Gerichtsverfahren wegen Schwerbehinderung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lucia2801, 23. Januar 2007.

  1. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Hallo!

    Habe am 14 Febraur ein Gerichtsverfahren gegen das Versorgungsamt.Habe bis jetzt 50% Schwerbehinderung,und klage nun auf 70%.Werde Euch mal meine Diagnosen nennen,wobei alleine meine Neurologin 70% auf meine Nerven gibt.Der Gutachter,zu dem mich das Versorgungsamt letztes Jahr schickte war übrigens der gleichen Meinung.Es war ein Neurologe bzw. Psychologe,der schwere Depressionen,Ängste und Zwänge diagnostizierte.Nun mal zu meiner Krankengeschichte.Ich leide unter:Tinnitus,Ermüdungsbrüchen in den Füssen,Osteoporose,chronische Polyarthritis,Fibromyalgie,Bruch der Brustwirbelsäule durch Treppensturz,Osteoporose,Arthrose in vielen Gelenken,Migräneanfälle bis zu 10 Mal im Monat,allergisches Asthma,Mastdarmvorfall(und Rektozele im Darm) und interstitielle Cystitis der Blase und die neurologischen Sachen,die ich oben bereits aufgeführt habe.Kennt sich Jemand mit den Prozenten aus?Was hat man für Vergünstigungen,wenn man 70% Schwerbehinderung hat?Steht man sich viel besser,als bei 50% Schwerbehinderung?Ich hab schon wieder so eine große Angst vor der Gerichtsverhandlung.......

    Ich wünsche Euch allen einen schönen Abend

    LG Petra
     
  2. krokus

    krokus Neues Mitglied

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    prozente

    hallo!

    hast du dir mal die gutachten zukommen lassen die erstellt sind.
    die sind das entscheidente. und die müssen nicht korrekt sein oder können manipuliert sein. ich habe auf der strecke reichlich durch.
    was die ärtzte dier sagen ist nicht gesetz nur was auf den gutachten steht ist entscheident.
    um mehr sagen zu können brauche ich infos die aber bitte über pn .

    ciao aus thüringen

    von krokus
     
  3. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Petra,

    leider ist die Beurteilung nach meiner Erfahrung alles andere als objektiv, aber man sollte sich die Frage stellen ob sich ein (meist langjähriger) Streit wirklich lohnt. Ich neige dazu solche Sachen persönlich zu nehmen und rege mich nur auf.

    Was willst Du mit einer Erhöhung der Prozente erreichen? Diese Frage solltest Du Dir beantworten. 70% würden Dir ein paar Euro mehr Freibetrag bringen sofern Du eine Steuererklärung machen mußt. Andere Vorteile sind mir nicht bekannt. Anderseits kann ich verstehen, dass Du Dich ungerecht behandelt fühlst, weil falsch beurteilt, und einfach nur "Gerechtigkeit" willst. Mich wundert allerdings, dass Dich das Sozialgericht nicht im Vorfeld schon zu einem Gutachter geschickt hat. Beim SG Köln sagte man mir, dass man das immer so machen würde.

    Viel Erfolg
    Jürgen
     
  4. Lilly

    Lilly offline

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    hallo,

    es wird nicht nach den diagnosen beurteilt, sondern wie weit du durch die beschwerden bei diesen diagnosen eingeschränkt bist.

    schreibe dir alles auf, wodurch du dich behindert fühlst (z.b. schlafstörungen durch den tinitus, du kannst nicht ohne geräuschkulisse - z.b. fernseher,- einschlafen, da dich das pfeiffen so arg drann hindert usw.)

    nur solche sachen zählen, - keine diagnosen....

    alles gute!
     
  5. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Hi, ja richtig was Lilly gesagt hat. der Schwerbeschädigtenausweis ist, wenn man so will, eine Art Nachteilsausgleich gegenüber Gesunden.
    Bezogen wird das nicht auf bestimmte Krankheiten sondern auf die Auswirkungen derselben im täglichen Leben des betroffenen.
    Einfaches Beispiel: man beantragt, weil man nicht lange Strecken Laufen kann, aber Auto fahren aus demselben Grund eine Berechtigung für das Parken auf Schwerbeschädigtenparkplätzen.
    Denn die sind näher am Ziel , weswegen man dort aussteigen muß. Man muß also nicht lange Wege vom Auto aus nehmen, was man nicht könnte.

    Wichtig ist also das man aufgrund einer Erkrankung sich nicht alterstypisch verhalten kann.
    Jetzt müßte man von Deinen Diagnosen ausgehend das genau aufschlüsseln.

    Wenn Du möchtest würde ich Dir mal einen Antrag formulieren. Dabei käme eine Krankheitsbezeichnung bzw. Diagnose kaum vor.....
    Man sollte nur am Ende schreiben, daß die Beschwerden/ Behinderungen durch die klinisch nachgewiesenen Diagnosen erklärbar sind.

    Alles Gute "merre"
     
  6. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Hi Merre!

    Mein Gerichtsverfahren wird ja durch meinen Rechtsanwalt unterstützt.Ich war schon bei Gutachtern vom Gericht bzw. vom Versorgungsamt.Die sahen mich auch bei 70%,deshalb verstehe ich nicht,warum die jetzt unbedingt noch vor Gericht ziehen wollen.Für mich wäre der Steuerfreibetrag einmal pro Jahr ganz interessant,da ich auf meine Erwerbsminderungsrente Steuern zahle.

    Vielen,vielen Dank.

    LG Petra
     
  7. traeumer

    traeumer Neues Mitglied

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    hallo Petra
    der freibetrag ist so minimal das bringt kaum was. wenn du einen partner hat der arbeitet dann mußt du die steuer bezahlen, das rechnet sich nur wenn du alleine bist, also keine große Hoffnung mit weniger Steuer bezahlen denn das hatte ich am anfang auch gedacht, bis dann das große Erwachen kam als unsre Steuerberaterin uns informiert hatte. Ich bekomme auch nur eine kleine rente und meine Frau arbeitet und wir dürfen alle drei monate 350€ steuer vorrauszahlen
    gruß
    Andreas
     
  8. Calendula

    Calendula Die Ringelblume

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    Ab 70% kriegt man die Bahncard zum halben Preis, selbst wenn man kein "G" hat und dadurch kostenlos im Nahverkehr fahren darf, ist das auch eine entsprechende Vergünstigung.

    An Deiner Stelle solltest Du um die 70% schon kämpfen, dieser Ausweis ermöglicht auch bei einigen Anbietern vergünstigte Eintritte, manche Abo-Preise sind günstiger etc.

    Liebe Grüße,
    Calendula
     
  9. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Hallöchen!

    Habe jetzt schon wieder Angst vor dem Lohnsteuerjahresausgleich.Letztes Jahr mußte ich 3500€ wegen der Rentennachzahlung nachzahlen.Hoffentlich erwischt es mich diesmal nicht so hart.Das mit dem halben Preis für die Bahncard hört sich doch schon gut an.Hab gestern mal gegoogelt und gelesen,dass man ab 50% bei vielen Autohäusern saftige Prozente als Schwerbehinderter bekommt.Das ist doch schon mal etwas.Ich denke mal,die meisten wissen gar nicht,was sie bei wieviel Prozent Schwerbehinderung erlassen bekommen,deshalb habe ich ja auch die Frage in die Runde gestellt.Weiß sonst noch jemand etwas?

    LG Petra
     
  10. Calendula

    Calendula Die Ringelblume

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    Ja, nochwas: Umbauten am Haus, am Auto etc. werden damit ebenfalls vergünstigt angeboten. Du kannst auch einen Schwerbehindertenparkausweis bekommen, wenn Du nicht gut zu Fuß bist (zuständige Gemeindeverwaltung am Wohnort, meistens im Rathaus beim Einwohnermeldeamt).

    Liebe Grüße,
    Calendula
     
  11. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Hallo Calandula!

    Ich bin nicht gut zu Fuß,aber meine Neurologin meinte letztens,dass man an den Parkausweis nur kommt,wenn man richtig gelähmt ist.Wenn ich ca. 10 Minuten laufe,dann tun die Füsse tierisch weh,und die Schmerzen ziehen bis in den Rücken.Ich trage Einlagen,aber durch die Ermüdungsbrüche und Arthrose im Fuß bin ich ganz schön gehandikapt.

    Ich hoffe das mein MTX bald greift,und mir auch das laufen etwas leichter fällt.manchmal ist der Fußknöchel so stark angeschwollen,dass ich kaum in meine Schuhe passe.

    LG Petra
     
  12. Calendula

    Calendula Die Ringelblume

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    Ach Quatsch, die Neurologin hat Dir Unsinn erzählt. Den Parkausweis kriegt man ab 70% mit "G" oder mit "aG" und der wird von den Versorgungsämtern heraus gegeben und gegen deren Bescheid kann ma - wie hätte man es geahnt - auch Widerspruch einlegen.

    Ich habe mich auch schon kundig gemacht. Ich bin immer wieder auf den Rollstuhl angewiesen und das geht ja schon nicht anders. Mehrere 100m kann ich nicht auf eigenen Füßen auf die Reihe kriegen, dazu könnte ich in normalen Parklücken niemals den Rollstuhl alleine aus dem PKW holen, dafür brauche ich extra breite - eben eine ausgewiesene - Behindertenparklücke.

    Liebe Grüße,
    Calendula
     
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