Abstufung der Pflegestufe

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Vadder, 6. September 2006.

  1. Vadder

    Vadder albert

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    Brauche dringend Rat !!!![​IMG]


    Unstrittig mag ja der Pflegeaufwand in meinem Fall sein .

    Aber ist es rechtens alle anderen Unzulänglichkeiten einfach ausser acht zu lassen ?

    Hab ich als Pflegebedürftiger überhaupt keine Rechte ?

    Wer kann mir vielleicht sagen ob es ein Sozialgerichtsurteil gibt, in dem eine Bestandsschutz und eine Planungssicherheit einem abhängigen Pflegebedürftigen zu gestanden wurde .


    Ich habe mittlerweile den zweiten Widerspruch eingelegt.

    Der VDK hat noch mal mit der KK gesprochen und nur über den
    Pflegeaufwand von 120 Minuten !

    Nur von der Pflege kann man ja wohl kaum Leben.

    Alle was darüber hinaus geht ,geht zu Lasten der Angehörigen sowohl zeitmäßig und finanziell !



    Über fachlichen Rat wär ich dankbar !


    freundliche Grüße


    Im Grunde ist alles Schichtkäse
     
    #1 6. September 2006
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2006
  2. Colana

    Colana Musikus

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  3. Vadder

    Vadder albert

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    Hallo Colana


    vielen Dank für Deine Mühe !

    Ich will mich kurz fassen ,[​IMG]

    1997 wurde schon einmal versucht mich von 2 in Pflegestufe 1 abzustufen

    nach Einspruch von mir mit Hilfe meiner H A wurde dem Widerspruch stattgegeben

    Begründung :" es kommt hier die sogenannte : Besitzstands-Regelung : zur Anwendung .

    es wird kein Hinweis einer Zeitbegrenzung aufgeführt

    es wurden auch von Seiten der KK keine Angaben gemacht mit welchem Gesetz diese Regelung aufgehoben wurde


    Ich hoffe Du kannst mit meiner Kurzfassung etwas anfangen


    Herzliche Grüße

    kannst mir gerne wenn Du magst PN oder Mail senden


    Erfahrungen habe ich genug gemacht
    , bin aber juristisch eine Laie
     
    #3 7. September 2006
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2006
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    die pflegeversicherung darf - sollte sogar - überprüfen, ob die einstufung rechtens ist - sowohl nach oben als auch unten.

    liegt keine pflegebedürftigkeit im sinne des gesetzes vor, darf auch kein pflegegeld ausgezahlt werden. dies ist alles ganz genau geregelt und wird auch überprüft.

    unerheblich dabei ist, ob durch die pflegebedürftigkeit ansonsten grössere ausgaben z. b. mehraufwand an hygieneartikel, bettzeug, reinigung usw. anfallen. diese ausgaben übernehmen evt. andere sozialleistungsträger.

    wo liegt also dein problem.

    gruss
    bise
     
  5. Vadder

    Vadder albert

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    Hallo Bise

    zunächst etwas allgemeines

    seit 31 J c. p und seit 1985 gestalte ich mein Leben mit Hilfe
    eines Rollstuhl's

    wenn man mit 40 J. aus dem Arbeitsleben ausscheidet fällt es finanziell
    schon schwer ?

    andererseits würde ich auf den Ärger liebend gern verzichten

    also muß ich um jeden Euro kämpfen!

    und wenn ich mich ungerecht behandelt fühle erst recht !

    so wie Du schreibst , glaub ich nicht ; dass Du alles schluckst was man Dir vorsetzt ?

    ausserdem finde ich es nicht gut wie man mit hilfsbedürftigen umgeht !

    ich denke nicht nur ich ( auch viele andere Betroffene sollten sich wehren -wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen und Rechte anmahnen oder einfordern )

    es sind darüber hinaus noch andere Probleme mit der KK

    mein Problem ist, ich wehre mich !!


    herzlichen Gruß
     
  6. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo Vadder,

    ich finde es gut das du dich wehrst !!!

    ich habe mir vorgenommen es diesesmal auch nicht mehr einfach zu schlucken, weder wenn sie mir wieder das aG ablehnen noch wenn mir wieder 5 min. bei der körperpflege fehlen sollten für die pflegestufe I
    da ich ja noch "jung" bin muss ich das ja eigentlich alles noch selbst können..............allerdings hatte ich letztes jahr mit noch 40j meinen ersten und jetzt mit 42j meinen 2 schlaganfall, rheuma seit meinem 8 lebensjahr und seit meinem 10 lebensj. herzprobleme und mit 37jahren wurde ich in rente geschickt, ab aufs abstellgleis........und seit letztem jahr rente auf dauer, ich weiß das nicht viel über bleibt und ohne meinen mann könnte ich mich davon nicht ernähren, kleiden geschweige eine wohnung davon bezahlen.

    ich hatte am 1.8.06 als vor 5 wochen den 2 schlaganfall der mich ganz schön belastet, das laufen und sprechen fuktioniert noch nicht wieder, also das sprechen schon besser aber das laufen nicht, das greifen mit der li. hand geht bedingt heben geht nicht un d und und außerdem fängt mein cP bzw. PSA auch nun wieder an sich verstärkt zu melden, bei einer untersuchung im kh wurde mein Defi gelockert so das ich nun noch schmerzen habe und bis wieder eine narkose gemacht werden kann um ihn wieder fest zu machen dauert noch ein paar monate
    und ich habe mir geschworen : ICH LASSE ES NICHT MEHR MIT MIR MACHEN!!!
    ich kämpfe um mein recht, ich hoffe das ich wenn es dazu kommt auch die kraft und nerven dafür habe.

    nachdem was du schreibst hat sich dein zustand nicht verbessert um das man dich jetzt in die pflege.I zurückstufen müsste, hast du die möglichkeit wieder deine ärzte einzuspannen, dir zu helfen???
    ich drücke dir die daumen das du zu deinem recht kommst und das ohne gorße besser noch OHNE probleme

    lieben gruß
    elke
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    klar sollst du dich wehren, da musst du mich gründlich missverstanden haben, wenn du mein posting anders interpretieren solltest.
    m.e. kann eine herabstufung nur erfolgen, sobald betroffener weniger pflege braucht auf dauer - sei es, dass die krankheit auskuriert ist und somit die behinderung entfällt und damit die pflegebedürftigkeit, sei es dass die behinderung und körperliche einschränkung durch glück, op o.ä. wegfällt (z.b. ein blinder kann durch gelungene op wieder sehen, .... manchmal soll es ja derartige wunder geben - darauf hoffen wir alle).
    leider sind dies einzelfälle, wer cp hat und im rollstuhl sitzt, dem wird es wahrscheinlich immer schlechter gehen. die körperlichen einschränkungen werden zunehmen und damit der pflegeaufwand grösser werden.

    also, weshalb will man dich nun zurückstufen?

    gruss
    bise
     
  8. Vadder

    Vadder albert

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    Hallo bise

    bei dem letzten MDK Besuch ist laut Protokoll die Pflegefachkraft zu der Erkenntnis gekommen ,dass mein Gesundheitszustand sich verbessert hat ?!

    laut Protokoll werden mir 47 min für Pflegeaufwand
    und 60 min für Haushaltstätigkeiten zugestanden

    bei dem vorletzten Protokoll waren es für Pflegeaufwand noch weniger als 47 min ,und mir wurde aber eine Besitzsstands-Regelung zugestanden ,und somit wurde meinem Widerspruch statt gegeben.

    und mit zunehmenden Alter wird man gesünder?

    es sind ausserdem zuviel Punkte in dem Protokoll die widersprüchlich sind

    einerseits nimmt der MDK alles auf an Mißständen und anderseits versucht
    die KK sich zu drücken

    ist ja klar, die Arbeiten ja mittlerweile immer mehr nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten


    gruß
    Vadder
     
  9. Colana

    Colana Musikus

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    Hi Vadder,

    ich habe hier mal was zusammen gesucht:

    Pflegestufen - gesetzlich

    Man unterscheidet drei Pflegestufen:

    Pflegestufe 1 (erheblich Pflegebedürftige)
    Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

    Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftige)
    Der zeitliche Aufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.

    Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftige)
    Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.

    was zur Pflege gehört - gesetzlich

    Die Pflege muß entweder als Unterstützung, teilweiser oder vollständiger Übernahme der Verrichtungen oder aber als Beaufsichtigung oder Anleitung zur Durchführung folgender Tätigkeiten dienen:

    im Bereich der Körperpflege:
    das Waschen / Duschen /Baden
    Zahnpflege
    Kämmen
    Rasieren
    die Darm- oder Blasenentleerung
    im Bereich der Ernährung:
    das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
    die Aufnahme der Nahrung
    im Bereich der Mobilität:
    Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
    An- und Auskleiden
    Stehen / Gehen
    Treppensteigen
    Verlassen der Wohnung und Wiederaufsuchen der Wohnung
    im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
    Einkaufen
    Kochen
    Reinigen der Wohnung
    Spülen
    Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
    Heizen


    Bitte führe auch ein Pflege-Tagebuch mit allen Minuten usw.
    Das wurde im Internet mehrfach erwähnt....

    Schau mal hier:

    http://www.stiftung-schlaganfall.de/forum/messages/22/22.html

    http://www.advocat24.de/ger/anwaelte/archiv0423.php

    Gute Nacht
    Colana
     
  10. bise

    bise Neues Mitglied

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    zitat ende

    es kommt nicht darauf an, was dir zugestanden wird. vielmehr ist entscheidend, was du persönlich brauchst an pflegeumfang.

    du sitzt im rolli, hast cp seit jahrzehnten?

    hast du "nur" die unteren gliedmassen zerstört?
    hast du evtl. einen perfekten umbau, d.h. alles techn. equipment zur verfügung?

    dir schreibt eine betroffene, die so diese obigen aussagen nicht unkommentiert stehen lassen kann.
    doch bevor ich schäume, muss ich wissen, was sache ist.
    nix für ungut.
    gruss
    bise
     
  11. Vadder

    Vadder albert

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    Hallo Colana [​IMG]

    vielen Dank nochmal für Deine Mühe,

    und für mich ist immer noch die rechtliche Seite interessant

    Du hast ja z, B . bei Advokat ein Urteil zu einer Klage gefunden

    der Fall liegt zwar anders ,es zeigt aber , dass wir auch Rechte haben

    es gibt u.a. Konkretisierungen zu §§ .........


    zu gegebener Zeit, melde ich mich , ob meine Vermutung richtig oder falsch ist


    ein gute Zeit wünscht Dir Vadder
     
  12. Vadder

    Vadder albert

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    Hallo bise


    bei mir sind auch die oberen Gliedmassen zerstört oder eingeschränkt

    was die Räumlichkeiten betrifft ist noch einiges im argen

    z.B . zu schmale Tür Bad ,und noch mit kleiner Stufe
    Rampe


    eine Bitte schäume nicht

    es grüßt Dich Vadder
     
  13. bise

    bise Neues Mitglied

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    doch, ich bin immr noch entsetzt. im rolli, zerstörte obere gelenke. wie sollst du das bei knapp einer stunde hilfe alles bewerkstelligen? das geht doch überhaupt nicht.

    wer holt dich morgens aus dem bett, wenn du dich nicht aufstützen kannst?
    gewaschen, angezogen - da brauchst du unterstützung und das dauert, wenn die schultergelenke und die ellbogen hin sind. das geht nicht rucki zucki, das muss sehr vorsichtig gemacht werden.
    allein die ausscheidungen. wg. medis muss man viel trinken, folglich auch häufiger zur toilette gehen; die hose runter- und raufzuziehen, fällt bei den kaputten gelenken schwer bzw. ist unmöglich. also vorlagen, doch diese müssen gewechselt werden. damit die haut sich nicht entzündet, sollte zumindest jeden 2. tag geduscht und danach gründlich eingecremt werden. das dauert, hast du das nie aufgeführt? mit kraftlosen händen kannst du wohl kaum die urinflasche halten bzw. anschliessend entleeren. wie oft ist sie dir schon aus den händen geglitten? dann muss klo- oder haushaltspapier rübergezogen werden, denn bücken kannst du dich nicht mehr. natürlich müssen küche und bad jeden tag nass gewischt werden. andernfalls meutern die nachbarn. es riecht schnell. was mag dir schon alles in der küche aus der hand geglitten sein!
    bei uns gibt es essen auf rädern. wird morgens gegen 9.00 warm vor die haustür gestellt. ich kann das schwere tablett nicht hochheben, die deckel nicht lüften. also diese versorgung ist für mich sinnlos. mir muss jeden tag etwas warm gemacht werden, die mikrowelle kann ich schon lange nicht mehr öffnen, türen, fenster auch nicht, ebenso kann ich kein heizungsventil mehr drehen. überall wird fremde hilfe benötigt. mach das denen mal klar. wende dich an deinen hausarzt. im sommer versuche ich, mich alleine anzuziehen, weite klamotten; irgendwie wurschtele ich mich darein und daraus. doch so kann ich nie aus dem hause gehen. im winter ist dies natürlich unmöglich. bin schon einige male aus einer doc praxis geworfen, weil ich so "komisch" gekleidet war. da hat mein haus doc aber theater gemacht. seitdem habe ich überall ruhe. natürlich hat der pflegedienst auch schon bemängelt, dass meine wohnung "leicht verwahrlost" sei, nix aufgeräumt - da gab es aber ärger. kann keine/r nachvollziehen, dass alles irgendwie grapschbereit liegen muss kann doch nix mehr wegräumen und was auf dem bode liegt, bleibt dort liegen - bis hilfe es hochräumt. mir fehlt die kraftund die beweglichkeit.
    meine kleidung ist sauber - doch nur begrenzt gepflegt. knöpfe werden nur an den notwedigsten stellen angenäht. jedes annähen kostet schliesslich geld. durch das kleckern usw. läuft jeden 2. tag die waschmachine.
    die haut schwitzt auch die hammermedis aus, deshalb fällt häufiger wäschewechselan. die maschine muss eingeräumt und ausgeräumt werden. das kann ich nicht mehr. die wäsche muss aufgehangen werden. für mich unmöglich. später abgehangen, glattgestrichen und zusammengefaltet. ich kann es nicht erledigen.
    da viele medikamente nicht mehr von der kasse bezahlt werden, kaufe ich sie im internet. das paket der apotheke kann ich nicht öffnen. die medis natürlich auch nicht. muss alles von fremder hilfe erledigt werden. auch das sind hilfeleistungen in der pflege. früher hat das für mich die hiesige apotheke erledigt. doch ich muss sparen, da entfällt dieser service.
    ich müsste wg. der haut dringendst mal ein ölbad nehmen. geht nicht daheim, kann nur im kh geschehen. dort ist die wanne von allen seiten zugänglich und 2 hilfspersonen können mich unterstützen.
    vadder mach den mund auf, demonstriere den typen, wie du den alltag bewältigst.
    knapp 2 stunden für alles pro tag, das geht doch nicht.

    lass sie kommen, wenn die katastrophe da ist. zeig ihnen, was in diesen 100 minuten nur möglich ist. pflegedienste sind teuer. bei uns rechnen sie im 5 minuten takt ab. alles kostet zeit, da bin ich immer froh, wenn bekannte, freunde, nachbarn mal einspringen und aushelfen. doch auch diese müssen entlohnt werden. im anfang hilft jeder gern, doch das engagement erlahmt auf dauer gesehen, da sollte dann auch belohnung udgl. erfolgen. (ich geb alles ab, was ich nicht gebrauchen kann oder was andere erfreut).
    ich hoffe du wehrst dich.
    besitzstandswahrung hin oder her, du hast einen bedeutend höheren pflegeaufwand. wenn die typen meinen, du könntest mehr, schlag ihnen vor, sich ellbogen und schultern mal ruhigstellen zu lassen, dann sollten sie versuchen, etwas zu erledigen. das geht nämlich nicht.
    bin immer noch wütend,
    bevor hier jemand denkt, ich sei "versumpft", ich habe alles organisiert und zur zeit noch fest unter kontrolle. das stresst, ich bin jetzt von beruf rheumatikerin. meine krankheit vergessen, kann ich mir nicht mehr leisten. andernfalls würde ich verhungern, verdürsten oder sogar verelenden.
    liebe/r leser, wenn du diese gravierenden probleme nicht hast, sei froh drum. dann geht es dir noch gut.
    gruss
    bise
     
  14. Elke

    Elke wünscht allen

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    hallo vadder,

    mich würde mal interessieren wie bei dir der stand der dinge ist??

    hast du deinen widerspruch durchbekommen??

    bei mir war letzte woche das erste mal ein Arzt zur begutachtung, sonst kam eine frau vom pflegedienst, klar er war sehr höflich und fand meine situation in meinem alte sehr schlecht und möchte der kasse gegenüber auch versuchen mir nochmals eine reha durchzu bekommen (hatte letztes jahr erst eine reha nach dem schlaganfall, die mir aber nix gebracht hat), er möchte das ich in eine ganz bestimmtes haus komme, wo mehr fälle sind wie ich also schlaganfälle in meinem alter, er meinte das meine lebensqualität ja gegen null ginge und ganz zum schluß fragte er mich ob ich noch einen wunsch oder idee hätte was ich an hilfsmitteln noch gebrauchen kann die mir mein leben erleichtern, dann würde er mir die sofort aufschreiben.

    ich bedankte mich, da mir nix mehr einfiel, er hat selbst noch das eine oder andere von sich aus aufgeschrieben.

    ob es allerdings nun zur pflegestufe kommt weiß ich nicht, und ehrlich gesagt habe ich schon einmal einen gutachter erlebt der mir erzählte wie schlimm es doch ist was ich habe und als die rente damals abgelehnt wurde stand in seinem gutachten drin: Ja sie ist krank aber sie kann trotzdem 6-8 std. arbeiten!!

    also werde ich erstmal abwarten was dabei rum kommt!!

    kann man die pflegestufe eigentlich auch von der teilnahme an einer reha festmachen??

    lieben gruß
    elke
     
  15. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Entsetzlich!

    Hallo, Vadder,

    ich lese das hier alles mit großem Entsetzen und bekomme langsam auch Wut (...Schaum!) auf diese Banausen des Medizinischen Dienstes.
    Habe selbst massig Erfahrung mit diesen Institutionen. Klar ist, wer nicht pflegebedürftig ist, soll auch nichts bekommen, O.K.

    Aber: Wer wie Du im Rollstuhl sitzt und RA hat, kann im Normalfall gar nicht Stufe I haben, sondern wird (wenn man alles auflistet) auf wenigstens 23 Pflegestunden wöchentlich kommen und in II kommen müssen.

    Juristisch ist es zunächst einmal so:

    Du hast Anspruch auf Akteneinsicht (sprich: eine Kopie des Gutachtens) und kannst Widerspruch einlegen.

    Diesen solltest Du am besten mit Deinem Arzt durchsprechen und selbst eine genaue Liste fertigen, die aufzeigt, was Du an Pflege usw. tatsächlich brauchst. Dazu sind die Angaben hier von Colana und den anderen nützlich.

    Und dann noch was: Ich selbst habe nichts gegen Pflegefachkräfte (die Dich gutachtlich beurteilt haben), gar nichts, aber:
    Als medizinische Gutachter lehne ich sie ab (obwohl sie dazu befugt sind) und habe mir selbst seinerzeit ausdrücklich nur einen Arzt auserbeten.

    Wäre in Deinem Fall evtl. auch zu prüfen (ohne dass ich die bei Dir begutachtende Pflegefachkraft damit herabsetzen möchte - ich kenne sie nicht).

    Gerichts-Urteile helfen hier in der Regel als Vergleich oder gar Anspruchsgrundlage wenig, weil sie zu stark (wie der Jurist sagt) "einzelfallbezogen" sind.

    Du musst selbst konkret belegen, was und warum Du welche Hilfeleistung brauchst. Und beim Besuch des Gutachters muss man höllisch aufpassen.

    Beispiel: Der Gutachter lässt seinen Kugelschreiber provozierend fallen und instinktiv bückst Du Dich aus Höflichkeit u. U. danach. FALSCH: Unbweglich sitzen beleiben, sonst heißt es im Gutachten: Patient ist beweglich genug, sich die Schuhe zu schnüren....
    Alles so schon vorgekommen.....

    Ich drück Dir die Daumen!:)
     
  16. Vadder

    Vadder albert

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    hallo Ihr Lieben ,

    zu elkes fragen : ja mein widerspruch läuft noch

    nachdem ich den widerspruch aufrecht erhalten habe kam auf einmal ein antrag von der kk für behindertengerechten umbau und zugang zum badezimmer
    --- das ergebnis ist noch offen ----

    widerspruch wegen abstufung ist noch offen


    was deine frage wegen reha und pflegestufe betrifft kann dir bestimmt
    albstein besser beantworten

    gruß



    hallo albstein ,

    ich habe die abstufung von anfang an unter anderem auch als eine rechtsfrage gesehen

    meine gedanken waren wenn der gesetzgeber ein gesetz erläßt müssen
    doch pflichten sein ( kk / mdk ) und als patienten müssen doch irgendwo
    rechte sein

    laienhaft ausgedrückt

    und zum sozialgesetzbuch mit ihren §§§§ gibt es
    konkretisierungsparagraphen und die habe ich ich im letzten widerspruch
    angegeben



    im grunde ist alles schichtkäse


    herzliche grüße
     
  17. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Wir haben Rechte, die wir auch massiv nutzen sollten!

    Hallo, Vadder Albert,

    die Frage von Elke ist in einem besonderen Thread schon aufgegriffen worden.

    Wir als Schwerbehinderte mit Pflegestufe haben (jedenfalls auf dem Papier) durchaus Rechte:) .

    Das Problem ist nur, dass die meisten Kranken mit sich, ihren Schmerzen und Beeinträchtigungen, ihrem Lebensumfeld und der sonstigen Problembewältigung schon dermaßen "ausgebucht" sind, dass sie sich um die (wichtigen) juristischen Details bei Auseinandersetzungen gar nicht mehr so intensiv kümmern können.

    Der Laie kann auch in der Regel gar nicht die Spitzfindigkeiten der Gesetzestexte so erkennen, dass er seine Vroteile daraus zieht. Insofern sind Gesetzestexte durch die Bank eigentlich nur für Spezialisten verständlich - sie sind im Grunde bürgerfeindlich. Das beginnt bereits mit der Juristensprache, die für viele Menschen ohne Jura-Studium eine "Geheimsprache" ist (und es auch historisch gewachsen sein soll, damit nur Spezialisten sie verstehen - so war es schon im Mittelalter).

    Das nutzen manche (nicht alle!) Gutachter, Krankenkassen und Versorgungsämter schmählich aus. Auch Richter sind da (meist ja selbst kerngesund!) oft wenig einfühlsam (um es gelinde auszudrücken!).

    In jedem Einzelfall kann es deshalb ratsam sein, vor Ort entweder einen Anwalt oder z. B. eine Organisation (z. B. VdK) einzuschalten, um seine Rechte auch wahrnehmen zu können. Oft sind kurze Fristen zu beachten.

    Was das Finanzielle betrifft, so haben Schwerbehinderte mit Grundsicherung oder Sozialhilfe bzw. geringer Rente Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

    Das ist wenig bekannt und sollte aber genutzt werden. Die zuständigen Gerichte müssen darüber Auslunft geben (aber auch die Sozialämter geben Auskunft).

    Es grüßt herzlich!

    A. St.
     
  18. bise

    bise Neues Mitglied

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    vor dem sozialgericht gilt der AMTSERMITTLUNGSGRUNDSATZ!!!!

    das verfahren ist gerichtskostenfrei, kein anwaltszwang; jeder kann sich dort selbst vertreten.

    deshalb kann sich ein betroffener selbst an das gericht wenden und die klage zu protokoll geben. das gericht hilft in der formulierung.
    ich glaube, dass sich dort betroffene selber am besten vertreten können, wenn sie ganz klar ihre jeweilige situation darlegen. gerade auf cp-ler trifft das zu. kein gesunder kann sich vorstellen, welche funktionsbeeinträchtigungen durch zerstörte gelenke vorliegen können. ein cp-ler ist i.d.r. anders betroffen als ein rolli-fahrer, der "nur" die unteren extremitäten betroffen hat. wohlgemerkt, mir liegt absolut fern, mich zu behinderungen im einzelnen zu äussern oder sie gar zu bewerten. doch gemeinhin denkt man bei schwerstbetroffensein an einen behinderten im rolli. folgt allein schon aus dem bild des rolli-fahrers. hat ein rolli-fahrer einigermassen gesunde arme und hände, die er dann auch noch geschickt einsetzen kann, ist er in manchen situationen einem rolli-fahrer, dessen obere extremitäten kaputt sind, "haushoch" überlegen. diesen unterschied kann nur ein betroffener deutlich machen. darauf sollte vor dem sozialgericht hingewiesen werden.
    gruss
    bise
     
  19. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Alles richtig, bise, was das Sozialgericht angeht.

    Aber vieles ist Theorie in der praktischen Auseinandersetzung mit Behörden oder Gerichten, da bleibt der Betroffene, wenn er sich auf den Amtsermittlungsgrundsatz verlässt, auf der Strecke...:D

    Aber es gibt in allen möglichen Verfahren noch andere Gerichtszweige (Verwaltungsgericht z.B. oder auch bei Schadenersatzansprüchen das Amtsgericht usw. - zusätzlich dann Berufungs- und Revisionsverfahren mit Analtszwang etc.).

    Natürlich kann der Betroffene selbst am besten über Beschwerden usw. Auskunft geben - und das sollte er auch in mündlichen Verhandlungen massiv tun.

    Aber: Er muss es verbal (also sprachlich geschickt) und dazu auch noch argumentativ überzeugend "rüberbringen". Das kann nicht jeder Betroffene. Ich habe vor Gericht erlebt, dass Betroffene dermaßen aufgebracht waren und sozusagen vor Wut schäumten, dass sie kein einziges Wort herausbrachten... und dies wurde ihnen dann zum Nachteil angerechnet (unterschwellig natürlich).

    Hier wäre immer eine Vertretung anzuraten.

    Auf den Amtsermittlungsgrundsatz (der übrigens auch im Strafrecht gilt)alleine ist kein Verlass. Man sollte schon möglichst selbst aktiv werden.

    Viel Erfolg!:)
     
  20. bise

    bise Neues Mitglied

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    wenn ein betroffener die fassung verliert, kann auch ein rechtsanwalt nicht helfen.
    doch im allgemeinen gilt, dass vor sozialgerichten der richter sehr bemüht ist, die angelegenheit zu verstehen. die beiden laienrichter interessieren sich auch. da kann man durchaus beruhigt sein.
    doch du hast recht: der betroffene muss sagen, was los ist, wie er sich fühlt, mit welchen belastungen er zu kämpfen hat. gerade einem rheumi kann man nicht ansehen, wo die einschränkungen sind. darauf sollte man immer ganz klar und unmissverständlich hinweisen.
    ein rechtsanwalt, der keine ahnung von rheuma hat, kann auch nicht vortragen, was er nicht weiss.

    gruss
    bise
     
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