Verschlimmerungsantrag

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Majon, 30. November 2006.

  1. Majon

    Majon Neues Mitglied

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    254
    Ort:
    Nähe Oldenburg (Niedersachsen )
    Hallo,

    es gib eine gute Nachricht, mein Antrag auf Verschlimmerung meiner Behinderung beim Versorgungsamt ist genemigt worden.
    Ich komme jetzt in den Besitz eines
    Ausweises mit 100 % .

    Leider haben sie das Mekzeichen aG
    abgelehnt, ich weiss noch nicht
    ob ich dagegen widerspruch einlegen soll.
     
  2. Elke

    Elke wünscht allen

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    2.427
    Ort:
    NRW
    hallo majon,

    erstmal herzlichen glückwunsch zu den
    100% und willkommen im 100ter club.

    auch mir wurde bisher immer wieder das aG
    abgelehnt, widersprüche haben bisher auch nix
    gebracht -leider-

    nun habe ich nach meinem 2 Schlaganfall wieder
    einen verschlimmerungsantrag gestellt, diesesmal
    hab ich von meinen ärzten ein attest beigefügt das
    ich auf grund meines rheumas und der problematik
    des erneuten schlaganfalls nicht mehr im stande bin
    100 meter am stück zu laufen.

    ich hab auf ein blatt geschrieben welche einschränkungen
    ich habe und darum gebeten meine akte auf den
    neuen stand zu bringen

    nun warte ich wie sie diesesmal entscheiden, aber
    ich habe mir vorgenommen diesesmal nicht klein
    beizugeben sondern um das aG zu kämpfen, denn
    ich habe wirklich große probleme

    wie du für dich entscheidest weiß ich nicht, aber ich
    wünsche dir für dein vorhaben alles gute und viel glück
    lieben gruß
    elke
     
  3. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

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    106
    Hallo Majon,

    Das Merkzeichen (aG) wird so einfach nicht vergeben, dazu müstest du nachweisen dass du überwiegend im Rollstuhl sitzen must oder dauern im Krankenbett liegst. Ist dies nicht der Fall, wird das Merkzeichen (G) eingetragen. Mit dem Merkzeichen (G) kannst du dann im Jahr für 60,00 € Bus und Bahn fahren, ein Beiblatt muss hierfür beantragt werden. Wenn du ein Auto hast, dann wird dir auf Antrag beim Finanzamt die Hälfte der KFZ Steuer erlassen, hierzu ist auch ein Beiblatt beim Versorgungsamt zu beantragen und beim Finanzamt vorzulegen.

    Klaus
     
  4. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hi,

    hier noch einmal der Hinweis auf die Parkerleichterung (in NRW zu bekommen ab 70% und "G" und einem Attest vom Arzt, dass die Gehstrecke unter 100m beträgt). Damit ist mir schon erheblich geholfen :) . Die Richtlinien fürs "aG" sind schwer zu erfüllen...

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  5. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Brakel, Kreis Höxter
    Die von Jürgen angesprochene Parkerleichterung habe ich heute erhalten. Diese berechtigt nicht auf einem Behindertenparkplatz zu parken - außerdem ist sie nicht in allen Bundesländern gültig.
    Aber wie ja schon gesagt wurde ist hierfür ein "G" zwingend erforderlich. Wie hast Du denn die Beantragung des "G" begründet - hat Dein Arzt auch angegeben, dass Deine "Gehstrecke" erheblich eingeschränkt ist??? Wenn nein, dann besorge Dir doch noch ein entsprechendes Attest - möglichst von einem einschlägigen Facharzt, dass zählt deutlich mehr als eine entsprechende Bescheinigung Deines Hausarztes.
     
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