Alg 2 beantragen? Wenn teilweise Erwebm. Rente angeboten wurde!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lilalu, 15. Oktober 2006.

  1. Lilalu

    Lilalu Neues Mitglied

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    183
    Ich bin ganz schön durcheinander. Also: Im Juni habe ich von der BFA die teilweise Erwerbsminderungs Rente zugesprochen bekommen. Ich habe sie duch den Sozialverband aber nur teilweise anerkannt und wir Klagten weiter auf Volle. Im Juli hat der Gutachter von dem Arbeitsamt mitgeteilt das ich für sie nicht mehr vermittelbar bin und nicht mehr arbeitslos, aber noch Geld bekomme bis die Bfa entschieden hat ob ich Rente bekomme. (Musste für die noch mal neuen Antrag stellen ob wohl es vorliegt das ich 04 schn gestellt habe) Der Sozialverband hat letzte Woche die Bfa angeschrieben sie sollten einen Bescheid (Für die teilweise R) schicken, denn das haben sie bis jetzt nicht getan. Ich verstehe nicht warum das Arbeitsamt mir dieses Schreiben geschickt hat. Ich muß doch keinen Antrag auf Alg2 stellen oder??.
    Was kann ich tun, um nicht im November ohne Geld da zu sitzen?
    Bitte kann mir jemand von Euch einen Rat/Tipp geben. Oder war jemand von Euch auch in dieser Situation und was ist dann passiert! Ich danke Euch für ev. hilfe. Schönes Wochen-Ende noch für Alle.
     
  2. Motawa1

    Motawa1 Mitglied

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    -ab zur Arge aber fix !

    Hallo Lilalu,

    also wenn ich das richtig verstanden habe, steht dir eine Teil Erwerbsminderungsrente zu, du hast aber den bescheid der BFA noch nicht.

    Richtig ?

    Dann würde ich dir folgendes empfehlen:

    a) Morgen, Montag holst du die zuerst einen Termin beim Arbeitsamt mit allen Unterlagen die du hast und rauschst dort an. Am besten auch vorher anrufen und einen Termin mit dem Arbeitsamtsdirektor vereinbaren ! Wichtig ist, dass wenn die BFA sich länger Zeit lässt du dein geld weiter erhälst.

    b) rufe deinen Sachbearbeiter beim sozialverband an und sage ihm was du vorhast, der kann dir noch weitere Tipps geben!

    c) rufe auch persönlich bei der BFA an und sage sie mögen die Anerkennung der Teilrente am besten sofort (beharre darauf) an dein Arbeitsamt schicken

    denke bitte daran , du hast nur noch knappe 14 tage und das ist nicht viel.

    Ich wünsche dir alles gute und hoffe, das Du das morgen alles schaffst.

    Liebe Grüße
    Thomas
     
  3. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

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    Hallo LILALU,
    Ich habe gehört, wenn die Rente zu niedrig ist, kann man eine Grundsicherung beim Sozialamt beantragen. Das Formular liegt dem Rentenbescheid bei.

    Klaus
     
  4. Biglia

    Biglia Nachtkatze

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    Moin,

    keine Panik :) ... Das was dir das Arbeitsamt zugeschickt hat, ist so in Ordnung. Du kannst nicht nur von der tw. Rente leben, also brauchst du für deine Grundsicherung eine Aufstockung und die gibt dir die Arge durch das Alg2. Hört sich bescheuert an, aber die haben ja Sozialgeld und Alogeld zusammengeschmissen.

    Ich würde aber vorschlagen, vorher deinen Sozialverbandtypen zu fragen, ob du denn ALLES vom Alg2-Antrag ausfüllen musst (wobei ich denke ja, weil du noch bis zu 6 Std. arbeiten gehen kannst -> wenn nicht wäre dann volle Rente nötig).

    Fazit: Hol' dir so schnell wie möglich einen Alg2-Antrag oder lade ihn hier im Internet runter und druck ihn dir zuhause aus. Je schneller das Ding bei der Arge ist, desto schneller bekommste von denen einen Bescheid. In einem hat aber Motawa1 wieder recht: ohne den Bescheid der BfA wird das wohl nix, den musste (als Kopie) beilegen.

    Ich drücke dir schonmal ganz fest die Daumen für die Klage, nicht aufgeben :)

    Bis dann
    Biglia
     
  5. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Hallo Lilalu,
    daß ALG2 und Sozialgeld nur von der AA verwaltet werden kann man so nicht pauschalisieren.

    Hier bei uns zum Beispiel muß man da,wo früher das Sozialamt war,einen gesonderten Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Rentner) stellen.
    Von dort wird diese Leistung auch ausbezahlt,sprich von der Kommune.

    Das liegt daran,daß die Arbeitsämter mit Einführung von Hartz4 die freie Wahl hatten,sich diese Aufgaben mit der Kommune zu teilen,oder aber zentral nur über das AA laufen zu lassen.
    So ist das also regional unterschiedlich.

    Laut Aussage des Gutachters würde ich schon davon ausgehen daß du nun Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII hast.
    Denn Voraussetzung für ALG2 ist neben Erwerbsfähigkeit auch Vermittelbarkeit.
    Ist eins von beiden bzw. gar beides nicht gegeben wird man ganz schnell in die Grundsicherung geschoben da man somit nicht zuletzt auch aus der Statistik fällt:cool:

    Kläre also am Besten schnellstmöglich vor Ort,auf welche Leistungen du denn nun Anspruch hast,und ob ein neuer gesonderter Antrag nötig ist.

    Lieben Gruß,
    Diana
     
  6. Lilalu

    Lilalu Neues Mitglied

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    Danke an Alle!!!!

    Erst einmal danke an Euch alle für die schnellen Ratschläge, Hilfe und Tipps. Bin nur am Telefonieren und morgen auf dem Weg zum Amt. Berichte wieder wenn sich die Aufregung bei mir gelegt hat. Gruß Lilalu
     
  7. Lilalu

    Lilalu Neues Mitglied

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    Wunder geschehen!!!!

    Man staune:confused: nach dem ich beim Sozialamt war und meine Lage geschildert habe, hat die Dame sich ans Telefon gesetzt und bei der BFa angerufen. Und siehe da, einige Stunden später rief die BFA bei mir an und entschuldigte :eek: sich bei mir. Die Akte war irgendwo:( verbummelt worden , es würde nun nur noch 14 Tage zirka dauern.
    Es ginge jetzt zu der Abteilung die alles ausrechnet und bald hätte ich einen Bescheid und Geld. Ihr Wort in ...mein Ohr.
    Ich hoffe das wars dann. Leider weiß ich nur noch nicht ob sie meine Teilbewilligung ausrechnet oder ob sie mir nun die volle Rente gewähren! Vielleicht rufe ich noch mal an oder, wir üben uns ein wenig in Gedult, den nun bin ich ja schon einen G R O ß E N Schritt weiter gekommen- den- kein Alg2 oder Sozialhilfe, sondern das was mir schon seit Juni zusteht. Gruß an Alle Lilalu
     
  8. Diana1970

    Diana1970 Ruhrpottgöre

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    Achtung!

    Hallo Lilalu,
    wenn du die Rente ab Juni nun nachgezahlt bekommst,aber seitdem auch von der AA Leistungen bezogen hast,besteht dort ein sogenannter Erstattungsanspruch.
    Das heißt,daß die AA das Geld entweder von dir selbst oder aber direkt von der BFA zurückfordert.
    Wenn sich dein Sachbearbeiter direkt an die BFA wendet erhälst du darüber aber eine Bestätigung in Form einer Kopie(zumindest ist das so üblich:cool: )

    Ich drücke die Daumen daß nun alles läuft wie dir zugesagt wurde.
    Damit wäre der November ja gerettet;)

    Lieben Gruß,
    Diana
     
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