Rentenantrag abgelehnt - Umschulung?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Frank.H, 17. Oktober 2006.

  1. Frank.H

    Frank.H Neues Mitglied

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    143
    Hallo,
    heute habe ich die Ablehnung meines Rentenantrages erhalten.Ich könnte noch 6 Stunden mit meiner verbleibenden Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwärbstätig sein.
    Das halte ich schon für einen schlechten Witz.Ich habe Maschinenschlosser gelernt,diesen Beruf aber schon 17 Jahre nicht mehr ausgeübt.
    Das letzte jahr war ich in einer Transfergesellschaft,davor 16 Jahre bei der Adam Opel AG in Bochum.Es waren hauptsächlich gesundheitliche Gründe,weshalb ich in die Transfergesellschaft gewechselt bin.Was bedeutet das mit den "6" stunden?Soll ich mich jetzt als Schwerbehinderter(50%)Rheumatischer Schlosser im 6 Stunden Job bewerben?
    Ich hatte noch vor dem Rentenantrag einen Antrag auf Teihabe am Arbeitsleben gestellt,also um umzuschulen.Davon steht nichts in dem Bescheid.Ist das jetzt hinfällig?
    Der Arzt vom Arbeitsamt meint,ich darf nur noch leichte bis mittelschwere Arbeiten ohne Belastung der Wirbelsäule ausüben.
    Schließt diese Ablehnung eine von der Rentenversicherung bezahlte Umschulung aus?
    Ich hoffe ihr könnt mir einen Tip geben.Werde erstmal zum Sozialverband Deutschland und zu meinem Sachbearbeiter bei dem Arbeitsamt gehen.Zur Zeit bin ich in einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung im kaufmännischen Bereich, mit anschließendem Praktikum.Das ist ja wohl witzlos wenn ich keine Umschulung bekomme.
    Ich sage schon mal Danke im voraus für eure Antworten.
    Viele Grüße,
    Frank.H
     
  2. mollyy 1

    mollyy 1 Neues Mitglied

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    234
    Hallo Frank. erstmal recht herzliche grüße von mir. glaub mir, ich kenn den ganzen kram zur genüge. mein rentenantrag wurde erstmal ganz abgelehnt, dann hat der vdk für mich wiederspruch eingelegt, und ich bekam eine teilrente, die aber bis zum 65 lebensjahr.ich muss dazu sagen das ich gelernte krankenschwester bin und meine psa sich hauptsächlich an der ws und den unteren extremitäten abspielt.und ich eine schwerbehinderung von 70% und G habe mir wurde dann vom arbeitgeber eine stelle am pc gegeben, an der ich jetzt überwiegend sitzend tätig bin. eine umschulung wurde auf grund meines alteres( ich war zu der zeit noch 53 jahre alt nicht in betracht gezogen, da ich der arbeitswelt nicht mehr so lange zur verfügung stehe)auch ein kollege von mir bekam keine umschulung , der war 41 jahre, aber der bekam rente auf zeit für 3 jahre. die pc-kenntnise die ich außerhalb der vorgeschriebenen programme habe hat mir meine tochter beigebracht, noch nicht mal den kleinsten pc-kurs hat man mir gegeben, nur eine wiedereingliederung nach krankheit von 6 wochen. im gr0ßen und ganzen gehs mir inzwichen an diesem arbeitsplatz gut, wenn man das so nennen darf, und mit gehalt und teilrente komme ich auch über die runden. dir würde ich raten über den vdk einen wiederspruch gegen den rentenbescheid einzulegen, es geht dann zwar alles wieder von vorne los mit gutachter und untersuchungen, aber bei mir hat es zumindest eine teilrente gebracht, die laut gesetzestext heist das ich 3 bis unter 6 stunden arbeiten kann, und eine bestimmte summe dazu verdienen kann, und daran halte ich mich jetzt ganz stur,der vdk meinte bei mir das ich beim nächsten schub einen antrag auf verschlechterung stellen soll, und dann gute aussichten habe eine volle rente zu bekommen.an deiner stelle würde ich bei der rentenversicherung nachfragen was aus dem umschulungsantrag geworden ist, sowie mir eine kopie des gutachtens zuschicken lassen, aus dem die begründung für deine ablehung hervorgeht.Wünsche dir noch viel erfolg liebe grüße mollyy
     
    #2 17. Oktober 2006
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2006
  3. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Dumm gelaufen, aber noch nichts verloren!

    Hallo, Frank,
    wie mollyy 1:) schon sagte:
    Erst mal das Gutachten einsehen (Kopie anfordern!), damit Du genau erfährst, was denn den Menschen im weißen Kittel als Gutachter bewegte, Dir "sechs Stunden" täglich aufzubrummen bei 50 % GdB.

    Die Ablehnung schließt grundsätzlich eine bezahlte Umschulung nicht aus, sie müsste sogar als Begründung dafür dienen (!), denn als Schlosser kann niemand mit RA und 50 % GdB arbeiten...:D Das müsste auch der Rentversicherung klarzumachen sein.

    Tipp (mollyy 1 hat dies ja auch schon angeregt): Wenn Du einen Schub hast, sofort Blut abnehmen und analysieren lassen und dann bei z. B. erhöhten CRP- und Rheumawerten einen Verschlechterunsgantrag stellen.

    Und natürlich bei der ärztlichen Begutachtung darauf achten, dass Dein klinisches Bild (= so wie Du Dich dem Arzt darstellst) dem Zustand bei einem Schub entspricht - und nicht besser!
     
  4. Frank.H

    Frank.H Neues Mitglied

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    Danke für eure Antworten.
    Das mit dem Blutabnehmen bei einem Schub bringt bei mir leider nichts.Ich habe eine seronegative cP.
    Die Werte sind meist im grünen Bereich.Entzündungen wurden bisher nur im MRT sichtbar,wie zb.auf den Hüftköpfen oder in der LWS.
    Es hat sehr lange gedauert bis die Diagnose feststand.Anhand der letzten Röntgenbilder meiner Hände und Füße vor ca.14 Monaten und einem positiven Bluwert,HLA B 13 (steht eigentlich für Psoriasis)war dann klar, das ich entzündliches Rheuma habe.
    Zumindest bin ich schon mal beruhigt das die Ablehnung wohl nicht auch eine Ablehnung der Umschulung ist.
    Viele Grüße,
    Frank.H
     
  5. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    hallo frank,

    rentenantrag und antrag auf teilhabe am arbeitsleben sind zwei verschiedene dinge, die aber beide bei der rentenkasse abgearbeitet werden.
    wegen des rentenantrages würde ich an deiner stelle widerspruch einlegen und wegen der teilhabe.... greif doch mal zum telefon... das hilft meistens. man muss nur genug nerven ;).

    alles gute für dich und deinen antrag
     
  6. Frank.H

    Frank.H Neues Mitglied

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    Hallo,
    ich habe bei der Rentenversicherung angerufen.
    Ich sagte das ich im Januar den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt hatte und ich auf den Bescheid warte.Ich bin davon ausgegangen das ich über beide Anträge gleichzeitig informiert werde,da der Gutachter mir zu verstehen gab,das das Gutachten für beide Anträge gilt.Ist ja auch logisch.
    AmTelefon hat man mich gefragt ob ich denn schon bei einem Gutachter gewesen sei.Das heißt das beide Sachbearbeiter nur bis zu einem gewissen Punkt zusammengearbeitet haben.Man hatte das Gutachten nicht weitergeleitet.Echt toll,der Antrag liegt dort seid Januar und die wundern sich nicht das kein Gutachten eingeht und rühren sich nicht.
    Aber in 14 Tagen soll ich meinen Bescheid bekommen.Ich habe nochmal nachgefragt wie sich das mit dem abgelehnten Rentenantrag verhält.
    Man sagte mir das es auf keinen Fall negativ zu sehen ist,da Rehabilitation vor Rente steht.Das glaube ich erst wenn der Antrag genehmigt ist.
    Viele Grüße,
    Frank.H
     
  7. Hansibubi

    Hansibubi Neues Mitglied

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    Beiträge:
    9
    Hallo Frank!
    Bin 55 Jahre und habe nach Arbeitsunfall als Busfahrer (80% schwerbehindert) ähnliche Erfahrungen gemacht.
    Laut ärztlicher Aussage darf ich in meinem Zustand nicht mehr arbeiten,ein Gutachten jagd das nächste.
    Was Du Brauchst ist einen guten Fachanwalt, und glaub mir ich weiß wovon ich rede.
    Habe drei Anwälte verschlissen,nun habe ich vielleicht den richtigen (nach 2,5 Jahren.
    Du mußt viel Geduld und Rechtsschutz haben sonst stehst du das nicht durch.
    Hatte schon zwei Nerven und Kreislaufzusammenbrüche nachweißlich durch den psychischen Streß, darum laß dich nicht unterkriegen das wird.
    Gruß Hansibubi
     
    #7 18. Oktober 2006
    Zuletzt bearbeitet: 18. Oktober 2006
  8. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    sag ich doch...telefonieren klärt so manches.:D
    dein abgelehnter rentenantrag beeinflusst den antrag auf teilhabe..... wirklich nicht. es wäre eigentlich normal bzw. sinnvoll gewesen, den teilhabeantrag eher zu bearbeiten und zu entscheiden, als den rentenantrag und zwar genau aus dem grund:
    in dem teilhabeantrag wird nemlich vorab geprüft, zu welcher arbeit du noch fähig bist, welche umschulung oder weiterbildung (diese würde dann von der rentenkasse finanziert, genauso eine reha) für dich in frage kommen könnte.

    bei mir wurde der teilhabeantrag vorher entschieden, nicht rehafähig ... nicht umschulungsfähig .... nicht arbeitsfähig ... schon da ahnte ich, wie das ergebnis meines rentenantrages ausfällt, denn dort können sie sich ja nicht einfach widersprechen.

    toi toi toi für dich
    hast du schon widerspruch eingelegt?
     
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