Guten Tag, ich war am Freitag bei meinem Orthopäden und musste 18€ für ein Artest bezahlen, welches besagt, dass ich das Zehn-Finger-Tastschreiben nicht mehr machen kann. Nun bin ich Montag und gestern in der Schule ausgefallen, da ich wieder einen Leichtenschub habe, den ich aber mit meinen Schmerzmitteln abfangen konnte. Ich habe mir kein Artest geholt, da ich nicht wieder bezahlen wollte. Nun gibt es ein wenig Stress in der Schule. Daher meine Frage, ob jemand die Gebührenordnung für Niedersachsen hat oder mir sagen kann, wo ich jene einschauen kann. Vielen Dank und eine schöne Woche Muckel|Tobias
Hallo Muckel, was das Attest betrifft kann ich dir leider nicht weiterhelfen .....aber lasse dir doch für Fehltage einen einfachen Krankenschein ausstellen.Das macht auch dein HA und kost nix Liebe Grüße und gute Besserung, Diana
Hallo Muckel, bei meinem Hausdoc hätte eine Medikamentenbescheinigung, also auch so eine Art Attest, 10 Euro gekostet. Ich habe es so gemacht, dass ich den kompletten Text selbst geschrieben habe und er den Ausdruck nur unterschreiben und bestempeln musste. Das hat mich nix gekostet. Vielleicht für die Zukunft eine Idee? Den Wortlaut hast du ja bereits. Schööönen Tag! Rosarot
Hallo, das mit dem Schein ist so eine Sache. Denn ich werde bei meinem Facharzt behandelt und der darf den normalen Schein angeblich nciht ausstellen - denn, er muss es, wenn es auch für Arbeiten in der Schule dienen soll, Artestieren. Denn noch vielen Dank für deine Antwort, Rosarot! Gruß aus der Muckel
Hi Muckel, es kommt immer darauf an was für ein Atest du benötigst. Für Ateste die bescheinigen das du einige Dinge nicht mehr ausüben kann muss man grundsätzlich bezahlen. Für Ateste die bescheinigen das du an dem Tag krank warst darf der Arzt kein Geld verlangen. Sowas stellt der Arzt umsonst aus. Liebe Grüße Kristina p.s. Krankenbescheinigungen darf meines wissens jeder Arzt ausstellen. Ich wüsste auch nicht warum ein Arzt das nicht machen dürfte
Als erstes kommt es auf den Verwendungszweck an. Der sogenannte gelbe "Krankenschein" ist in Deutschland die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wird NUR bei der Lohnfortzahlung verwendet. Das bedeutet, das Formular darf nur dann verwendet werden, wenn der Patient auch selbst versichert ist (also nicht mitversichert und auch nicht Rentnerstatus) und Lohnfortzahlung hat. Das sieht man auf seiner Chipkarte, da steht bei "Status" die Zahl 1. Das Formular wird von den Kassen gestellt und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Es ist kostenfrei . Das Formular hat 3 Teile: 1 für Krankenkasse , 1 für Arbeitgeber und 1 für den Arzt selbst. Wie man sieht: Schule steht nicht dabei. Ein Fehlen in der Schule muss entschuldigt werden. Nach § 43 des Schulgesetzes darf aber "nur bei begründeten Zweifeln" ein ärztliches Attest von der Schule verlangt werden. In der Realität wird dies aber bei jedem Pipifax verlangt, was nicht rechtens ist. Das gelbe AU-Formular darf hierbei nicht verwendet werden. Die Formulare / Rezepte etc muss der Arzt selbst kostenpflichtig besorgen. Wenn das Geburtsjahr 1986 ist, dann kann man sich normal selbst entschuldigen und NUR bei Zweifeln an den Angaben, darf die Schule ein Attest verlangen. Eine Bescheinigung für die Schule, dass eine Krankheit vorliegt ist also kostenpflichtig ! Bei jüngeren Schülern hat es sich eingebürgert, dass es kostenfrei ausgestellt wird. Es ist aber normalerweise nicht umsonst. Die Ärzte verzichten meist auf das Geld bei jüngeren Schülern unter 16 Jahren. Einige verlangen etwas, dies ist auch rechtens. Eine AU (=Arbeitsunfähigkeit) - Bescheinigung für den Arbeitgeber bei Lohnfortzahlung (und nur da) ist also kostenfrei. Eine AU-Bescheinigung für die Schule oder sonstige Zwecke kostet etwas. Eine eingehendere Beschreibung ( zB darf nicht 10-Finger-Maschinenschreiben) ist aufwendiger und kostet mehr. Schulbescheinigungen sind grundsätzlich keine Kassenleistung. Am günstigsten ist hierbei eine einfache private AU (...konnte die Schule am 15.11.06 nicht besuchen...)
Guten Abend, bezieht sich das Schulgesetz auch auf privat Schulen? Gibt es vielleicht eine online Version, in der ich das nach lesen kann? Vielen Dank für eure Antworten
Schulgesetze sind Ländersache, lauten aber in den meisten Bundesländern gleich. Hier ein Beitrag, der die Problematik erläutert: Link http://www.nrwl.de/service/rechtsratgeber/s/schulversaeumniss/fehlen.html Privatschulen können anderweitige Bestimmungen haben. Normal muss derjenige zahlen, der ein Attest anfordert. Dies lasten die Schulen aber den Schülern an. Die gesetzlichen Bestimmungen sind jedoch meist hinfällig, da die Schulen Druck ausüben und bei JEDEM Fernbleiben ein Attest fordern. Bei Privatschulen durchaus möglich, bei staatlichen Schulen eigentlich nicht so gedacht. Die Frage war aber nach den Kosten. Atteste jeglicher Art werden nicht von den Kassen gezahlt, auch nicht eine private Krankmeldung für die Schule. Die Kosten sind unterschiedlich je nach Umfang oder Detail.
Vielen vielen Dank Ich hoffe ich kann den Ärger in meiner Schule nun beheben. EIne gute Nacht zusammen Muckel|Tobias
ein attest kostet normal zwischen 5 und 10 euro, kommt druf an was drinnen stehen muss oder soll. (ob mit diagnose oder ohne, ob mit stellungnahme oder ohne und so weiter und sofort)... wir nehme da in der regel immer 5 euro, wenn der chef nen guten tag hat auch mal nichts. das hat auch eigentlich nichts mit der gebührenordnung für ärzte zu tun.
Attestkosten aus dem Weg gehen Hallo, Du kannst den Kosten aus dem Weg gehen, indem Du das Attest vorformulierst und der Arzt nur noch abstempeln und unterschreiben muß. keine Arbeit - keine Kosten Ihr denkt doch bitte dran solche Attestgebühren wenn geleistet bei der Lohnsteuer abzusetzen, gell? Viele Grüße Kira