Schwerbehindertenausweis

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von Silbe, 14. Dezember 2006.

  1. Silbe

    Silbe Mitglied

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    44
    Caroline, 4 Jahre alt, hat Arthritis an beiden Hüften und beiden Knieen.Sie nimmt z.Z. Mtx, Indometacin, Cortison und Folsäure. Trotzdem ist sie nicht schmerzfrei. Wegen der vielen Fahrten zum Rheumatologen,Kinderarzt, Augenarzt, Krankengymnastik haben wir überlegt, ob es sich "lohnt" einen Behindertenausweis für sie zu beantragen mit dem Merkzeichen B für Begleitperson erforderlich. Hat damit jemand Erfahrungen und kann sie dadurch im späterem Leben einmal Nachteile haben? Kennt jemand kinder-Reha-Kuren ausser in Bad Kösen? Danke für Eure Antworten.
     
  2. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    hallo,

    ein schwerbehindertenausweis bekommt man nicht auf grund einer diagnose, sondern die einschränkungen die mind 6 monate vorhanden ist....ob und wie weit dein kind eingeschränkt ist...schreibst du nicht dazu...daher einfach kurz die grundinfo.......

    der schwerbehindertenausweis ist meist für eine bestimmte zeit ausgestellt....
    bei bestimmten arbeitgebern wird im bewerbunsbogen erfragt ob ein schwerbehindertenausweis vorhanden ist...oder ein antrag gestellt wurde....
    laut den anhaltspunkten für gutachterlichen tätgikeiten steht patienten die mtx und cortsion einnehmen automatisch 50 % zu....daran halten sich leider nicht alle gutachter.....

    ob das versorgungsamt bei kinder großzügiger ist???
    bei erwachsenen ist das ein oft sehr langer und ewiger kampf...ich habe meine 70% und das G, 1,5 jahre, 2 verschlimmerungsanträge und 4 widersprüche gebraucht, bis es genehmigt wurde....

    meine überlegung bzgl. eines merkzeichens B....braucht eine 4 järhige nicht eh immer begleitung aufgrund des alters????......

    ich drücke dir auf jedenfall die daumen und alles gute für dein kind.

    lg
    bine
     
  3. Eisbär

    Eisbär Neues Mitglied

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    Mannheim
    Hallo Silbe

    Was den Ausweis betrifft käme bei euch noch H = Hilfsbedürftig und G = Gehbehindert hinzu !!

    Wegen nachteile würd ich mir auf keinen Fall jetzt schon gedanken machen .
    Wichtig ist das sie einen bekommt wenn in zwei Jahren die Schule losgeht wird sie ihn brauchen zu ihrem vorteil !!!

    gruß Eisbär
     
  4. Nixe

    Nixe Neues Mitglied

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    Ort:
    Hansestadt Stade/Elbe
    Moin :)

    es kann durchaus Sinn machen, auch bei einem Kind schon einen Ausweis zu
    beantragen. So gibt es je nach Merkmal z.B. steuerliche Vorteile, kostenlose
    Mitfahrten der Begleitperson, Behindertenparkplatz, Steuerermäßigung PKW und mehr. Ich hänge dir mal einen Artikel dazu an, in dem alles Wichtige zusammengefaßt wird. Unser Sohn hat seinen Ausweis relativ schnell und ohne
    Rückfragen bekommen, nachdem wir dem Antrag die Arztberichte beigefügt hatten.

    Nachteil ist, dass der Ausweis nicht ohne weiteres zurückgegeben werden kann. Ich weiss nicht, wie großzügig die Behörden mittlerweile bei Erstausstellung sind. Angenommen der Ausweis wird irgendwann bis 18 befristet und das Kind bewirbt sich mit 16 um einen Ausbiludngsplatz, muß es bei Nachfrage angeben, dass der Ausweis da ist. Viele Arbeitgeber möchten keine schwerbehinderten Azubis (andere aber auch sehr gerne, z.B. im öffentlichen Dienst). Der Ausweis wird nur zurückgenommen, wenn es ein ärztliches Gutachten gibt, dass die Behinderung sich verbessert hat - das
    könnte eventuell schwierig werden.

    Bezüglich der Reha - sofern du nicht nach Bad Kösen möchtest, einfach mal
    in den Kinderrheumazentren nachfragen, ob sie Reha mit Mitaufnahme
    Mutter anbieten.

    Der Schwerbehindertenausweis
    Definition Behinderung

    § 2 Abs. 1 SGB IX
    Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische
    Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter
    typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt
    ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu
    erwarten ist.

    § 2 Abs. 2 SGB IX
    Menschen sind .... schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt ...

    § 2 Abs. 3 SGB IX*
    Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der
    Behinderung von weniger als 50 ,aber wenigstens 30 , ..., wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die
    Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz .... nicht erlangen oder nicht behalten können.

    Welche Nachteilsausgleiche kann ich bei rheumatischen Erkrankungen beantragen?

    Spiegelstrichartig geben wir Ihnen einen Überblick über Steuerfreibeträge, Vergünstigungen und Rechte
    zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen.
    Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt die Auflistung nicht.
    Steuerfreibeträge
    1. Steuerliche Berücksichtigung (Pauschbetrag) wegen der Behinderung ab GdB** 25
    2. Steuerliche Berücksichtigung (Pauschbetrag) wegen häuslicher Pflege
    3. Steuerliche Berücksichtigung von Krankheits- und Kurkosten
    ( auch Außenseitermethoden )
    4. Abzugsbetrag bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe

    * SGB IX Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch -
    **GdB Grad der Behinderung


    Nachteilsausgleiche "Wohnen"
    1. Wohnberechtigungsschein: Erhöhung der Wohnflächen
    2. Wohnungsbauförderung: Erhöhung der Einkommensgrenzen
    und die Übernahme behinderungs-
    bedingter Mehraufwendungen
    (breitere Türen, elektrische Rollläden)
    3. Wohnungskündigung: Widerspruch wegen sozialer Härte
    4. Wohnungsumbau: Behindertengerechte Umbauten sind
    vom Vermieter zu dulden.
    5. Wohngeld: Einkommensfreibeträge bei GdB 100

    Nachteilsausgleiche "Beruf"
    1. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, zum Beispiel:
    persönliche Beratung und Betreuung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
    technische Hilfen zur behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung
    Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes
    Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
    Arbeitsassistenz
    2. Zusatzurlaub von einer (Arbeits)Woche
    3. Erweiterten Kündigungsschutz (wobei man aber nicht grundsätzlich sagen kann, einem Schwerbehinderten
    kann nicht gekündigt werden. Zur Kündigung hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeits- / Integrationsamtes
    einzuholen.)
    4. Rechtliche Grundlage, keine Mehrarbeit (Überstunden) leisten zu müssen
    5. Möglichkeit früher die Altersrente zu beantragen (Der Schwerbehindertenausweis hat keinen Einfluss auf
    die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung)

    Nachteilsausgleiche "Auto / öffentliche Verkehrsmittel"
    1. Kraftfahrzeugsteuerermäßigung bei Merkzeichen "G"
    2. Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bei Merkzeichen "H" oder "aG"
    3. Steuerfreibetrag für KFZ - Kosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Merkzeichen "G" oder GdB ab 70
    4. Steuerfreibetrag für KFZ - Kosten bei Privatfahrten wegen der Behinderung bei Merkzeichen "G; aG, H"
    und GdB ab 70 oder GdB ab 80 ohne Merkzeichen
    5. Ermäßigung oder Befreiung von TÜV-Gebühren, die üblicherweise
    für den Einbau behinderungsbedingter Zusatzausstattungen zu
    zahlen sind


    6. Das Merkzeichen "aG" berechtigt die Benutzung der
    Behindertenparkplätze
    7. Mit dem Merkzeichen "B" wird einer Begleitperson die unentgeltliche Mitreise gestattet. Sie ist gesetzlich
    unfallversichert.
    8. Menschen mit Rheuma, die behinderungsbedingt Parkuhren oder
    Parkscheinautomaten nicht bedienen können, erhalten von Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt die
    Erlaubnis, diese kostenfrei zu benutzen

    Nachteilsausgleiche "Sonstiges"
    1. Teilweise werden ermäßigte Eintritte gewährt
    2. Teilweise muss keine Kurtaxe gezahlt werden
    3. Die Telekom oder Mobilfunkanbieter gewähren Sonderkonditionen oder Sozialtarife
    4. Fahrkosten zur Schule werden für Kinder / Menschen mit Rheuma erstattet, wenn sie behinderungsbedingt
    Busse und Bahnen nicht benutzen können
    5. Erhöhte Einkommensfreibeträge bei der Ausbildungsförderung
    6. Befreiung vom Wehrdienst

    Merkzeichen
    In der Regel können Menschen mit Rheuma folgende Merkzeichen erhalten:
    "aG" außergewöhnlich gehbehindert
    Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der
    Schwere der Erkrankung oder Behinderung sich dauernd nur
    mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb des
    Kraftfahrzeuges bewegen können.

    "G" erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im
    Straßenverkehr (gehbehindert)
    Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der
    Schwere der Erkrankung oder Behinderung Wegstrecken bis ca.
    2 km bei einer Gehdauer von etwa 30 Minuten nicht ohne
    erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen können.

    "B" Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen




    "H" hilflos
    Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der
    Schwere der Erkrankung oder Behinderung für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten täglich umfassende
    Hilfe bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, beim Essen usw. bedürfen.

    "RF" Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der
    Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht liegen vor.
    Das Merkzeichen wird vergeben, wenn Personen aufgrund der
    Schwere der Erkrankung oder Behinderung allgemein von
    öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind.

    Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie bei den zuständigen Versorgungsämtern beantragen.
    Nachfolgend haben wir die Adressen und Telefonnummern der Versorgungsämter in Niedersachsen aufgeführt.

    Versorgungsamt Hannover
    Gustav-Bratke-Allee 2
    30169 Hannover
    Tel: 0511 1671-0

    Versorgungsamt Braunschweig
    Schillstraße 1
    38102 Braunschweig
    Tel: 0531 7019-0

    Versorgungsamt Oldenburg
    Moslestraße 1
    26122 Oldenburg
    Tel: 0441 2229-0

    Versorgungsamt Verden
    Marienstraße 8
    27283 Verden
    Tel: 04231 14-0

    Versorgungsamt Oldenburg
    Außenstelle Osnabrück
    Iburger Straße 30
    49082 Osnabrück
    Tel: 0541 5845-1

    Versorgungsamt Braunschweig
    Außenstelle Hildesheim
    Goslarsche Straße 3
    31134 Hildesheim
    Tel: 05121 163-0

    Wie kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
    Wenn Sie Steuerfreibeträge, Vergünstigungen und Rechte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder
    Mehraufwendungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung
    der Behinderung / Schwerbehinderung stellen.

    Für die Zuerkennung eines GdB ist immer der Gesundheitszustand maßgebend, der mit hoher Wahrscheinlichkeit
    länger als 6 Monate anhält.

    Das heißt: Kurzfristige Bewegungseinschränkungen aufgrund eines
    Schubes werden nicht berücksichtigt.

    Einen sogenannten Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag können Sie formlos stellen oder telefonisch beim
    Versorgungsamt anfordern.

    Beispiele der formlosen Antragstellung:
    Anna Rheuma Cortisonstraße 12 12345 Tablettenhausen An das Versorgungsamt … Tablettenhausen, den …..
    Antrag auf Feststellung einer Behinderung / Schwerbehinderung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit
    beantrage ich die Feststellung einer Behinderung / Schwerbehinderung. Mit freundlichen Grüßen Anna Rheuma


    Anna Rheuma Cortisonsraße 12 12345 Tablettenhausen An das Versorgungsamt …. Tablettenhausen, den ......
    Verschlimmerungsantrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich einen höheren Grad der
    Behinderung und die Zuerkennung weitere Merkzeichen. Mit freundlichen Grüßen Anna Rheuma

    Mit den formlosen Anträgen können Sie Antragfristen einhalten, jedoch reicht er zur Antragsbearbeitung nicht aus.

    Damit das Versorgungsamt Ihren Antrag bearbeiten kann, wird es Ihnen ein Antragsformular zusenden.
    Es empfiehlt sich, dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
    · vorhandene Arztberichte und Laborberichte in Kopie
    · eigene Aufstellung über Belastbarkeit und Einschränkungen, insbesondere während der Schubphasen
    · Bericht der Krankengymnastik über Funktionseinschränkungen der Gelenke
    · Bericht der Ergotherapie über Funktionseinschränkungen der Gelenke
    · Assistenztagebuch, mit dem sie Hilfen bei der körperlichen Pflege oder sonstigen Verrichtungen im
    Alltag dokumentieren
    (bei Merkzeichen "H")
    · Dokumentation, inwieweit öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden können (Wegstrecke zur Haltestelle,
    Belastbarkeit, Schmerzen und Schwellungen der Gelenke beim Gehen)

    Wenn Kinder das 16. Lebensjahr vollenden, kann automatisch eine erneute Überprüfung hinsichtlich der Einstufung
    stattfinden.

    Wie kann ich Widerspruch einlegen?
    Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes können sie Widerspruch erheben, wenn die Einstufung zu niedrig
    oder ihnen ein Merkzeichen (z. B. "G" oder "B") nicht zuerkannt worden ist.

    Wichtig: Sie haben nur 4 Wochen Zeit gegen den Bescheid Widerspruch
    zu erheben.
    Um die Frist einzuhalten, genügen zwei Sätze. (siehe Beispiel)
    Für die Begründung – der Widerspruch ist schon eingegangen –
    bracht die 4 Wochenfrist nicht eingehalten zu werden.
    Um ihren Widerspruch besser begründen zu können, haben sie
    das Recht auf Akteneinsicht (siehe Beispiel in Klammer) und
    können Aktenseiten kopieren lassen.
    Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der "Anhaltspunkte für die
    ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht
    und nach dem Schwerbehindertengesetz – 1996". (veröffentlicht
    auch in: Behinderung und Ausweis)

    Anna Rheuma Cortisonstraße 12 12345 Tablettenhausen An das Versorgungsamt …… Tablettenhausen, den .....
    Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bescheid vom 00.00.00 mit dem Aktenzeichen 12345678
    erhebe ich Widerspruch. (Gemäß § 25 SGB X* beantrage ich Akteneinsicht.) Widerspruchsbegründung folgt.
    Mit freundlichen Grüßen Anna Rheuma

    Falls sie die Widerspruchsfrist haben verstreichen lassen, dann sollten sie einige Monate warten und einen
    Verschlimmerungsantrag stellen.

    Zurückgeben kann man einen Schwerbehindertenausweis in der Regel nicht! Allerdings haben Menschen mit
    Rheuma die Möglichkeit, dem Versorgungsamt mitzuteilen, dass sich ihr Gesundheitszustand wesentlich
    gebessert hat. Dann wird eine erneute ärztliche Stellungnahme eingeholt und der GdB neu festgestellt.

    Wer kann mich beraten ?
    Allgemein finden sie in ihrer Arbeitsgemeinschaft Menschen,
    die aus persönlichen Erfahrungen über Angelegenheiten des Schwerbehindertenausweises berichten können.

    Für Eltern rheumakranker Kinder und Junge Rheumatiker haben wir kompetente Ansprechpartner, deren
    Telefonnummer sie auf der Homepage der Rheuma-Liga Niedersachsen e. V. finden.

    Darüber hinaus steht ihnen unser Sozialberater
    Dieter Borgmann
    Telefon: 0541 / 59 81 63
    E-Mail: Dieter.Borgmann@t-online.de
    zur Seite.

    Welche Broschüren zum Thema Nachteilsausgleich / Behinderung / Ausweis gibt es?:
    Behinderung und Ausweis; Nachteilsausgleiche; SGB IX; Kündigungsschutz
    Niedersächsisches Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben; Integrationsamt; Domhof 1; 31134 Hildesheim
    - kostenlos –

    Ratgeber für behinderte Menschen
    Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
    Referat Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
    11017 Berlin
    - kostenlos

    Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen
    BAG Hilfe für Behinderte e.V.
    Kirchfeldstr. 149
    40215 Düsseldorf


    Steuertipps für behinderte Mitbürger
    Finanzministerium des Landes NRW
    Presse- und Informationsreferat
    Jägerhofstraße 6
    40479 Düsseldorf


    Autor: Dieter Borgmann



    Liebe Grüße Nixe
     
  5. Silbe

    Silbe Mitglied

    Registriert seit:
    24. November 2006
    Beiträge:
    44
    Vielen Dank erstmal für Eure Infos. Jetzt muss ich erstmal alles durchlesen. Wir haben am 23. januar wieder Termin beim Rheumatologen und da haben wir erstmals auch eine soziale Beratung. Nun kann ich schon gezielter Fragen stellen.Für Euch alle frohe Weihnachten Silvia
     
  6. Christa-Sybille

    Christa-Sybille Neues Mitglied

    Registriert seit:
    25. Oktober 2006
    Beiträge:
    17
    Schwerbehindertenstatus

    Hallo Silbe,
    nach meinem Dafürhalten ist es sehr schwer geworden die 50%-Hürde zu knacken. Aber nach allem, was du anführst, denke ich, sind die Chancen so schlecht nicht, denn die Kleine ist ja wirklich schlimm dran. Auf jeden Fall würde ich es umgehend versuchen. Lass dir doch auch die Broschüre vom Integrationsamt schicken, dort sind die einzelnen Prozente aufgeführt. Man kann sich zwar nicht zusammen addierten und somit ist für meine Begriffe dem Gutdünken des Sachbearbeiters Tür und Tor geöffnet, aber du hättest mal einen Anhaltspunkt was überhaupt gegen wird.

    Sollte es nicht zufriedenstellend ausgehen würde ich Widerspruch einlegen. Vorher aber beim Versorgungsamt die Unterlagen anfordern, auch die Beurteilungen der Ärzte anfordern, da siehst du sofort ob alles berücksichtigt wurde.
    Alles Gute für euch,
     
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