Schwerbehindertenausweis

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von Silbe, 9. Dezember 2006.

  1. Silbe

    Silbe Mitglied

    Registriert seit:
    24. November 2006
    Beiträge:
    44
    Caroline, 4 Jahre alt, hat Arthritis an beiden Hüften und beiden Knieen.Sie nimmt z.Z. Mtx, Indometacin, Cortison und Folsäure. Trotzdem ist sie nicht schmerzfrei. Wegen der vielen Fahrten zum Rheumatologen.Kinderarzt, Augenarzt, Krankengymnastik haben wir überlegt, ob es sich "lohnt" einen Behindertenausweis für sie zu beantragen mit dem Merkzeichen B für Begleitperson erforderlich. Hat damit jemand Erfahrungen und kann sie dadurch im späterem Leben einmal Nachteile haben? Kennt jemand kinder-Reha-Kuren ausser in Bad Kösen? Danke für Eure Antworten.
     
  2. Hallo Silbe
    Schön, das du her gefunden hast.
    Da deine Tochter Rheuma hat, bist du hier bei den Angehörigen schon richtig, Nur kann ich dir bei der Beantwortung deiner Frage nicht viel weiterhelfen. Grundsätzlich kannst du einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
    Da es hier im Forum ganz viele Mütter und Väter von rheumakranken Kindern gibt, stell doch die Frage nochmal im Forum unter "Kinderrheuma" rein.
    Die User haben teilweise schon viel Erfahrung und helfen dir sehr gern weiter.
    Nochmals herzlich Willkommen
    Einen schönen 2. Advent wünscht dir Sylke
     
  3. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

    Registriert seit:
    17. April 2006
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    4.363
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    München
    Hallo Silbe,

    meine Eltern haben für mich als Kind keinen Ausweis beantragt. Als ich dann aber in der Schule die ersten wirklich langen Ausfallzeiten hatte zeigte sich, dass wir mit diesem Ausweis bessere Hilfe hätten bekommen können.

    Ab Fehlzeiten von 6Wochen am Stück kann man Privatunterricht für zu Hause beantragen. das geht zwar auch ohne Ausweis, aber mit soll der Weg ein leichterer sein.

    Ich nehme an, dass die Durchsetzung der benötigten Erleichterungen in der Schule auch einfacher ist, wenn man die Notwendigkeit schwarz auf weiss hat, z.B. nicht auf den Schulhof müssen bei Nässe, Kälte, Schnee etc. oder auch die Nutzung eines Aufzuges , wenn vorhanden.

    Spätere Probleme bei der Ausbildungssuche würde ich nach dem wie ich die Sache heute sehe aussen vor lassen. Meine Probleme mit den Lehrern und Mitschülern waren gravierend, weil man mir immer vorwarf ich wolle im Mittelpunkt stehen.

    Die Diskussionen mit den Lehrern müssen für meine Eltern aber auch sehr nervenraubend gewesen sein.

    Ich wünschte ich hätte ein Beweismittel in der Hand gehabt, Gehstützen und Rolli waren allein nicht Beweis genug.

    Es gibt sicherlich einige Nachteile die man mit einem solchen Ausweis hat, aber ich bin überzeugt die Vorteile überwiegen.

    Gruß
    Kira
     
  4. Conni

    Conni Neues Mitglied

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    Bayern
    Hallo Silbe,

    zwei meiner Kinder sind an Diabetes Typ 1 erkrankt. Ich habe für beide einen Ausweis beantragt und erhalten (im Alter von 10 und 4 Jahren).

    Wir haben noch keine negativen Erlebnisse durch den Ausweis erfahren. Nur bei einem Kind mit Ausweis kriegste auch fast nie Vergünstigungen (Eintrittgelder bei Schwimmbädern u.ä.). Kam aber auch schon vor, dass sehr großzügig gehandelt wurde und unser Sohn und ich (als Begleitperson, was nicht im Ausweis aufgeführt war) umsonst rein durften.

    Unser großer hat seinen Ausbildungsplatz dem Ausweis zu verdanken, weil er vom Arbeitsamt dem Integrationsdienst zugewiesen wurde. Andere Diabetiker allerdings raten vom Ausweis ab, weil sie durch den Ausweis enorme Schwierigkeiten bei der Ausbildungsplatz- bzw. Arbeitssuche hatten.

    Ich weiß nicht, wie es bei den Rheuma-Kindern ist. Bei den Diabetikern ist es so, dass der Ausweis mit 16, spätestens mit 18 Jahren ausläuft (zumindest das Merkzeichen H). Nähere Informationen kann ich dir nicht geben. Ich denke, es muss jeder selbst entscheiden, ob er einen Antrag stellt. Es kommt darauf an, was ich damit bezwecken möchte.
     
  5. Kleene

    Kleene Neues Mitglied

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    Brandenburg
    GdB

    Ich hatte als Kind einen Ausweis mit 50 %. Mir hat er nichts genützt. Hatte nur Ärger bei der Ausbildungssuche. Mir ging es damals gesundheitlich gut und ich hatte keine Symptome, also hab ich den Ausweis abgegeben damit ich meinen Ausbildungswunsch erlernen konnte. Bis zum 22 Lebensjahr ging es mir gesundheitlich super, ohne Medikamente. Jetzt bin ich 26 und habe wieder einen Ausweiß. Habe ihn mit 24 beantrag und es hat sich über ein Jahr hingezogen. Habe GdB von 80% G da sich deutlich alles verschlechtert hat (habe 2 chronische Erkrankungen).
    Bei der der Jobsuche hilft er mir leider auch nicht. Im öffentlichen Dienst gibts keine Stellen und bei privaten bin ich schon 3 Mal abgewiesen worden wegen dem GdB. Ich war zum Vertragsunterschreiben eingeladen und als dann die Frage nach GdB kam muß man ja wahrheitsgemäß antworten, wurde mir wortwörtlich gesagt: So jemanden wollen wir nicht!
    Das ist ein Schlag ins Herz. Mein jetztiger Arbeitgeber weiß nichts von meinem GdB.

    Gruß Kleene
     
  6. Kiki65

    Kiki65 Mitglied

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    Hagen/NRW
    Meine Tochter ist jetzt 14 Jahre und hat den Ausweis seit 10 Jahren. Bisher hatten wir noch keine Probs damit. Da sie noch das B hat, bin ich als Begleitperson meistens frei. Mal sehen wie sich das weiterentwickelt, wir haben gerade eine Nachprüfung die sich schon seit November hinzieht.
    Bin mal gespannt, ob sie uns was streichen. Sollte dies der Fall sein, lege ich auf jedenfall Einspruch ein. Weil im mom. jagd ein Schub den nächsten.
     
  7. Sanchen

    Sanchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    265
    Ort:
    BW
    hallo

    auch gesunde Kinder brauchen Begleitung, deshalb wird das allgemein in der Pflege schwerlich anerkannt. Das Kennzeichen B gibt es meist ab 80% und oder dem Merkzeichen aG, also außergewöhnlich Gehbehindert oder bei H ´für hilflos z.B. Demenzkranke und Bl also für Blinde.
    Grüße Sannchen
     
  8. Duvel

    Duvel Mitglied

    Registriert seit:
    21. April 2007
    Beiträge:
    156
    Ort:
    Kreis Herzogtum Lauenburg
    Hallo,

    man sollte wirklich die Vor-und Nachteile des Schwerbehindertenausweises abwägen. Wenn man später einen festen Job hat, ist er sicherlich von Vorteil, weil der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Hauptfüsorgestelle nicht kündigen kann. Allerdings denke ich auch, dass es später bei der Ausbildungsplatzsuche Probleme geben kann. Bei mir hat man damals wegen des Diabetes verlangt, dass ich eine Gleichstellung beantrage. Allerdings bin ich auch beim Staat beschäftigt.

    Aber nach dem neuen Antidiskriminierungsgesetz, darf ein Arbeitgeber einen wegen einer Behinderung nicht ablehnen, zumindest darf er die Ablehnung nicht damit begründen.

    Nur rückgängig kann man den GdB nicht mehr machen, wenn sich die gesundheitlichen Probleme nicht dermassen verbessern, dass er aberkannt wird.

    Viele Grüße Manuela
     
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