Mal 1 andres Thema- Handwerkerrechnung

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von charlyM, 19. Oktober 2006.

  1. charlyM

    charlyM Neues Mitglied

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    15. Juni 2005
    Beiträge:
    528
    Hallo, ich hab mal ne Bitte an Euch - diesmal auf nem ganz andren Gebiet.
    w a s würdet Ihr machen, wenn Ihr ne total überhöhte Handwerkerrechnung bek hättet ????
    Wir mußten im Sommer ja ein Wespennest entfernen lassen und so hab ich damals alle möglichen Schädlingsbekämpfer angerufen und erfuhr, dass sie ALLE zwischen 75 und 90 Euro für die Vernichtung nehmen.. Doch leider waren sie mit KH und Kindergärten dermassen ausgelastet, dass sie uns immer wieder vertrösteten. Daraufhin hab ich, auf Rat eines Nachbarn, bei nem Dachdecker angerufen und dort das Problem geschildert. Mittags kamen 2 Leute und erkläten: "wir waren grad in der Nähe und wollen mal nachsehen" - dann "mußten " sie, obwohl ich den Fall ja schon genau geschildert hatte, zur Werkstatt fahren, um das erforderliche Mittel zu holen. Sie kamen zurück - der 1ne sprühte, der andre schaute zu...und dann saßen sie ungefähr ne 1/2 Std. im Wagen und warteten... schauten nochmal nach, ob sich die Unruhe vor dem Einflugloch gegeben hatte und weg waren sie.
    Gestern nun bekam ich die Rechnung über sage und schreibe 185 Euro - je 2 Std. für 2 Leute!!! - eine Unverschämtheit!! 1ner arbeitet,der andre guckt zu, wird aber voll in Rechnung gestellt? Hab sofort dort angerufen und bekam als Antwort, man wolle dem Chef die Unterlagen vorlegen, er riefe dann zurück....was er natürlich nicht machte!!
    Habt Ihr nen Rat, w a s ich unternehmen kann? Mich an die Handwerkskammer wenden?? oder ???
    Mensch, das ist der doppelte Preis der andren Unternehmen.. ne Frrechheit...und was wäre gewesen, wenn ein 3. mit im Auto gesessen hätte???
    Wär Euch für einen Rat sehr dankbar,denn im Moment lauf ich innerlich Amok....so`ne Abzocke ärgert mich wahnsinnig. - charly
     
  2. lexxus

    lexxus Aktives Mitglied

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    3.971
    hallo charly,

    soweit ich weiss, dürfen handwerker nur dann zu zwei erscheinen und das auch abrechnen, wenn es unbedingt erforderlich ist. das scheint mir allerdings bei der entfernung eines wespennests, wie du ja auch schon schreibst, nicht der fall zu sein. frag doch mal bei der verbraucherschutzzentrale nach.

    liebe grüsse und viel erfolg
    lexxus
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    teuer

    ...frag doch maöl die Feuerwehr, die machen auch sowas (Wespennest entfernen), was die in Rechnung stellen.
    Bei derartigen Sachen gibt es eigentlich Festbeträge....
    Es müßte aufgeführt sein:
    Anfahrt, Zeitaufwand, Kosten für angewendete Schädlingsbekämpfungsmittel, naja Mehrwertsteuer.
    Gruß "merre"
     
  4. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    ungerechtfertigte Überteuerung

    Hallo Charly M,

    bei einer solchen überzogenen rechnung mußt Du nur den gängigen Betrag bezahlen. Die Firma müßte Dir nachweisen, warum ein Einsatz von zwei Personen notwendig war und das können sie nicht.
    Hast Du Rechtsschutz? Dann gib die Rechnung dem Anwalt. Ansonsten schalte die verbraucherzentrale ein.

    Viele Grüße
    Kira
     
  5. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Hallo, Charly, Dein Fall ist schon etwas kurios, aber eben keine Seltenheit heute, denn „Handwerk hat goldenen Boden“, dieses Sprichwort nehmen viele Handwerker wörtlich und kassieren kräftig.

    1. Eine Möglichkeit, um das zu vermeiden sind vorher klare Vereinbarungen, z. B. Kostenvoranschläge oder mündliche Absprachen (möglichst unter neutralen Zeugen!). Dabei sollte der Umfang des Auftrages genau festgelegt werden. Nur so können zweifelhafte und unerwünschte Zusatzleistungen ausgeschlossen werden.

    2. Eine einmalige Zusatzfahrt wird üblicherweise in Rechnung gestellt. In Deinem Fall würde ich aber sagen, hätten die Leute bereits alles mitbringen müssen, die Zusatzfahrt war eher unnötig.
    Generell gilt: Den mehrmaligen Transport von Material muss der Kunde z. B. nicht bezahlen. Ebenso wenig die Fahrzeit, wenn der Handwerker sein Werkzeug vergessen hat.

    3. Was Du jetzt machen könntest: Wenn eine Auseinandersetzung :D mit dem Handwerker nicht sofort per Telefon z. B. gelingt, Du die überhöhte Rechnung aber nicht begleichen willst, sollte nur ein Teilbetrag gezahlt werden, den Du für gerechtfertigt hält.

    4. Das teilst Du dem Handwerker schriftlich (Einschreiben mit Rückschein!) mit und nennst Deine Gründe für die Teilzahlung und auch, dass die Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgt.

    5. Der Handwerker muss nun antworten. Er muss prüfen, ob der Minderbetrag gerechtfertigt ist. Wenn ihm das nicht gefällt, kann er klagen.

    6. Das Risiko für ihn ist, dass er seine hohen Forderungen dann exakt belegen muss. Zudem kann man in einem möglichen Gerichtsverfahren den unter Vorbehalt gezahlten Betrag ganz oder teilweise zurückfordern.

    7. Du kannst natürlich auch einen Rechtsanwalt damit beauftragen (würde ich machen, wenn Du z. B. eine Familienrechtsschutzversicherung hast mit ausdrücklich bereinbartem Vertragsrechtsschutz - das ist wichtig, wenn Du in dem Versicherungsschein nachsiehst.
    8. Viel Erfolg :) !
     
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