GdB..

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Biggi, 19. September 2002.

  1. Biggi

    Biggi Guest

    Hallöchen!

    ich schon wieder....
    Heute habe ich meinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.
    Ich habe bis 30.09 70% und ab dem 1.10 40 %.
    Nun wollte ich mal fragen was man denn da für Vergünstigungen hat und was alles damit zusammen hängt. Ich habe ja noch meinen Arbeitsplatz (obwohl ich den nicht mehr ausüben kann) und trotzdem habe ich Kündigungsschutz oder?
    Dann müßte mein Arbeitgeber ob er will oder nicht meine Arbeitszeit auf bis unter 6 Std. abändern......richtig?
    Könnte ich ihn jetzt nicht die Pistole auf die Brust legen?
    Ihr wißt schon wie ich das meine. Er hat mich fast ein ganzes Jahr gemobbt, jetzt könnte ich doch den Spieß mal umdrehen.
    Ich hab da auch was von der Erlassung der Rundfunkgebühren gehört. Könnt mich gerne mal aufklären denn ich habe echt null Ahnung.

    Herzliche Grüße an euch alle!!

    Biggi
     
  2. Pedi

    Pedi Guest

    Hallöle Biggi
    Die Staffelung deiner Prozente erstaunt mich ein wenig
    Bis 30. 09. 70%
    ab 01. 10. nur noch 40% ?????????????????

    Ich hab 60% für die nächsten 15 Jahre.
    ab 50 %= 5 tage mehr Urlaub *froi*
    In der Steuererklärung hat das auch positive Auswirkungen.Kann ich nur nicht weiter erklären,denn das macht meine Steuerberaterin für mich.
    Von den Rundfunkgebühren wird man nur befreit, wenn man schwerhörig oder taub oder so ist.Man braucht einen zusatz im Ausweis.
    Ob du mit 40% überhaupt irgendwelche Vorteile hast ?? Ich weiss es nicht genau.
    Ach ja und natürlich der Kündigungsschutz
    Ich weiss nur nix genaues....
    *schäm*
    Pedi
     
  3. Biggi

    Biggi Guest

    Re: GdB..an Pedi

    Hallölle Pedi!

    Wollte dir nur kurz mal meine Prozente erklären.
    40 sind für meine Gelenke also für die cp. Diese bekomme ich erstmal bis 2006. Die anderen 30 sind für den Krebs an dem 1997
    erkrankt bin. Und zum 30.09.02 sind es 5 Jahre her. Und es heißt doch immer , wenn man 5 Jahre Krebsfrei bleibt, dann hat man es wohl überstanden. Also habe ich bis 30.09 70 %. Ich denke mal das ich etwas an den Steuern spare und natürlich den Kündigungsschutz habe.
    So das war es........

    Danke dir für deine Antwort!

    Tschau Biggi
     
  4. Ulla

    Ulla Guest

    Re: GdB..an Pedi

    Hallo Biggi,
    meines Wissens hat man erst richtige Vorzüge ab 50%, ab 30 % kann man beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen.
    wie damit in der Regel verfahren wird habe ich keine Ahnung.
    Aber das Versorgungsamt stellt einen Ausweis erst ab 50% aus.
    Gruß
    Ulla
     
  5. Uschi

    Uschi Guest

    Re: GdB..an Pedi

    Hi, Biggi!

    Kündigungsschutz hast du nicht ! Der beginnt erst bei 80% und dagegen kann sich der Betrieb noch wehren, sobald du die Kopie des Ausweises vorlegst.

    Ich habe 60 % - daher weiss ich das.

    Viel Glück. Uschi
     
  6. anbar10

    anbar10 Guest

    Re: GdB..an Pedi

    tja , ich habe 40% und habe nur bei der Steuer und beim Kündigungsschutz eine Gleichstellung wie 50% wenn ich gekündigt bekäme. mehr weiß ich auch nicht, ist echt eine blöde Situation , wieso wirst du zurück gestuft.?
    Das ist echt ein Dillema , man hat schmerzen und viele viele Probleme und wird echt schlecht behandelt.
    drücke dir ganz fest die Daumen , das alles gut für dich läuft.
    Anke,
     
  7. Jürgen

    Jürgen Guest

    @Uschi

    Hi Uschi,

    der Kündigungsschutz beginnt auf jeden Fall bei 50% GdB. Zwischen 30%-50% kann man eine Gleichstellung beantragen (weiß leider nicht bei wem) und einen ähnlichen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen.

    Schöne Grüße
    Jürgen
     
  8. Gabi

    Gabi Guest

    Re: @Uschi

    Hallo Uschi,
    der KÜndigungsschutz und andere Vergünstigungen, wie z.B.Sonderurlaub beginnen erst abeinem GdB von 50. Ansonsten
    ( ab einem GdB von 30 ) hat man die Möglichkeit einen Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt zu stellen.Ist aber eher schwer durchzukriegen.
    Du solltest Dich in jedem Fall bei Deiner zuständigen Stadtverwaltung erkundigen, ob es bei Euch eine " Fürsorgestelle"
    gibt ( ist leider in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt).Die sind zuständig für die Beratung berufstätiger Schwerbehinderter und überwachen auch den Kündigungsschutz.
    Dort kann man Dich detailliert informieren.
    Ich würde Dir auch raten gegen den Bescheid des Versorgungsamtes
    Widerspruch einzulegen, weil Dir erst ein GdB von Mindestens 50 richtig nützt.Mit 40 hast Du nur einen kleinen Freibetrag beim Finanzamt.
    Gabi
     
  9. Klaus

    Klaus Guest

    Re: @Uschi

    Hallo Uschi...
    Geh zum VDK in Deinem Ort (www.vdk.de)und lege mit dem VDK einen Widerspruch ein. Rundfunkgebührenbefreiung gibt es erst wenn man nur noch im Bett liegen muss, außerdem muss man ständig auf Hilfe angewiesen sein! Einen Ausweis bekommst Du ab 50 %, der erweiterte Kündigungsschutz gilt ab 50%, 5 Tage mehr Urlaub beim Arbeitgeber, einen Freibetrag bei der Steuer. Gehe einmal auf die Internetseite "www.uwendler.de/ahp/, dort findest Du eine Tabelle für die Einstufeungen des GDB usw. auch ist dort ein Forum, Du kannst Fragen stellen die man Dir beantworten wird! Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!!!

    mfg
    Klaus
     
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