Merkzeichen B frage und Pflegestufe frage

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Elke, 10. Oktober 2006.

  1. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo ihr lieben,

    ich habe mal zwei fragen an euch:

    1. wenn man das merkzeichen "B" auf dem behinderten ausweiss hat,

    darf man dann überhaupt alleine unterwegs sein? bzw. alleine autofahren bzw. überhaupt noch selbst autofahren??

    der gutachter vom MDK sagte mir das mir ein "B" schon wegen meines herzens zustehen würde, aber ich bin mir nicht sicher ob das sinnvoll ist.

    2. kann der erhalt der Pflegestufe davon abhängig gemacht werden ob man die empfohlene reha macht oder nicht??
    so wie bei der rente.

    der gutachter hat sich geschockt über meinen zustand geäußert und möchte die kasse dazu bringen mir nochmals eine reha zu bezahlen, da ich letztes jahr nach meinem ersten schlaganfall eine reha bekam und lt. gesetz mir ja dieses jahr keine zusteht, er meinte da ich aber den zweiten schlaganfall jetzt hatte meint er das er es der kasse nahe legen wird.

    ich habe nichts genaueres im net dazu gefunden, bin aber auch nicht so fit im suchen wie viel von euch *lächel* *umhilfebettel*

    vielen dank
    schon mal und paßt auf euch auf

    lieben gruß
    elke
     
  2. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Habe auch "B"

    Hi, Elke, ganz klar: Du darfst selbstverständlich auch mit dem Merkzeichen "B" alleine unterwegs sein.

    a) Das "B" bezieht sich nur auf öffentliche Verkehrsmittel. Wenn Du damit fährst, dann hast Du Anspruch auf einen Begleiter - und der darf "umsonst" mitfahren:) .

    Du darfst also selbstverständlich mit dem Pkw oder sonstwie auch ohne Begleiter raus (auch natürlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren). Das "B" ist nur eine Anspruchsgrundlage!

    b) Die Pflegestufe richtet sich nach dem "Jetztzustand" zum Zeitpunkt der Begutachtung und nicht nach einem (imaginären) Reha-Folgezustand! Also: Reha kann nicht schon vorher in die Bewertung mit einfließen. Wenn man das aber macht, lasse Dir die Rechtsgrundlagen dafür konkret nennen! Es gibt m. W. keine.

    Viel Erfolg!
     
  3. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Elke,

    ich lass mal meine Gedanken spielen wg des B`s:

    ich würde damit nicht alleine Auto fahren, denn wenn ein Unfall verursacht wird, es ist egal ob schuldig oder nicht, und es käme heraus, dass Du ein B im Ausweis hast, dann kannst Du damit rechnen, dass Dir ne Teilschuld mit angerechnet werden würde....

    Ansonsten würde ich mit Autofahren, nur eben halt mit Begleitung....

    Frage wg. des alleine unterwegs seins:
    Wg Kurzstrecken, die nur ein paar Minuten andauern, würde ich mich andauernd um eine Begleitung bemühen...
    Länger andauernde ausser Haus sein, würde ich mich schon um eine Begleitung bemühen...., falls dann wirklich etwas passiert, dass dann jemand halt da ist....

    Mit der anderen Frage weiß ich leider nicht weiter.... aber so wie die KK`s gestrickt sind und Dich auffordern, die Reha zu machen, wirst Du sie wohl machen müssen...

    Wir hatten vor kurzer Zeit hier jemanden, der die Reha machen mußte, sonst wäre er mehr oder weniger aus der KK geflogen....

    Hoffentlich wissen hier andere mehr und weiter...
    Viele Grüße
    Colana
     
  4. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Liebe Colana,

    Deine Überlegungen sind sicher gut gemeint, aber das "B" beinhaltet
    (wie ich oben schon schrieb) keine Einschränkung der Bewegungsfreiheitsrechte! Das wäre grundgesetzwidrig!

    Wenn jemand nur mit Begleitung einen Pkw fahren darf, dann muss sich dies aus der Fahrerlaubnis durch eine sog. Auflage ergeben (sowas gibt`s allerdings auch). Und dazu sind dann aber die Verkehrsgesetze maßgebend - und die (wenn sie denn angewendet werden müssten) sind dann nicht grundgesetzwirdrig.

    Fazit: Nur der Behindertenausweis mit "B" bedeutet nicht, dass stets im täglichen Leben Begleitung erforderlich ist.

    Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob nicht tatsächlich (wie Du es rätst) eine Begleitung besser wäre für alle Fälle. Klar, besser ist es bestimmt auch, aber nicht immer machbar!

    Wenn denn im Pkw-Gebrauch eine Begleitung oder Einschränkung erforderlich wäre, dann hätte der medizinische Gutachter die Straßenverkehrsbehörde unterrichten müssen (das kommt auch vor - und ist für Betroffene natürlich unangenehm, aber möglicherweise sicherer!).

    Wurde keine Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde geschrieben, dann geht der Gutachter davon aus, dass das Führen eines Pkw auch ohne Begleitung möglich ist.

    Verantwortlich ist natürlich immer der Fahrer selbst, das ist klar. Und dies könnte u. U. sogar tatsächlich zu einer Unfall-Mitschuld führen - was aber vom Gegner dann zu beweisen wäre. Ein eingetrages "B" alleine reicht dafür noch nicht aus, weil es eben nicht partielle Fahruntauglichkeit beinhaltet.

    Die Dinge sind teils eben kompliziert.:)
     
  5. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Albstein,

    sorry, hatte Dein Bericht nicht vorher gesehen, müssen das wohl ziemlihch zeitgleich bearbeitet habe...

    Wenn man ein B erhält, dann heißt es doch Begleitung oder nicht....

    Frage:
    Was passiert tatsächlich, wenn ich in einen Unfall zum Beispiel unverschuldet verwickelt bin und ich aber ein B mit drinnen habe....
    Ich möchte auf keinen Fall für irgendetwas blechen...

    Zum anderen: man erhält doch nicht umsonst ein B.... irgendwo muss doch ein Haken sein.... sorry, ich habe mich mit der Materie noch nicht so intensiv beschäftigt... warum erhält man ein B, wenn der-/diejenige doch alleine unterwegs ist.... ich frage jetzt allgemein..., gerade weil es mich interessiert und ich es nachvollziehen möchte...

    Hab Dank für Deine Antwort und
    viele Grüße
    Colana
     
  6. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Zum Merkzeichen "B"

    Macht nichts:) , Colana, gerne will ich den Sachverhalt noch etwas klarer erläutern, denn Deine Überlegungen sind ja im Prinzip berechtigt.

    Also, ich zitiere mal aus einem Infoheft des Landschaftsverbandes Rheinland (das ist eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft).

    Da heißt es (Zitat):

    " Merkzeichen B = Auf ständige Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen."

    und weiter
    "..erfolgt allerdings nur, wenn zudem eine erhebliche und außergewöhnliche Gehbehinderung festgestellt ist."

    und weiter
    " ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die ..infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, d. h. beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels regelmäßig Hilfe benötigen..."

    Du siehst, hier geht es ausschließlich um öffentliche Verkehrsmittel.

    Wenn also ein Schwerbehinderter (mit Gehbehinderung) mit dem Pkw fährt, dann "fährt" er und geht ja nicht! In öffentlichen Verkehrsmitteln muss er aber "gehen" - und dann ist die Behinderung (in diesen Fällen) als so stark angesehen, dass er auf Hilfe angewiesen ist = "B" = Begleitung erforderlich.

    Beispiel: Es ist ja ein Unterschied, ob ich als Schwerbehinderter mit starker Gehbehinderung in ein mir gemäßes Auto einsteige oder aber auf einem Bahnsteig auf einen Zug warte und dann (unter Umständen recht flott) dort einsteigen muss. Beim Auto kann ich alles so einrichten, dass es "passt", ich habe Zeit usw., ich kann mir ein Auto mit hohem Sitz und tiefem Einstieg aussuchen - bei der Bahn kann ich das nicht, da muss ich die Gegebenheiten dort akzeptieren. Auch kann ich alleine in der Bahn nicht mit einem Rollstuhl klarkommen - beim Auto schon: ich lade den ein und aus - und muss keine großen Strecken gehen.

    Sieht man sich das Bedienen eines Autos (oder auch eines Rollstuhls) an, dann wird ja klar, dass z. B. starke Gehbehinderung absolut kein Manko darstellen muss. In der Regel reicht beim Pkw ja eine Automatikschaltung als Ersatz für eine manuelle Gangschaltung aus (oder ein paar andere technische Änderungen).

    So siehts aus:) .

    Beste Grüße!
     
  7. Wir hatten hier schon mal etwas wegen dem "B". Da war auch ein Link bei, aber ich glaube, das war "haarig".
    Ich schau mal, ob ich es finde, denn da war es wohl so geschrieben, wie Colana meinte.
    Sille begibt sich mal auf Suche ;)
    LG
     
  8. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Ja, mach das mal Sylke. Ich kann nur das wiedergeben, was ich offiziell lese und gesagt bekam und eben juristisch selbst weiß - und was ich selbst auch so praktiziere (mit "B").

    Rechtlich ist es auch so, dass niemand aus der Tatsache, dass jemand bei öffentlichen Verkehrsmitteln auf Begleitung angewiesen ist, etwa schließen könnte, dann sei er auch im Straßenverkehr z. B. mit Pkw auf Begleitung angewiesen und müsse bei einem Unfall mithaften!

    Das ist (wie der Jurist es ausdrückt) "rechtsirrig", weil die beiden Sachverhalte (Autofahren und Bahnfahren) nicht deckungsgleich sind und noch nicht einmal "vergleichbar" sind - und auch im Gesetz so nicht gleichgesetzt wurden.

    A. St.
     
  9. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Sehr schön, Sylke, Dein Linkhinweis. Habe mir das angesehen.

    Man muss hier klar (und zwar juristisch klar!) die Dinge trennen. Die dort angeführten Fälle sind Einzelfälle.

    a) Die Kommunen, die (vereinzelt) in Schwimmbädern bei "B" auf Begleitung bestehen, tun das zwar widerrechtlich, aber natürlich aus gutem Grund: Sie wollen sich der Haftung entledigen, weil nämlich sonst u. U. der diensthabende Schwimmmeister bei einem Unfall zur Rechenschaft gezogen werden könnte (unter Umständen).

    Verlangen und durchsetzen kann die Kommune das nicht, weil ein Schwimmbad eben kein "öffentliches Verkehrsmittel" ist! Das Verlangen wäre insofern ein Verstoß gegen das neue Antidiskriminierungsgesetz.

    b) Das Heim, aus dem jemand der Bewohner mit "B"-Merkzeichen auf der Straße (ohne Begleitung) verunglückte, haftet aus diesem Grund (= "B") alleine bestimmt nicht.

    Möglicherweise liegt hier der Fall anders, weil derjenige mit "B" zusätzlich stark orientierungslos gewesen ist und deshalb z. B. noch ein "H" hätte bekommen müssen. Entscheidend ist der tatsächliche Sachverhalt, den wir aber im Detail gar nicht kennen.

    c) Was das Urteil aus Flensburg in dem beschriebenen Einzelfall betrifft, so ist es indiskutabel und hat keine weiteren allgemeinen Folgen.

    Die berichtende Redakteurin (in dem Link) sagt ja auch klipp und klar, dass diese Einzelfälle nicht Schule machen sollten, da sonst die Bewegungsfreiheit der Schwerbehinderten mit "B" stark beeinträchtigt würde.

    A. St.
     
  10. Chipsy1

    Chipsy1 Neues Mitglied

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    Zum Merkmal "B"

    Hallo,
    vielleicht gibt der eingefügte Artikel von der Web-Seite des VdK auch einen Hinweis, dass das Merkmal "B" einen Anspruch auf eine Begleitperson darstellt jedoch keine Pflicht einer Begleitperson.Da dies wohl immer zu Diskussionen führt soll der entsprechende Gesetzestext geändert und konkretisiert werden:
    [​IMG]

    Korrektur beim Merkzeichen B kommt

    [09/2006]
    [​IMG]
    Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD), teilte am 20. September in Berlin mit, dass die gesetzliche Klarstellung zum Merkzeichen B nunmehr in der folgenden Woche in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten werden soll.

    Evers-Meyer: "Um die Angelegenheit zu beschleunigen wurde entschieden, die Klarstellung aus dem ursprünglich dafür vorgesehenen Gesetzgebungspaket herauszunehmen und an das zur parlamentarischen Beratung bereitliegende Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes anzuhängen." Damit könnte nach Einschätzung der Beauftragten die Änderung bereits zum 01.01.2007 in Kraft treten.


    [​IMG]


    Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis berechtigt bestimmte behinderte Menschen zur Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine veraltete Ausdrucksweise im Gesetz hat in letzter Zeit vermehrt dazu geführt, dass behinderte Menschen mit diesem Merkzeichen zum Beispiel nicht in Schwimmbäder gelassen wurden oder davon ausgegangen wurde, dass diese Personen grundsätzlich beaufsichtigt werden müssten.

    Die im Frühjahr 2006 von der Beauftragten mit initiierte Gesetzesänderung verdeutlicht, dass solche Schlussfolgerungen aus dem Merkzeichen B nicht gezogen werden dürfen. Die Änderung war ursprünglich Teil eines anderen Gesetzentwurfes, dessen Einbringung ins parlamentarische Verfahren sich aber - unabhängig von der Frage des Merkzeichens - verzögert hatte.

    Evers-Meyer: "Die Diskussionen im Deutschen Bundestag haben gezeigt, dass die Klarstellung beim Merkzeichen B von allen gewollt wird. Ich bin dem Ministerium für Arbeit und Soziales sehr dankbar dafür, dass die Klarstellung nun endlich kommen wird." (pm)

    Chipsy:)
     
  11. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo,
    spät aber besser als nie hab ich mir nochmal alles durchgelesen.

    ich war am anfang sehrrrrrr verunsichert ob ich es mit beantragen soll oder nicht, denn ich möchte nicht noch mehr einschränkungen von außen auferlegt bekommen als die ich eh schon habe.

    wenn ich aber nun lese was Albstein und chipsy hier so super ausgeführt haben, habe ich mich entschloßen das B einfach mit zu beantragen, ob ich es bekomme steht ja auf einem ganz anderen blatt.
    solte ich es aber bekommen werde ich genauso alleine auto fahren (was ich eh nur mache wenn ich mich dazu in der lage fühle, ansonsten fahr ich mit dem bus) und werde mich nicht sonderlich umstellen oder es mir auf die Stirn schreiben *lächel* aber ich laß mich dadurch auch nicht "entmündigen".

    ich danke euch ganz dolle das ihr mir immer sooooooo dolle helft und mich beratet DANKE
    lieben gruß
    schönen sonntag noch und bis bald
    paßt auf euch auf
    elke
     
  12. Albstein

    Albstein Mitglied

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    @ Hi, Elke :) ,

    prima, dass Du nun mehr Sicherheit in der Beurteilung des Merkzeichens "B" bekommen hast, versuch`es mit dem Antrag.
    Selbst wenn Du es nicht brauchst, Du hast so immer die Möglichkeit, in öffentlichen Verkehrsmitteln jemanden kostenlos als Begleitperson mitzunehmen.

    Tipp am Rande: Manche Theater/Konzertveranstalter z. B. geben auch einer Begleitperson freien Eintritt, wenn man den Ausweis mit "B" zeigt (sie sind dazu aber nicht verpflichtet - aber man kann es im Einzelfall versuchen).

    LG

    Alb
     
  13. Chipsy1

    Chipsy1 Neues Mitglied

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    Merkzeichen B

    Hallo Elke,
    schön, dass wir Dir die Entscheidung leichter machen konnten.
    Ich habe mich noch nie durch das Merkmal B eingeschränkt gefühlt. Im Gegenteil, oft hat mein Mann als Begleitperson keinen Eintritt zahlen müssen. Z.B. in Tierparks, Messen, selbst für Gondelfahrten. Wie Albert schon schreibt, liegt dies im Ermessen der Veranstalter.
    Ich wünsche Dir viel Glück.
    Chipsy:)
     
  14. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Hallo, chipys1,

    etwas eigentlich Unwichtiges so am Rande (schmunzel, schmunzel :) ) -danke für die "Taufe" (Zitat):

    "Wie Albert schon schreibt..."

    Ich muss das mal eben aufklären, bin schon per PN danach gefragt worden.. Meine Namensabkürzung "Alb" kommt nicht von "Albert" (was nahe läge!), sondern von dem alten niederländisch-deutschen Vornamen "Albinus", abgekürzt "Albin" und wird gelegentlich auch in den USA gebraucht, dort als Kurzform "Alb" (sprich "elp").

    Meine exotischen Vornamen aus dem Taufregister sind:
    "Albinus-Adrian-Martinus" - alles alte Familientradition :cool: , heute heißt man viel einfacher und einprägsamer "Sven", "Frank" oder "Tom" usw. :)
     
  15. Chipsy1

    Chipsy1 Neues Mitglied

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    Hallo "Albinus-Adrian-Martinus",

    sorry, dass ich so oberflächlich war und Deinen Namen nicht richtig gelesen und daraufhin auch falsch geschrieben habe:o . Passiert mir nie mehr, versprochen.
    Gruß Chipsy:)
     
  16. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Hi, Chipsy1,
    absolut kein Problem :) , woher solltest Du es auch wissen. Dafür hast Du jetzt meinen vollständigen Namen aber äußerst präzise :cool: angegeben.

    Liebe Grüße!
    A-A-M,
    der sich kurz "Alb" nennt!

    Könnte mich vielleicht auch "Albertinus" nennen....:confused:
     
  17. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    in einer etwas älteren

    rheumaliga-mobil-zeitschrift folgendes gelesen:

    die alte Erläuterung" notwendigkeit ständiger begleitung " führte in der vergangenheit öfters zu problemen, das man z.b. auch in schwimmbädern etc. nicht ohne begleitung eingelassen wurde.

    das schwerbehindertenrecht wurde nun geändert(§ 146 Abs. 2 SGB IX)

    "das merkzeichen B bedeutet nur, das schwerwiegend behinderte menschen zur mitnahme einer begleitperson berechtigt sind."

    somit dürfte es keine probleme mehr mit der auslegung geben.

    alles gute

    liebi
     
  18. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

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    Hi liebelein,

    darf ich dich mal fragen, warum seit Tagen uralte Threads wieder nach oben holst?

    Ich mein, der jetzt hier ist 3 Jahre alt. Die anderen in den letzten Tagen waren teilweise aus 2004. So ganz verstehe ich das nicht.

    Nicht böse sein, vielleicht gibt es ja einen Grund.
     
  19. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    NRW bei Dortmund
    ...

    hallo maus634,

    1. )es gibt ja themen, die man mal irgendwann gelesen hat (oder auch diskussionen) und wo man, wie ich, plötzlich was neues dazu gelesen hat, dann kann es oft passieren, das alte beiträge plötzlich wieder nach oben kommen.

    2. )das man, bevor man ein neues thema einstellt, erstmal die suchfunktion benutzt, um dann vorhandene beiträge zu ergänzen, statt immer wieder neue beiträge einzustellen.
    was auch der übersichtlichkeit dient und irgendwann hoffentlich dazu führt, das man bei einem suchbegriff nicht immer 5-12 seiten angezeigt bekommt.

    da ich schon eine "oldie-userin" bin, weiss ich von vielen alten beiträgen, wo, wenn ich was neues sehe, diese ergänze.


    manch einer hat schon oft die ein oder andere frage dadurch beantwortet bekommen und man merkt...ein forum lebt nicht nur von neuen sondern eben auch von alten beiträgen...und das diese auch gepflegt werden ;)!

    so, hoffe nun, das ich deine frage zur vollsten zufriedenheit beantwortet habe.


    herzliche grüße

    liebi

    p.s. zudem hab ich eine betroffene person im haushalt,sodass mich das thema auch damals mit beschäftigt hat.
    persönlich finde ich es nicht besorgniserregend :), wenn alte beiträge wieder mal ans tageslicht kommen :D....(ich muss mich nur dran gewöhnen, das ich bei beiträgen erstmal nach dem einstelldatum schaue...denn da bin ich oft schon auf die nase gefallen..*ggg*)
     
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