Ni cht zugelassene Behandlung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von kukana, 11. September 2006.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    ÄRZTEZEITUNG11.09.2006 <----klick mich


    Bericht in der Ärztezeitung ***Krankenkassen müssen die Kosten für nicht zugelassene Behandlungen übernehmen, wenn diese von Ärzten empfohlen werden und dem Patienten massive Behinderungen drohen
    Beschluß des Sozialgerichts Frankfurt, Az.: S 21 KR 444/06 ER***

    Ich glaube, das ist ein Aktenzeichen, das wir uns merken sollten.
     
  2. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    ich kam jetzt einen moment ins schleudern und dachte,
    ups, das haben wir doch längst....aber das was ich meinte ist die
    übernahme der kosten von nicht zugelassenen therapien bei lebensbedrohlichen erkrankungen.

    wenn jetzt obiges auch noch übernommen werden muss,
    ist das auf jeden fall ein pluspunkt für uns.

    danke für die info,
    lieben gruss marie
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    DANKE kkuki, ein hoffnungsschimmer für mich!!!
    gruss
    bise
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Ich hoffe du kannst ein bisschen damit weiterkommen, zumindest kannst du jetzt den Hinweis auf das Aktenzeichen geben.

    Gruss Kuki
     
  5. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    super

    Kuki, Du bist ein Schatz!

    Das ist genau der Hinweis der fehlte, um den Widerspruch zu begründen.

    Küsschen
    Kira
     
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