Abstufung der Pflegestufe

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Vadder, 6. September 2006.

  1. Albstein

    Albstein Mitglied

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    Hallo, bise,

    gerne respektiere ich natürlich Deine Erfahrungen mit Gerichten usw., aber meine eigenen Erfahrungen und aktuellen Eindrücke aus Gesprächen mit Betroffenen sind grundweg völlig anders.

    Zwar bemühen sich Richter von Amts wegen, den Sachverhalt aufzuklären - und auch die Laienrichter bei Sozialgerichten sind durchaus engagiert, aber:

    Bei Prozessen sitzt am Tisch die Gegenseite - und das sind eben Profis, die auf jedes Argument des Betroffenen teils mit Spitzfindigkeiten und juristischen Tricks reagieren. Und der Richter wird nicht in allen Fällen gleichzeitig noch "Anwalt" des Betroffenen sein.

    Wenn nun der Betroffene sich auf die Richter alleine verlässt, dann ist er im Zweifel "verlassen" - sonst gäbe es nicht (aus Sicht Betroffener!) solch eine Menge Fehlurteile.

    Zitat von Dir: "...ein rechtsanwalt, der keine ahnung von rheuma hat, kann auch nicht vortragen, was er nicht weiss."

    Prinzipiell natürlich richtig, was Du sagst, aber es ist Aufgabe des Betroffenen, seinem Rechtsvertreter diese Einzelheiten in Vorgesprächen (und die finden immer statt) klarzumachen! Ein Rechtsanwalt muss nicht auch selbst RA o. Ä. als Krankheit haben, um einen Betroffenen sachgerecht vertreten zu können. Er muss sich aber mit seinem Mandanten identifizieren können, das ist wichtig.

    Beispiel: Es ist wie bei einem Arzt; er muss auch nicht jede Krankheit selbst gehabt haben, um sie zu verstehen und therapieren zu können. Selbstverständlich ist es ein Vorteil, wenn z. B. ein Anwalt oder Arzt tatsächlich "am eigenen Leib" die Erfahrung gemacht hat, was es bedeutet, körperlich stark beeinträchtigt zu sein.

    Noch viel mehr müsste man dann aber fordern, dass z. B. bei Sozialgerichten nur Richter mitwirken, die selbst "krank" oder behindert sind, damit sie die Probleme der Kläger auch nachvollziehen können. Ist natürlich eine illusorische Überlegung.

    Wenngleich man manchmal schon beim Umgang mit Behörden und Gerichten denkt: "Säße der im Rollstuhl, wüßte er, wie`s mir geht und würde nicht so unwissend gefühllos daherschwätzen!"

    :) Ich denke, wir meinen im Kern das Gleiche: Leute wehrt Euch!

    Beste Grüße!
     
  2. ennos410

    ennos410 Neues Mitglied

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    Respekt,

    für Bises und Albsteins Beiträge, ich bin begeistert und ziehe meinen Hut.
    Meine bisherigen " Erfahrungen" in meiner Rheumilaufbahn sind sehr mit Euren Erfahrungen und Eurem Wissen zu vergleichen, leider.
    Darum auch von mir an alle: Wehrt Euch, wenn Ihr merkt, man nimmt Euch nicht ernst, auch wenn es manchmal total Überwindung kostet. Kämpft um Eure Rechte, lasst Euch nicht abwimmeln. Holt Euch Hilfe, wenn Ihr merkt, Ihr schafft es nicht allein. Freiwillig lässt keiner eine Leistung an Euch herankommen.

    Beste Grüße und allerbeste Kampferfolge,
    zeigt wer Ihr seid und wenns die Zähne sind,

    ennos410
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    uff, ich bitte zu gott, dass niemand mehr so ein grauenhaftes schicksal wie ich durch rheuma erleidet. ich wünsche keinem anwalt, keinem richter, niemanden meinen leidensweg.
    doch klar ist, wir müssen etwas von den schwierigkeiten rüberbringen, mit denen wir im täglichen leben zu tun haben. das kann uns niemand abnehmen. erst wenn ein anderer kapiert hat, was los ist, kann er verstehen. die §§ dazu zu finden, ist dann eine andere sache.
    prinzipiell gilt, dass bei den sozialgerichten weder der richter noch die beisitzer einem böses wollen - sie wollen nur "verstehen". ein rechtsanwalt, der begriffen hat, was los ist, kann sicherlich sich in vielen fällen besser artikulieren - er kann aber auch etwas "falsch" machen, wenn er die konsequenzen nicht überblickt. ich glaube, manches ist keine rechtsfrage sondern eine verstehensfrage. betroffene sollten nie davor kapitulieren. ob sie vor gericht mit ihrem anliegen dann recht erhalten, ist natürlich eine andere sache. manchmal sind die gesetze so festgeschrieben, dass einem nicht geholfen werden kann. dafür ist nun der gesetzgeber verantwortlich, d.h. der bundestag und das sind unsere vertreter, die wir dorthin gewählt haben. deshalb ist es doch so wichtig, dass wir als betroffene auf unsere nöte aufmerksam machen.
    ich bin ständig im einsatz, die alltagsschwierigkeiten von behinderten zu erklären. sie transparent zu machen - es sind immer nur kleinigkeiten, doch diese sind entscheidend. dabei fällt mir nun immer wieder auf, dass manche betroffenen die schwierigkeiten
    "herunterspielen", sei es, weil sie noch nicht davon betroffen sind, sei es, weil sie sie verdrängen oder nicht wahrhaben wollen oder sei es gar, dass sie "rheumis de luxe" sind, d.h. betroffene, für die das soziale umfeld alles erledigt, so dass sie nur minimale alltagsprobleme haben. das gibt es wirklich. nur letzteres wird dann von aussenstehenden wahrgenommen, so dass der betroffene, der nicht diese "weichbettung" hat, im stich gelassen wird.
    also wehrt euch und denkt nach, was ihr an erfahrungen und ratschlägen "preisgebt".
    gruss
    bise
     
  4. Vadder

    Vadder albert

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    hallo bise ,

    Deine gedankengänge kann ich als mitbetroffener nachvollziehen

    wir werden ja hauptsächlich in der "gesellschaft " als belastung gesehen =
    kostenfaktor

    gebraucht werden wir politisch zur stimmabgabe

    genutzt werden wir u a für einen gewaltigen wirtschaftszweig

    sitzen zwischen verschiedenen stühlen
    politik erläßt gesetze für einige interessenverbände mit zuviel spielräumen
    und irgendwo sitzen nach meinem empfinden viele ärzte, patienten und
    viele die im gesundheitswesen tätig sind

    und wenn die politik schon pflegegesetze erläßt mit ihren für die breite
    mehrheit unbekannten pferdefüßen müssen wir uns wehren

    die gesetze sollen ja auch genutzt werden [​IMG]

    sind doch nicht nur fürs papier gedacht [​IMG]


    in meinem fall habe ich heute post bekommen
    der vorgang wird dem vorstand vorgelegt
    der wiederum endscheidet ob der widerspruch dem widerspruchsausschuss
    vorgelegt wird , und der sagt ja oder nein :p

    und natürlich soll ich verständniss aufbringen
    , dass es dauern wird

    meine Postbank bekommt ja überziehungszinsen
    ich hab es ja [​IMG]


    das eine riecht das andere fürchterlich


    gruß
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ Vadder, irgendwo beim googeln habe ich neulich von einem RA gelesen, der ne klage einreicht und gleichzeitig
    dienstaufsichtsbeschwerde und benachrichtigung des sozialministerium in fällen des sozailrechts schreibt. wäre manchmal viel wirkungsvoller.

    ein umstand sollte hier mal berücksichtigt werden: das sozialrecht wird kaum in der jur. ausbildung gelehrt, ist ein nebenfach, d.h. nicht wichtig. es gibt nur wenige lehrstühle, die sich mit sozialrecht befassen. bei klagen im sozialrecht kann ein RA selten viel verdienen. ist nur viel arbeit, viel mühe und kaum lohn dafür. die guten juristen spezialisieren sich natürlich auf bereiche, in denen bei entsprechender mühe und können viel verdient werden kann. da stehen dann aufwand und ertrag im rechten verhältnis zueinander.

    aber es soll noch eine vereinigung von behinderten juristen/juristinnen geben. ich könnte mir vorstellen, dass diese manche fälle besser vertreten können.
    im übrigen gibt es engagierte und kluge sozialrichter, die selber schwerstbehindert sind.

    die obigen gesichtspunkte sollten mal erwähnt werden.

    dir viel erfolg im widerspruchsverfahren. weise auf deine finanzielle notlage hin!

    gruss
    bise
     
  6. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Muss mal nachhaken


    Hallo bise,

    Dein Beitrag bewegt mich sehr, und ich habe lange darüber nachgedacht. Deine Situation ist wirklich äußerst "bescheiden"! Und Du kämpfst Dich so tapfer durch! Das ist bewundernswert und verdient allergrößten Respekt.

    Trotzdem muss ich Dich an dieser Stelle was fragen: Bist Du tatsächlich der Meinung, wer diese gravierenden Probleme nicht hat, wie Du, sondern vielleicht ganz andere, dass es dem GUT geht??? Das kann ich so nicht stehen lassen. Stell Dir mal vor, wie es einem Menschen geht, der sich vielleicht noch recht gut bewegen kann, aber z.B. blind und damit auch ständig auf andere angewiesen ist; oder wer (wie ich) von Kind an mit mehreren Behinderungen leben muss, die die Lebensqualität ebenfalls erheblich einschränken... Was meinst Du, wie toll man sich da fühlt, wenn man deswegen beispielsweise ausgelacht wird oder sich nicht nur dumme, sondern regelrecht diskriminierende Sprüche anhören kann (und eben NICHT die Kraft hat, sich dagegen zu wehren!) oder wenn man auf viele Dinge verzichten muss, die andere machen, und bei denen man gern dabei wäre, oder wenn dir auf Arbeit eine zu erwartende (natürlich ungünstige!) gesundheitliche Prognose unter die Nase gerieben wird - da nützt die noch relativ gute Beweglichkeit überhaupt nichts; klar, irgendwie wird man schon groß und lernt, damit umzugehen. Bleibt einem ja nichts anderes übrig, als all die Einschränkungen zu akzeptieren. Aber GUT geht es einem deswegen ganz gewiß nicht.

    Jetzt rechne ich damit, von dir eine wütende Antwort zu bekommen; trotzdem musste ich das jetzt mal los werden. Ich weiß auch nicht, ob ich mich richtig ausgedrückt habe und alles so rüberkommt, wie es gemeint ist. Streit will ich keinesfalls provozieren. An einem sachlichen Austausch ist mir aber durchaus gelegen.

    Wer schreibt Dir eigentlich diese vielen und langen Beiträge?

    lg
    Susanne
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    warum sollte ich wütend antworten?
    wo du recht hast, hast du recht.

    sorry, ich entschuldige mich an dieser stelle ausdrücklich für diesen von dir zitierten satz. ich hätte mich klarer und unmissverständlicher ausdrücken sollen!!!
    ich meinte, gerichtet an die cp-ler, wenn eure angegriffenen gelenke noch nicht so zerstört sind, dann geht es euch - verglichen mit denen mit verwüsteten gelenken - noch "gut". ich wollte, meine gelenke wären noch auf dem kaputten niveau von vor 4 jahren. damals war es bereits fürcherlich für mich, doch jetzt - es wird immer schlimmer. bei mir haben die gängigen basis medis leider nix bewirkt gehabt - ausser den üblichen schlimmen nebenwirkungen.

    ansonsten mir lag es absolut fern, irgendeinen vergleich zwischen den verschiedenen behinderungen überhaupt anzustellen. verglichen mit manchen anderen schwerstbehinderten geht es mir tatsächlich "gold". ich kenne einige schwerstkranke, mit denen würde ich nicht tauschen wollen.
    hut ab vor allen menschen, die ihren lebensmut nicht verlieren und kämpfen. das leben ist nämlich lebenswert, es ist ein geschenk. wir sollten sorgsam damit umgehen und es nie wegwerfen.
    ich hoffe von ganzem herzen, dass ich niemanden gekränkt habe. ich weiss aus eigener (leidvoller) erfahrung, wie weh kränkungen, spott, häme tun. blöden sprüchen der umwelt bin auch ich häufig hilflos ausgesetzt.
    ich hoffe sehr, dass dies zur klarstellung ausreicht...
    gruss
    eine zerknirschte bise, die verspricht, künftig vorsichtiger zu formulieren.
     
  8. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Angelegenheit geklärt

    Hallo bise,

    wie schnell man sich missverstehen kann! Nein, gekränkt oder gar beleidigt habe ich mich nicht gefühlt, das ist etwas anderes. Und nun ist die Geschichte wohl auch ausgeräumt. Deine Antwort war zur Klärung vollkommen ausreichend, und ich danke Dir ganz herzlich dafür. Brauchst also nicht mehr zerknirscht sein! :) So, schönen Tag noch und

    lg
    Susanne
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    allein schon wg. der überschrift werden diesen beitrag leser anklicken, die gegoogelt haben.
    man sollte dies nie ausser acht lassen.

    was Vadder derzeit passiert, kann jeden pflegebedürftigen treffen. auf fremdhilfe, die gelöhnt werden will und muss, angewiesen zu sein, kann teuer werden.
    ein rolli fahrer mit kaputten oberen extremitäten ist hilflos, er braucht hilfestellungen. warum Vadder zurückgestuft ist, bleibt mir rätselhaft. wahrscheinlich haben die begutachtung wieder mal sog. pflegekräfte vorgenommen, die nicht hinreichend qulifiziert waren. aushilfskräfte? gerade das sollte immer wieder bemängelt werden. der pflegeaufand für einen rollifahrer ist immens und nicht nur 20 minuten am tag...
    vadder informiere uns, wie es weitergrht.
    welche qualifizierung hatte der gutachter überhaupt? das kann man hinterfragen!
    gruss
    bise
     
  10. Vadder

    Vadder albert

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    ____Zwischenbericht____

    @ bise die begutachtung erfolgte durch eine Fachpflegekraft

    von seiten der kk zum widerspruch (abstufung der pflegestufe ) bis heute keine nachricht erhalten

    in sache wohnumfeldbaumaßnahme wurde mir eine breitere tür zum bad be
    willigt

    der umbau des bades kann angeblich nicht befürwortet werden
    weil das maß der notwendigkeit überschritten wird

    eine begründungfür ein behindertengerechtes bad liegt nicht vor

    die kk wird voraussichtlich die umbaumaßnahme nicht bewilligen

    bevor die kk mir einen schriftlichen ablehnungsbescheid zustellt
    wird mir gelegenheit gegeben zu den ablehnungsgründen stellung zu nehmen :mad:


    gruss
    vadder
     
  11. traumtanz

    traumtanz Neues Mitglied

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    Badumbau...

    ...und ähnliches.
    Mein Vater ist durch einen Hüftschaden zeitweilig auf einen Rollstuhl angewiesen, im Haus benutzt er häufig einen speziellen Gehwagen. Es stehen noch weitere Hüftops an, daher gibt es noch keine Endprognose über seine Bewegungsfähigkeit. Die Krankenkasse hat trotzdem einen Rollstuhl, einen Elektrorollstuhl und den Badumbau bewilligt, ebenso noch Rampen etc. Beim Bad wurde die alte Installation entfernt, die Tür vergrößert, eine neue Dusche ebenerdig, sowie behindertengerechte Toilette und Spülstein eingebaut. Nach Antragstellung kam ein Gutachter, der hat sich vor Ort alles angeschaut und dann mit meinem Vater besprochen. Den Empfehlungen des Gutachters wurde seitens der KK entsprochen und gezahlt. Für die Anfangsschwierigkeiten und um alles richtig zu machen hatte mein Vater alles mit dem VDK abgeklärt.

    Hier noch ein Link:

    http://www.agsv.nrw.de/recht/urteile/pflegeversicherung.html

    Werde meinen Vater morgen mal fragen, ob er mir sonst noch was nützliches sagen kann.

    Liebe Grüße
    Traumtanz
     
  12. traumtanz

    traumtanz Neues Mitglied

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    Berechnungsbeispiel

    Wie bekommen Sie den Pflegekostenzuschuss?
    Die Empfehlung zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes gibt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) an die Pflegekasse weiter. Diese nimmt Kontakt mit dem Pflegebedürftigen auf und berät ihn. Eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht erforderlich.
    Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme sollte der Zuschuss mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse darf diese Leistung nur zur Verfügung stellen, wenn kein anderer Leistungsträger (z.B. Versorgungsamt, Unfallversicherungsträger) diese vorrangig zu erbringen hat.
    Für den gesamten Umbau werden bis zu 2.557,00 € zur Verfügung gestellt. Voraussetzungen dafür sind, dass:
    • <LI class=cinotext>Die häusliche Pflege dadurch überhaupt erst ermöglicht oder erheblich erleichtert wird und <LI class=cinotext>erhebliche Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe I) vom MDK bereits festgestellt wurde <LI class=cinotext>eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft vermieden wird oder
    • eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird.
    Umbauten, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind (z.B. Türverbreiterungen, fest installierte Rampen) oder für den Ein- und Umbau von Mobiliar, das individuell angefertigt werden muss (z.B. Austausch der Badewanne durch eine Dusche oder spezielle Badewanne wie z.B. CINO Badesysteme), dürfen von der Pflegekasse bezuschusst werden. Der Zuschuss wird für die eigene Wohnung oder für den Haushalt, in dem der Pflegebedürftige auf Dauer lebt, gezahlt.
    Bitte beachten Sie, dass bei solchen Umbauten möglicherweise auch die Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters, in manchen Fällen auch von der Baubehörde, erforderlich sein kann. Diese muss der Pflegebedürftige selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person einholen.
    Der Zuschuss richtet sich nach den Kosten der baulichen Veränderungen und dem Einkommen des Pflegebedürftigen. Der Pflegebedürftige trägt als Eigenanteil zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch 50 Prozent seiner monatlichen Bruttoeinnahmen. Dazu gehören alle persönlichen Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen (z.B. Arbeitsentgelt, einschließlich Sonderzahlungen, Pension, gesetzliche und betriebliche Rente). Verfügt der Pflegebedürftige über keine eigenen Einnahmen, entfällt für ihn die Zuzahlung. Einnahmen von Familienangehörigen werden nicht angerechnet.
    Zur Berechnung des Eigenanteils wird in der Regel von den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Monats vor der Antragstellung ausgegangen. Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht die Berechnung des Eigenanteils:
    • <LI class=cinotext>Kosten der Umbaumaßnahme: 3.100,00 € <LI class=cinotext>Monatliche Bruttoeinnahme des <LI class=cinotext>Pflegebedürftigen zum Lebensunterhalt: 2.800,00 € <LI class=cinotext>Eigenanteil: 543,00 €
    • Zuschuss der Pflegekasse: 2.557,00 €
    Der Eigenanteil des Pflegebedürftigen würde 310,00 € (10 Prozent) betragen, so dass ein Zuschussbetrag von 2.790,00 € verbleiben würde. Da der Zuschuss der Pflegekasse jedoch auf höchstens 2.557,00 € je Maßnahme begrenzt ist, beträgt der Eigenanteil des Pflegebedürftigen in diesem Fall 543,00 €. Alle Angaben ohne Gewähr.
     
  13. traumtanz

    traumtanz Neues Mitglied

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    Finanzielle Fördermöglichkeiten

    [​IMG]Bei der Finanzierung von behindertengerechten Baumaßnahmen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die abhängig von der persönlichen Situation des Antragstellers sind und die im Einzelfall entschieden werden:

    [​IMG]Förderung durch die Bundesländer
    [​IMG]Förderung durch die Pflegekasse
    [​IMG]Förderung durch das Sozialamt
    [​IMG]Förderung durch die Ämter für Soziales und Versorgung
    [​IMG]Neubau- und Umbaumaßnahmen für behindertengerechten Wohnraum werden von den Bundesländern teilweise bezuschusst, meistens in Form von zinsverbilligten Darlehen.

    Die finanziellen Fördermittel werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Das Land Brandenburg etwa hat einen Wohnraumanpassungserlass zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von Mietwohnungen. Zuwendungsempfänger sind sowohl Eigentümer und Vermieter als auch Mieter. Teilweise bieten auch einzelne Kommunen und Kreise Förderprogramme an.

    Grundlage ist das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG). Dieses Gesetz regelt die Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum:
    http://www.vdk.de/cms/mime/1092D1134040928.pdf
     
  14. Vadder

    Vadder albert

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    Guten Abend Traumtanz ,

    zunächst freue ich mich,dass es bei Deinem Vater wohl gut gelaufen ist mit den maßnahmen.
    vielen dank auch für Deine mühe.
    ich glaube ich habe vergessen zu erwähnen ,dass ich vor 9 jahren
    schon mal einen zuschuß in höhe von fast 5000,- dm für die verbreiterung der terassentür bekommen habe.

    auf einer anderen internetseite war die rede von einer bezuschussung von bis
    zu 5000,-€

    warum ich immer erst nach widersprüchen stückweise was zu gestanden bekomme ist mir schleierhaft?


    beim vdk mußte ich den bearbeiter in sachen pflegegeldabstufung
    erstmal die §§§§ unter die nase halten , sonst wär es schon im sand verlaufen


    herzliche grüße vadder
     
  15. Vadder

    Vadder albert

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    Hannover
    KK hat auf grund meiner widersprüche die abstufung zurück genommen.

    von seiten der kk die rechtslage vollkommen außer acht gelassen

    nach dem motto "wir versuchen es einmal " ob wir einen abhängigen
    runterstufen können

    was mich sehr betroffen macht :mad:


     
  16. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Abstufung zurückgenommen

    Hallo Vadder,

    Gratulation, das freut mich sehr für Dich! Super!!! Man darf sich wirklich nichts gefallen lassen. Die Rechtslage vollkommen außer acht gelassen? Und ich dachte immer, das wäre Grundlage ihrer Arbeit überhaupt?!
    Auf jeden Fall ist es toll, dass Du Erfolg hattest. Sicher gibt das auch anderen hier im Forum den Mut, sich zu wehren!

    lg
    Susanne
     
  17. Elke

    Elke wünscht allen

    Registriert seit:
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    NRW
    hallo vadder,

    herzlichen glückwunsch """!!!!!

    ich freu mich für dich, super das du nicht klein beigegeben hast""!!!


    Ich habe letzte woche die 3 ablehnung der pflegestufe bekommen,
    ich find echt seltsam das ich mit "nur" rheuma vor ein paar jahren
    mehr pflegeminuten zugestanden bekommen habe als jetzt, letztes
    jahr nach meinem 1 schlaganfall und herzstillstand waren es schon
    weniger und dieses mal nach dem 2 schlaganfall und noch mehr
    einschränkungen sind es nicht mal mehr 30min., aber ich bin einfach
    weder körperlich noch psychisch in der lage in einen widerspruchs-streit
    zu gehen und lass es einfach auf sich beruhen.
    es gibt ja wirklich genug menschen denen es schlimmer geht als mir
    hoffentlich bekommen die sie dann wenigstens, wobei diese woche
    noch ein gutachter wegen meiner orthese da war und der meinte das
    es derzeit ganz schlecht aussehen würde an eine pflegestufe zu kommen
    im gegenteil, welche die in der 3 sind werden in die 2 gestuft und viele
    aus der 1 rausgeworfen oder eben erst gar nicht bewilligt.

    Vadder dir alles gute und super gemacht!!!!

    lieben gruß
    elke
     
  18. Wölkchen

    Wölkchen Küken

    Registriert seit:
    19. Dezember 2006
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