kündigungsfrist bei nebenjob

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von lexxus, 13. Oktober 2006.

  1. lexxus

    lexxus Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    24. September 2003
    Beiträge:
    3.971
    hallo miteinander,

    hab mal wieder ne frage: kann mir eine/r von euch etwas zu kündigungsfristen von nebenjobs sagen? der vertrag gibt darüber keinerlei auskunft.

    danke im vorraus
    lexxus
     
  2. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

    Registriert seit:
    11. März 2005
    Beiträge:
    2.228
    Hi,

    also Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen ist im Normalfall 4 Wochen Ich denke es gilt im Nebenjob genauso wie im Arbeitsvertrag. Ich habs grade vor 2 Tagen in der Ausbildung durchgenommen, die Kündigungsfristen. Bei Wohnungen sind es 3 volle Monate.
    Es sei denn du hast eine Fortbildung vom Arbeitgeber bezahlt bekommen, dann kann er dich bis zu 6 Monate nach der Fortbildung im Betrieb behalten, solltest du jedoch Kündigen dann musst du die Fortbildungskosten die er für dich bezahlt hat zurückbezahlen. Oh Gott ich glaub ich habs umständlich erklärt.

    Liebe Grüße




    p.s. in deinem Fall müssen es 4 Wochen Kündigungsfrist sein
     
  3. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

    Registriert seit:
    11. März 2005
    Beiträge:
    2.228
    Hier ein Auszug aus dem BGB (Bürgerliches Gesetz Buch)

    Wenn keine Regelung im Arbeitsvertrag enthalten ist und auch kein Tarifvertrag gilt, gelten die Bestimmungen des BGB.

    § 622 BGB

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


    Übrigens: Gemäß § 623 BGB bedarf eine Kündigung der Schriftform.

    Die mündliche Aussage Ich kündige! verstößt gegen die gesetzlich vorgeschriebene Form der Kündigung und ist damit nichtig.








    (ich hoffe ich konnte dir helfen)
     
  4. lexxus

    lexxus Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    24. September 2003
    Beiträge:
    3.971
    hallo kristina,

    danke für deine antwort. momentan befinde ich mich noch in der probezeit und ich bin diejenige die kündigen möchte (hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen). die probezeit hat die übliche zeit von 6 monaten.
    ich hatte irgentwas mit 2 wochen vermutet, aber 6 wochen können noch ganz schön lang werden :eek:.

    liebe grüsse
    lexxus
     
  5. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

    Registriert seit:
    11. März 2005
    Beiträge:
    2.228
    4 Wochen, hatte mich verschrieben. Die Probezeit, du hast im Nebenjob auch eine Probezeit? Typisch Arbeitgeber, sogar im Nebenjob Probezeit *gg*. Wenn du dich nicht wohl fühlst Kündige ;) und lass dich Krankschreiben oder sonst was falls es dir schwer fällt zur Arbeit hinzueghen, denn Arbeit ohne das es Spaß macht geht nicht dann fühlt man sich echt nicht wohl.

    Alles gute.


    p.s. bist du denn nebenbei Schülerin, studentin oder so? Wenn du nach der Kündigung Arbeitslos bistm, denk daran wenn du dich Arbeitslos melden willst dann hast du erstmal eine Sperre weil du von dir aus gekündigt hast.
     
  6. lexxus

    lexxus Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    24. September 2003
    Beiträge:
    3.971
    hallo kristina,

    ich bin schülerin und es handelt sich um einen werbezeitungsauträgerjob. hab gerad selbst nochmal im netz gestöbert und da stand was von 2 wochen während der probezeit :confused: .
    ja typisch arbeitgeber, die wollen sogar ne lohnsteuerkarte, der verdienst ist dabei sowas von nicht der rede wert, dass das echt n witz ist.

    liebe grüsse
    lexxus
     
  7. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

    Registriert seit:
    11. März 2005
    Beiträge:
    2.228
    Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen. Vertraglich können jedoch auch längere Fristen vereinbart werden. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag also sehr genau, bevor Sie ihn unterzeichnen. Achten Sie darauf, dass für den Arbeitgeber die gleichen Fristen gelten – alles andere ist unzulässig.

    Das kann auch sein. AAAAABER.......... mein Ausbilder hat zu uns gesagt da wir ja auch noch in der Probezeit sind, nicht so einfach Kündigen können, obwohl wir diese Frist haben. Es ist sehr verwirrend. Da es bei dir "nur" ein Zeitungsausträgerdienst ist denke ich Kündige sofort und die sache müsste gegessen sein.

    Bei einen Nebenjob ist es sicher kein größeres Problem zu Kündigen. Das ging bei mir auch schon ohne Frist. Hatte die Situation bereits 2 mal im Nebenjob, allerdings durfte ich es Ärztlich nicht weiter ausführen bin direkt zuim Arbeitgeber hingefahren und damit war die Sache erledigt.
     
  8. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.809
    Ort:
    Sachsen - Anhalt
    ich denke, du solltest einfach zum arbeitgeber gehen und das direkt mündlich klären .... meist ist es unkomplizierter, als man denkt.
     
  9. ibe

    ibe Guest

    Hallo lexxus,

    es kommt immer auf die Dauer an, wie lang du beschäftigt bist. Ich bin darüber informiert, da mein Sohn solche Jobs des öfteren gemacht hat. Bei ihm war es so, dass es nach einem Monat Beschäftigung nur ein paar Tage Frist sind. Um Monat zu Monat nimmt es ein paar Tag zu.
    Ich würde mich beim Arbeitgeber erkundigen.

    Schönes WE wünscht ibe
     
  10. Albstein

    Albstein Mitglied

    Registriert seit:
    14. Februar 2006
    Beiträge:
    436
    Ort:
    CH, D, IRL
    Hi, lexxus,

    was Kristana sagt, kann ich nach meiner Kenntnis unterstreichen (2 Wochen K.frist). Aber, den Tipp von klaraklarissa finde ich schon empfehlenswert: Sprich mit dem Arbeitgeber, dann wird sich sicher auch eine kurzfristige Lösung finden.

    Wenn Du aber einen wichtigen Grund hast und deshalb den Job nicht mehr ausüben willst/kannst, dann ist auch eine fristlose Kündigung (schriftlich) vorstellbar.

    Beispiel: Du wirst gemobbt :D und der Arbeitgeber stellt dies nicht ab, dann kannst Du fristlos kündigen und evtl. sogar noch Schadenersatz für entgangenen Lohn einfordern, mindestens bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist.

    Viel Erfolg! :)
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden