von wegen Zuzahlungsbefreiung

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Kira73, 21. November 2006.

  1. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Jetzt hab ich die Befreiung nu endlich durch - das lohnt schon fast nicht mehr - und nu ?

    Ich mußte doch tatsächlich in der Apotheke zuzahlen, weil Tramal über dem Zuzahlungssatz liegt?

    Was heißt denn da Befreiung? Ist doch eher eine Zuzahlungs-Verbilligung, oder wie?

    Ich hab gefragt wie hoch die "Über-dem-Satz-Zuzahlung" fürs Humira wäre, ob ich wacker unser Auto in Zahlung geben soll, oder....?

    Nee, nee, das nu wieder würde innerhlab der Befreiungsgrenze liegen :confused:

    Bin ich vor leuter Opiaten ballaballa oder sind die bekloppt ?

    :confused: :confused: :confused: völlig verwirrt bin, Kira :mad: :mad: :mad:
     
  2. phoebe

    phoebe Bekanntes Mitglied

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    --

    ja ich finde es auch ganz schön bescheuert..und kenne mich in diesem wirrwarr nicht mehr aus.
    lass dir für die tramal tropfen das gleichwertig billigere verschreiben -wenn es dir bekommt- dann brauchst du nichts dazu zahlen.
     
  3. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Festbetragsregelung:

    Zitat

    Verordnet Ihr Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, müssen Sie den Differenzbetrag zusätzlich zur Zuzahlung entrichten. Wichtig: Dies gilt auch, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

    Zitat Ende

    Es gibt hierbei genügend Tramadol-Mittel, die unterhalb des Festbetrages liegen.
     
  4. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    ahhhh guter Tipp

    ... das muß mal einer wissen...


    Ich danke Euch :) Kira
     
  5. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    hallo Kira,

    um die Zuzahlungen für Medikamente, die teurer als der festgelegte Festsatz sind zu umgehen, solltest Du Deinen Arzt bitten zukünftig ein Deivat (also ein "Nachgemachtes" Medikament) zu verordnen. Häufig sind diese "Ersatzmedis" identisch mit den teuren, denn jede Pharmafirma hat auch mittlerweile eine Billigfirma (z.B. Beta müsste zu Stada gehören). Solche Derivate können (je nach Firma) zwar unterschiedliche Zusätze haben, der Wirkstoff ist aber auf jeden Fall das gleiche - im übrigen, darf die Apotheke nur dann das Originalpräparat abgeben (eigentlich), wenn auf dem Rezept "Aut idem" angekreuzt wurde und dass ich häufig nicht der Fall. Eher im Gegenteil: nach dem z.Zt. gültigem Recht ist der Apotheker verpflichtet eines der 3 günstigsten Präparate oder Ersatzpräparate herauszugeben. Dieses wird aber häufig nicht gemacht, da es ja zusätzliche Arbeit bedeutet....
     
  6. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    aber scheints nicht bei Tramal

    Hihi,

    danke für Eure Antworten.

    Es liegt wohl daran, daß Tramaltropfen nur als Originalpräparat angeboten werden und auch nur in 20ml Portionen. Die hab ich für Notlagen und unterwegs, als Dauerdosis hab ich Tabs, die sind auch "umsonst" gewesen und von einem anderen Hersteller.

    Alles Liebe
    Kira
     
  7. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Zuzahlungsbefreit sind bei gleichem Wirkstoff

    Tramadol Trpf Sandoz
    Tramadol Trpf Stada
    Tramadolor Trpf Hexal jeweils 20 ml 12,34 Euro , keine Zuzahlung

    oder

    in der 30 ml Flasche

    Tramabeta Trpf ( 13,95 Euro, keine Zuzahlung)
     
  8. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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  9. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    :eek: manno! man wird veräppelt wenn man daneben steht :mad:

    ich brauch doch ne Sekretärin

    :rolleyes: ich danke Euch
    Kira
     
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