Frage wegen Verhinderungspflege

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Flyer2912, 6. November 2006.

  1. Flyer2912

    Flyer2912 Neues Mitglied

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    Hallo miteinander :)
    Ich leide seit 19 Jahren an Rheumatischer Arthritis.
    Nun ist es soweit das meine Frau von der Pflege mal Urlaub braucht,und eine Verhinderungspflege von meinem besten Freund gemacht wird.
    Ich hätte eine Frage zu den Fahrtkosten,da er mit seinem Auto kommt.
    Werden diese seperat zu den 1432 Euro gezahlt,oder sind in diesem Maximalbetrag auch die Spritkosten enthalten?
    Und wenn es seperat gezahlt wird,kann ich da reinschreiben das er 3x täglich zu mir fährt?
    Da er ja nicht 24 Stunden bei mir sein braucht,möchte er das so machen das er quasi 3x täglich zu mir fährt.
    Für eine antwort wäre ich euch sehr dankbar,und wünsche allseits eine gute Zeit :)
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Verhinderungspflege

    Hi,

    ich habe das auch schon gemacht. Also, Krankenkasse anrufen und erklären, daß diese Pflegeunterbrechung gemacht wird und wann.

    Bei der privaten KK musste dann die pflegende Aushilfe eine Rechnung erstellen, aus der die genauen Tage, Zeiten und Anfahrtswege sowie alle weiteren Arbeiten aufgeführt waren.

    Um sinnvollerweise diese 1432,00 zu erhalten, sollte man den Tagessatz errechnen:) Sollte sich so bei € 45,00 / Tag einrenken.

    Wichtig ist, dass es immer gute 8 Stunden sind !

    Gruss pumpkin
     
  3. JörgW

    JörgW Neues Mitglied

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    Verhinsderungspflege

    Hallo Flyer2912 !

    Es wird bei der Verhinderungspflege max. 1432 € für max. 28 Tage bezahlt wie du diese verrechnest mit deinem Pfleger bleibt Dir überlassen.
    Dieses sind ca. 51 € am Tag, da sind alle Kosten die dort anfallen beinhaltet.
    Das Pflegegeld was du sonst für diesen Monat bekommen würdest z.B. 205 € bei Pflegestufe I wird dann aber nicht bezahlt!

    Gruß Jörg
     
  4. Flyer2912

    Flyer2912 Neues Mitglied

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    Hallo erstmal,und Danke für die schnelle Antwort !
    Die Verhinderungspflege ist bereits genehmigt,und ich habe von der KK ein Antragsformular auf Kostenerstattung bei Verhinderungspflege erhalten.
    Als ich heute morgen meine KK angerufen habe,meinte die nette Dame das es völlig ausreicht dieses Formular auszufüllen,in dem mir die Verhinderungspflege den gezahlten Betrag quittiert.
    Dann würden *unbürokratisch* diese 1432 Euro zur auszahlung kommen.
    Muss ich das dann trotzdem mit dem Tagessatz machen usw ?
    Immer kompliziert wenn man es zum 1 mal macht :D
     
  5. Vadder

    Vadder albert

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    Einen schönen guten Abend wünsch ich .

    Meine Fragen lauten : sind die Bestimmungen für die Verhinderungspflege
    von KK zu KK unterschiedlich?

    kann im laufenden Jahr auch rückwirkend beantragt werden?

    bitte kein Hinweis ruf doch deine KK an.

    über Rat würde ich mich ganz gepflegt freuen :)
     
  6. traumtanz

    traumtanz Neues Mitglied

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    Vielleicht hilt dieses Merkblatt weiter?

    Informationsblatt Verhinderungspflege


    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson [/FONT]

    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Ist die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubes, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, kann die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr übernehmen, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen dürfen 1.432,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen.[/FONT]
    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Wird die Ersatzpflege durch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen erbracht, handelt es sich um einen Fall der selbst sichergestellten häuslichen Pflege, daher sind die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt (Stufe I täglich 7,32 EUR max. 205,00 EUR, Stufe II täglich 14,64 EUR max. 410,00 EUR, Stufe III täglich 23,75 EUR max. 665,00 EUR).[/FONT]
    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Eine Erhöhung des Pflegegeldes für die Verhinderungs-Ersatzpflege auf bis zu 1.432,00 EUR ist nur dann möglich, wenn die Ersatzpflege entsprechend höhere notwendige Aufwendungen, z.B. Verdienstausfall oder Fahrkosten nachweist.[/FONT]
    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Wird die Ersatzpflege von einer zugelassenen Sozialstation oder einer privaten Ersatzpflegeperson erwerbsmäßig erbracht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten der im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1.432,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.[/FONT]
    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Wird die Ersatzpflege in einer Krankenwohnung, einem Internat, einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung erbracht, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1.432,00 EUR. Nicht übernommen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen sowie Investitionskosten[/FONT]
     
  7. Vadder

    Vadder albert

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    Hallo Traumtanz.

    vielen Dank für Dein infoblatt
    also wenn ich das richtig lese würde das bei pflegestufe 1 also 28 X
    7,32 + Fahrgeld - abzgl der 205 Euro bedeuten ?

    gruss vadder:confused:
     
  8. traumtanz

    traumtanz Neues Mitglied

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    Würde das so interpretieren...

    28 x 7,32 € (Höchstsatz € 205) + Fahrkosten.
    Aber ich schau morgen nochmal weiter, was ich da sonst noch gespeichert hatte. Okay?

    Lieben Gruß
    Traumtanz
     
  9. traumtanz

    traumtanz Neues Mitglied

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    Hier noch ein paar Infos:

    http://www.thema-pflege.de/html/pflegeversicherung.html

    Berechnet wird wohl so: 28 x 7,32 € (bis Höchstsatz € 205) + Fahrkosten (nachzuweisen) + Verdienstausfall (nachzuweisen) = ** (max. 1432,-€/ Jahr)

    Wenn der ersatzweise Pflegende verwandt ist, wird da je nach Verwandschaftsgrad noch gekürzt.

    2005 konnte man bis 31.12.06 das noch rückwirkend gelten machen. Wie es dies Jahr aussieht, weiß ich nicht. Z.T. sind auch Übertragungen ins neue Jahr möglich.

    Hoffe, das hilft Euch weiter

    Liebe Grüße
    Traumtanz
     
  10. Vadder

    Vadder albert

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    Hallo Traumtanz

    danke für den Link!

    einen guten Tag wünsch ich noch .

    gruss vadder:)

     
  11. Butterfly1

    Butterfly1 Neues Mitglied

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    Hallo,bin neu hier und habe eine dringende Anfrage.Und zwar ist es so,dass ich meine Mutter (Pflegestufe II) pflege,welche enstprechend Pflegegeld bekommt.Jetzt ist es so,dass ich einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen musste, welcher auch genehmigt wurde.Habe mich daraufhin mit einer Bekannten darauf geeinigt,dass sie während meiner Abwesenheit(ca. 7 Std/Tag an denen ich abwesend bin) die Pflege für meine Mutter übernimmt.Wir hatten uns auch schon darauf geeinigt,dass ich ihr ca. 1000 Euro für die Pflege zahle.Ich dachte,ich kann bei der Krankenkasse diese 1432 Euro beantragen und dann wird ja noch das eigentliche Pflegegeld abgezogen für den entsprechenden Monat.Habe aber leider jetzt erst gelesen,dass wenn man sich sozusagen eine Privatperson (nicht erwerbsmäßige) als Pflegeperson für die Verhinderungspflege besorgt,dass man dann nur einen Betrag in Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe beantragen kann, also in unserem Fall ja dann Pflegestufe II = 410 Euro + Fahrkosten,Verdienstausfall usw..Fahrtkosten gibt es aber hier auch eh nicht,da es sich um eine Bekannte aus der Nachbarschaft handelt.Also habe ich das jetzt richtig verstanden,dass ich nicht die 1432 Euro beantragen kann,sondern nur den Betrag in Höhe des Pflegeldes der Pflegestufe II???Was wären denn die Voraussetzungen um die 1432 zu bekommen?Danke für eure Hilfe.
    Gruss
     
  12. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Klarstellung

    Als ich für meine Mutter diese Hilfe in Anspruch nahm, habe ich der KK telef. mitgeteilt, daß ich in Urlaub fliege, weil ich das jetzt brauche und meine Freundin, die mal Altenpflegerin war, die Versorgung meiner Mutter übernimmt:)

    Die KK teilte mir mit, daß ich einfach nur eine "Rechnung" der Freundin brauche, aus der hervorgeht: was für Arbeiten, wie viele Stunden am Tag und was sie dafür möchte.

    Wir haben die € 1432 : 28 genommen und daraus eine Rechnung gemacht für 24 Tage:D

    Innerhalb von 2 Wo nach Rechnungseingang war das Geld da.

    Pumpkin
     
  13. Butterfly1

    Butterfly1 Neues Mitglied

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    Hallo danke für die Antwort.Du schreibst:"was für Arbeiten, wie viele Stunden am Tag und was sie dafür möchte".
    Kannst du mir kurz schreiben,was du da genau reingeschrieben hast???Also "was für Arbeiten" du genau da angegeben hast.Oder hast du einfach einen Pauschbetrag angegeben zBsp.50 Euro /Tag den die Vertretung haben will??? Musstest du irgendwelche Nachweise beifügen??Die habe ich nämlich nicht,weil unsere Bekannte nur einem Studentenjob nachgeht und sich somit für die anfallende Pflegezeit einfach nicht für die zur Verfügung stehenden Arbeitsschichten eingetragen hat.Daher gibt es auch keinen Nachweis vom Arbeitgeber für Verdienstausfall/unbezahlter Urlaub usw.
    Danke für deine Hilfe
    Gruss
     
  14. Hallo
    Ich lese diesen Beitrag und mir fällt fast die Kinnlade herunter. Als ich Ende
    November ins KH musste fragte auch ich bei der KK wegen der Verhinderungspflege nach. Sollte kein Problem sein, sagte man mir.
    Wenn Eltern oder Kinder pflegen gibt es nur die nachgewiesenen Fahrtkosten erstattet und wenn eine erwerbstätige Person die Pflege übernimmt dann muss der Verdienstausfall nachgewiesen werden. :(
    Wir haben es dann gelassen.
    Das es so leicht wie bei Uschi geht kann ich jetzt kaum glauben. Nun werde ich das auch nachträglich versuchen, wenn das geht.
    @ Vadder-----na mal sehen ob es noch klappt:rolleyes:
    Ich hoffe es auch für dich
    Im übrigen sind die KK sehr genau. Bei KH-Aufenthalt wird das Pflegegeld auch erst nach Rückmeldung der Klinik mit dem Entlassungstermin gezahlt.
    Wir haben seeeehhhhhr lange auf das Geld warten müssen.
    @ Flyer------Berichte uns bitte mal, was bei euch rauskam
    Schönen Abend wünscht Sylke
     
  15. Flyer2912

    Flyer2912 Neues Mitglied

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    Also bei mir ging es ohne Probleme.
    Bei mir hat die Pflege nen alter Schulfreund übernommen,und ich habe nach der Verhinderungspflege einfach so ein Formblatt ausgefüllt in dem mein Freund mir den Gesamtbetrag quittierte.
    Dies habe wir dann bei der KK eingereicht,und innerhalb 2 Wochen war das Geld da.
    Also nochmal zur Erläuterung,da ich mich ein wenig informiert habe :
    Die Verhinderungspflege steht jedem 1 x im Jahr zu,für maximal 30 Tage oder bis zu einem Gesamtbetrag von 1432 Euro.
    Führt die Pflege ein Verwander bis zum 2ten Grad durch,gibt es nur den normal üblichen Pflegesatz der entsprechenden Pflegestufe.
    Für Verwande am 3ten Grad oder Freunde,Nachbar, gilt die Obergrenze der 30 Tage bzw 1432 Euro.
    Es wird kein zusätzlicher Verdienstausfall,und auch kein zusätzliche Fahrgeld erstattet.
    Die 1432 Euro sind die absolute Obergrenze.
    Hier noch eine Addy von einem Board,was sich nur mit dem Thema Pflege,Pflegeld usw beschäftigt.
    Es ist sehr informativ,und es wird einem auch fixx alle Fragen beantwortet.
    http://www.pflegeberatung24.de

    Liebe Grüsse

    Flyer
     
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