GdB beim Versorgungsamt wie Einspruch erheben?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Speedy (HeJo), 17. September 2002.

  1. Hallo ihr lieben,

    ich habe vor ein paar tagen nun endlich post vom versorgungsamt bekommen.

    sie haben mir einen GdB von 30 % gegeben, das Merkmal G wurde abgelehnt da erst ab 50 % möglich und auch die Sache mit meinen augen (sehverschlechterung und irreparabler Schaden am Sehnerv beider augen durch autoimmune sehnerventzündung beidseits)

    Meine behandelnden rheumatologen, Hausärztin etc. sind alle der Meinung, daß 30 % zu wenig sind und es mind. 50 % sein müssen und auch das G rein muß, da die erkrankung wesentlich schlimmer ist, als die es in ihrem bescheid dar stellen.
    Ich soll nun Einspruch erheben, was ich natürlich auch tun werde.
    nur weiß ich leider nicht so genau, wie man das am besten macht? Hier gibt es doch mit Sicherheit den einen oder anderen unter euch, der mir da weiterhelfen kann, oder?

    Ich habe mal gehört von einem Verein(??), der solche sachen wie Einspruch bei Versorgungsamt oder Rentenbescheid für einen durchboxt.
    ich glaube, früher nannte der sich Reichsbund oder so ähnlich?

    Weiß einer zufällig was ich meine und kann mir sagen an wen ich mich da wenden kann und wie?

    lieben dank jetzt schon mal für eure antworten!

    liebe grüße und hoffentlich eine schmerzfreie zeit
    wünscht euch
    Speedy
     
  2. kukana

    kukana Guest

    hi speedy

    schau bitte mal auf die seite www.vdk.de das ist der verein , der dir helfen kann. du musst nur mal anfragen ob du einen beitrag nachzahlen musst, um efefktiv hilfe zu bekommen.

    widerspruch kannst du erst einmal formlos machen.

    gruss kuki
     
  3. Sabinerin

    Sabinerin Guest

    Hallo Speedy,

    ja, diese Aufgabe übernimmt der Reichsbund. Ich bin dort vor vielen Jahren mal eingetreten und hatte mir erhofft, daß sie für mich auch die 50 % (hatte auch 30%) erkämpfen würden.
    Dies geschah nicht, die Gründe kann ich Dir nicht sagen.

    Von da an besorgte ich mir selbst Informationen und legte Widerspruch ein. Ich ging persönlich zum Versorgungsamt, setzte mich dort auf den Stuhl und meinte, daß ich nicht eher den Raum verlassen würde, bis mir eine der Damen den Widerspruch mit dem Wunsch auf persönliche Vorstellung einer ihrer Ärzte schrieb.
    Sie zickten ein wenig rum, aber da ich beharrlich blieb, legten sie mir das Schreiben hin und ich unterschrieb :)

    Nach der persönlichen Vorstellung, die offensichtlich sehr schwierig zu erreichen ist, da das Versorgungsamt mit Anträge überhäuft ist, erhielt ich meine 50%, später nach Widerspruch mit persönlicher vorstellung 70%+G.

    Nach vielen Jahren mit meiner Erkrankung kann ich sagen, daß ich das meiste erreicht habe, wenn ich persönlich mit Ärzten und Gutachten geredet habe, nicht schnippisch, frech oder fordernd, sonder freundlich und siehe da, mein Gegenüber hat mir jedesmal zugehört.

    Erkundige aber mal, ob es in Deiner Stadt eine Vertretung des Reichsbundes gibt und gehe hin. Dann kannst Du selbst entscheiden, ob Du deren Hilfe in Anspruch nehmen willst oder nicht.

    Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:
    http://www.reichsbund.de/hauptseite.html

    Viele Grüsse und *daumendrück* für Deinen Widerspruch
    Sabinerin
     
  4. Udo

    Udo Guest

    Hallo Speedy,

    der vdk ist eine Interessenvertretung für Schwerbehinderte.

    Du hast leider nicht geschrieben, was für eine Krankheit Du hast. Im Forum für Patienten mit Bechterew www.morbus.de steht unter der Rubrik "Probleme mit Behörden", wie ein Patient vorgegangen ist, dem man auch nicht genug gegeben hat.

    Vergiss bitte keine Angaben bei Einspruch, sag alles was Du durch die Krankheit nichts kannst, welche Beschwerden Du hast und lass es ggf, auf eine Untersuchung bei denen oder beim Vertrauensarzt ankommen !

    Udo
     
  5. Udo

    Udo Guest

    Hallo Speedy,

    der vdk ist eine Interessenvertretung für Schwerbehinderte.

    Du hast leider nicht geschrieben, was für eine Krankheit Du hast. Im Forum für Patienten mit Bechterew www.morbus.de steht unter der Rubrik "Probleme mit Behörden", wie ein Patient vorgegangen ist, dem man auch nicht genug gegeben hat.

    Vergiss bitte keine Angaben bei Einspruch, sag alles was Du durch die Krankheit nichts kannst, welche Beschwerden Du hast und lass es ggf, auf eine Untersuchung bei denen oder beim Vertrauensarzt ankommen !

    Udo
     
  6. Kiki

    Kiki Guest

    Hi Speedy,

    Ich bin auch gerade am kämpfen um meine 50% zu bekommen.

    vor einigen Jahren habe ich die ganze Sache leider alleine gemacht und rausgesprungen sind nur 20% ( also nix).

    Seit letztes Jahr bin ich im Klageverfahren gegen das Versorgungsamt beim Sozialgericht.

    Aber erstmal der Reihe nach.
    Beim allerersten mal, hab ich den Fehler gemacht, alles alleine zu machen. Keine Erfahrung auf dem Gebiet, von Internet noch nie was gehört und konnte somit keine Infos erhalten.

    Seit letzem Jahr hab ich eine ERhöhung beantragt, bzw. dies hat noch mein behandelner ARzt für mcih gemacht.
    Dann erfolgte eine Ablehnung, worauf ich ganz formlos ein Widerspruch einlegte.
    Hier erst mal einige links zum schlau werden:
    http://www.uwendler.de/ahp/
    http://home.t-online.de/home/Seltmann-Waldeck/Gdb-Tabelle.html#Schmerzen
    http://www.fibromyalgie-netzwerk.de/page12.html ( is´zwar eine Fibroseite, aber allg. sehr interessant, steht einiges über Gutachten drin.)

    Ungefähr die selben Seiten hatte ich mir auch erst angesehen und gemerkt das ich alleine nciht weiter komme. Ich wollte mcih damals beim VDK anmelden, hatte aber bei unseren hiesigen Ortsverband bevor ich mich überhaupt angemeldet hatte, schon so schlechte ERfahrung gemacht mit denen, das sie mi recht gestohlen bleiben konnten. D.h. ja nicht, das dein Ortsverband schlecht sein muß.
    Also mußte meine Rechtschutzversicherung daran glauben und hab mir ne Anwältin genommen ( Sozialrecht). Sie hat es bisher alles in die Hand genommen und ich braucht mich bisher um nichts zu kümmern.
    Hätte ich es vorher gewußt, wäre es damals auch alles über den Anwalt gelaufen. Damit kann man sich verdammt viel Nerven sparen.
    Mittlerweile bin ich beim 3. Widerspruch, habe meinen Schmerztherapeuten als neuen Gutachter angegeben ( di eVersicherung übernimmt die Gutachterkosten) und warte nur noch darauf das er aus dem Urlaub kommt und es losgeht.
    Mittlerweile hat mir das Gericht einen *Vergleich* geschickt und gefragt ob ich die bisher "beurteilten" 30% annehme. Natürlcih nicht, und wenn das GEricht schon *anbietet* dann springt meistens mehr dabei heraus ( Zitat RAin).

    Zum Widerspruch: In dem SChreiben hast du eine Frist stehen, bis dato schickst du folgendes SChreiben raus:

    (WEnn es das erste mal ist, das du ein Schreiben an das VErsorgungsamt geschickt hast.)

    ....
    ....
    Hiermit lege ich gegen ihren Bescheid vom .... widerspruch ein.

    Bevor ich meinen Widerspruch begründe; bitte ich sie um Akteneinsicht.Bitte teilen sie mir mit , wann und wo die akteneinsicht möglich ist ( Wird meistens zur Stadt/Sozialamt geschickt.Kopie machen ist erlaubt)

    Solltest du schon Akteneinsicht gehabt haben:

    Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid vom ...ein, da bisher nicht berücksichtigte Gesundheitstörungen keinen Eingang in den Bescheid gefunden haben. Ich bitte standardisierte Betrachtung der Berichte der angeschriebenen Ärzte abzuweichen.

    Spätenstens dann bitten sie dich , eine ausführliche BEschreibung deiner Einschränkungen im Alltag. Und genau hier must du aufpassen, das du keine Fehler machst ( siehe auch
    http://www.fibromyalgie-netzwerk.de/page12.html), oder was auch sein kann, war in meinem fall so, die gesamte Akte wird an das Landesversorgungsamt(Bezirksregierung) weitergeleitet.

    Und wenn die auch wieder abschmettern (z.b. weil sie meinen, der Widerspruch sei sachlich unbegründet), dann bleibt nur noch die Klage beim Sozialgericht und spätenstens hier sollte eine Fachkraft dich unterstützen. Egal ob RA oder VDK oder Reichsbund.Hauptsache jemand der juristisch Ahnung hat, sonst kann die ganze Sache wegen einen schriftlichen Formfehlers ( ist auch schon vorgekommen, bei mir zum Glück von der anderen Gutachterseite)in Wasser fallen.

    Jetzt ist mein "kleiner" Rat unendlich lang geworden, aber ich hoffe ich konnte dir ein klein wenig weiter helfen.
    Wissenwertes über Schwerbhinderung kann man sich übrigends kostenlos beim MInisterium für Soziales bestellen
    www.bma-bund.de

    Also , ich wünsche viel Erfolg, gute Nerven, viel Kraft und viel Ausdauer
    Lg Kiki
     
  7. Kiki

    Kiki Guest

    hmm.. ich nochmal
    hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen

    richtig : www.bma.bund.de
    dann Publikationen, und Broschüren und dann behinderte Menschen.

    Dort kann man sich fast alles bestellen, bishin zu den GEsetzestexten.
    SChönen Abend noch
    Kiki
     
  8. Hey,
    bei mir wurde beim ersten Mal alles abgelehnt 0%!! Das war echt der Hammer. Habe dann über den VdK Einspruch einlegen lassen, Ergebniss:10% der Brüller schlecht hin. Mein Hausarzt und auch der Rheumatologe sprachen von mindestens 30%. Durch die Vorstitzende in unserer Rheumaliga bekam ich die Adresse von einem Rentenberater, der sich auch intensiv um solche Sachen kümmert. Ich habe meine Arztbefunde mitgenommen und er hat sich Akteneinsicht geholt.Der Berater war echt sauer. Die Ärztin hat mein Rheuma gar nicht anerkannt und noch mehr solcher Scherzchen. Fazit: Er ist der Meinung, daß es mindestens 30, wenn nicht sogar 40% bei mir geben müßte. Sofort wurde von ihm ein "Superbrief" ans Versorgungsamt geschickt. Leider muß man die Kosten eines Rentenberaters selber tragen. Bei mir sind es 250€ Vorschuss. Kann man steuerlich absetzen. Aber ich denke, daß der Mann sein Geld wert ist, man bekommt auch super Tips von ihm.

    Wünsche dir viel Erfolg.
    Scarlett
     
  9. Udo

    Udo Guest

    Hallo Kiki, hallo Scarlett,

    also bei mir hat es damals so geklappt. Ich wollte nur "80% und aG" für die Parkplatznutzung und bekam "100%,aG und B".

    Ich verbiete niemandem, sich anderweitig Hilfe zu nehmen, hier im Forum kann man auch nicht alles wissen. Fremde Hilfe ist ja auch kein Fehler.

    Alles Gute

    Udo
     
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