung einfacher durchzukriegen ist, wie eine Reha bei der Rentenversicherungsanstalt.

    Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Wer hat ERfahrungen mit einer Rehaklinik gemacht und kann mir eine empfehlen?

    Lieben Gruß von

    Sonnenschein
     
    #1 4. Februar 2007
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2007
  2. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo sonnenschein,

    du meinst sicher die anschlussheilbehandlung nach einem krankenhausaufenthalt? ich bin 04 und 05 nach dem krankenhausaufenthalt in einer rheumatologischenstation zur ahb gefahren.der antritt muß spätestens am 14. tag nach entlassung erfolgen.
    das krankenhaus in dem ich war, arbeitet mit einer bestimmten klinik zusammen und wenn der arzt die ahb für nötig hält leitet er diese über den sozialdienst des hauses ein. wenn der kostenträger der deutsche rentenvesicherungbund ist also ehemalige bfa oder lfa usw, dann ist es nicht genehmigungspflichtig. ist die krankenkasse der kostenträger dann muß es genehmigt werden. so war es zumind 2005 bei mir der fall.
    hier findest du einige info`s zur ahb. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de unter der suche einige info´s über eine ahb inkl. eines forumes wo die experten antworten.

    ich würde dir keine rehaeinrichtung empfehlen wollen, da der eine patient begeistert ist und die anderen ensetzt. es kommt immer darauf an,wie man mit den ärzten und therapeuten zurecht kommt und mit welchen vorstellungen man dort hinfährt.

    ich wünsche dir viel erfolg und lg
    bine
     
    #2 4. Februar 2007
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2007
  3. Sonnenschein

    Sonnenschein Neues Mitglied

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    Schleswig-Holstein
    Hallo Berlinchen,

    eine Kuranschlussbehandlung kommt nicht in Frage, da ich keinen stationären Aufenthalt hatte. Ich muß es über den Rententräger machen. WErde am Mittwoche mit meinem Arzt sprechen.

    Ich habe heute meine erste Spritze bekommen. Im Moment geht es mir nicht so gut.

    Lieben Gruß

    Sonnenschein
     
  4. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo sonnenschein,

    im grunde würde ein tag stationär im kh das mit einer rehaeinrichtung zusammenarbeit genügen um den anspruch auf anschlussheilbehandlung zuerlangen..kenne viele die das so handhaben so mind 1mal im jahr auf reha kommen,wenn der behandelnde arzt dies für nötig hält. ich war sep 05 das letztemal und hätte im mai 06 auf anraten der ärzte im kh schon wieder gehen können..ich bin nach dieser kurzen zeit nicht nochmal gefahren, da es mir nicht hilft und nur eine verschlechterung einhandelt....

    viel erfolg und lg
    bine
     
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