REFORM desGesundheitssystems

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 16. Oktober 2006.

  1. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Tjaaaaa

    Hi, Uschi,
    prinzipiell hast Du es auf "den Punkt" gebracht, was ich unterstreichen kann. Krankheit ist eben nicht nur persönliches Schicksal, sondern gesellschaftlich ein Politikum.

    Fest steht: Wir als chronisch Kranke sind sowieso eine Minderheit.

    Und Minderheiten genießen in der sog. Demokratie (= Herrschaft des Volkes!) im Endeffekt de facto schon keinen wirksamen Schutz. So sieht`s aus.

    Aber mit der "Herrschaft des Volkes" hapert es. Und es kann auch gar nicht funktionieren, weil wir immer systemangepasste Mittelmaß-Mandatsträger wählen und unsere Stimme "abgeben" (im wahrsten Sinne des Wortes "abgeben" = dann ist sie weg...!).

    Hinzu kommt Folgendes:
    Jede Mehrheit der Wahlberechtigten gehört letztlich in summa zur Gruppe (zurückhaltend formuliert!) der geistig eher Unbeweglichen.

    Das heißt: Jede Mehrheit (egal aus welchen Parteien) ist Mittelmaß.

    Das ergibt sich z. B. aus der Regel des Mathematikers Friedrich Gauss, der die "Gauss`sche Normalverteilung" als Prinzip für alle Gruppen analysierte.

    Das heißt:
    In jeder abgrenzbaren größeren Gruppe (egal ob z. B. Gesamtbevölkerung, Ärzteschaft, Rheumatiker oder Gewerkschafter) hat man immer (strikt gruppenbezogen!) etwa 10 % Intelligente oder "Gute", 80 % Intelligenz- und Leistungs-Mittelmaß und 10 % Unintelligente oder "Doofe".

    Daraus folgt eben, dass Demokratie immer als Herrschaft der Mehrheit nur Mittelmaß sein kann. Dies schließt aber absolut vernünftige, wirklich gerechte, intelligente Lösungen (auf allen Polit-Gebieten) geradezu aus!

    Wenn man das weiß, ist man etwas weniger enttäuscht - was uns aber nicht abhalten sollte, Forderungen klar zu machen!
     
  2. Sigi

    Sigi Mitglied

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    Du sprichst mir aus der Seele :D. Ich sage auch immer,die Deutschen sind wie Schafe.Sie trotten immer brav hinterher

    Liebe Grüße
    Sigrun
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    neueste meldung:

    CDU fast zu 100 % einverstanden mit ullas reformvorschlag toll...
    SPD knapp 70% einverstanden...

    lang lebe die unheilige allianz von ulla und angie.....
     
  4. Dorothee

    Dorothee Neues Mitglied

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    ..... es gehen Ärzte auf die Straße, Krankenhauspersonal, Krankenkassenangestellte ..... usw. usw. nur keine Patienten und um die gehts doch eigentlich, denn wir b e z a h l e n sie alle!

    Es ist einfach zum K.......

    Bin nur froh, daß man hier wenigsten mal drüber schreibt.... vielleicht auch was anzettelt ??? Würde auch mitmachen.

    Mehr fällt mir heute abend nicht ein, bin einfach nur noch gefrustet, habe gerade Tagesthemen angeschaut.

    Viele Grüße
    von Dorothee
     
  5. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    ..........unterbrechung kurz aus dem urlaub,
    vielleicht ganz gut, wenn man mal alles vor augen hat,
    vielleicht könnt ihr was damit anfangen:

    Pressemitteilung
    Berlin, 25. Oktober 2006
    Nr. 121

    4 in 1: Die neue Gesundheitsversicherung beinhaltet vier große Reformen

    Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten. Dazu erklärt die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt:

    "Mit diesem Gesetzentwurf ist der Weg bereitet für eines der wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode: Niemand in Deutschland muss mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein. Unser Gesundheitswesen, das international gesehen Spitze ist, soll auch unter den gegebenen Herausforderungen leistungsfähig, solidarisch und finanzierbar bleiben.

    Dazu sind enorme Veränderungen nötig. Deshalb bringen wir mit diesem Gesetzentwurf vier Reformen auf den Weg: eine Strukturreform, eine Organisationsreform, die Neuordnung der Finanzierung und eine Reform der privaten Krankenversicherung. Mit vielem beschreiten wir Neuland, so bei den Wahlmöglichkeiten für die Versicherten, dem Wettbewerb innerhalb der Krankenkassen, der Honorierung der Ärzte, der neuen Finanzierung und in der Ausgestaltung der Privatversicherung. Gleichzeitig setzen wir die 2004 eingeleiteten Verbesserungen in der gesundheitlichen Versorgung fort: mit der Förderung der Hausarztversorgung, der integrierten Versorgung, der besseren Zusammenarbeit der Leistungserbringer und der Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung.

    Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird das Gesundheitssystem auf allen Ebenen neu strukturiert, wettbewerblicher ausgerichtet und undurchschaubare Bürokratie abgebaut. Gleichzeitig ist es die erste Reform seit vielen Jahren, die keine generellen Zuzahlungserhöhungen und keine Leistungskürzungen vorsieht. Vielmehr wird dort, wo es notwendig ist, die medizinische Versorgung zielgerichtet ausgebaut.

    Mit der Neuordnung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesundheitsfonds werden die Finanzströme transparent und die Krankenkassen erhalten erstmalig einen gerechten Ausgleich für besondere Belastungen durch höhere Ausgaben für kranke Menschen und für geringere Einnahmen, wenn sie z. B. viele Arbeitslose versichern. Der ungesunde Wettbewerb um günstige Versicherte, also gutverdienende und gesunde, lohnt sich nicht mehr. Die Versicherten können auf einen Blick erkennen, wie gut ihre Krankenkasse arbeitet.
    Die neue Gesundheitsversicherung gestaltet die Gesundheitsversorgung für 82 Millionen Menschen. Sie sorgt dafür, dass Überversorgung und Bürokratie abgebaut werden, schließt Versorgungslücken und sichert, dass die Gesundheitswirtschaft mit ihren 4,2 Millionen Beschäftigten ein Wachstumsbereich bleibt. Mit der neuen Gesundheitsversicherung wird ein sozial gerechtes und tragfähiges Fundament geschaffen, damit das Gesundheitswesen in Deutschland für alle bezahlbar bleibt."

    ++++++++
    Absicherung im Krankheitsfall für alle - mehr Wahlmöglichkeiten und neue Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte

    Alle Einwohner ohne Krankenversicherungsschutz, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einbezogen. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zuletzt privat krankenversichert waren, werden die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) verpflichtet, einen Versicherungsschutz im Basistarif anzubieten. Fehlt eine frühere Krankenversicherung, werden sie in dem System versichert, dem sie zuzuordnen sind. Die private Krankenversicherung wird hierfür einen dem Leistungsumfang der GKV entsprechenden Basistarif mit Kontrahierungszwang zu bezahlbaren Prämien anbieten - ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse.

    Versicherte in der GKV haben künftig Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Geriatrische Rehabilitationsleistungen, empfohlene Schutzimpfungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden von Satzungs und Ermessensleistungen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen. Häusliche Krankenpflege wird künftig auch in neuen Wohngemeinschaften oder Wohnformen sowie in besonderen Ausnahmefällen in Heimen als Leistung gewährt. Bei ambulanter Entbindung in Geburtshäusern wird künftig ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Die Rahmenbedingungen für Kinderhospize werden verbessert.

    Die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewusstem und eigenverantwortlichem Verhalten wird künftig besonders betont: In Zukunft gilt für chronisch kranke Versicherte nur dann eine reduzierte ZuzahlungsBelastungsgrenze, wenn sie vor ihrer Erkrankung regelmäßig die für sie relevanten Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben. Für alle bereits heute nach der Chroniker-Regelung begünstigten Versicherten bleibt es bei der reduzierten Belastungsgrenze. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich therapiegerecht verhalten.

    Mehr Eigenverantwortung wird bei Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger medizinischer Eingriffe, wie z. B. bei Schönheitsoperationen oder Piercing, eingefordert. Hier haben die Krankenkassen den Leistungsumfang einzuschränken.

    Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Versicherten künftig Wahltarife anzubieten. Hierzu gehören spezielle Tarife bei Nutzung von Angeboten besonderer Versorgungsformen oder die Teilnahme an besonderen Versorgungsverträgen. Die Krankenkassen können auch fakultative Selbstbehalttarife in begrenzter Höhe oder einen Kostenerstattungstarif anbieten. Alle Krankenkassen müssen ihren Versicherten künftig spezielle Hausarzttarife anbieten. Dabei bleibt die Teilnahme an entsprechenden Modellen freiwillig. Die Möglichkeiten für Versicherte, Kostenerstattung zu wählen, werden flexibilisiert und entbürokratisiert.

    Versicherte können künftig Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen, die entsprechend zertifiziert sind, eigenständig auswählen.

    Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
    Künftig können Krankenkassen in erweitertem Umfang mit Ärzten besondere Vereinbarungen treffen, die von der kollektivvertraglichen Versorgung abweichen oder darüber hinausgehen. Das Wettbewerbsfeld der Einzelverträge umfasst die hausarztzentrierte Versorgung, die gesamte ambulante ärztliche Versorgung sowie auch einzelne Bereiche der ambulanten Versorgung (besondere Versorgungsaufträge).

    Die integrierte Versorgung als Instrument zur besseren Verzahnung zwischen verschiedenen Leistungsbereichen und unterschiedlichen Heilberufen wird fortgeführt und künftig insbesondere im Hinblick auf eine bevölkerungsbezogene Flächendekkung ausgebaut. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Vergütungssystems im ambulanten Bereich wird die Anschubfinanzierung verlängert. Die Pflege wird in die integrierte Versorgung eingebunden. Krankenhäuser können künftig - ohne an weitere Voraussetzungen gebunden zu sein - im Rahmen der integrierten Versorgung hochspezialisierte Leistungen nach § 116b SGB V ambulant erbringen.

    Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
    Die von Budgets und floatenden Punktwerten geprägte Honorarsystematik wird abgelöst durch eine EuroGebührenordnung. Diese wird - für den hausärztlichen und fachärztlichen Bereich nach unterschiedlichen Kriterien entwickelte - Pauschalvergütungen in Kombination mit Einzelleistungsvergütungen vorsehen. Abstaffelungsregelungen sorgen für eine wirtschaftliche Leistungserbringung. Für die Erbringung besonders qualifizierter Leistungen sind Honorarzuschläge in der EuroGebührenordnung vorzusehen. Die bisherige Budgetierung, die an die Grundlohnsumme anknüpft, wird abgeschafft.

    Die Finanzvolumina der vertragsärztlichen Versorgung sind künftig an der Morbidität der Versicherten orientiert, d. h. für zusätzliche Leistungen, die aus einem Anstieg des Behandlungsbedarfs der Versicherten herrühren, ist von den Krankenkassen mehr Honorar zur Verfügung zu stellen. Um die Vergütungsreform zu erarbeiten, wird die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen im Bewertungsausschuss durch ein neutrales professionelles Institut unterstützt.

    Mehr Wettbewerb, mehr Qualität, mehr Effizienz in der Arzneimittelversorgung
    Die Arzneimittelversorgung wird mit diesem Gesetz insgesamt deutlich wettbewerblicher ausgerichtet; damit werden die Effizienz und Qualität der Arzneimittelversorgung weiter erhöht.

    ArzneimittelPreise sind künftig keine Fest sondern Höchstpreise, die jeweils unterschritten werden können. Die Einsparungen hieraus sollen den Kostenträgern und Endverbrauchern zugute kommen. Es wird ein wirtschaftlicher Anreiz für flächendeckende Preisverhandlungen gesetzt:

    Wird durch Preisvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Apotheken in den ersten 12 Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrift nicht mindestens ein Einsparvolumen von 500 Mio. Euro erzielt, tragen die Apotheker den Differenzbetrag durch einen entsprechend erhöhten Apothekenrabatt.

    Die Möglichkeiten zur kostensparenden Versorgung mit Einzeldosen von Arzneimitteln werden verbessert. Die Abgabe einzelner Tabletten aus Großgebinden durch Apotheken wird erleichtert.

    Für neue Arzneimittel sollen die Mehrkosten nicht höher sein als ihr zusätzlicher Nutzen. Daher wird eine KostenNutzenBewertung eingeführt. Die Kosten-Nutzen-Bewertung ist keine zusätzliche Voraussetzung zur Zulassung.

    Die Verordnung von kostenintensiven bzw. speziellen Arzneimitteln, insbesondere bio und gentechnologisch hergestellten Arzneimitteln und Diagnostika, muss künftig in Abstimmung mit fachlich besonders ausgewiesenen Ärzten erfolgen. Die Anforderungen an die Qualifikation dieser Ärzte werden von der gemeinsamen Selbstverwaltung nach Abstimmung mit den Fachkreisen festgelegt.

    Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden auf einschlägige Fälle von Ressourcenverschwendung konzentriert. Das Prüfverfahren wird gestrafft und auf höchstens 2 Jahre nach dem Verordnungsquartal begrenzt.

    In Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Hospizen und Pflegeheimen, die Arzneimittel zentral lagern, dürfen künftig nicht genutzte Betäubungsmittel für andere Patienten verordnet werden.

    Verstärkter Preiswettbewerb im Heil und Hilfsmittelbereich
    Die Neuregelungen zur Hilfsmittelversorgung sollen einen verstärkten Vertrags und Preiswettbewerb bei gleichzeitiger Erhaltung der Versorgungsqualität fördern. Den Krankenkassen werden erweiterte vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt. Insbesondere durch Ausschreibungen können Einsparungen bei den Leistungsausgaben in relevanter Größenordnung erreicht werden. Die bisherige Zulassung der Leistungserbringer entfällt; künftig soll die Versorgung der Versicherten nur noch durch Vertragspartner der Krankenkassen erfolgen.

    Einbeziehung des stationären Bereichs
    Die Umsetzung der ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen am Krankenhaus wird durch Einführung eines Zulassungsverfahrens durch die Länder vorangetrieben. Dadurch wird eine verbesserte Umsetzung der Teilöffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung erreicht. In der integrierten Versorgung werden Krankenhäuser stärker als bisher für die ambulante Versorgung geöffnet.

    Um die Krankenhäuser als größten Ausgabenfaktor der GKV, der in den Jahren 2005 und im ersten Halbjahr 2006 überproportionale Ausgabenzuwächse aufweist, angemessen an der Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beteiligen, werden sie zu einem Sanierungsbeitrag in Höhe von insgesamt 1 % der Ausgaben für stationäre Krankenhausleistungen herangezogen.

    Maßnahmen zur Überwindung der Probleme an Schnittstellen
    Patienten soll ein reibungsloser Übergang zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege möglich sein, ohne unnötige Wartezeiten und Pausen der Behandlung. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

    Die Leistungsangebote werden besser vernetzt. Künftig ist ein verbessertes Entlassmanagement vorgesehen. Bei Entlassung aus Krankenhäusern muss eine sachgerechte Anschlussversorgung sichergestellt werden. Es wird sichergestellt, dass Patienten notwendige Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder einer Verschlechterung bei bestehender Pflegebedürftigkeit tatsächlich erhalten. Bezüglich der Hilfsmittelversorgung schwerstbehinderter Versicherter wird eine Klarstellung der Regelung zur Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen. Die medizinische Behandlungspflege bleibt auf Dauer Leistung der Pflegeversicherung.

    Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
    Alle Krankenkassen werden zum 1. Januar 2009 geöffnet. Für geschlossene Betriebskrankenkassen gilt eine Ausnahmeregelung. Die Bundesknappschaft und die Seekrankenkasse werden geöffneten Betriebskrankenkassen gleichgestellt. Leistungs und organisationsrechtliche Beschränkungen und Privilegien dieser Kassenarten werden aufgehoben.

    Jede Kasse soll auch außerhalb ihres Erstreckungsgebietes z.B. durch Kooperationen sicherstellen, dass ihre Versicherten auch über die kollektivvertraglich vereinbarte Regelversorgung hinaus besondere Versorgungsformen in Anspruch nehmen können.

    Es werden kassenartenübergreifende Fusionen ab 1. April 2007 ermöglicht, um den Prozess der Bildung dauerhaft wettbewerbs und leistungsfähiger Einheiten der Krankenkassen und der Angleichung der Wettbewerbsebenen zu beschleunigen. Die Krankenkassen werden hierdurch in die Lage versetzt, den gestiegenen Anforderungen an die Verwaltung und Organisation der Leistungserbringung gerecht zu werden.

    Zur Straffung der Entscheidungswege und zur Vermeidung von Handlungsblockaden bilden Krankenkassen künftig auf Bundesebene einen Spitzenverband. Der Spitzenverband vertritt alle Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung. So vertritt der Spitzenverband künftig im Gemeinsamen Bundesausschuss die Interessen der Kassen und schließt alle nicht wettbewerblichen Verträge mit den Leistungserbringern.

    Im Gemeinsamen Bundesausschuss werden künftig auch weisungsunabhängige Hauptamtliche, die von Trägerorganisationen der gemeinsamen Selbstverwaltung benannt werden, vertreten sein. Das Gremium setzt sich in Zukunft damit aus sechs hauptamtlichen und drei ehrenamtlichen unparteiischen Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der Hauptamtlichen wird auf zwei Amtsperioden begrenzt. Die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses wird insbesondere durch eine stärker sektorenübergreifend ausgerichtete Organisation der Gremien gestrafft und transparenter gestaltet. Die Stellung der Unparteiischen im Gemeinsamen Bundesausschuss wird durch erweiterte Möglichkeiten zur Konfliktlösung und Antragsrechte zur Einleitung des Bewertungsverfahrens für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gestärkt.


    Die Aufgaben und Funktionen der Kassenärztlichen Vereinigungen werden angepasst an die neuen Möglichkeiten der Krankenkassen zum Abschluss gesonderter Verträge außerhalb des Kollektivvertragssystems und der Sicherstellungsauftrag dementsprechend eingeschränkt.

    Weniger Bürokratie - mehr Transparenz
    Auf allen Ebenen des Gesundheitswesens wird Bürokratie abgebaut. Gleichzeitig entsteht mehr Transparenz für alle Beteiligten. Zu den zahlreichen Maßnahmen in diesem Bereich gehören insbesondere:

    . Schaffung des neuen Vergütungssystems in der ambulanten ärztlichen Versorgung mit festen Preisen innerhalb vereinbarter Mengen bei weitgehender Pauschalierung.

    . Verbesserte Informationen der Versicherten über Leistungsangebote und Qualität der Leistungserbringer.

    . Verbesserte Transparenz der Entscheidungen in den Selbstverwaltungsgremien.

    . Abbau bürokratischer Anforderungen an Ärzte, Pflegekräfte und Krankenhäuser.

    . Vereinfachte Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

    . Transparenz über Inhalte und Ergebnisse von Integrationsverträgen.

    . Schaffung einheitlicher und entbürokratisierter Rahmen für Chronikerprogramme (DMPs).

    . Vereinfachter und zielgenauerer Risikostrukturausgleich (RSA) einschließlich der Neugestaltung der Verknüpfung mit den DMPs.


    Mehr Effizienz und Transparenz durch Einrichtung eines Gesundheitsfonds
    Die Finanzierungsstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung werden mit diesem Gesetz auf eine neue Grundlage gestellt. Konkret wird geregelt:
    Es wird ab 01.01.2009 ein Gesundheitsfonds eingerichtet. Hierzu werden die bestehenden Strukturen beim Bundesversicherungsamt genutzt. Dies bedeutet, dass kein bürokratischer Mehraufwand entsteht.

    Die Beiträge von Arbeitgebern und Mitgliedern der Krankenkassen werden per Rechtsverordnung festgelegt, dabei enthält der Arbeitnehmerbeitrag auch den heutigen Sonderbeitrag von 0,9 %. Die Verteilung der Beitragslast entspricht dem heutigen Niveau.

    In das neue Modell wird mit ausreichenden Finanzmitteln gestartet; vor dem Start des neuen Modells müssen die Kassen entschuldet sein.

    Der Beitragseinzug bleibt bei den Krankenkassen. Arbeitgeber haben ab dem Jahr 2011 die zusätzliche Möglichkeit, durch Entrichtung der Beiträge an kassenartenübergreifende Weiterleitungsstellen ihren Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

    Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Kassen künftig für ihre Versicherten neben einer Grundpauschale einen alters- und risikoadjustierten Zuschlag. Das bisherige Verfahren des Risikostrukturausgleichs wird durch den Gesundheitsfonds wesentlich vereinfacht. Zu diesem Zweck wird insbesondere die unterschiedlich zwischen den Krankenkassen verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten berücksichtigt, indem für 50 bis 80 insbesondere schwerwiegende und kostenintensive chronische Krankheiten Morbiditätszuschläge ermittelt werden, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten die GKV-weiten durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten um mindestens 50 % übersteigen. Krankenkassen mit einer hohen Zahl überdurchschnittlich kranker Versicherter haben daher künftig keine Nachteile im Wettbewerb mehr.

    Um unverhältnismäßige regionale Belastungssprünge aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds zu vermeiden, wird eine Konvergenzphase eingeführt, binnen derer unterschiedliche Einnahmen und Ausgabenstrukturen der Kassen angeglichen werden. Die zugrunde zu legenden länderspezifischen Belastungswirkungen werden durch ein Gutachten ermittelt.

    Krankenkassen, die mit den Fondsmitteln nicht auskommen, müssen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen. Die Organisation einer möglichst kostengünstigen Versorgung und das Angebot von Kosten sparenden Tarifen für Versicherte ist hier von Bedeutung. Reicht dies nicht aus, haben Krankenkassen die Möglichkeit, von ihren Mitgliedern einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbeitrag zu erheben.

    Um soziale Härten zu vermeiden, darf dieser Zusatzbeitrag 1 % des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds nicht überschreiten. Davon abweichend wird der Zusatzbeitrag bis zu einem Betrag von monatlich 8 Euro ohne Einkommensprüfung erhoben. Erwirtschaften Kassen Überschüsse, können sie diese - sofern sie über ausreichende Finanzreserven verfügen - an ihre Versicherten ausschütten.

    Im Startjahr sollen die Finanzmittel, die über die Beitragseinnahmen und die zusätzlichen Steuermittel in den Fonds fließen, ausreichen, um die zu erwartenden Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu decken. Zudem soll zeitlich gestreckt eine Liquiditätsreserve aufgebaut werden. Sollte die Liquiditätsreserve nicht ausreichen, ist eine rückzuzahlende Liquiditätshilfe des Bundes vorgesehen.

    Mehr gesamtgesellschaftliche Solidarität durch Steuerzuschüsse
    Mit der Einrichtung des Gesundheitsfonds verbunden sind Fortführung und Ausbau der teilweisen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben über Steuermittel. Damit wird die GKV auf eine langfristig stabilere, gerechtere und beschäftigungsfördernde Basis gestellt. Gleichzeitig gelingt es, in der GKV gesamtgesellschaftliche Solidarität zu verwirklichen.

    Im Haushaltsjahr 2008 soll ein Zuschuss aus Haushaltsmitteln in Höhe von 1,5 Mrd. Euro über das Bundesversicherungsamt an die Krankenkassen gezahlt werden. Im Jahr 2009 soll ein Bundeszuschuss in Höhe von 3 Mrd. Euro aus Haushaltsmitteln in den Gesundheitsfonds fließen. Der Bundeszuschuss soll in den Folgejahren weiter ansteigen. Die Sicherung der Finanzierung erfolgt in der nächsten Legislaturperiode.

    Wettbewerb innerhalb der PKV und zwischen GKV und PKV
    Die Wechselmöglichkeit von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung (PKV) wird verändert. Das spezifische Geschäftsmodell der PKV, das durch geschlechts und altersbezogene Beiträge sowie die Bildung einer Alterungsrückstellung gekennzeichnet ist, bleibt erhalten. Durch die Portabilität der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung im Umfang des Basistarifs sowie die Schaffung eines Basistarifs in der privaten Versicherung werden die Wahl und Wechselmöglichkeiten der Versicherten verbessert. Dazu sieht der Entwurf im Einzelnen folgende Regelungen vor:

    Alle Unternehmen der PKV bieten künftig einen Basistarif an, der sich am Leistungsumfang der GKV orientiert. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist bei allen Anbietern gleich. Der Basistarif tritt neben die bestehenden Tarife. Der Basistarif kann mit Zusatzversicherungen desselben oder eines anderen PKV-Unternehmens kombiniert werden. Ein Wechsel in einen der anderen Tarife ist möglich.

    Jeder PKV-Versicherte, freiwillig GKVVersicherte und alle Nichtversicherten, die vormals in der PKV versichert waren oder systematisch der PKV zuzuordnen sind, können in den Basistarif wechseln. Es gelten ein Kontrahierungszwang und das Verbot der Risikoprüfung; um eine nicht behebbare Risikoselektion zu verhindern, wird ein branchenweiter Risikoausgleich eingeführt.

    Die Alterungsrückstellung des Basistarifs wird beim Wechsel zwischen PKV-Unternehmen übertragen (Portabilität), eine Auszahlung scheidet aus. Für Versicherungsnehmer, die aus einem anderen Tarif in einen Vollversicherungstarif bei einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, wird die vorhandene Alterungsrückstellung höchstens in der Höhe übertragen, die dem Leistungsniveau des Basistarifs entspricht.

    Der Beitrag für den Basistarif wird der Höhe nach begrenzt; um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag den durchschnittlichen GKVHöchstbeitrag nicht überschreiten. Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II oder SGB XII auslösen, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden.

    Voraussetzung für einen Wechsel freiwillig gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer zur PKV ist künftig, dass ihr Arbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat. Diese Regelung tritt rückwirkend zum Tag der ersten Lesung in Kraft.



     
  6. bise

    bise Neues Mitglied

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    die fallstricke sind im detail......

    wettbewerb klingt gut....
    nur was leisten die kassen für den einzelnen.....

    festgeschriebene preise für hilfsmittel ... klingt gut
    nur, was wird dafür dann geleistet?
    ausreichende versorgung ---- klingt gut, doch was ist ausreichend? schon jetzt herrscht uneinigkeit zwischen patienten und docs, das wird noch grösser...

    für den aussenstehenden klingt alles so einleuchtend...
    doch die wirklichkeit sieht anders aus...

    teure schmerzmittel? warum? aspirin tut es doch auch...
    physio regelmässig? warum? eis und eigenbewegung tut es doch auch...
    biologicals? warum denn, knochen sind doch noch okay... gold, mtx etc sind bei anderen doch auch ausreichend... warten wir doch erst mal ab, ob ne starke gelenkzerstörung eintritt...

    es wird nicht besser - eher schlimmer.
     
  7. Rosarot

    Rosarot trägt keine Brille ... ;)

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    Also, ich habe das jetzt mal grob überflogen. Mag sein, dass Fallstricke im Detail liegen. Aber ich finde auch, dass einige sehr vernünftige Maßnahmen dabei sind.
     
  8. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    ..................stern
    Denn von der Sonderregelung, dass chronisch Kranke nur ein und nicht zwei Prozent ihres Einkommens für Zuzahlungen beim Arzt oder in der Apotheke aufbringen müssen, sollen nur die profitieren, die künftig alle Stempel in einem "Vorsorgeheft" vorweisen können.

    Dies gilt dem Gesetz zufolge aber nicht rückwirkend und auch nicht für Menschen, die jetzt schon krank sind. Wer nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zum 1. April 2007 alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen mitmacht, ist nicht betroffen, falls er später einmal krank wird. Empfohlen ist für alle über 35 Jahre alle zwei Jahre ein "Checkup". Darüber hinaus sollen Frauen ab 20 regelmäßig zur Krebsvorsorge gehen, Männer ab 45 Jahre.
     
  9. Colana

    Colana Musikus

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    Oh weh, ist lang geworden

    Guten Abend Marie, guten Abend alle zusammen,

    vielleicht hast Du ja dieses Zitat überlesen:

    Die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewusstem und eigenverantwortlichem Verhalten wird künftig besonders betont: In Zukunft gilt für chronisch kranke Versicherte nur dann eine reduzierte Zuzahlungs-Belastungsgrenze, wenn sie vor ihrer Erkrankung regelmäßig die für sie relevanten Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben. Für alle bereits heute nach der Chroniker-Regelung begünstigten Versicherten bleibt es bei der reduzierten Belastungsgrenze. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich therapiegerecht verhalten.

    Wer will heute nachprüfen, wann ich wo und welche Vorsorge-Ug gemacht habe... Definitiv sind es bei Zahnarzt die 01 (eingehende Ug der Mundhöhle), die ich seit über 20 Jahren regelmäßig 1x jährl mache sowie die Krebsvorsorge beim Gyn (nur der eine existiert nicht mehr - toll ne ?, Praxisunterlagen brauchen auch nur eine gewisse Zeit aufgehoben zu werden). Dieses Jahr hat mein neuer Hausarzt daran gedacht, dass ich zum Check-Up müßte, mein alter hat niemals darauf hingewiesen, auch war ich brav 1x jährl. bei mehreren Augenärzten zur Ug (wg Brille) - aber auch hier, Praxis-Unterlagen brauchen nur eine gewisse Zeit aufgehoben zu werden
    .... und das gilt selbstverständlich auch für die KV`s.....

    Desweiteren: was heißt therapiegerecht?
    Es gibt einige von uns, die sich nicht alles unter die Nase verschreiben lassen, nur weil der Arzt es will.... In dem Moment, wo ich mich gegen etwas wehre, weil ich der Meinung bin, dass es meinem Körper nicht gut tut, bin ich doch nicht mehr therapiegerecht.... oder ich kann mir aus finanziellen Gründen keine Reha leisten - dann bin ich doch auch nicht mehr therapiegerecht.....

    Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Versicherten künftig Wahltarife anzubieten. Hierzu gehören spezielle Tarife bei Nutzung von Angeboten besonderer Versorgungsformen oder die Teilnahme an besonderen Versorgungsverträgen. Die Krankenkassen können auch fakultative Selbstbehalttarife in begrenzter Höhe oder einen Kostenerstattungstarif anbieten. Alle Krankenkassen müssen ihren Versicherten künftig spezielle Hausarzttarife anbieten. Dabei bleibt die Teilnahme an entsprechenden Modellen freiwillig. Die Möglichkeiten für Versicherte, Kostenerstattung zu wählen, werden flexibilisiert und entbürokratisiert.

    Es ist doch super, dass es sog. Wahltarife gibt.... die "Armen" können sich keine besonderen Versorgungstarife leisten, sei es eine Zusatzversicherung für ZE u./o. Brille (können wir heute schon nicht) usw.

    Hausarzttarif: ist toll, so lange es in der Praxis nicht drunter und drüber geht... Unser momentaner Hausarzt hat sein Praxis vergrößert mit nunmehr 9 Ärzten (Allgemein-, Internisten und sogar 2 Diabetologen, 1 Ernährungsberaterin und einer Fachkraft für die Füße - komme jetzt nicht auf den Namen), nur eines haben sie nicht, die Warteräume vergrößert. Ich durfte in einer übervollen Praxis mit operiertem schmerzenden Bein und anschl. quengelnden Sohnemann stehend warten, nach dem ich aus einer Wartezone mich entfernen durfte. Irgendwann ist mir der Geduldsfaden gerissen u. fragte nach, wann es hier nun endlich los geht oder ich möchte gleich ein Rezept mit Schmerzmitteln... Ja, das ginge nicht, erst müsse sich ein Arzt das ansehen, nach weiteren 20 min durfte ich endlich gehen....

    Die Hausärzte sind übervoll und kommen nicht voran, obwohl im Gesetz steht, nicht mehr wie 30 min Wartezeit mit Termin....
    Und die Hausärzte sind mit unseren Erkrankungen und Diagnosestellungen völlig überfordert..., vor allem, wenn diese nicht weiterwissen.... Zugeben wollen sie es nicht, es könnte ja sein, dass ihnen eine Geldquelle abhanden kommt, wenn sie weiterüberweisen müssen.... und so lange wird herumexperimentiert....
    Das ist das, was ich hier mir erlesen habe und was mir zur Zeit auch selber wiederfährt....

    Ihr schlugt vor, dass wir uns wehren sollen - okay - nur wie..... Wir hätten mit den Ärzten auf die Straße "gehen" sollen, und zwar alle Chroniker, die es nur in irgendeiner Form gekonnt hätten.... Was meint ihr, wenn die Ärzte tatsächlich ihr Vorhaben wahrmachen - ich meine, wenn die Ärzte tatsächlich von Dezember bis März ihre Praxen schließen.... Nett...

    Brieflich werden wir nicht weiterkommen, denkt an Gisi.. sie hat sich viel Mühe gegeben, mit viel Energie und auch persönl. Interesse gekämpft - und wat kam? Nuschtnich.... Nix....

    Flyer - außer den Politikern, wer soll sie noch erhalten? Klar, es soll infomiert werden.. - wir sind es bereits, die anderen wollen von uns doch nichts wissen.

    Hmmmm, ich weiß auch nicht weiter... mir kommt im Augenblick immer die Amerikanerin im Rollstuhl aus den USA in den Kopf, die Major ist und für die Demokraten kandidiert und zur Zeit immense Erfolge erzielt, weil sie weiß, wovon sie redet und ihr die Menschen zuhören und vertrauen...

    Man müßte irgendwie etwas auf die Beine stellen, was einrpägsam ist und ihnen am Nerv wehtut.... ihrem politischen Ansehen eine Art Dämpfer verpasst.

    Mal schaun, wat wir entwickeln können....
    Nachdenkliche Grüße und schlaft gut
    Colana
     
  10. Vadder

    Vadder albert

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    Danke Marie ,für Deine Mühe .

    Ich möchte nur einen Punkt aus der Pressemitteilung ,und die für mich
    widersprüchlich ist.

    Die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewussten und eigen verantwortlichen Verhalten wird künftig
    besonders betont.

    betonen kann ich viel /der Teufel liegt im Detail


    für alle bereits heute nach der Chroniker-Regelung begünstigten Versicherten bleibt es bei der reduzierten Belastungsgrenze

    Voraussetzung ist allerdings dass sie sich therapiegerecht verhalten

    was für mich therapiegerecht ist,habe ich für mich seit 1987 selbst
    entschieden , und werde dieses weiter tun

    allein dieser Punkt ist realitätsfremd , war er vor dieser Reform auch schon

    Ansonsten ein Papier von Theoretikern
    ich denke von wenig Nutzen und mit viel Wortakrobatik

    Gruß




     
  11. Rosarot

    Rosarot trägt keine Brille ... ;)

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    Ich verstehe (wieder mal) nicht, warum sich manche (so fürchterlich) aufregen. Natürlich sind "die da oben" mehr oder weniger konfus (eher mehr) - aber, wer will aus diesem Chaos noch was wirklich Gutes machen? :confused:

    Aber, es ist doch logisch, dass eine Zahlungsgemeinschaft erwarten kann, dass ein Patient alles (?) tut, um gesund(er) zu werden - oder am besten erst gar nicht erst krank zu werden.

    Die Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds in dieser Gemeinschaft soll verdeutlicht werden.

    Man kann dies jetzt (für sich) negativ oder positiv auslegen. "Mühe" ist auch nicht jedermanns Sache ... *als mal den Kopf einzieh*

    Da ich ein alter Optimist bin und erstmal an das Gute in der Absicht glaube, kann ich nichts Ungerechtes daran finden, dass die Menschen mit weniger Zuzahlung "belohnt" werden, die aktiv an ihrer Vorsorge, bzw. Genesung arbeiten.

    Sicher lässt "therapiegerechtes Verhalten" viel Spielraum - aber nach beiden Seiten ...

    Ich weiß, jetzt bekomme ich wieder eins auf den Deckel ...
     
  12. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Irgendwie müssen die Chroniker doch zu packen sein.....und gleichzeitig Erkrankungen aufgrund mangelnder Vorsorge minimiert werden....werfen wir sie also alle in einen Topf und schreiben wir ihnen vor,alle für sie relevanten Vorsorgeuntersuchungen vor der Erkrankung wahrzunehmen,ansonsten sind weiterhin 2% Zuzahlung fällig.....

    Das Zauberwort ist also einzig und allein chronisch ,ob diese chronische Erkrankung in irgendeinem Bezug zu den Vorsorgeuntersuchungen steht,ist anscheinend ohne Belang...

    Tut mir leid,aber das kann ich nicht wirklich für voll nehmen

    Darüber sind ja nicht einmal Ärzte unter sich einig,der eine sagt dies,der Andere schlägt die Hände über dem Kopf zusammen....allein die Überprüfung des "therapiegerechten Verhaltens" ist in meinen Augen nicht durchführbar

    Grüße,
    Diana
     
  13. Vadder

    Vadder albert

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    Liebe Rosarot,:)

    nenn dochmal einen Punkt der Gesundheitsreform der Dich persönlich betrifft !

    Ich denke andererseits haben bestimmt viele Langzeitkranke einen Grund zu meckern.

    Oder glaubst Du wirklich ,es verbessert sich für chronisch Kranke etwas?

    Wie lange bist Du eigentlich eine Betroffene, und nenn mal Deine Erfahrungen der letzten 10-15 Jahre.

    Gruß vadder
     
    #33 26. Oktober 2006
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2006
  14. kukana

    kukana in memoriam †

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    Aber : es gibt doch gar keine Vorsorgeuntersuchungen für Rheuma ???

    Vorsorge
    [SIZE=-1]***Es gibt keine Möglichkeit, der Erkrankung an einer chronischen Polyarthritis vorzubeugen – und leider auch keine andere Möglichkeit als medikamentös ihr Fortschreiten zu verhindern***[/SIZE]
     
  15. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Hi Kuki,
    ich verstehe das so:

    wenn ich vor einer chronischen Erkrankung alle Vorsorgen wahrnehmen muß,die für mich relevant sind,liegt in meinen Augen die Relevanz allein beim Alter und Geschlecht.
    Denn da niemand voraussehen kann,an welcher chronischen Erkrankung jemand mal leiden wird,haben somit diese Vorsorgen zu der Erkrankung auch keinen Bezug.

    Das hieße ja dann,wenn ich eine Krebsvorsorge verpasst habe und ein Jahr später Rheuma bekomme,muß ich 2% zuzahlen.

    Sicher gibt es Erkrankungen,die durch Vorsorge verhindert oder früh erkannt werden können.

    In diesem Entwurf werden aber alle Chroniker in einen Topf geworfen,und das gibt mir stark zu denken.

    Oder hab ich da was reininterpretiert,was so nicht gemeint ist?

    Gruß,
    Diana
     
  16. kukana

    kukana in memoriam †

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    @Diana, dann sollten wir das doch mal in erfahrung bringen wie das gemeint ist? Schreib die doch mal an. weil - ich kann nur dort Vorsorge betreiben wo es auch möglich ist. Krebsvorsorge mache ich seit meinem 25.Lebensjahr. Aber für Rheuma gibt es keine- insofern kann ich auch nicht vorsorgen. Und auch wenn ich die Krebsvorsorge mache, kann ich trotzdem ein Rheuma bekommen.
     
  17. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    ich habe wenig hoffnung, dass es besser werden wird.

    gerne möchte ich mich von einem operateur behandeln lassen, der tausende von ops bereits erfolgreich hinter sich hat, sitzt im ausland, ist teuer - das weiss ich. die op ist notwendig; würde gerne die fallpauschale von der kk dazu erhalten. einen kk operateur mit ähnlicher erfahrung gibt es leider nicht. doch was ist? ich erhalte nix von der kk, diese spart vielmehr durch mein sehr verantwortungsvolles verhalten. denn hier müsste ich auch operiert werden - leider finde ich niemanden, der es will. die es wohl könnten, lehnen ab (haben zu wenig erfahrung mit der etablierten methode), die keine erfahrung haben, würden es wohl gerne machen- ausprobieren. und der, der die op zig mal gemacht hat, den muss ich löhnen.

    so sieht es aus.
     
  18. Rosarot

    Rosarot trägt keine Brille ... ;)

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    Oh entschuldige, ich bin erst seit Anfang des Jahres Rheumi (und dann auch nur ein leichter Fall) und meine Bandscheiben sind erst seit wenigen Jahren malade. Darf ich deshalb jetzt keine Meinung haben? Oder dreht sich in unserem Gesundheitssystem alles nur noch um die, die "wirklich" (?) krank sind? Und alle anderen, die dürfen dafür zahlen?

    Es gibt noch ganz andere Seiten, in diesem Salat ...

    Aber, ich bin jetzt lieber still, sonst werde ich krümmelig ... :cool: :mad:

    Rosarot,
    die gleich mal damit beginnt, ihre Krankenkassenbeiträge zu verdienen ... (seit über zehn Jahren freiwillig gesetzlich versichert, mit Höchstbeitrag)
     
  19. Vadder

    Vadder albert

    Registriert seit:
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    Liebe Rosarot,
    :)
    bleib doch mal sachlich
    ich hab doch nur ein paar Fragen gestellt

    ich kenne viele Seiten vom Salat !

    Du bist doch nicht sauer, weil Du noch einbezahlst in die Solidargemeinschaft?

    mit freundlichen Grüßen von einem der nur leider 26 Jahre arbeiten durfte !!!
     
  20. Rosarot

    Rosarot trägt keine Brille ... ;)

    Registriert seit:
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    Vadder - ich war sachlich - du nicht. Jeder kann hier nachlesen, dass ich 42 Jahre quasi kerngesund war und da ich erst 43 Jahre alt bin, kann deine Frage nach meinen Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem in den letzten 10 bis 15 Jahren doch wohl nur ironisch gemeint sein.

    Ich bin nicht sauer, dass ich einzahle in ein System das gewähren soll, dass die die wenig haben, auch abgesichert sind. Aber ich zahle ein und dies ohne Unterbrechung seit meiner Ausbildungszeit. Und ich werde wahrscheinlich irgendwann, wenn ich meine Krankenversicherung auch wirklich richtig in Anspruch nehmen wollte, wahrscheinlich nicht mehr viel davon haben.

    Aber, für mich als Selbstständige ist das nichts neues. Die 15 gutverdienenden Angestellten, die ich einmal hatte, leben wunderbar von ihrem Arbeitslosengeld bzw. ihrer Rente. Das Finanzamt fand es auch toll und die Krankenkassen! Ich habe nichts, wenn ich keine Aufträge (mehr) habe. Gar nichts. Außer über zehn Jahre geschafft bis zum Umfallen. So ist das Leben ... Keiner hat ein Recht auf irgendwas. Ich habe mich daran gewöhnt, aber bevor ich jammere, muss ich erstmal aufstehen *ächtz* und mein Geld verdienen.

    Ja, ich bin innerlich sauer. Und wie mein Hausdoc so schön meinte. Rheuma hat was Angst und Aggression zu tun ...

    :cool: Rosarot, trägt keine Brille :p
     
    #40 27. Oktober 2006
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2006
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