Befreiung von der Zuzahlung??? Wie macht Ihr das mit der KK?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von laface, 26. Oktober 2006.

  1. lexxus

    lexxus Aktives Mitglied

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    hallo katrin,

    inzwischen gibt es sogar schon apotheken, die von vorhnerein nicht mehr namen und geburtstag auf die belege drucken sondern nur noch bei kunden, die eine kundenkarte haben :mad: . natürlich bieten sie an, man könne den namen ja handschriftlich hinzufügen und dann einen stempel dazutun, von meiner krankenkasse weiss ich aber, dass das gelegentlich ok ist, aber nicht im übermaß sein sollte. vielleicht solltest du beides machen, einerseits, wie von kira vorgeschlagen, die sache mit der mediliste von arzt und zusätzlich die belege in der apotheke mit namen und geburtstag versehen und abstempeln lassen. dann bist du zumindest doppelt abgesichert. trotzdem verstehe ich das theater mit den krankenkassen auch nicht, sie bezahlen schließlich die medis und müssten sowieso einblick in die entstandenen kosten haben. ich halte dieses theater für reine schikane.
    denke bitte übrigens auch daran eine chronikerbescheinigung mit einzureichen sonst rechnen die dir noch 2, statt 1% an. meine kk will nicht jedes jahr eine neue sehen, aber sicher ist sicher, lieber einmal zu viel gefragt, als nachher ewig ärger an der backe.

    liebe grüsse und viel erfolg
    lexxus
     
  2. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo alle zusammen,

    hier habe ich ein paar Infos für Euch:

    Bei Berechnung der 2- bzw. 1%-Zuzahlungsgrenze können in Haushalten mit mitversicherten Personen Freibeträge geltend gemacht werden. Pro Kind sind dies jährlich 3648 Euro und für den Ehepartner 4410 Euro. Alleinerziehende können einen erhöhten Kinderfreibetrag von 4410 Euro nur für das erste Kind geltend machen. Die Freibeträge werden vom Bruttoeinkommen abgezogen. Die für die prozentualen Zuzahlungsgrenzen maßgeblichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sinken entsprechend – und damit auch die insgesamt im Jahresverlauf zu leistenden Zuzahlungen.

    Für chronisch Kranke beträgt die Zuzahlungsbelastungsgrenze auch für alle mitversicherten Familienangehörigen 1 % der Bruttoeinnahmen – auch in diesem Fall abzüglich der Freibeträge. Das Gleiche gilt für Familienmitglieder, die bei einer anderen Kasse versichert


    Ein Beispiel: Sie verdienen jährlich 35 000 Euro brutto als allein stehender Arbeitnehmer und haben keine weiteren Einkünfte? Dann beträgt Ihre Belastungsgrenze für GKV-Zuzahlungen 700 Euro jährlich (2 %). Oder Sie müssen, falls Sie, vom Arzt bescheinigt, chronisch krank sind, in 2006 aus eigener Tasche 350 Euro (1 %) zuzahlen. Für Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II gilt eine Sonderregelung: Als Berechnungsgrundlage der Zuzahlungsbelastungsgrenze gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft der Regelsatz des Haushaltsvorstand. Freibeträge für Kinder und Ehepartner können diese Versicherten also generell nicht abziehen.

    Und hier ist der dazugehörige Link:
    http://www.medical-tribune.de/patienten/magazin/16055/

    Zuzahlungsrechner hier:
    http://www.zuzahlung.de/zuzahlungsrechner/
    http://www.aponet.de/zuzahlungsrechner/ und
    http://www.aok.de/bund/gesundheitsreform/z_rechner.php?sid=

    Liebe Grüße
    Colana
     
  3. Sara1

    Sara1 Neues Mitglied

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    5
    Hallo,

    ich habe den ganzen Thread nicht ganz gelesen; falls der ähnliche Inhalt meiner nachfolgenden Antwort bereits schon kam - dann sorry!
    So, dass war schon mal der Haftungsausschluss :)


    Also, ich mache das immer so mit der Zuzahlungsbefreiung ab 1%:
    Ich fordere die Unterlagen für die Zuzahlungsbefreieung schon im Dez. an - wie auch jetzt für 2007.
    Ich habe nun von meiner KK (Barmer) eine Art Antrag bekommen, wo ich angeben muß, wie hoch mein jährliches Bruttoeinkommen ist, ob sich an meinen Krankheiten was geändert hat (seit 2 Jahren erhalte ich "keinen" Schein mehr für den Arzt, wo der angeben muß, dass ich chronisch krank bin) und die Kontodaten, damit die KK die 1% einziehen kann.
    Dann liegt noch eine "Erklärung zu den Einnahmen" dem Antrag bei, in dem man angeben muß, welche Art von jährl. Einnahmen im kommenden Jahr in Frage kommen.

    Das Ganze wird dann der KK eingereicht und man kann schon seine Befeiungskarte vor Neujahr erhalten und somit sich das lästige Belege sammeln ersparen.
    Nachteil ist, man muß es Vorlegen - was ich persönlich aber nicht als Nachteil sehe, sondern als eine Erleichterung bzw. Vermeidung von zusätzlicher Bürokratie für einen selbst.

    Liebe Grüße

    Sara

    @Katrin75
    Wenn Du eine "Stammapotheke" mit Kundenkarte hast, könnte Dir die Apotheke wenigstens Deine gesamten "Rezepte", die Du natürlich auch über die Kundenkarte laufen gelassen hast, mit Deinem Daten ausdrucken.

    Wie schon oben geschrieben, finde ich persönlich das Vorauszahlen der 1% am unkompliziertesten.

    Falls Du aber das Vorauszahlen der 1% nicht in Erwägung zieht, versuche, falls Du noch keine Kundenkarte bei Deiner Stammaoptheke hast, unbedingt eine Apotheke, die Kundenkarten anbietet zu finden.
    Das erleichtert wenigstens das Sammeln der Rezeptgebühren und meistens gewähren diese Apotheken ihren Kunden mit KK Rabatte bei freiverkäuflichen Artikeln.
     
  4. Adele

    Adele Neues Mitglied

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    befreiung von zuzahlung

    Zählt da auch mein Arbeitslosengeld mit? Sind das 1 % vom Brutto Einkommen und v. zu versteuernden Einkommen?? Was ist, wenn erst im Sept. das Rheuma festgestellt wurde? Kann man da auch rückwirkend fürs Jahr die Befreiung errechnen? Hilfe bitte.
     
  5. theshadowoflight

    theshadowoflight Tanzmaus aus dem Norden

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    Barmstedt
    du musst von der kk ein schreiben mitbekommen wo der rheumadoc oder der behandelnde arzt abzeichnet dass du schon mindetens 1 jahr in behandlung bist wegen der geschichte. und ALG zählt da auch mit, wurde bei mir auch gezählt,..
    und mit den 1 % ist erst wenn der wisch der kk vom doc abgezeichnet wurde.

    und einmla reicht da auch nicht, hatte das letztes jahr nicht gemacht und schon hieß es ich sei nicht mehr chronisch krank und musste den mist erneut ausfüllen.

    und ohne den wisch istes nicht1 % sondern 2 %. da kannst du dann mit den ganzen belegen auch zur kk hingehen, die rechnen dass dann alles aus (dauert paartage) und wenn du dein "soll" erreicht hast bekommst du bescheid, aber wie gesagt, bei dir wären das dann wohl noch 2 %.
     
  6. Tini2763

    Tini2763 Oberlausitzerin

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    Ort:
    Sachsen
    39 Euro und...

    also ich bekomme auch Zuzahlungsbefreiung auf Antrag, weil ich ALG II hab und mein Sohn chronisch krank ist, sind wir bei 1%.

    Die Barmer prüft nur einmal und die Prüfung ist hier vor Jahren erfolgt.

    Damit liegt die Zuzahlungsgrenze bei uns bei unter 40 Euro.
    Nächstes Jahr mache ich das so, dass ich gleich Anfang Januar da hin gehe und die Befreiung beantrage. Dann ziehen die mir das vom Konto ab und ich bekomme die Befreiung gleich.

    Das finde ich besser als dieses ewige Quittungen sammeln. Außerdem werde ich wohl irgendwohin müssen, da ich immer noch keine Diagnose habe und alles nach Fibro aussieht. Da ist mir das dann auch lieber.

    Liebe Grüße
     
  7. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    München
    was zählt?

    Hallo Adele,

    es zählt das Bruttoeinkommen von Dir und Deinem Partner zusammengerechnet.

    Gruß
    Kira
     
  8. sächsin

    sächsin Mitglied

    Registriert seit:
    4. Januar 2006
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    330
    ich habe noch im dezember meine 1 % im gesamtbetrag bei der kk eingezahlt und im austausch bekam ich die befreiung für das ganze jahr.

    so bin ich den ganzen behördenkram los..... immerhin kostet die physio, die medis und die quartalszuzahlungen ja was .

    gruß

    claudia
     
  9. Adele

    Adele Neues Mitglied

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    16
    befreiung von der Zuzahlung

    Gilt die Befreiung eigentlich nur für Medis für Rheuma oder für alles ??
     
  10. theshadowoflight

    theshadowoflight Tanzmaus aus dem Norden

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    Barmstedt
    für alles, für sämtliche praxisgebühren und sämtliche medikation und rheas und heilmittel und hilfsmittel und alles eben. ;)
    aber das ist ja nun auch bald wieder um. :(

    ich kann zwar auch ca 130 bis 160 euro schon gleich zahlen, aber ich weiß ja nun nicht obi ch das ganze jahr über nen job habe oder nicht, danach verdien ich ja wenigr und dadurch sinkt ja auch die grenze der zuztahlung und dann habe ich nachher 30 euro zb zu viel zugezahlt insgesamt und dasi tst ja auch geld.
    da zahl ich lieber erst alles nach und nach und sammel die quittungen. in der hoffnung dass ich mich diesmal nicht mit meiner kk rumstreite, dass ich immernoch chronisch krank bin und diese es abstreitet, da diese ja für immer heilbar sei. :eek: schön wärs ja.
     
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