Erwerbsminderungsrente einkommensstuerpflichtig?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lucia2801, 13. Januar 2007.

  1. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Hallo an alle Erwerbsminderungsrentner!

    Habe meine Rente auf Zeit,nun in eine für immer bleibende Rente verlängert bekommen.Darüber freue ich mich sehr.Als ich letztes Jahr meinen Lohnsteuerjahresausgleich machte ,wurde die Nachzahlung(vom Tag der rentenantragstellung bis zur durchsetzung der Rente dauerte es knapp vier Jahre) natürlich versteuert.Muß ich nun von meiner monatlichen kleinen Erwerbsminderungsrente auch noch Lohnsteuern beim Lohnsteuerjahresausgleich abführen?Mein Mann ist Beamter und ich bin wie gesagt Rentnerin(Renmtenträger ist die LVA) .Wir sind zur Zeit in Steuerklasse 3 und 5.Wer kennt sich aus?


    Liebe Grüsse
    Petra
     
  2. krokus

    krokus Neues Mitglied

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    hallo lucia!

    deine eurente wird wohl mit der hälfte versteuert.

    ciao aus thüringen

    von krokus
     
  3. Lucia2801

    Lucia2801 Lucia2801

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    Rente

    Hallo krokus!

    was heißt das genau?

    LG Petra
     
  4. krokus

    krokus Neues Mitglied

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    hallo lucia!

    erwerbunfähigkeitsrente

    ciao
    krokus
     
  5. Jula

    Jula Der Solling ist groß

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    Am schönen Solling
    Hallo,
    bei uns ist es so das meine nun unbefristete EU-Rente zu 52%von meinem Mann versteuert werden muß!Bei der unbefristeten rente waren es so ca.10%.Unser Herbsturlaub liegt somit beim Finanzamt!
    Ich weiß allerdings nicht wie das gehandhabt wird wenn Dein Mann Beamter Ist.
    Schönes WO
    Jula
     
  6. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Besteuerung der Eu Renten

    Hi,

    Renteneinkommen unter 65 Jahre sind bis ca. € 7500 Jahresrente steuerfrei ! Das darüber hinausgehende Renteneinkommen wird dann zum Gesamteinkommen ( Ehepartner ) dazugerechnet. Das gilt auch, wenn der Partner in Rente und/oder Pensionierung steht.

    Wer EU Rente bezieht, hat immer auch einen Schwerbehindertenausweis oder ? Dann kommen da noch die Behindertenabzüge dazu, die sich in 3 Stufen berechnen. Zahlt man noch seine eigene Krankenkasse + Pflegekasse, wird das auch angerechnet.

    Klartext: hast du weniger als € 7400 netto Rente, wird es dem Einkommen der Familie steuerlich NICHT zugerechnet.

    Anmerkung des amtl. Lohnsteuervereins hierzu:

    . Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

    Rentner können wie Arbeitnehmer bestimmte Beträge von ihrem Einkommen abziehen. Das steuerfreie Existenzminimum liegt bei 7.664 € für Alleinstehende (15.328 € für Verheiratete). Hinzu kommen Werbungskosten, Sonderausgaben und Ausgaben für die Sozialversicherung. Die für eine Abgabe der Steuererklärung kritische Rentenhöhe liegt also bei ca. 19.000 € (Verheiratete 38.000 €). Vorausgesetzt, es liegen keine weiteren Einkünfte aus z.B. Vermietung oder Zinseinnahmen vor!

    Pumpkin
     
  7. Colana

    Colana Musikus

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    Schleswig-Holstein
    Guten Morgen ihr Lieben,

    ich war so frei und habe dieses Posting in die soziale Linksammlung mit aufgenommen.

    Liebe Grüße
    Colana
     
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