Ärger mit den ges. Krankenkassen?

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von bise, 5. September 2006.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    dauernd gibt es ärger mit der kk.

    sie wollen immer alles schriftlich um immer wieder die gleichen fragen.

    kennt ihr das auch? berichtet doch darüber mal!

    der verwaltungsaufwand meiner kk bläht sich immer mehr auf.
    man beruft sich auf interne vorschriften und vereinbarungen, in die ich nicht einsehen kann. soll aber widersprüche eingehend begründen, ohne dass ich die ablehnungsgründe der übernahme für erforderliche massnahmen udgl. kenne.

    ist das nun reine schikane "nur" mir gegenüber? die sachbearbeiter wissen sehr genau, dass ich schwer krank und schwerstbehindert bin. ich mich bei allem quälen muss und bei der erledigung von vielen für gesunde menschen selbstverständliche kleinigkeiten fremde hilfe in anspruch nehmen muss.

    wäre für mich interessant, wenn viele user antworten würden.

    gruss
    bise
     
  2. traeumer

    traeumer Neues Mitglied

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    hallo Bise
    man müßte schon wissen um was es genau geht? Ich selber muß sagen ich bn bei der TKK und hatte da noch nie probleme obwohl ich MC, Rheuma und herzkrank bin nud eine latte von medis nehmen muß und in ständiger behandlung bin
    gruß
    Andreas
     
  3. bise

    bise Neues Mitglied

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    mich interessiert, gibt es neben meiner ges. kk noch weritere kken, die es strikt ablehnen, entstandene kosten im rahmen ihrer leistungspflicht zu übernehmen, sobald diese durch dem betr. aufgezwungene inanspruchnahme von docs, hilfsmittelerbringern udgl. entstanden sind.

    beispiel: (bei mir) am wochenende bzw. während der feiertage (weihnachten, ostern ...) grauenhafte augenschmerzen. der notdienst-augendoc befindet sich in einer anderen gemeinde, ist mit öffentl. verkehrsmitteln kaum zu erreichen, taxikosten ca. 100 €, folglich versuche ich einen doc am ort zu konsultieren, dieser stellt mir eine rechnung zum kksatz und stellt das P-rezept für notwendige augentropfen aus. tägliche kontrolle war medizinisch geboten.
    die kk lehnt eine beteiligung an der p-konsultation ab, hätte ja mit dem taxi jeden tag zum anderen doc fahren können. die taxikosten hätte die kasse allerdings nicht übernommen.
    oder:
    ein hilfsmittel muss für mich speziell angefertigt werden. dafür ist ein speziell ausgebildeter ortho techniker oder ergotherapeut notwendig. der vor ort sitzende hilfsmittelerbringer hat diese besondere fobi nicht. kann es daher nicht. also zum nächst erreichbaren, der diese spezielle anfertigung unstreitig perfekt beherrscht. der arbeitet zügig, doch nur auf "privatinrechnungstellungsbasis" - will sich mit kassen nicht herumärgern und immer so lange auf das geld warten. er berechnet ebenfalls den kassensatz - nicht mehr und nicht weniger. sobald das hilfsmittel sitzt, muss gezahlt werden.
    kasse lehnt beteiligung an den entstandenen kosten ab.

    das sind so meine erfahrungen. habe ich die nur alleine gemacht? wer hat ähnliche gemacht? bei wem funktioniert die übernahme der notwendigen kosten ohne theater, stress udgl.?


    vergass zu erwähnen: beide leistungserbringer haben die kk-zulassung.
    der doc hilft mir aus mitleid, er bemerkt, dass ich zum gemeldeten notdienst es nicht "schaffen" kann und die augen mal wieder erkrankt sind. der hilfsmittelerbringer möchte sich mit der kasse nicht mehr auseinandersetzen über wieso, warum, weshalb - über vorschläge, anregungen von "mediz. laien", die absolut sich nicht vorstellen können, wie deformiert und ruiniert meine gelenke sind. das hilfsmittel muss sofort angepasst werden, monatelange auseinandersetzungen würden den zustand nur noch weiter verschlimmern. auch er will mir schnellstens weiterhelfen.
    geld verdienen beide beispielsfälle nicht an/mit mir. dafür ist immer mein zustand zu kritisch, die behandlung zu aufwendig und beim behandler nervenaufreibend.
     
    #3 6. September 2006
    Zuletzt bearbeitet: 6. September 2006
  4. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Bise,

    ich denke, dass sich viele KK`s querstellen... und sich einige User nicht melden werden, da die Gefahr besteht, dass die KK`s hier herumschnüffeln :(

    Ich glaube, ich würde dann alles vorher nur noch schriftlich beantragen.... und sollten Folgekosten aufgrund dessen, weil die KK nicht gezahlt hat, diese dann der KK aufdrücken....

    Oder damit an die Öffentlichkeit gehen.... - das wäre so meine Vorgehensweise.... denke ich....

    Liebe Grüße und ganz schnell gute Besserung
    Colana
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    klingt gut: schriftl. vorher beantragen

    doch wie möglich? 1. weihnachtstag bin im schub und augen entzündet (habe unter 50 % sehkraft durch cp), dann muss ich sofort handeln. ich brauche sofort hilfe, um die augen zu retten - gerade weil ich das einmal nicht rechtzeitig gemacht habe aus kostengründen, habe ich nun diesen schlamassel. das lässt sich nie vorhersagen, wann es sein wird.
    oder ich beantrage etwas, evt. nach 6 monaten eine entscheidung, dann kann ich den gegenstand, um den sich der antrag handelt, nicht mehr gebrauchen. hat sich überholt...
    ich habe nicht mehr die kraft, diese spielchen mitzumachen - doch andererseits nicht das geld, um mir dies alles privat leisten zu können, was an sich zur ausreichenden leistung durch die kk gehört.

    ich mache das deswegen auch publik. hoffentlich wacht endlich jemand auf. durch so ein verhalten werden nur unnötige folgekosten verursacht. es wird nicht billiger sondern teurer. denn eine wunderheilung wie wiederherstellung zerstörter gelenke und verlorener sehkraft gibt es nicht. ich wünsche mir ein wunder und damit die erlösung von allem gesundheitl. übel, doch ich bin mir auch bewusst, dass dies utopia ist.

    gruss
    bise
     
  6. traeumer

    traeumer Neues Mitglied

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    hallo Bise
    das ist natürlich shit das verhalten deiner KK und kostet dich sicher viele Nerven und auch kraft. Ich habe bei mir festgestellt das ich oft mehr erreiche wenn ich bei denen vorspreche. Das geht natürlich bei der KK bei der ich bin ganz gut da die in der nachbarschaft meiner Ärztin in hamburg sind und ich dei auch telefonisch ganz gut erreiche. Ich würde das mit dem Notdienst auch vortragen. Ich kenne das ja bei uns wenn am WE was ist muß ich den doc anrufen und da wir kein auto haben muß der doc hier antanzen, wird das denn bei euch anders gehandhabt? ich würde mir auch wenn es geht mit deinem augendoc absprechen das du immer zwei packungen der tropfen bekommst und mit der schiene würde ich die kasse mal anhauen dir einen hilfsmittelerbringer zu nennen der die kassenzulassung hat, denn es kann ja nicht sein das dies nur über Privatrechnung geht und du auf der sitzen bleibst
    gruß
    Andreas
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    leider geht es hier nicht nur um die tropfen, sondern um die behandlung der augen. das kann nur in einer augen praxis erfolgen. ohne das gerät kann kein augen doc im hausbesuch das festellen. diese geräte sind in der praxis fest installiert. wg. fortgeschrittenem sehverlust darf ich mich nicht selbst behandeln mit irgendwelchen hammertropfen. das ganze ist nicht so einfach.

    was nützt mir der hinweis auf einen hilfsmittelerbringer, der das nicht kann, keine erfahrung hat, keinerlei fortbildung kurz. null ahnung.

    machen wir uns doch alle nix vor. zerstörte gelenke sind sehr schwer mit hilfsmitteln zu versorgen, erfahrung ist da alles. es sind doch nicht nur defekte knochen, auch corti haut und mangelndes fettgewebe müssen berücksichtigt werden. fehlstellungen müssen korrigiert werden. wie soll das jem. bewerkstelligen, der das nicht gelernt hat? in solchem falle würde mehr zerstört als erhalten. ausserdem ist mangelnde routine beim zu versorgenden ein schmerzauslöser. wer ansonsten mit heilen gelenken arbeitet, kann sich überhaupt nicht vorstellen wie kräftig er zupackt, wenn er defekte gelenke nicht sanft berührt.
    im übrigen - warum sollen techniker teure fobis machen, wenn sie alle 3 oder 4 jahre mal einen rheumi zu versorgen haben. fortbildung muss ständig angewandt werden, sonst sind die erworbenen sonderkenntnisse schnell wieder vergessen.
    gruss
    bise
     
  8. Calendula

    Calendula Die Ringelblume

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    Wie Recht Du damit hast :( - die Hand geben ist schon immer ein Lotteriespiel bei mir, weil ich, obwohl ich schon so oft gesagt habe, man möge nicht zudrücken, da ich entzündete Hände habe, bin ich schon vor Schmerz kurz eingeknickt.

    Mit meiner KK kann ich glücklicherweise reden. Die KK davor war ein Alptraum, da musste ich mit dem Anwalt meine Kosten eintreiben, die wiederum davor ebenso, weil sie sich weigerte so manche Leistungen zu zahlen. Meine Eltern sind/waren beide in der vor-vorherigen Kasse versichert. Meine Mutter ist an den Folgen einer Krebserkrankung mit heftigen Metastasen etc. verstorben. In den letzten 6 Monaten vor ihrem Tod mussten wir Leistungen bei der Kasse erstreiten. Die Haltung der Kasse war der Hammer: Im Hinblick auf ihren bevorstehenden Tod wollte man so manche Leistung verweigern, weil es zu teuer sei, auf die zu erwartende kurze Nutzungszeit.....

    Den Rest spare ich mir.

    Liebe Grüße,
    Calendula
     
    #8 6. September 2006
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2006
  9. Chrischan

    Chrischan Neues Mitglied

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    hi bise,

    dazu kann ich auch gleich was zusteuern :rolleyes:

    ich benötigte postoperativ eine dynamische quengelschiene mit sowohl einstellbarem gelenk sowie veränderbarem "gegendruck" - also quasi doppelt dynamisch. da es nur eine firma gibt, die diese art dynamischer schienen herstellt (und dies zudem noch tatsächlich ein sehr gutes produkt ist ...),fiel die wahl nicht schwer; kostenpunkt: 1200,- euro.

    da ich die orthese nun nicht erst monate nach der operation gebrauchen konnte, sondern diese quasi sofort benötigte, trat ich gezwungenermaßen in vorleistung. die antwort der krankenkasse an das sanitätshaus landete dort erst nach einigen wochen, natürlich mit einer ablehnung - ohne nähere begründung, ohne hinweis auf ein alternativprodukt (das es mangels konkurrenz in diesem bereich auch nicht gibt).

    bei nachfrage stellte sich heraus, dass seitens der "hilfsmitteleinheit" der KK auch kein alternativprodukt bekannt sei; ich bot daraufhin an, eine auf mich personifizierte spezialanfertigung rezeptieren zu lassen - meines wissens kostenpunkt mindestens 2.5 tsd euro. (aber wer es nicht anders möchte ....)

    daraufhin bot man an, die kosten der orthese für eine leihdauer von 6 wochen zu übernehmen - mit übernahme von 600,- euro.

    ab dem zeitpunkt ging mir dann tatsächlich doch die hutschnur hoch - rezeptiert ist nun mal rezeptiert, mangels alternative besitzen weder kk noch mdk irgendeine entscheidungskompetenz - und die orthese wurde zudem auch für mehr als sechs wochen benötigt.

    dabei hat sich dann auch rausgestellt, dass es manchmal auch wirklich sinnvoll ist, die gebrauchsanleitung eines produkts zu lesen: gemäß TÜV dürfen diese art produkte nicht an eine weitere person weitergereicht werden, da ansonsten jede weitere gewährleistung erlischt. von daher ist eine leihgabe gar nicht möglich.

    naja, aber man versucht's ja anscheinend mit den dummen (oder denen, die man dafür hält) - 2 tage später war der gesamtbetrag auf meinem darbenden konto.

    wegen deiner fahrten am wochenende/feiertagen ist mir aber noch eingefallen: lass' dich nicht zu einer niedergelassenen notarztsprechstunde fahren, sondern in die notfallambulanz eines krankenhauses - dann werden die fahrtkosten auch übernommen (per krankenwagen!). die kosten werden nur für die fahrt in die notfallsprechstunde der niedergelassenen nicht erstattet/übernommen .... deswegen sollte man auch immer sagen, wenn einem mal was kleines unfalltechnisch passiert und es auch möglich wäre, einfach in die niedergelassene notfallsprechstunde zu gehen, immer in die ambulanz einer klinik fahren zu wollen! sonst bekommt man irgendwann später 'ne schöne rechnung vom roten kreuz oder wer sonst in der gegend die krankenwagen übernimmt ....

    und mit den hilfsmittelerbringern ist das doch einfach so, dass die guten, qualifizierten nicht mit den erzwungenen niedrigen preisen der gkv mithalten können; qualität kostet in dem bereich einfach - das fängt bei den einlagen an (billige pryx-einlagen ohne tieferen nutzen sind da standard - kann man auch gleich weglassen!) und endet bei orthesen, rollstühlen usw.

    schönen gruß, chrischan
     
  10. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo zusammen,

    hab Dank für den Tipp, Chrischan.... den habe ich mir gleich im Kopf abgespeichert.....

    @Bise:
    es tut mir leid, dass Deine KK sich dermaßen querstellt.... sicherlich kann man für die Akut-Situationen keinen Antrag stellen...

    Ich empfinde es als eine Sauerei, dass mit den Kranken - egal ob chronisch, akut oder sterbend so umgegangen wird... und die da oben stopfen sich immer weiter die Taschen voll und kassieren uns ab....

    Wünsche allen ein schmerzfreies Wochenende
    Liebe Grüße
    Colana
     
  11. bise

    bise Neues Mitglied

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    langsam geh ich hoch vor ärger.

    habe mühsam eine ausführliche begründung zu einem antrag der kk beigelegt, doch die kk leitet diesen brief nicht weiter, warum auch - geht die mediziner ja auch nix an. so kann man sich auch "hilfsbereit" stellen.
    gruss
    bise
     
  12. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Bise,

    hast Du noch die Kopie von Deinem Brief? Dann die Kopie noch ein Mal kopieren oder ausdrucken und den Brief direkt an den Betreffenden senden....

    Ich umarme Dich ganz lieb ein Mal..... hoffentlich legt sich bald der Ärger..
    Liebe Grüße
    Colana
     
  13. bise

    bise Neues Mitglied

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    und weiter geht es:

    rheumi doc weigert sich, physio rezepte ausustellen; 6 x im quartal müsste genügen. begründung: sein budget...

    reha-antrag gestellt: abgelehnt. begründung: physio-therapie sei nicht ausgeschöpft, müssten mehr sein im quartal. erst wenn 5 x die woche physio erfolge, weil nötig, könnte reha-antrag bewilligt werden!!!mediz. notwendiges würde immer verordnet werden. wenn doc p-rezept ausstellt, würde das aussagen, physio sei nicht mediz. notwendig!
    hinweis der kk: dann müsste ich mehrer docs aufsuchen...., dann erhielte ich auch mehrer rezepte.
    (schliesslich sollte patient auch etwas "tun"... für diese wohltat durch die krankheit, das ist nun mein ganz persönlicher zusatz)
    gruss
    bise
     
  14. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Bise,

    was soll der Quatsch denn.... als ob Du nichts besseres zu tun hast, als 10 Ärzte zu beschäftigen, um Rezepte zu erhalten... ich denke, die wollen Kosten einsparen anstatt ausgeben...

    Dein Rheuma-Doc weiß ganz genau, dass er wg dieser Erkrankungen aus der Budgetierung raus ist... außerdem gibt es noch den Rezeptzusatz außerhalb des Regelfalles... kopfschüttel über die Ungerechtigkeit

    Hast Du mal Deinen Hausarzt angesprochen..

    Meine Hausärztin (sie meinte, sie wolle das letzte Quartal noch nicht voll ausschöpfen) wollte auch nicht, habe es anders gelöst:
    meine KK (AOK) hatte zu diesem Zeitpunkt Wassergymnastik angeboten, welches für mich kostenlos ist... - nun mache ich 1x wö Wassergymnastik.

    Viele liebe Grüße
    Colana
     
  15. charlyM

    charlyM Neues Mitglied

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    Ärger mit den ges. KK

    Hallo, zusammen
    und WO, bitte schön, ist da die angestrebte Ersparnis für die KK ?? Sobald Du mehrere Docs aufsuchst, um an die benötigten Rezepte zu kommen, häuft sich der "Kostenberg" doch sogleich an...oder glaubt die KK wirklich, dass Du die KG sofort verschrieben kriegst, ohne dass der Doc zusätzliche Punkte absetzt?? - da kann man doch nur noch den Kopf schütteln...oder??

    sorry, Bise - möcht mich mal eben mit ner Frage anhängen --
    Colana - - Hast Du zufällig einen Link zur Hand - von wegen : außerdem gibt es noch den Rezeptzusatz außerhalb des Regelfalles... ?? Hab nämlich dauernd Theater wg meiner Zuckerteststreifen, die KV hat diese auf 200 pro Quartal begrenzt,was evtl für "eingestellte"!! Diab. reicht, jedoch nicht für "Kortison"-abhängige!! Muß sie also dauernd aus eigener Tasche zahlen, doch da soll`s auch ne Ausnahmeregelung geben, vor der meine HÄ allerdings nix weiß....Kannst Du mir ne Seite nennen, wär klasse!
    So, wünsch Euch alles Gute - charly
     
  16. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo CharlyM,

    an Deiner Stelle würde ich mich mal bei

    www.diabetes-world.net

    anmelden. Und nun kopiere ich einfach mal einen der Dialoge (war Mitte Juni zu lesen )zu diesem Thema hier hinein:

    "
    Blutzucker Teststreifen
    Ich habe da mal eine frage meine hausärztin macht stress wegen der Teststreifen und zwar das sie mir im Quartal nur 100 stück verschreiben könnte ich und mein mann sind beides Insulinpflichtige und sollen eigentlich 4 mal am tag den blutzuckermessen also wären die 100 teststreifen ja ganz schnell weg und was mache ich dann die übrige zeit däumchen drehen oder ruschisches Roulett spielen oder können wir uns das aussuchen wär als erstes sich munter in den unterzucker spritzt wer kann mir vieleicht verraten wieviele teststreifen wirklich bezahlt werden
    ---------------------------------------------------------------
    Das passiert immer wieder das Hausärzte nicht den Durchblick haben. Liegt aber auch an dem Komplexen Thema.
    Zeige der Ärztin folgendes:SGB 5 § 31 Arznei- und Verbandmittel
    (1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln,
    soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz
    2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und
    Blutteststreifen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien nach § 92
    Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen
    Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung
    ausnahmsweise in die Versorgung mit Arzneimitteln einbezogen werden. Stoffe und
    Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des
    Medizinproduktegesetzes zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt und
    apothekenpflichtig sind und die bei Anwendung der am 31. Dezember 1994 geltenden
    Fassung des § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes Arzneimittel gewesen wären, sind in
    die Versorgung mit Arzneimitteln einbezogen; die §§ 33a und 35 finden insoweit keine
    Anwendung. Der Vertragsarzt kann Arzneimittel, die auf Grund der Richtlinien nach §
    92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind, ausnahmsweise in
    medizinisch begründeten Einzelfällen mit Begründung verordnen. Für die Versorgung
    nach Satz 1 können die Versicherten unter den Apotheken, für die der Rahmenvertrag
    nach § 129 Abs. 2 Geltung hat, frei wählen.
    Drucke es aus und halte es ihr unter die Nase.Nur den Gesetztestext!
    Bei Tabletten, olso ohne Insulin, gibt es tatsächlich nur eine Bestimmte Menge.
    Deswegen sage ich auch immer wieder gerne. Geht zum Diabetiker Doc. und nicht zum Hausarzt.
    Viel Erfolg und Grüße
    -------------------------------------------------------------------
    Schööön, du hättest wenigstens 100 bekommen. Meiner wollte mir 50 / Rezept aufschreiben! *kreisch*
    Ich habe mit meiner Krankenkasse telefoniert, die sogar meinen HA angerufen haben und ihm gesagt haben, dass er mir ruhig mehr aufschreiben darf.
    Nein, hat er nicht gemacht.
    Ende vom Lied: Ich geh immer direkt zum Diabetologen, wenns um meinen DM geht.
    Liebe Grüße
    --------------------------------------------------------------------
    Danke Odin für den texauszug aus SGB 5 § 31 den werde ich ihr morgen auch vorlegen aber den ratschlag von dir mit dem Diabetologen hat mein Mann auch schon gesagt nach dem er sich erkundigt hatte was so eine hunderter packung teststreifen kostet und das mal zwei würde leicht unseren kostenrahmen sprengen . naja andere gönnen sich ja sonst nix wir uns halt den diabetis .
    --------------------------------------------------------------------
    Ich noch einmal!
    Wenn ihr die Teststreifen auf Rezept bekommt, dürfen diese für euch nichts kosten!!!!!!! Ob ihr Befreid seid oder nicht!

    "Versicherte haben nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Für diese sind nach § 31 Abs. 3 Satz 2 SGB V keine Zuzahlungen zu leisten.
    Noch etwas: Euch stehen für jeden von euch die gleiche Menge zu.
    Zb.für deinen Mann 300 und für dich 300!!
    Meine Frau ist auch Diabetikerin und bekommt die gleiche Menge an Teststreifen wie ich.
    Und geht bitte zum Dia Doc es lohnt sich auf alle Fälle, sowohl Fachlich und auch im Verbrauch

    Grüße"

    Ich kann Dir nur empfehlen, wende Dich direkt an den Diabetologen, gerade weil die BZ-Werte viel zu hoch sind.......

    Und hier der eine Link wg. außerhalb des Regelfalles:

    Verordnungen außerhalb des Regelfalles
    Der Arzt kann abweichend von den Vorgaben des Heilmittelkataloges weitere Folgeverordnungen verordnen, wenn das Therapieziel mit den Verordnungen im Regelfall nicht zu erreichen ist.
    Für diese Verordnungen außerhalb des Regelfalles muss der Arzt jedoch eine medizinische Begründung abgeben, ggf. mit einer prognostischen Einschätzung.
    Diese begründungspflichtigen Verordnungen müssen vor Beginn bzw. Fortsetzung der Therapie der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Vorlage kann durch den Arzt, den Therapeuten oder den Patienten oder einem Beauftragten vorgenommen werden.

    http://www.heilmittelkatalog.de/hmr/hinweise/68300018.htm

    Langfristverordnung entfällt
    Die Richtlinien 2001 sahen für bestimmte Diagnosen auch im Regelfall eine kontinuierliche Versorgung ohne behandlungsfreies Intervall vor.
    Nach den Richtlinien 2004 ist eine kontinuierliche Versorgung mit Heilmitteln im Regelfall nicht vorgesehen.
    Ist eine kontinuierliche Versorgung (ohne Therapiepause) erforderlich, kann diese unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalls mit einer "Verordnung außerhalb des Regelfalls" vorgenommen werden.
    "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" müssen - wie schon auf Grundlage der Richtlinie 2001 - vom Patienten bzw. Versicherten (oder einer von ihm beauftragten Person) vor der Fortsetzung der Therapie der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
    Nach der Vorlage kann die Therapie fortgesetzt werden. Die Krankenkassen haben die Kosten der Therapie mindestens bis zum Zugang einer Ablehnungsentscheidung zu übernehmen.
    Die Krankenkassen können auf eine Vorlage der "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" verzichten. Die meisten Krankenkassen hatten während der Gültigkeit der Richtlinien 2001 auf ihre Genehmigungsoption verzichtet und hierdurch pauschal alle Verordnungen (ohne Vorlage) genehmigt.

    Hoffentlich habe ich Dir damit ein wenig helfen können.
    Viele Grüße
    Colana
     
  17. Colana

    Colana Musikus

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    P. S. Nachtrag....

    Probier mal das Mal:

    Lass Dir von Deinem Hausarzt/Diabetologen auf dem Rezept mit aufschreiben, dass Du z. B. 6 mal tgl. messen musst, aufgrund dieser hohen Werte....
    Den Tipp habe ich gerade erst im Diabetiker-Forum gelesen....

    Guten Nacht
    Colana
     
  18. charlyM

    charlyM Neues Mitglied

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    woww. biste schnell.....

    Hi, Colana
    bist ja schneller,als die Polizei erlaubt!!
    1000 Dank für die irre langen Infos - hab sie mir gespeichert und werd sie gleich durchackern...
    Ich war ne Zeitlang im Diabetiker-Forum, doch dort gings verdammt hoch her... einer griff den Andren an... das reinste Chaos!!

    Nochmals vielen Dank, Colana und gute Nacht Euch ALLEN - charly
     
    #18 4. Oktober 2006
    Zuletzt bearbeitet: 4. Oktober 2006
  19. Colana

    Colana Musikus

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    Schleswig-Holstein
    Das kannste wohl laut sagen, war nach Wochen mal wieder drinnen.... habe gedacht, dass ich im falschen Film bin...

    Gute Nacht und viel Spass beim Lesen
    Colana
     
  20. kiks

    kiks Kiks

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    Ich mußte auch etliche Ärzte aufsuchen

    Hallo alle zusammen,
    ich habe auch eine wahre Odyssee hinter mich bringen müssen, bis ich KG bekam. Mein alter Hausarzt war noch Allgemein Mediziner und durfte mir auch alles verordnen. Nach seinem plötzlichen Tod wurde die Praxis von einem Internisten übernommen , der aber ausdrücklich von der KK als Hausarzt zugelassen wurde.
    Anfangs bekam ich meine KG-Rezepte auch ausgestellt.
    Zu Jahresbeginn bekam mein Arzt dann ein Schreiben der KK das er solche Verordnungen nicht mehr aufschreiben durfte. Ich wurde also an einen Orthopäden überwiesen.
    Hier wurden dann neue Untersuchungen durchgeführt,nochmal geröngt usw. alles von der KK bezahlt. Ich frage mich bis heute wo da eine Kosteneinsparung sein soll.
    KG habe ich aber trotzdem nicht bekommen, mit dem Hinweis hilft bei Arthrose sowieso nicht, Lymphdrainagen wegen der starken Schwellung von meinem Hausarzt empfohlen,wurden als Streicheleinheiten abgetan, die man auch selber machen kann. Der Arzt wollte mir aber unbedingt Hyaluronsäurespritzen geben, das lohnte sich ja auch für Ihn ,muß man schließlich selber bezahlen. Als ich dann gesagt habe ,das ich diese Spritzen schon bekommen habe ,war er sehr schnell mit mir fertig. Ich kann Ihnen auch nicht weiterhelfen, nehmen sie mehr Schmerztabletten.
    Habe noch 3 weitere Ärzte dieser Fachrichtung aufgesucht, immer wieder das selbe. Hyaluronsäurespritzen oder Cortison!
    Letztendlich habe ich dann wieder vom Hausarzt KG bekommen,nachdem ich einen Antrag auf KG gestellt und er einen bitterbösen Brief geschickt hatte ,durfte er wieder KG aufschreiben.
    Vielleicht müssen wir uns Alle mehr wehren und die KK mit Anträgen bombadieren.
    Gruß KIKS
     
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