Hallo, bin neu hier und suche Hilfe für eine Rheuma-Betroffene. Sie ist 56 Jahre alt und seit ca. 5 Jahren arbeitslos (zwischendurch versuchte sie es auch mit einer Ich-AG). Sie erhält keinerlei soziale Hilfe vom Staat, da der Ehepartner Vollverdiener ist. Krankenversichert ist sie ebenfalls beim Ehepartner. Sie wird natürlich Schwierigkeiten haben wegen ihres Alters, außer Mini-Jobs, eine normale Arbeitsstelle zu finden. Der Hauptgrund allerdings wäre aber, dass sie wegen ihres Rheuma-Leidens kaum eine normale Arbeitsstelle behalten könnte. Sie ist jedoch der Meinung, dass sie keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, da sie ja in den letzten 5 Jahren keine Pflichtbeiträge gezahlt habe....??? Wer weiß hier Rat? Ist der Zug für die Erwerbsminderungsrente für sie tatsächlich abgefahren? Kann Sie eine Reha beantragen? Ich wäre SEHR dankbar für Antworten (auch per Email) Gruß Rheumaelli
hallo, ich denke, das ist richtig......5 jahresfrist. colana hat hier lesenswertes zusammengetragen, vielleicht möchtest du mal reinschauen. alles gute, marie
Rente Hi, das Gesetz sagt klar aus: Wer einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt, muss vor Antragstellung MINDESTENS irgendwann mal 60 beitragspflichtige Monate Arbeit und damit Sozialabgaben eingezahlt haben. Rentenansprüche für das Alter hat man dagegen nur dann, wenn man die Mindestbeitragspflicht von 15 Jahren erfüllt hat. Einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung kann jeder Kranke sofort und uneingeschränkt über seine Krankenkasse, dem dortigen Vertreter der BfA oder LVA, holen und ausfüllen und absenden. Der Versicherungsträger wird dann alle ärztlichen Unterlagen (oder auch nicht) anfordern und zuerst erhält man eine sog. Rentenberechtigungsausrechnung (Anwartschaften etc.). Man kann auch auf den Beratungsstellen der BfA/LVA sich die Rente ausrechnen lassen - wie man möchte. AUF JEDEN FALL HAT DIE DAME SOFORT ANSPRUCH AUF DEN ANTRAG FÜR RENTE AUF ERWERBSMINDERUNG. Höhe und Recht stehen beim Versicherungsträger. MfG Pumpkin
hi, ich denk, hier kannst du alles nachlesen: http://www.rententips.de/rententips/grv/em/index.php gruss marie
Kann leider nicht viel schreiben, deshalb hier Auszüge des einschlägigen § 43 SGB VI: Versicherte haben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen telweiser Erwerbsminderung, wenn sie 1. teilweise erwerbsgemindert sind, 2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Die allgemeine Wartezeit ist erfüllt, wenn man fünf Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt hat. Alles weitere muss wie schon geschrieben direkt mit der Rentenversicherung geklärt werden. Aber so wie es aussieht, besteht wahrscheinlich kein Anspruch.
hallo, hier findest du einen expertenchat und forum. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de unter beratung. im forum werden innerhalb von 24 std die fragen von experten des deutschen rentenversicherungsbund beantwortet. es gibt auch die möglichkeit sich über diese hp die telefonnr. eines versichertenberater zu holen und bei diesen eine kostenlose beratung und gegebenfalls dort die formulare gemeinsam auszufüllen. ich habe mir das formular zuhause runtergeladen und ausgefüllt und der versichertenberater hat es nur drüber geschaut und es an die bfa weiter geleitet.... vor antrag der eu-rente muß ein konotinformation vorliegen.....diese kann auf der hp anhand der versichertennr. angefordert werden. zeitgleich mit dem rentenantrag eine reha zubeantrage kann evtl. zeitsparen....da reha vor rente geht...d.h. das so gut wie jeder vor dem rentenantrag ohne verbesserung auf reha gewesen sein sollte....es gibt aber auch ausnahmen.... ich habe geschaut, das ich vor dem rentenantrag auf reha war.....habe auch auf grund des alters zuerst eine umschulung und während diesem langem prozesses mir eine verschlechterung eingefangen und somit den eu-rentenantrag gestellt...so kam auf einmal bewegung in meine vorgänge lg bine