Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung für derzeit 2.654 Arzneimittel [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]..derzeit stehen Ihnen 2.654 Präparate zur Verfügung, für die Sie keine gesetzliche Zuzahlung (10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro maximal 10 Euro) leisten müssen. Möglich wurde das durch das seit Mai geltende Arzneimittelversorgung-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Es sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. Juli von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können. [/FONT] wird jeweils zum 1. und 15 eines monats aktualisiert! http://www.gkv.info/gkv/index.php?id=445 neu - nachtrag: Ab 1. November weitere zuzahlungsfreie Medikamente möglich Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit der Festlegung von weiteren 130 Wirkstoffen die Grundlage dafür geschaffen, dass ab 1. November weitere Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreit werden können. Dabei handelt es sich um Medikamente, die bei großen Volkskrankheiten eingesetzt werden, wie Blutdrucksenker, bestimmte Magenmittel aber z.B. auch Schmerzmittel und Asthmamittel. Liste aller zuzahlungsbefreiter Arzneimittel mit Suchfunktion Hier können Sie die Liste nach eigenen Suchkriterien sortieren (Quelle: Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, Stand: 15. Oktober 2006). (XLS, 552 KB) gruss marie
joar, hab mich letzte woche montag schon gefreut, als ich mein medi trilidin nicht bezahlen musste . liebe grüsse, und ein schönes sonniges wochenende ohne aua suse
Ja, aber nur, wenn man in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Ich hatte mich auch gefreut, dass ich für Pleon nichts mehr zuzahlen muß - denkste. Ich bin bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten versichert und die haben mir geschrieben: *Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung hat die KVB Satzungs- und Tarifautonomie* Super, aber als es darum ging, die Praxisgebühr und die Medikamentenzuzahlung einzuführen, haben sie ihre Tarifautonomie vergessen. Gruß - bea