steuerfrage

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 7. Januar 2007.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    weiss jem. von euch darüber genaueres:

    brauche mittlerweile viel fremde hilfe, die ich auch löhnen muss. pflegestufengeld ist schon lange nicht mehr ausreichend.
    kann ich diese auslagen bei der steuer geltend machen? bin 100 % behindert.
    wenn privatpersonen mir helfen, wie muss die quittung aussehen, damit ich sie bei der steuer vorlegen kann? habe null ahnung.
    bin für jeden tipp dankbar.
    gruss


    gruss



    nachsatz:

    der taxifahrer, der was schleppt, erhält einen höheren betrag, das ist dann schon auf der quittung.
    ansonsten leute, die was bringen und holen.......
    reinigungsleute, die wohnung - fenster - putzen gewerblich - auf was muss ich achten?
    (manchmal erhalte ich nur so einen zettel -.... betrag von .... dankend erhalten ... genügt das dann?
     
    #1 7. Januar 2007
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2007
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Ist es heute nicht so, dass du deine Helfer anmelden musst? Du bist dann ein Arbeitgeber, alles andere wäre Schwarzarbeit? Somit müsstest du das dann auch alles absetzen können.

    Hab aber nicht so richtig Ahnung von dem Metier.

    Gruß Kuki
     
  3. zecke73

    zecke73 Neues Mitglied

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    hallo bise,

    die 100% Schwerbehinderung kommen zu den Aussergewöhnlichen Belastungen (§33b EstG) und die Hilfe eigentlich auch, aber kukana schon schieb muss die glaube ich angemeldet sein.

    Gruß
    Simone
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    klar, als mini-jobber sind sie angemeldet. also muss das genügen? sie brauchen dann nix weiter zu schreiben?
    ich habe null ahnung.
    gruss
    eine hilflose........


    ich will das für 2006 mal endlich erledigen...
     
  5. sonnenschein24

    sonnenschein24 Neues Mitglied

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    hallole, also ich glaub man kann um die steuerzahlung und anmelderei herumkommen wenn man es als "aufwandsentschädigung" deklariert. ganz genau weiß ich das nicht aber ich meine eine bekannte von mir macht das so. lg andrea
     
  6. zecke73

    zecke73 Neues Mitglied

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  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    zunächst mal DANKE für die antworten.

    klarstellung: es handelt sich hier nicht um sog. schwarzarbeit. das mache ich nicht...
    ich habe nämlich festgestellt, dass vieles besser, leichter und viel preiswerter ist, wenn es von gewerblichen anbietern erledigt wird
    wie fenster putzen, mangeln, waschen, reinigen und auch knöpfe annähen.... überall bekomme ich dann nur so einen kassenbeleg, steht nur der betrag drauf. ob das dann ausreicht?

    bsp.: - ich habe einmal jem. - war angemeldet - 10 knöpfe annähen lassen, dauerte über 2 stunden und ich musste über 30 € dafür bezahlen (und war nicht richtig gemacht).... in der änderungsschneiderei kostet das etwas über 10 € und ist beste arbeit. -
    wg. polyneuropathie kann ich keine knöpfe mehr annähen.

    gruss
     
  8. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Hallo bise,
    auch wenn viele es scheuen, mit den Finanzbeamten zu sprechen habe ich mit meinem Sachbearbeiter bisher nur gut zusammen gearbeitet. Wenn mir was nicht klar ist, rufe ich ihn an und er erzählt mir, wie er es haben will. Bisher bin ich damit gut gefahren. :)
    Gruß Chipsy
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    Info.

    habe vorhin beim finanzamt angerufen - ergebnis:

    die losen quittungen der zahlung nützen nix,
    ich kann dort nur überweisungsträger geltend machen bzw. kontoauszüge .

    gruss
     
  10. Colana

    Colana Musikus

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    Schleswig-Holstein
    Hi Bise,

    vielleicht kann Dir das ja ein wenig weiterhelfen:

    http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/47361

    http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dssid=2050&dsmid=5268

    http://www.focus.de/finanzen/steuern/krankheitundsteuern

    http://www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?rubrik=11900&key=standard_document_28444346

    Tipp: Lass Dir von Deinem Rheumatologen u/o Hausarzt bescheinigen, dass Du die Tätigkeiten, für die Du Hilfe benötigst, definitiv nicht ausüben kannst aufgrund Deiner Erkrankung. Das sollte normalerweise mit den Quittungen zusammen genügen. Ist von mir nur eine Idee...

    Ich drücke Dir die Daumen, dass Du es durchkriegst..
    Liebe Grüße
    Colana
     
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