Gleichstellung Arbeitsamt

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von level42, 26. September 2006.

  1. level42

    level42 Neues Mitglied

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    Hallo Leute,

    aufgrund meiner cP und meiner Hörschädigung, habe ich ein GdB von 40% erhalten (10% Einzel-GdB wegen meiner Psyche wurden nicht berücksichtig). Der Antrag beim Versorgungsamt auf Verschlimmerung wegen dem Verlust eines Augenlichtes läuft noch.

    Da momentan bei mir in der Firma aufgrund von Konzernvorgaben viel rationalisiert wird und auch Standortveränderungen vorgenommen werden (Die Buchhaltung wurde nach Süddeutschland verlegt und die Leute wurden gekündigt) sieht es auch in der EDV-Abt. wo ich Arbeite, so aus, dass es uns (mich) treffen kann/wird. Daher habe ich beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung gestellt.

    Zum einen wollen die eine Begründung haben, weshalb die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten Menschen erforderlich ist. Zum anderen eine Bescheinigung der Krankenkasse mit den Fehlzeiten der letzten 2 Jahre. Letzteres ist kein Problem. Aber mit der Begründung tue ich mich etwas schwer. Hatte bereits im Forum geschaut, aber nichts entsprechendes gefunden.

    Für Eure Hilfe und Unterstützung wäre ich sehr dankbar.

    Ausserdem beschleicht mich das Gefühl, dass nachdem ich den Antrag gestellt habe und mein Arbeitgeber vom Arbeitsamt angeschrieben wurde, dass man anfängt Gründe zu suchen um mich loszuwerden.

    Vielen Dank im voraus
    level42
     
  2. laface

    laface Mitglied

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    hi level42,

    dein gefühl wird dich sicher nicht trügen. ich habe diese erfahrung im letzten jahr machen müssen und wurde opfer einer massenentlassung trotz schwerbehinderung. so etwas nennt sich dann "betriebsbedingte kündigung". ich berichtete bereits ausgiebig darüber.

    ich kann dir nur den tipp geben, dich umgehend mit einem sozialverband (sovd oder vdk) in verbindung zu setzen. die kennen sich aus und schütteln dir im nu eine begründung aus dem ärmel. die können dann auch gleich deinen neuesten bescheid prüfen und raten dir dann bestimmt einen widerspruch einzulegen. ohne geht es heute gar nicht mehr.

    viel glück.

    laface
     
  3. level42

    level42 Neues Mitglied

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    Ostfriesland
    Gleichstellung

    Hallo laface,

    danke für Deine Antwort.

    Ja, ich denke ich werde um diese Geschichte mit dem widerspruch nicht herumkommen.

    Gruß
    level42
     
  4. torsten69

    torsten69 Mitglied

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    hallo level42

    habe selbst cp mit GdB 30%
    und bin seit kurzen einen schwerbehinterten menschen gleichgestellt
    antrag gestellt und ohne probleme
    allerdings ohne irgendwelchen nachweise wegen fehlzeiten ?
    hatte auch keine
    habe beim antrag thema stellenabbau aufgeführt und das ich teilweise hilfe bei der arbeit in anspruch nehmen muß
    es gab keine rückfrage

    hoffe konnte dir weiterhelfen

    lg torsten
     
  5. level42

    level42 Neues Mitglied

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    mal hochschieb
     
  6. flitzi

    flitzi Neues Mitglied

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    Hallo Level,
    mit Gleichstellung kenn ich mich nicht aus, aber wegen deiner Behinderungen solltest du dran bleiben. Du hast hoffentlich beigefügt, welche Verschlimmerungen eingetreten sind!?!?
    Wie ich lese gab es nach der Erstfeststellung den Verlust eines Augenlichts? Warst du Autofahrer? Ich denke mal, dass du nun nicht mehr fahren kannst. Und wie ist das bei der Arbeit? Welche Einschränkungen hast du da? Bist du noch in Vollzeit berunfstätig? Wie sieht es im Privatleben aus? Welche Einschränkungen hast du da seit der Erstfeststellungen?
    Du weisst aber sicher auch, dass das mit den Prozenten eine Sache für sich ist. Denn es zählt ja der höhere Wert, wird also nicht alles summiert!
    Warst du denn auch aufgrund deiner Erkrankungen oft arbeitsunfähig?
    Das alles sind auch Kriterien, die eine Rolle spielen.
    Schönen Tag noch
     
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