Merkzeichen G

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Teelichtlein, 17. Oktober 2006.

  1. Teelichtlein

    Teelichtlein Neues Mitglied

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    Hallo ihr lieben da draussen,

    mein Antrag auf Verschlimmerung meiner Behinderung, läuft nun.(bisher habe ich 50% aufgrund von Asthma und Diabetes, nun kommt noch Rheuma (rheumatische Arthritis dazu)
    Ich frage mich, da ich nicht mehr die Belastung aushalten kann, wie es vor meiner Erkrankung war. Und die Knochen sozusagen spüre wenn ich viel gelaufen bin(auch ohne Laufen merke ich wenn es zu meinem MTX Spritz Tag kommt das ich meine Beschwerden mehr und mehr spüre.(Es geht so 5-6 Tage besser und am 7. Tag hab ich das Gefühl das MTX ist vom Körper resorbiert?)
    Bin aber nach wie vor Schmerzfrei und nehme keine Schmerzmittel).
    Und zusätzlich bekomme ich seit neuestem an den Außenseiten meiner Füße Schwellungen die das Laufen auf das minimum reduzieren, ob es für eine Gehbehinderung zur Eintragung im Schwerstbehinderten Ausweiß reichen kann?

    Wer kann mir darüber Auskunft geben? Mir wäre es wichtig dieses G zu bekommen.

    Schöne Grüße vom Teelichtlein
     
  2. Nina

    Nina early bird

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    Hallo,
    bei mir wurde das "G" gerade abgeleht.
    Ich bin an PsA und Spondarthritis erkrankt und habe vor vier Jahren
    50% bekommen. Mittlerweile ist meine Lungenfunktion stark eingeschränkt, der Thorax eingesteift. Dazu kommen noch schmerzhafte Enthesithen und das zusammen macht mir das Laufen ziemlich schwer.
    Jedenfalls werde ich Widerspruch einlegen, mal sehen, was dabei heraus kommt.
    Probiers einfach, die können nicht mehr als ablehnen.
    Wir chronisch Kranke habe sowieso die A....karte gezogen.

    Liebe Grüße

    Nina
     
  3. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hi,

    den Antrag kannst Du Dir momentan sparen. Die Definition für das "G":

    G – Gehbehindert
    Wenn die behinderte Person in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wird dieses Merkzeichen eingetragen.

    Erheblich Beeinträchtigt ist, wenn eine Einschränkung des Gehvermögens vorliegt und durch innere Leiden oder durch Anfälle oder Störungen der Orientierungsfähigkeit, und somit ortsübliche Strecken zu Fuß nicht bewältigt werden können oder dadurch Gefahren für sich oder andere auftreten.

    Es kommt nicht auf die örtlichen Verhältnisse an, sondern auf die Wegstrecken die ein behinderter Mensch altersunabhängig bewältigen kann. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Einschränkung des Gehvermögens ein GdB von mindestens 50 ausmacht und diese von den unteren Gliedmaßen oder von der Lendenwirbelsäule ausgeht. Daraus hinaus können die Vorraussetzungen auch bei inneren Leiden (Herzleiden, Lungenerkrankungen) gegeben sein. Wenn die Orientierungsfähigkeit erheblich gestört ist, liegt ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung vor (z.B. bei Sehbehinderten ab einem GdB von 80, bei Sehbehinderungen die zusätzlich eine Störung der Ausgleichsfunktion zur Folge haben ab einem GdB von 50).

    Mit diesem Merkzeichen können Nachteilsausgleiche, wie die unentgeltliche Beförderung, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung, Lohn- und Einkommenssteuerermäßigung in Anspruch genommen werden.



    Das größte Problem bei Dir dürfte sein, dass Du die Probleme an den Füßen noch nicht dauerhaft (mindestens 6 Monate) hast. Erst dann kann Dir überhaupt ein Merkzeichen zuerkannt werden.

    Gute Links zu dem Thema findest Du hier
    http://rheuma-online.de/phorum.klein/showthread.php?t=17464

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  4. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    "g"

    Hi Teelichtlein,

    stimme Jürgen ganz zu. Bevor man in diesem Land ein "G" bekommt, sitzt man meist im Rolli :(

    Ich habe Neuropathien an den Füssen, Sprunggelenksverkalkungen und Vorfußrheuma mit irreversiblen Verformungen, Hallux Valgus, Hammerzehen und kann max. 10 Min laufen - 3 x abgelehnt. Von der cP mal abgesehen, einer neuen Hüfte, Bauchop etc. pp :cool:

    "Sie können ja immer noch sicher alleine mit Krücken gehen" steht es klar geschrieben. Nun ja..................

    Probier es einfach, ok ??

    Viel Glück,

    Pumpkin
     
  5. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

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    Berlin
    hallo,

    meinen ersten verschlimmerungsantrag habe ich anfang 2005 gestellt und trotz 2 widersprüchen nichts erreicht...obwohl ich für jede strecke ausserhalb der wohnung keine strecke ohne gehilfe gehen konnte.......den 2.verschlimmerungsantrag im nov 2005 nach verordnung eines leichtrollstuhlverordnung gestellt.......das versorungsamt hat keinen meiner ärzte angeschrieben und konnte somit nicht nachvollziehen ob ich den rollstuhl täglich und nur ab und zu benötige.....trotzdem hat mich das ganze 2 erschlimmerungsanträge, 4 widersprüche und 1,5 jahre geduld gekostet...und ich habe doch gewonnen....auch nur weil ich neben der entzündlichen rheumatischen erkrankung, psychische diagnosen,allergisches asthma und diverse allergien besitzte...
    eine krankheit und nachweisbare einschränkungen garantieren einem leider keine automatische gerechte und schnelle beurteilung bezgl. der % und merkzeichen....
    meine widersprüche haben immer die aktuellen einschränkungen wie schon im antrag im detail mitgeteilt in der begründung enthalten.....ich hätte auch noch zig weitere verschlimmerungsanträge immer wieder gestellt...schon aus prinzip ;) eine klage (auch über den vdk war mir einfach zu teuer...) und ich dieses geldbetrag lieber in hilfsmittel für den alltag investiere;) es geht auch ohne rechtlichen beistand.....

    ich habe mich sehr über den bescheid´im august 06 gefreut(niemals damit gerechnet,das ich doch noch positiv endet) und noch viel mehr über die möglichkeit für 60 eur im jahr in ganz deutschland mit der u-bahn,bus,s-bahn und strassenbahn fahren zu können...nur so wirkl. nutzen kann ich es selten....dazu ist meine gehfähigkeit nunmal eingeschränkt =die mir beim aufstehen und einsteigen helfen(aber wenn ich mit den öffentl. fahren muß, freue ich mich über diese ersparniss:)

    viel erfolg und liebe grüße
    bine
     
  6. halbnull

    halbnull Neues Mitglied

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    östliches Ruhrgebiet
    klage vor dem sozialgericht

    hi,

    klagen vor dem sozialgericht sind kostenfrei.

    die mitgliedschaft im vdk beträgt m.w. 4,00 € / monat und lohnt sich auf jeden fall.

    daher, immer ran an den feind.
     
  7. KayC

    KayC Stehauffrauchen

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    14. Juni 2003
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    das stimmt so nicht ganz. Ich habe mein "G" beim ersten Verschlimmerungsantrag bekommen. Ich sitze nach wie vor, dank intensiver Therapie nicht im Rollstuhl.

    Für den Antrag habe ich eine Selbstdarstellung geschrieben und beschrieben wo ich meiner Meinung nach Einschränkungen habe und am Leben stark beeinträchtigt bin. Dieses und auch sämtliche Berichte von Ärzten und Krankenhäusern habe ich beigelegt. Das hat zur Beurteilung ausgereicht.

    Ich denke die Einschränkungen sind für das Versorgungsamt ausschlaggebend (wie nur noch x Meter laufen können, nicht mehr lange stehen, Knie beugen und strecken usw.) und nicht nur Schmerzen.

    lg Katharina
     
  8. Vadder

    Vadder albert

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    Hannover
    warum muß für Euer wohlbefinden immer der ROLLI herhalten nur weil IHR angst habt

    es ist doch totaler schwachsinn damit abwertend zu drohen !!!

    die ich meine werden sich schon angesprochen fühlen !!

    gruß

    vadder
     
  9. Power

    Power Neues Mitglied

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    9
    Hallo,

    möchte nur mal kurz ein Beispiel geben, dass es auch mal ohne Probleme funktionieren kann!
    Als ich damals den Antrag gestellt habe, gab es sofort 70 % und ein G, B und H im Ausweis!
    Also, alles Gute und viel Glück!

    Gruss
    Power :)
     
  10. laface

    laface Mitglied

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    Deutschland
    hi leute,

    um es doch einmal ganz klar und einfach auszudrücken.
    es hängt wie beim antrag eines gdb oder verschlimmerungsantrag vom jeweiligen sachbearbeiter, medizinischen gutachter etc. ab.
    diese leute entscheiden nur nach sachlage... ;)
    es gibt halt anscheinend viel spielraum für die entscheider, sonst gäbe es auch nicht solch unterschiedliche entscheidungen.

    es ist schlichtweg zum verzweifeln, wenn man einen knallharten "bürokraten" vor sich hat, der noch nicht einmal weiß wie SCHMERZ geschrieben wird.

    beispiel antrag auf eu rente:
    wenn ich nur daran denke das in berlin so ein sesselpupser über mein leben entscheidet und mich vom gutachter a zum gutachter b schickt und diese dann sehr oft im sinne des auftragsgebers handeln. wer soll da noch ruhig bleiben. dann kommt mir die galle hoch. als wenn wir uns das ausgesucht hätten.

    achtung schwarzer humor ;)
    nach dem motto: hurra, ich bin ein schwerbehinderter mensch der sich kaum bewegen kann. ich schlucke für mein leben gerne zig pillen am tag und was sind schon nebenwirkungen ??? kein problem ich stecke das weg ... ach und meinen hintern wischt mir mit voller freude meine frau ab und zu sauber.
    juhu, so habe ich mir das leben vorgestellt...
    dann kommt so ein gutachter und meint. hey, der junge mensch mit grad mal 37 jahren kann noch volle 6 stunden arbeiten. am besten aufn bau. keine einschränkungen etc... wer wischt mir den da den hintern ab? nee liebe leute in berlin und anderswo (in den amtsstuben). was habe ich schon alles mit euch erlebt. hab jetzt zwar jetzt nach widerspruch meine volle eu rente auf zeit aber der kampf wird weitergehen.

    sorry, das musste mal wieder raus liebe ro-ler:))))
    ich hoffe ihr verzeiht mir meine ausschweifungen.

    lieben gruß von laface
     
    #10 18. Oktober 2006
    Zuletzt bearbeitet: 18. Oktober 2006
  11. Power

    Power Neues Mitglied

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    @laface, du hast absolut Recht, mit dem, was du sagst!

    Ich denke auch, dass ich mit unserem Sachbearbeiter in diesem Fall einfach Glück hatte.

    Was die Bürokratensch.......angeht, habe ich allerdings auch schon ne Menge Erfahrung sammeln dürfen.
    Ein Beispiel wäre das Thema Krankengymnastik, wo ich manchmal echt verzweifeln könnte! Aber wem würde das was nützen? Also, was mache ich? Klar, ich gehe den Verantwortlichen regelmässig und immer wieder auf den Sack!!! :)) Man darf sich einfach nichts gefallen lassen und muss Kontra geben, sonst ist man am Ende der Verlierer! Und für meine Tochter mach ich alles, denn wir sind GEWINNER!!! ;-)

    Gruss
    Power :)
     
  12. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    Hallo Power,

    ich nehme an, daß es sich dabei um den Schwerbehindertenausweis Deiner Tochter handelt? Wie alt ist sie?

    LG
    Sabinerin
     
  13. Power

    Power Neues Mitglied

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    Hallo, sie ist 10 Jahre!
     
  14. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    3.234
    Hallo Power,

    ich weiß nicht, wie derzeit die Rechtslage ist, aber mein Mann hat damals aufgrund seines Typ1 Diabetes automatisch ein "B" und ich glaube (ich weiß es nicht genau) in ganz jungen Jahren auch das "H" bekommen.

    Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Aber damals hatte es nichts mit "Glück einen bestimmten Sachbearbeiter zu haben" zu tun, sondern stand dem Kind zu. Vielleicht ist das heute auch noch so?

    LG
    Sabinerin
     
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