Eu Rente bitte um Hilfe

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von dani2341, 11. Dezember 2006.

  1. dani2341

    dani2341 Neues Mitglied

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    Hallo bin heu hir !!!


    Ich wollte mal Fragen was ich jetzt machen soll ???
    Ich leide seit 5 Jahren an Reuma und habe Depresionen und mein Artzt hat festgestellt das ich ein Borderlyner Syndrom habe . Und mein Artzt meinte das ich auf jedenfal die Eu rente bentragen soll.
    Habe die EU Rente beantragt war auch beim Gutachter der meinte das ich auf jeden fall die Eu rente bekomme , und nach einer Zeit bekam ich auch schon den Bescheid. Da stand drin das die erforderliche Wartezeit von 5 Jahren mit Beitrags-und Ersatzzeiten ist nicht erfüllt .
    Bislang wurden 59 Monate zurückgelegt es fehlen somit noch 1 Monat.


    Was soll ich tun weiß nicht mehr weiter.............:confused:
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Sinnvolle Tat

    Hi dani,

    da bleibt dir nur eins: 3 Monate Arbeit !!

    Vielleicht bei einer Zeitarbeit - einfach bewerben, hingehen, Job annehmen und diese 3 Monate durchhalten - kannst ja ab dem 3. Monat dann krank machen:D

    60 Monate müssen sozialversicherungspflichtig gearbeitet worden sein - gut ist, wenn du 62 vorweisen kannst.

    Viel Glück !

    Pumpkin
     
  3. dani2341

    dani2341 Neues Mitglied

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    Hallo Uschi

    Ich mache momentan eine Reha Maßnahme und beziehe Übergangsgeld von der Arge . Da Arbeite ich 6 1/2 Stunden am Tag . Im Samaritter Stift ich weiß nicht ob dir das was Sagt . Da Zahle ich ja auch in die Rentenkasse ein oder nicht..
     
  4. Motawa1

    Motawa1 Mitglied

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    -Wartezeit

    Hallo ihr Lieben,

    also wenn mich nicht alles täuscht gibt es die sogenannte Wartezeit, diese beträgt 5 Jahre / 60 Monate.

    Innerhalb dieser letzten 5 Jahre müssen zur Erlangung der Anwartschaft auf eine EU Rente 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Wichtig ist hier, dass auch wirklich in die Rentenkasse gezalht wurde. 400 € Jobs sind nicht anrechenbar.

    Hinzukommt, dass, sollte Mensch genügend Geld haben, mann sich im Nachhinein auch für einen oder 2 Monate freiwillig nachversichern kann.

    Bei dir scheint es also daran zu happern, dass Du die allgemine Wartezeit noch nicht, bzw. um einen Monat verfehlt hast.

    In diesem Fall würde ich dir raten, dich z.B. an den VDK oder einen anderen Sozialverband zu halten. Denn notfalls wäre es immer noch möglich deinen Rentenantrag aus dem Monat x ? zurückzuziehen um ihn dann einen Monat später erneut zu stellen. Deine Gesundheit wird sich wohl nicht von heute auf Morgen geändert haben.

    Ich hofe ich konnte weiterhelfen !

    Liebe Grüße
    Mo
     
  5. Motte

    Motte Neues Mitglied

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    NRW
    Guten Morgen,

    ich habe auch einen 400-Euro-Job. Allerdings stocke ich die Pauschalsteuer meines Arbeitgebers jeden Monat auf, um auf den die 19,5 % zu kommen und mir so die Rentenansprüche zu sichern.

    LG Motte
     
  6. Lecram

    Lecram Mitglied

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    Hallo zusammen!

    Ich habe leider keine guten Nachrichten. Wie der Name schon sagt gilt in der Sozialversicherung ebenfalls das Versicherungsprinzip. Ich zahle ein und wenn ich genug Beiträge entrichtet habe, habe ich einen Anspruch auf eine Leistung.

    In diesem Fall liegt der Eintritt der Erwerbsminderung vor dem 60. Monat. Alles was danach eingezahlt wird, zählt nicht mehr für die Anspruchsbegründung dieser Rente. Vergleichbar mit einer Zahn-Versicherung, die auch nicht für Schäden leistet, die kurz nach Antrag entstehen.

    Die einzige Möglichkeit ist es, mit einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung einen Anspruch zu erzeugen. Doch ich gehe davon aus, dass das auch schon getestet wurde. Bei einem Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung sehe ich deswegen schwarz. Ersatzweise gibt es die so genannte Grundsicherung oder die Hilfe zum Lebensunterhalt.
    Du solltest dich unbedingt beraten lassen!

    Viele Grüße
    Marcel
     
  7. dani2341

    dani2341 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen

    danke für die schnellen Antworten

    Ich will mal euch meinen werdegang schreiben

    Ich habe eine Ausbildung 3 Jahre als Bäcker gemacht danach 3 Jahre als Geselle weiter gearbeitet . Machte eine Umschulung als Elecktronicker habe Ich 1 1/2 Jahre gelernt habe die Ausbildung nicht Abschließen können Wegen meiner Krankheit . Warum langt das den nicht wen ich in meinen Versicherrungsverlauf schaue komme ich über 60 Monate ich verstehe daß nicht :confused::confused::confused: das Sie dann mir schreiben das noch eienen Monat Fehlt.
     
  8. Motawa1

    Motawa1 Mitglied

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    Schleswig Holstein
    - nachrechnen

    Hallo dani2341,

    hm also so gesehen solltest du die Wartezeit schon erfüllt haben, denn Ausbildungszeiten sind auch sozialversicherungspflichtig.

    Ich würde dir vorschlagen, dass Du ersteinmal gegen die feststellung Einspruch erhebst, dass angeblich noch 1 Monat fehlt.

    Dann schaue dir bitte in der Ablehnung an, wann diese geschrieben wurde und welche Daten verwendung fanden. Es muss vorher eine sogennante Kontenklärung stattgefunden haben. Sind dort deine ganzen Berufstätigkeiten incl. Ausbildung ggf. Wehrdienst / Zivildienst aufgeführt ?

    Liebe Grüße
    Mo
     
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