Bescheid über Behinderungsgrad

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Häschen, 29. August 2006.

  1. Häschen

    Häschen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    29. August 2006
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    2
    Hallo,

    könnt Ihr mir bitte weiter helfen?
    Mein Freund leidet an Morbus Bechterew.
    Er hat heute seinen Bescheid für den Gad der Behinderung bekommen (GdB). Mir erscheint dieser etwas niedrig.
    Er ist mit 20% vom Versorgungsamt Berlin angegeben worden.
    Mit folgender Bergründung:
    a)Entzündlich-rheumatische Gelenkerkrankung; Bechterewsche Erkrankung
    b) Hüftdysplasie beidseitig

    Die Punkte a und b hat das Versorgungsamt aus ärztlichen Artesten, die mein Freund als Anhang bei der Beantragung des Behindertengrades mitschickte, festgestellt. Wäre ein Widerspruch hinsichtlich der 20% ok? Wie müsste der Widerspruch förmlich aussehen? Wäre ein Gutachten besser gewesen? Wo findet man gute Gutachter? Welche höchstmögliche Prozentzahl, meint Ihr, wäre möglich zu bekommen? Was sagen 20%-30% für das Leben mit dieser Krankheit aus?
    Ich würde mich so freuen, wenn Ihr mir weiter helfen könntet. Denn ich möchte meinem Freund zu 100% zur Seite stehen.
    Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus!

    Häschen :o
     
  2. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    30. April 2003
    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hi,

    grundsätzlich ist nicht die Erkrankung, sondern die daraus resultierenden Einschränkungen in Abhängigkeit vom Alter entscheidend. Wenn ein 80 jähriger Bechterew hat und dadurch schlecht laufen kann, wird er wahrscheinlich einen geringeren GdB bekommen als ein 20 jähriger...

    Man sollte den Bescheid in jedem Fall prüfen, da die Versorgungsämter scheinbar gerne erst einmal zu wenig Prozente ansetzen... Ich bekam 1995 vom VA Köln 20% (auch wegen Bechterew) zugesprochen und ein Jahr später (es hatte sich nichts an meinem Gesundheitszustand geändert) bekam ich vom VA Stralsund 60% und das Merkzeichen "G". Im November 2004 stellte ich einen Änderungsantrag, der abgelehnt wurde -> Widerspruch -> Gutachter ->abgelehnt -> Klage vorm Sozialgericht (noch kostenlos!) -> zum neutralen Gutachter übers SG -> ohne Verfahren 80% und "G".

    Ob ein Widerspruch sinnvoll ist hängt von den Einschränkungen ab. Der maximale Behinderungsgrad logischerweise auch... Was macht Dein Freund beruflich? Kann ihm ein GdB von Nachteil sein? Von Dir eingereichte Gutachten werden wahrscheinlich ebenso ignoriert wie von Deinen Ärzten mitgelieferte Berichte... Sollten sie ihn zu einem Gutachter schicken steht das Urteil schon vorher fest (ist meine Erfahrung). Der Weg zur Klage ist weit und nervend und man sollte sich im Vorfeld im Klaren darüber sein, wofür man kämpft (bei mir war es die Parkerleichterung). Den Widerspruch kann man relativ formlos verfassen und man sollte anmerken, dass nicht alle Einschränkungen gewürdigt wurden. Dann sollte man die Einschränkungen aufzählen. Bis zu einem GdB von 50% hat man weder Vor- noch Nachteile, es sei denn, dass sein Job in Gefahr ist, dann kann man ab 30% einen Gleichstellung beantragen.

    Infos zur Begutachtung findest Du unter: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  3. Häschen

    Häschen Neues Mitglied

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    2
    Hallo Jürgen,

    vielen Dank für Deine Hilfe! Mit dem Link hast Du mir sehr weiter geholfen. Mein Freund arbeitet im IT-Systembetreuerbereich. Welche Nachteile könnten denn durch ein GdB entstehen? Entschuldige bitte, aber ich bin in diesem Bereich noch etwas unbeholfen.:o
    Wäre es sinnvoll eine Rechtsanwältin mit der Überprüfung des Bescheides zu beauftragen?

    Vielen lieben Dank für Deine Hilfe!

    Häschen
     
  4. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    München
    Hallo Häschen,

    Du benötigst für den Widerspruch keinen Anwalt.
    Du legst Widerspruch ein und begründest den mit den erheblichen Einschränkungen, z.B. Gehstrecken über xm nicht mehr möglich etc. und bittest um einen persönlichen Vostellungstermin.
    So ist es bei mir gelaufen und hat super geklappt.

    Ich habe auch Bechterew und zunächst unbesehen sind mit 30% zugestanden worden. Schon bei der "Begutachtung" beim Versorgungsamt sagte der Arzt das sei zu niedrig angesetzt und ich bekam ohne Schwierigkeiten 60% mit G.

    Sieh dir die "soziale Lnksammlung" an, gibs mal in der Suche ein. Dort sind wenn ich mich richtig erinnere Beispiele für Widersorüche gewesen.

    Wer auch super Tipps hat ist Trombone, vielleicht schreibst ihr mal eine PN.

    Viele Grüße
    Kira
     
  5. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    ach menno

    hatte dir gerade einen langen beitrag geschrieben (ist hoffentlich okay, das ich es öffentlich mache und nicht auf deine PN, denn du hast ja die gleiche anfrage hier gestellt ;):

    also wichtig sind die einschränkungen..denn der eine kann mit bechterew oder sagen wir mal rheuma noch arbeiten (ist gut mit medis eingestellt) und ein anderer wiederum ist bereits berentet.

    schau mal hier:
    alles rund um das thema schwerbehinderung

    (dort gibt es auch in der aufstellung einen link zur bestellung einer kostenlosen broschüre,die sehr hilfreich sein kann...)

    (hab auch da den widerspruch von colana aus der linksammlung als letzten beitrag mit angefügt).

    damals hab ich anhand meiner womöglichen krankheitsbilder mir diese hier auf der startseite ausgedruckt und meine ganzen einschränkungen daraus damit abgeglichen und dokumentiert..(damit ich ja nichts vergesse) und bei einem gutachten wurden komplett diese einschränkungen als kopie mit ins gutachten übernommen (war für die rente..du siehst, auch dafür kann es hilfreich sein, wenn es dazu kommen sollte).

    hoffe ich konnte dir helfen....

    grüßle und daumendrück für deinen freund

    liebelein
     
  6. Hallo Häschen.
    Ich kann dir berichten,dass meinem Mann mit der Diagnose Morbus Bechterew 20% GdB zuerkannt wurden. Nach einem Widerspruch bekam er dann 30%. Zu dieser Zeit war er schon arbeitsunfähig. Aufgrund weiterer Verschlechterung der Krankheit und dann weiterer Diagnosen (Morbus Crohn, Fibromyalgie und CP) entschied das VA nach Neufeststellung auf 60% und G.
    Wie Liebelein schon geschrieben hat wird unterschieden in der "Behinderung",die bei jedem unterschiedlich zu bewerten ist.
    Mein Mann hat auch die Pflegestufe 1 und ist berentet(also an Arbeit wär nicht zu denken).
    Sicher werden sich noch andere Bechtis melden und jeder kann dir etwas anderes berichten. Ihr wisst ja in welchem Umfang dein Freund Einschränkungen hat und wenn ihr meint, es stünden ihm mehr % zu, dann legt Widerspruch ein.
    Viel Glück und gute Nacht
    Sillepiepchen
     
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