Arbeitsamt zockt mich ab so kurz vor Weihnachten

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sannchen, 15. November 2006.

  1. Sannchen

    Sannchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. Oktober 2006
    Beiträge:
    28
    Ort:
    Berlin
    Das Arbeitsamt zockt uns total ab und das so kurz vor Weihnachten.
    Erst ziehen Sie mir 168,00 € Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 ab (weil ich nicht angegeben habe das ich ein guthaben bekommen habe).
    Trotz Einspruch, nichts zu machen.:(
    Heute hat mich das Amt angerufen, weil ich doch auch noch so ehrlich war und den Krankenhausaufenthalt gemeldet habe.
    Nun wollen sie mir für die 14 Tage auch das Verpflegungsgeld noch abziehen, weil ich ja anderweitig Verpflegt wurde.:confused:
    Wie und kann ich überhaupt dagegen vorgehen?
    Dürfen die so was machen, obwohl ich Mann und 2 Kinder habe?
    Leider habe ich keine Krankenhaus Tagegeldversicherung abgeschlossen und nun sieht alles grau aus.:eek:
    Ich werde die Versicherung jedoch noch schnell nachholen, denn leider weiß ja nicht, ob ich nun öfter mal das Krankenhaus besuchen muss.
    Bin ganz und gar am Ende und das alles so kurz vor Weihnachten.:mad:
    Kann mir evtl. jemand ein paar Tips geben?

    LG Sannchen
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    2.068
    Ort:
    überall
    AA und Leben

    Hallo, Sannchen,

    es ist vollkommen legal, daß dir diese Krankenhausverpflegung abgezogen wird - leider. Das passiert auch, wenn man Sozialhilfe bezieht. Es sei denn, du musst diese Eigenbeteiligung erbringen, dann müssen sie dir das zurückzahlen.

    Solange man Hilfe vom Staat bezieht, unterliegt man der Offenlegung von Einnahmen, Gewinn und Ertrag. Wenn du z.B. eine Tagegeldversicherung hast, musst du sie angeben :D und dann ziehen sie dir noch mehr ab !!

    Da ich deine familiäre Gesamtlage nicht kenne, kann ich dir nicht weiterhelfen.
    Ansonsten suche Hilfe bei einem Anwalt.

    Liebe Grüsse
    Pumpkin
     
  3. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

    Registriert seit:
    26. Juli 2005
    Beiträge:
    1.435
    Ort:
    Im Revier
    Hallo Sannchen,
    leider habe ich keine guten Nachrichten für dich:( .....es ist legitim daß das Guthaben einbehalten wurde,da die Betriebskosten nicht aus dem Regelsatz gezahlt werden,wie z.B. der Haushaltsstrom.Da dürfte dir ein Guthaben nicht angerechnet werden.
    Was das Verpflegungsgeld betrifft halten das die AÄ wohl verschieden.Bei uns wird da gar nichts angerechnet,ist also regional unterschiedlich.

    Ob dies rechtens ist,ist derzeit wohl noch strittig.
    Es gibt Verbände,die dieses anfechten da laut Gesetz nur Dinge angerechnet werden dürfen die einen geldwerten Vorteil haben.
    Sprich,wenn du die Beköstigung im KH gegen Geld eintauschen könntest.
    Was natürlich nicht der Fall ist.

    Anbei noch zwei links,die dir beim Widerspruch behilflich sein könnten:

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/zulaessigkeit_regelleistungskuerzungen.html

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/zulaessigkeit_regelleistungskuerzungen-2.aspx

    Ah ja,es ist wohl bereits ein Urteil ergangen
    daß die Anrechnung unzulässig ist (2. link).
    Leider nur vom SG,aber immerhin;)

    Liebe Grüße,

    Diana
     
    #3 15. November 2006
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2006
  4. suse19782002

    suse19782002 ich liebe gummibärchen

    Registriert seit:
    16. September 2005
    Beiträge:
    1.541
    Ort:
    Fürstenwalde/Spree
    Jetzt erschreck ich aber. Bin auch seit etwa einer Woche aus dem Krankenhaus, und beziehe ALG2. Wird mir da auch was abgezogen, obwohl man pro Tag 10€ tragen muss? Das muss ich ja auch irgendwie bezahlen.

    Liebe Grüsse von der etwas irretierten

    suse :confused:

     
  5. Sannchen

    Sannchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. Oktober 2006
    Beiträge:
    28
    Ort:
    Berlin
    Hallo Suse
    Das Amt meinte zu mir auch wenn ich die KKH Kosten tragen muss wird trotz alle dem das Verpflegungsgeld für den KKH Aufenthalt abgezogen.
    Warum weiß ich nicht.
    Hast Du beim Arbeitsamt den Zettel mit dem Aufenthalt aus dem KKH eingereicht?
    Wenn ja wird dies bestimmt auf Dich zu kommen.
    Ich hätte den Zettel lieber nicht abgeben sollen.
    Aber hinterher ist man immer schlauer.

    LG Sannchen
     
  6. suse19782002

    suse19782002 ich liebe gummibärchen

    Registriert seit:
    16. September 2005
    Beiträge:
    1.541
    Ort:
    Fürstenwalde/Spree
    Liebe Sannchen,

    ja ich habe so wie Du ganz vorbildlich den Schein vom Krankenhaus dort abgeben. Es war mir einfach zu unsicher, da genau denn, wenn man nich zu Hause ist, dass AA nachher was will. Zudem hatte ich zu der Zeit auch einen Termin bei meiner sogenannten Arbeitsvermittlerin. Da musste ich Aufnahme-und Entlassungsschein abgeben, da dieser ja auch gleichzeitig als Krankschreibung dient.
    Sollte es so sein, dass ich Geld abgezogen bekomme, weil ich 6 Tage im Krankenhaus lag, platzt mir der A****. Das kannst glauben. Was denken die, wer meine Krankenhausrechnung bezahlt? Es ist schon traurig, dass man es sich dreimal überlegen muss, ob man es sich überhaupt leisten kann, ins Krankenhaus zu gehen, und dann das:mad:. Und meine Tochter musste zu der Zeit genauso verplegt werden, wie zu jeder anderen Zeit auch.
    Wenn es wirklich dazu kommen sollte, werde ich berichten.:o Leider weiss ich auch nicht, wie man sich dagegen wehren kann. Auf jeden Fall werd ich da auf den Tisch klopfen:D.

    Liebe Grüsse

    suse :)
     
  7. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

    Registriert seit:
    26. Juli 2005
    Beiträge:
    1.435
    Ort:
    Im Revier
    Hallo ihr zwei,

    Na eben,wem leuchtet auch schon ein daß er fürs Kranksein doppelt gestraft wird?:confused: Also mir auch nicht....

    Das machen die aber wie sie wollen,ohne rechtlich einwandfreie Grundlage...ein Amt zieht für stationäre Aufenthalte gar nichts ab,das nächste berücksichtigt den Eigenanteil falls er noch zu leisten ist,ein anderes berechnet wie oben....

    Geht in Widerspruch und führt als Begründung jene im ersten link an + der Urteile und Beschlüsse im zweiten link.
    Ggfs. auch mal beim VDK oder Sozialverband nachfragen bzw. Unterstützung suchen,falls da Mitgliedschaft besteht.

    Liebe Grüße,
    Diana
     
  8. suse19782002

    suse19782002 ich liebe gummibärchen

    Registriert seit:
    16. September 2005
    Beiträge:
    1.541
    Ort:
    Fürstenwalde/Spree
    Hallo Diana,

    danke für den Tip, habe die beiden Links völlig übersehen, vor lauter Aufregung:D. Wehren werde ich mich auf jeden Fall. Dann steh ich ja nicht mit leeren Händen da :rolleyes:. Aber nun heisst es wohl erstmal abwarten, vielleicht kommt es ja doch anders *hoff*

    Liebe Grüsse

    suse :)
     
  9. Sannchen

    Sannchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. Oktober 2006
    Beiträge:
    28
    Ort:
    Berlin
    Liebe Sannchen,

    ja ich habe so wie Du ganz vorbildlich den Schein vom Krankenhaus dort abgeben. Und meine Tochter musste zu der Zeit genauso verplegt werden, wie zu jeder anderen Zeit auch.

    Genau so dachte ich es auch.
    Vorbildlich sein und dann das.
    Auch ich habe nicht weniger Ausgaben im KKH gehabt als wenn ich zu Hause gewesen wäre.
    Denn auch mein Mann und meine beiden Kids mussten ja in den Tagen Verpflegt werden.
    Im KKH hat man nicht weniger ausgaben, da muss auch das Telefon bezahlt werden (zum Glück habe ich keins angemeldet) und was sonst noch so anfällt.
    Mesch bin ich vielleicht sauer.

    LG Sannchen
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden